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   BVerfG, 16.04.2008 - 1 BvR 2253/07   

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https://dejure.org/2008,2496
BVerfG, 16.04.2008 - 1 BvR 2253/07 (https://dejure.org/2008,2496)
BVerfG, Entscheidung vom 16.04.2008 - 1 BvR 2253/07 (https://dejure.org/2008,2496)
BVerfG, Entscheidung vom 16. April 2008 - 1 BvR 2253/07 (https://dejure.org/2008,2496)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei Entscheidung über PKH-Antrag

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Bedeutung der Prozesskostenhilfe; Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Unterhaltsrecht bzw. im Kindesunterhaltsrecht

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • fr-blog.com

    Grenzen der Anrechnung fiktiven Einkommens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 449
  • FamRZ 2008, 1403
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2008 - 1 BvR 2253/07
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2008 - 1 BvR 2253/07
    Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit verlangt keine völlige Gleichstellung; der Unbemittelte muss vielmehr nur dem Bemittelten gleich gestellt werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 81, 347 ).
  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2008 - 1 BvR 2253/07
    Daher ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die Zurechnung fiktiver Einkünfte, welche die Leistungsfähigkeit begründen sollen, neben den fehlenden subjektiven Erwerbsbemühungen des Unterhaltsschuldners objektiv zur Voraussetzung hat, dass die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten überhaupt erzielbar sind, was von den persönlichen Voraussetzungen des Unterhaltsschuldners (Alter, Ausbildung, Berufserfahrung, Gesundheitszustand) und dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängig ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/94 -, FamRZ 1996, S. 345 ).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2008 - 1 BvR 2253/07
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ).
  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2008 - 1 BvR 2253/07
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2008 - 1 BvR 2253/07
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2008 - 1 BvR 2253/07
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2008 - 1 BvR 2253/07
    Überschreitet der ausgeurteilte Unterhalt die Grenze des Zumutbaren, ist die Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Verpflichteten im finanziellen Bereich als Folge der Unterhaltsansprüche des Bedürftigen nicht mehr Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann vor dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG nicht bestehen (vgl. BVerfGE 57, 361 ).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2008 - 1 BvR 2253/07
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ).
  • OLG Schleswig, 23.12.2013 - 15 UF 100/13

    Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes: Enthaftung des

    Ein vollschichtig tätiger Arbeitnehmer mit tariflichem Einkommen ist auch bei gesteigerter Unterhaltsverpflichtung gegenüber minderjährigen Kindern nicht generell verpflichtet, eine zusätzliche Nebentätigkeit aufzunehmen (vgl. BGH, FamRZ 2009, 314 Tz, 25; BVerfG, FamRZ 2008, 1403 Tz. 12 f.; Dose, a.a.O.).
  • BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09

    Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Überschreitet der ausgeurteilte Unterhalt die Grenze des Zumutbaren, ist die Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Verpflichteten im finanziellen Bereich als Folge der Unterhaltsansprüche des Bedürftigen nicht mehr Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann vor dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG nicht bestehen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; BVerfGK 6, 25 ; 7, 135 ; 9, 437 ; 10, 84 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. April 2008 - 1 BvR 2253/07 -, [...] Rn. 11; stRspr).
  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 1813/08

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20

    Das Bundesverfassungsgericht kann folglich nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. April 2008 - 1 BvR 2253/07 -, FamRZ 2008, S. 1403).
  • OLG Brandenburg, 09.04.2009 - 9 UF 202/07

    Kindesunterhalt: Zurechnung eines fiktiven Einkommens bei schwierigem beruflichen

    Die Gerichte sind schon aus verfassungsrechtlichen Gründen zu einer besonders sorgfältigen Prüfung der Frage gehalten, ob die Voraussetzungen für die Zurechnung eines fiktiven Einkommens gegeben sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 5. März 2003, Az. 1 BvR 752/02, und vom 16. April 2008, Az. 1 BvR 2253/07 - für die Fälle unzureichenden Einkommens aus Vollzeittätigkeit; Beschlüsse vom 29. Dezember 2005, Az. 1 BvR 2076, und vom 14. Dezember 2006, Az. 1 BvR 2236/06 - zu den Grenzen der Verpflichtung zur Arbeitssuche im gesamten Bundesgebiet).
  • OLG Brandenburg, 03.08.2010 - 10 UF 32/10

    Kindesunterhalt: gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen

    Die Zurechnung zumutbar erzielbarer fiktiver Einkünfte ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. z.B. BVerfG, FamRZ 2010, 793 ff.; FamRZ 2008, 1403 ff.).
  • OLG Brandenburg, 17.11.2009 - 10 UF 49/09

    Kindesunterhalt: gesteigerte Erwerbsobliegenheit; (Un-)Zumutbarkeit eines

    Dabei ist die in Artikel 2 Abs. 1 GG geschützte Handlungsfreiheit zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, FamRZ 2008, 1403, 1404; FamRZ 2008, 131, 133; FamRZ 2007, 273, 274; FamRZ 2003, 661, 662).
  • OLG Hamm, 17.12.2009 - 3 UF 72/09
    Auch hier ist - entsprechend den üblichen Sätzen für Haushaltshilfen - zumindest ein Stundenlohn von 8, 50 EUR in der Stunde anzusetzen, von dem aufgrund der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen und der Pauschalversteuerung keine Abzüge anfallen (wird neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung eine (einzige) geringfügige Nebenbeschäftigung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ausgeübt, so bleibt diese anrechnungsfrei, wenn die 400,--EUR-Grenze nicht überschritten ist; s. z.B. Schmidt, EStG, 28. Aufl., § 40 a Rn. 2; s.a. Stollfuß, Gesamtabzug 2009, Abschn. G Rn. 54, Abschn. C Rn. 163; anders möglicherweise BVerfG, Beschl. vom 16.4.2008 - Az. 1 BvR 2253/07).
  • OLG Bremen, 18.12.2008 - 5 WF 100/08

    Umfang der Anrechnung einer fiktiv angenommenen wöchentlichen Arbeitszeit bei

    Dabei hat es vor allem verkannt, dass Einkünfte, die neben einer vollen Beschäftigung erzielt werden, zu versteuern sind und hierfür auch Sozialabgaben zu entrichten sind (BVerfG, FamRZ 2008, 1403, 1404).
  • KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10

    Minderjährigenunterhalt: Leistungsfähigkeit bei Bezug von Leistungen nach dem SGB

    Dem Schuldner darf im Rahmen einer fiktiven Anrechnung von Einkommen nichts abverlangt werden, was ihm unter Berücksichtigung seiner persönlichen Voraussetzungen schlechterdings nicht möglich ist (vgl. BVerfG, FamRZ 2008, 1403 und 1145; BGH FamRZ 2009, 314).
  • OLG Brandenburg, 25.11.2008 - 10 UF 99/08

    Minderjährigenunterhalt: Anforderungen an Bewerbungsschreiben zum Nachweis von

    Die Zurechnung zumutbar erzielbarer fiktiver Einkünfte ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2008, 1403 ff; 2005, 1893 ff.).
  • OLG München, 30.06.2009 - 12 UF 856/09
  • AG Flensburg, 13.01.2009 - 92 F 324/04
  • OLG Oldenburg, 27.08.2009 - 14 UF 49/09

    Abweisung der Klage auf Zahlung von Kindesunterhalt wegen fehlender

  • AG Flensburg, 25.11.2008 - 92 F 11/08
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