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   BVerfG, 23.11.2015 - 1 BvR 2269/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36874
BVerfG, 23.11.2015 - 1 BvR 2269/15 (https://dejure.org/2015,36874)
BVerfG, Entscheidung vom 23.11.2015 - 1 BvR 2269/15 (https://dejure.org/2015,36874)
BVerfG, Entscheidung vom 23. November 2015 - 1 BvR 2269/15 (https://dejure.org/2015,36874)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die nach dem Tod ihres Sohnes verwehrte Beteiligung der Beschwerdeführerin an dem von diesem eingeleiteten Vaterschaftsanfechtungsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 7 Abs 2 Nr 1 FamFG, § 172 Abs 1 FamFG, § 181 FamFG
    Nichtannahmebeschluss: Schutz familiärer Bindungen zwischen nahen Verwandten (Art 6 Abs 1 GG) begründet kein Beteiligungsrecht der Eltern des während des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens verstorbenen rechtlichen Vaters

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren; Gerichtliche Verwehrung der Beteiligung der Mutter (Beschwerdeführerin) an dem vom Sohn eingeleiteten Vaterschaftsanfechtungsverfahren

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Schutz familiärer Bindungen zwischen nahen Verwandten (Art 6 Abs 1 GG) begründet kein Beteiligungsrecht der Eltern des während des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens verstorbenen rechtlichen Vaters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren; Gerichtliche Verwehrung der Beteiligung der Mutter (Beschwerdeführerin) an dem vom Sohn eingeleiteten Vaterschaftsanfechtungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Oma bleibt Oma

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vaterschaftsanfechtung - und der Tod des anfechtenden Vaters

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vaterschaftsanfechtung für Verstorbenen: Oma kann ihre "Enkelschaft" nicht anfechten

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Großmutter kann Verfahren zur Vaterschaftsanfechtung ihres Sohnes nach dessen Tod nicht fortsetzen

  • spiegel.de (Pressemeldung, 21.01.2016)

    "Aufgedrängtes" Enkelkind: Frau scheitert mit Verfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 199
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Auszug aus BVerfG, 23.11.2015 - 1 BvR 2269/15
    Insbesondere folgt aus dem grundrechtlichen Schutz familiärer Bindungen zwischen nahen Verwandten (Art. 6 Abs. 1 GG; vgl. dazu BVerfGE 136, 382 ) nicht umgekehrt, dass der Beschwerdeführerin hier von Verfassungs wegen die Möglichkeit eingeräumt werden müsste, durch Fortführung des von ihrem Sohn eingeleiteten Vaterschaftsanfechtungsverfahrens die rechtliche Verbindung zu ihrem - nach Einschätzung des verstorbenen Sohnes mutmaßlich nicht biologisch von diesem abstammenden - Enkelkind zu lösen.
  • OLG Oldenburg, 13.01.2020 - 11 WF 397/19

    Fortsetzung eines Abstammungsverfahrens nach dem Tod des Kindesvaters; Antrag auf

    Zu einem solchen Antrag ist ein Erbe nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht berechtigt (BGH, Beschl. v. 28.07.2015, Az. XII ZB 671/14 - juris; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. November 2015 - 1 BvR 2269/15 -, juris).
  • LG Gießen, 24.11.2021 - 3 O 383/20
    Im Übrigen wäre die Beklagte auch hier nicht Klärungsberechtigt, wie sich aus § 181 FamFG ergibt (BGH NJW 2015, 2888; verfassungsrechtlich unbedenklich: BVerfG BeckRS 2016, 40560; vgl. auch BGH FamRZ 2005, 1067; OLG Karlsruhe NZFam 2017, 414; OLG Nürnberg FamRZ 2015, 771; Keidel/Engelhardt Rn. 2; BJS FamFG/Löhnig Rn. 3; aA Musielak/Borth/Borth/Grandel § 172 Rn. 2; BeckOK FamFG/Weber, 40. Ed. 1.7.2021, FamFG § 181 Rn. 2.2).
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