Rechtsprechung
BVerfG, 23.11.2015 - 1 BvR 2269/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die nach dem Tod ihres Sohnes verwehrte Beteiligung der Beschwerdeführerin an dem von diesem eingeleiteten Vaterschaftsanfechtungsverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 7 Abs 2 Nr 1 FamFG, § 172 Abs 1 FamFG, § 181 FamFG
Nichtannahmebeschluss: Schutz familiärer Bindungen zwischen nahen Verwandten (Art 6 Abs 1 GG) begründet kein Beteiligungsrecht der Eltern des während des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens verstorbenen rechtlichen Vaters - IWW
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde betreffend ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren; Gerichtliche Verwehrung der Beteiligung der Mutter (Beschwerdeführerin) an dem vom Sohn eingeleiteten Vaterschaftsanfechtungsverfahren
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Schutz familiärer Bindungen zwischen nahen Verwandten (Art 6 Abs 1 GG) begründet kein Beteiligungsrecht der Eltern des während des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens verstorbenen rechtlichen Vaters
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsbeschwerde betreffend ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren; Gerichtliche Verwehrung der Beteiligung der Mutter (Beschwerdeführerin) an dem vom Sohn eingeleiteten Vaterschaftsanfechtungsverfahren
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Oma bleibt Oma
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vaterschaftsanfechtung - und der Tod des anfechtenden Vaters
- lto.de (Kurzinformation)
Vaterschaftsanfechtung für Verstorbenen: Oma kann ihre "Enkelschaft" nicht anfechten
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Großmutter kann Verfahren zur Vaterschaftsanfechtung ihres Sohnes nach dessen Tod nicht fortsetzen
- spiegel.de (Pressemeldung, 21.01.2016)
"Aufgedrängtes" Enkelkind: Frau scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 199
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13
Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden
Auszug aus BVerfG, 23.11.2015 - 1 BvR 2269/15
Insbesondere folgt aus dem grundrechtlichen Schutz familiärer Bindungen zwischen nahen Verwandten (Art. 6 Abs. 1 GG; vgl. dazu BVerfGE 136, 382 ) nicht umgekehrt, dass der Beschwerdeführerin hier von Verfassungs wegen die Möglichkeit eingeräumt werden müsste, durch Fortführung des von ihrem Sohn eingeleiteten Vaterschaftsanfechtungsverfahrens die rechtliche Verbindung zu ihrem - nach Einschätzung des verstorbenen Sohnes mutmaßlich nicht biologisch von diesem abstammenden - Enkelkind zu lösen.
- OLG Oldenburg, 13.01.2020 - 11 WF 397/19
Fortsetzung eines Abstammungsverfahrens nach dem Tod des Kindesvaters; Antrag auf …
Zu einem solchen Antrag ist ein Erbe nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht berechtigt (BGH, Beschl. v. 28.07.2015, Az. XII ZB 671/14 - juris; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. November 2015 - 1 BvR 2269/15 -, juris). - LG Gießen, 24.11.2021 - 3 O 383/20 Im Übrigen wäre die Beklagte auch hier nicht Klärungsberechtigt, wie sich aus § 181 FamFG ergibt (BGH NJW 2015, 2888; verfassungsrechtlich unbedenklich: BVerfG BeckRS 2016, 40560; vgl. auch BGH FamRZ 2005, 1067; OLG Karlsruhe NZFam 2017, 414; OLG Nürnberg FamRZ 2015, 771;… Keidel/Engelhardt Rn. 2;… BJS FamFG/Löhnig Rn. 3;… aA Musielak/Borth/Borth/Grandel § 172 Rn. 2;… BeckOK FamFG/Weber, 40. Ed. 1.7.2021, FamFG § 181 Rn. 2.2).