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   BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08   

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BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08 (https://dejure.org/2009,3165)
BVerfG, Entscheidung vom 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08 (https://dejure.org/2009,3165)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juni 2009 - 1 BvR 2295/08 (https://dejure.org/2009,3165)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Besetzung der Richterbank des Beschwerdegerichts im Verfahren der Streitwertbeschwerde; Anforderungen an einen Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters bei Hinwegsetzen einer Zivilkammer über die originäre Zuständigkeit des ...

  • Judicialis

    GKG § 66 Abs. 6; ; GKG § 68 Abs. 1; ; GKG § 69a Abs. 6; ; GG Art. 101 Abs. 1; ; BVerfGG § 93c Abs. 1; ; ZPO § 568

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf den gesetzlichen Richter bei Entscheidung über eine Streitwertbeschwerde in der Besetzung des Beschwerdegerichts mit drei Richtern nach Aufhebung und Zurückverweisung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesetzlicher Richter in der Streitwertbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 537
  • NJW-RR 2010, 268
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08
    Insbesondere sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG im Hinblick auf die Anwendung von gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen und der Besetzung von Spruchkörpern in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 82, 286 ; 87, 282 ; 95, 322 ; jeweils m.w.N.).

    Für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG reicht nicht jede irrtümliche Überschreitung der den Fachgerichten gezogenen Grenzen aus (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 13, 132 ; 29, 166 ; 67, 90 ; 76, 93 ; 87, 282 ).

    Nicht jede fehlerhafte Anwendung oder Nichtbeachtung einer einfachgesetzlichen Verfahrensvorschrift ist zugleich eine Verfassungsverletzung; andernfalls würde die Anwendung einfachen Rechts auf die Ebene des Verfassungsrechts gehoben werden (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 87, 282 ).

    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist erst überschritten, wenn die - fehlerhafte - Auslegung und Anwendung einfachen Rechts willkürlich (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 87, 282 ; stRspr) oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 58, 1 ; 82, 286 ).

    Eine verfassungswidrige Entziehung des gesetzlichen Richters durch eine richterliche Zuständigkeitsentscheidung liegt darüber hinaus vor, wenn das Gericht Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 87, 282 ).

    Nach dieser Maßgabe kann etwa im Fall der Verletzung der Pflicht zur Vorlage an ein anderes Gericht (vgl. BVerfGE 13, 132 ; 42, 237 ; 67, 90 ; 76, 93 ; 79, 292 ; 87, 282 ) ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dann angenommen werden, wenn sich aus dem Urteil oder aus dem Verfahrensverlauf Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich dem Gericht die Notwendigkeit einer Vorlage, etwa wegen eines Hinweises durch eine Partei, aufdrängen musste (vgl. BVerfGE 87, 282 ).

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08
    Insbesondere sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG im Hinblick auf die Anwendung von gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen und der Besetzung von Spruchkörpern in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 82, 286 ; 87, 282 ; 95, 322 ; jeweils m.w.N.).

    Nicht jede fehlerhafte Anwendung oder Nichtbeachtung einer einfachgesetzlichen Verfahrensvorschrift ist zugleich eine Verfassungsverletzung; andernfalls würde die Anwendung einfachen Rechts auf die Ebene des Verfassungsrechts gehoben werden (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 87, 282 ).

    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist erst überschritten, wenn die - fehlerhafte - Auslegung und Anwendung einfachen Rechts willkürlich (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 87, 282 ; stRspr) oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 58, 1 ; 82, 286 ).

    Eine verfassungswidrige Entziehung des gesetzlichen Richters durch eine richterliche Zuständigkeitsentscheidung liegt darüber hinaus vor, wenn das Gericht Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 87, 282 ).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08
    Insbesondere sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG im Hinblick auf die Anwendung von gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen und der Besetzung von Spruchkörpern in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 82, 286 ; 87, 282 ; 95, 322 ; jeweils m.w.N.).

    Gesetzlicher Richter im Sinn von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG sind dabei nicht nur das Gericht als organisatorische Einheit und das erkennende Gericht als Spruchkörper, sondern auch die im Einzelfall zur Mitwirkung berufenen Richter (vgl. BVerfGE 95, 322 ).

    Das Verhältnis von Kollegium und Einzelrichter unterliegt daher den Grundsätzen des gesetzlichen Richters (vgl. BVerfGE 95, 322 ; Pieroth, in: Jarass/Pieroth, GG, 10. Aufl. 2009, Art. 101 Rn. 13).

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08
    Insbesondere sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG im Hinblick auf die Anwendung von gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen und der Besetzung von Spruchkörpern in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 82, 286 ; 87, 282 ; 95, 322 ; jeweils m.w.N.).

    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist erst überschritten, wenn die - fehlerhafte - Auslegung und Anwendung einfachen Rechts willkürlich (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 87, 282 ; stRspr) oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 58, 1 ; 82, 286 ).

  • BGH, 11.02.2003 - VIII ZB 56/02

    Entscheidung des originären Einzelrichters im Beschwerdeverfahren vor dem

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08
    Die das erstinstanzliche Verfahren vor den Landgerichten betreffende Vorschrift des § 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ZPO findet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf das Beschwerdeverfahren (§ 568 ZPO) auch keine entsprechende Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - VIII ZB 56/02 -, NJW 2003, S. 1875 ; Heßler, in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 568 Rn. 2; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl. 2008, § 568 Rn. 3).

    Dem folgt die fachgerichtliche Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen zur Frage einer vorschriftswidrigen Besetzung des erkennenden Gerichts wie auch die Kommentarliteratur (vgl. zu § 16 GVG: Kissel/Mayer, GVG, 5. Aufl. 2008, § 16 Rn. 48; vgl. zu § 348 Abs. 3 Satz 2 und 3 ZPO: OLG Celle, Beschluss vom 27. September 2002 - 6 W 118/02 -, MDR 2003, S. 523; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. Mai 1985 - 14 W 267/85 -, MDR 1986, S. 151; OLG München, Beschluss vom 21. Februar 1983 - 5 W 767/83 -, MDR 1983, S. 498; Greger, in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 348 Rn. 24; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl. 2008, § 348 Rn. 10; vgl. zu § 568 Satz 1 ZPO: BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - VIII ZB 56/02 -, NJW 2003, S. 1875 ; Heßler, in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 568 Rn. 8; vgl. zu § 6 Abs. 1 und 3 FGO: BFH, Beschluss vom 6. November 2006 - II B 45/05 -, [...]; Bartone, in: Kühn/Wedelstädt, FGO, 19. Aufl. 2008, § 6 Rn. 9; vgl. zu § 55 ArbGG: Koch, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 9. Aufl. 2009, § 55 Rn. 2).

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08
    Für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG reicht nicht jede irrtümliche Überschreitung der den Fachgerichten gezogenen Grenzen aus (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 13, 132 ; 29, 166 ; 67, 90 ; 76, 93 ; 87, 282 ).

    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist erst überschritten, wenn die - fehlerhafte - Auslegung und Anwendung einfachen Rechts willkürlich (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 87, 282 ; stRspr) oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 58, 1 ; 82, 286 ).

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08
    Für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG reicht nicht jede irrtümliche Überschreitung der den Fachgerichten gezogenen Grenzen aus (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 13, 132 ; 29, 166 ; 67, 90 ; 76, 93 ; 87, 282 ).

    Nach dieser Maßgabe kann etwa im Fall der Verletzung der Pflicht zur Vorlage an ein anderes Gericht (vgl. BVerfGE 13, 132 ; 42, 237 ; 67, 90 ; 76, 93 ; 79, 292 ; 87, 282 ) ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dann angenommen werden, wenn sich aus dem Urteil oder aus dem Verfahrensverlauf Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich dem Gericht die Notwendigkeit einer Vorlage, etwa wegen eines Hinweises durch eine Partei, aufdrängen musste (vgl. BVerfGE 87, 282 ).

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08
    Für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG reicht nicht jede irrtümliche Überschreitung der den Fachgerichten gezogenen Grenzen aus (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 13, 132 ; 29, 166 ; 67, 90 ; 76, 93 ; 87, 282 ).

    Nach dieser Maßgabe kann etwa im Fall der Verletzung der Pflicht zur Vorlage an ein anderes Gericht (vgl. BVerfGE 13, 132 ; 42, 237 ; 67, 90 ; 76, 93 ; 79, 292 ; 87, 282 ) ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dann angenommen werden, wenn sich aus dem Urteil oder aus dem Verfahrensverlauf Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich dem Gericht die Notwendigkeit einer Vorlage, etwa wegen eines Hinweises durch eine Partei, aufdrängen musste (vgl. BVerfGE 87, 282 ).

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08
    Für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG reicht nicht jede irrtümliche Überschreitung der den Fachgerichten gezogenen Grenzen aus (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 13, 132 ; 29, 166 ; 67, 90 ; 76, 93 ; 87, 282 ).

    Nach dieser Maßgabe kann etwa im Fall der Verletzung der Pflicht zur Vorlage an ein anderes Gericht (vgl. BVerfGE 13, 132 ; 42, 237 ; 67, 90 ; 76, 93 ; 79, 292 ; 87, 282 ) ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dann angenommen werden, wenn sich aus dem Urteil oder aus dem Verfahrensverlauf Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich dem Gericht die Notwendigkeit einer Vorlage, etwa wegen eines Hinweises durch eine Partei, aufdrängen musste (vgl. BVerfGE 87, 282 ).

  • BVerfG, 26.02.1980 - 2 BvR 752/78

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Auslagenerstattung bei

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08
    Wie im Zivilprozess kann der Beschwerdeführer, der sich als Rechtsanwalt vor dem Bundesverfassungsgericht selbst vertritt, in entsprechender Anwendung des § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO Auslagen in Höhe der gesetzlichen Gebühren eines bevollmächtigten Rechtsanwaltes geltend machen (vgl. BVerfGE 50, 254 ; 53, 207 ; 71, 23 ; 81, 387 ).
  • BVerfG, 09.10.1985 - 1 BvR 362/83

    Rechtsschutzinteresse an der Festsetzung des Gegenstandswertes

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 269/83

    Erstattung von Anwaltskosten im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei gemeinsamer

  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 275/74

    Umfang der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahrn - Gebühren des

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

  • BFH, 06.11.2006 - II B 45/05

    NZB: Übertragung auf den Einzelrichter, nicht ordnungsgemäße Besetzung

  • BGH, 19.10.1992 - II ZR 171/91

    Heilung unwirksamer Bestellung des Einzelrichters

  • BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei

  • OLG Celle, 27.09.2002 - 6 W 118/02

    Beschwerdegericht; Beschwerdeverfahren; gesetzlicher Richter; originäre

  • OLG München, 21.02.1983 - 5 W 767/83
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

  • BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 409/67

    Ferntrauung

  • BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Besetzung der Richterbank

  • OLG Koblenz, 20.05.1985 - 14 W 267/85

    Funktionell unzuständige Zivilkammer; Rügelose Einlassung; Nichtigkeit wegen

  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2017 - 4 B 891/17

    Markthändler kann nicht auf den Münsteraner Wochenmarkt zurückkehren

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.9.2017 - 1 BvR 1510/17 -, juris, Rn. 15, und vom 2.6.2009 - 1 BvR 2295/08 -, NJW-RR 2010, 268 = juris, Rn. 22, m. w. N.; BGH, Beschlüsse vom 13.3.2003 - IX ZB 134/02 -, BGHZ 154, 200 = juris, Rn. 6 ff., und vom 20.10.2003 - II ZB 27/02 -, BGHZ 156, 320 = juris, Rn. 12 ff.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.6.2009 - 1 BvR 2295/08 -, NJW-RR 2010, 268 = juris, Rn. 21, m. w. N.

    vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 2.6.2009 - 1 BvR 2295/08 -, NJW-RR 2010, 268 = juris, Rn. 24; BGH, Beschluss vom 13.3.2003 - IX ZB 134/02 -, BGHZ 154, 200 = juris, Rn. 8, m. w. N.; im Ergebnis ebenso bei gleichzeitiger Entscheidung in der Sache und über die Einzelrichterübertragung VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.4.2016 - 11 S 393/16 -, InfAuslR 2016, 281 = juris, Rn. 11 f.

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 81/15

    Loveparade-Zivilverfahren

    Gesetzlicher Richter im Sinne von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG sind nicht nur das Gericht als organisatorische Einheit und das erkennende Gericht als Spruchkörper, sondern auch die im Einzelfall zur Mitwirkung berufenen Richter (BVerfG, NJW-RR 2010, 268, 269).

    Das Recht auf den gesetzlichen Richter wird von Richtern verletzt, wenn ihre Auslegung und Anwendung einfach-gesetzlicher Zuständigkeitsvorschriften willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder sie Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennen (BVerfG, NJW-RR 2010, 268, 269).

    Selbst wenn er durch sein Handeln den von ihm vertretenen Kollegen unterstützen und das vorliegende Verfahren unter Nutzung vermeintlicher Vorkenntnisse fördern wollte, liegt darin angesichts der klaren Gesetzeslage eine Selbstermächtigung, mit der er Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl. BVerfG, NJW-RR 2010, 268, 269; BGHZ 154, 200, 203).

    Auf den Einzelrichter beim Beschwerdegericht findet noch nicht einmal § 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ZPO Anwendung (vgl. BVerfG, NJW-RR 2010, 268, 269; BGH, NJW 2003, 1875, 1876).

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2019 - 4 U 111/17

    Pflichten des Rechtsschutzversicherers bei Ablehnung von Deckungsschutz;

    Eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter ist dann gegeben, wenn eine nicht mehr verständliche oder offensichtlich unhaltbare Missachtung der Zuständigkeitsnormen durch den Einzelrichter vorliegt (BVerfG NJW-RR 2010, 268, 269).
  • BGH, 06.10.2020 - XI ZR 355/18

    Besetzung des Gerichts für Antrag nach § 33 RVG auf Festsetzung des Wertes des

    Der Gesetzeswortlaut hat für die vorgelegte Rechtsfrage erhebliche Bedeutung, da das Verhältnis von Kollegium und Einzelrichter den Grundsätzen des Rechts auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG unterliegt (BVerfG, NJW-RR 2010, 268 Rn. 22 und NZS 2011, 133 Rn. 17) und nach dieser Vorschrift Regelungen über den gesetzlichen Richter so eindeutig und genau wie möglich bestimmen müssen, welche Richter in einem bestimmten Verfahren mitwirken (vgl. BVerfGE 95, 322, 329 mwN; BVerfGK 3, 192, 194).
  • VerfGH Bayern, 23.10.2018 - 65-VI-17

    Wegen Verstoßes gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters teilweise

    Auch für eine Übertragung durch schlüssiges Handeln gibt es keine Anhaltspunkte (vgl. dazu BVerfG vom 2.6.2009 NJW-RR 2010, 268/269).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NJW-RR 2010, 268/269 m. w. N.) kann dem nicht entgegengehalten werden, das Kollegium stelle gegenüber dem Einzelrichter ein "besseres Gericht" dar.

  • BVerwG, 05.07.2011 - 8 B 9.11

    Rüge der Übertragung auf den Einzelrichter

    Die Ermächtigung, einen Rechtsstreit auf den Einzelrichter zu übertragen, ist mit Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 101 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 22. September 1983 - 2 BvR 1475/83 - NJW 1984, 559 und vom 2. Juni 2009 - 1 BvR 2295/08 - NJW-RR 2010, 268 ).
  • BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 1660/08

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 40000 Euro

    Der nach § 37 Abs. 2 RVG festzusetzende Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren beträgt, wenn der Verfassungsbeschwerde durch die Entscheidung einer Kammer stattgegeben wird, in der Regel, wenn weder die objektive Bedeutung der Sache noch Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit Besonderheiten aufweisen, 8.000 EUR (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juni 2009 - 1 BvR 2295/08 -, juris, Rn. 30).
  • OLG Braunschweig, 14.02.2022 - 4 W 16/21

    Rückabwicklung eines mit einem Kraftfahrzeugkaufvertrag verbundenen

    So kommt die Annahme der Verletzung der verfassungsrechtlich verbürgten Garantie des gesetzlichen Richters dann in Betracht, "wenn das Gericht Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat" (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 2. Juni 2009 - 1 BvR 2295/08 -, Rn. 21, juris), etwa dann, wenn sich aus der Entscheidung oder aus dem Verfahrensverlauf Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich dem Gericht die Notwendigkeit einer Vorlage, etwa wegen eines Hinweises durch eine Partei, aufdrängen musste (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 2. Juni 2009 - 1 BvR 2295/08 -, Rn. 21, juris).
  • OLG Braunschweig, 02.03.2022 - 4 W 4/22

    Rückabwicklung eines mit einem Kraftfahrzeugkaufvertrag verbundenen

    So kommt die Annahme der Verletzung der verfassungsrechtlich verbürgten Garantie des gesetzlichen Richters dann in Betracht, "wenn das Gericht Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat" (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 2. Juni 2009 - 1 BvR 2295/08 -, Rn. 21, juris), etwa dann, wenn sich aus der Entscheidung oder aus dem Verfahrensverlauf Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich dem Gericht die Notwendigkeit etwa einer Vorlage, zum Beispiel wegen eines es durch eine Partei, aufdrängen musste (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 2. Juni 2009 - 1 BvR 2295/08 -, Rn. 21, juris).
  • BVerfG, 18.02.2020 - 1 BvR 1750/19

    Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter durch nicht ordnungsgemäße

    Indem sie bei der Entscheidung über die Anhörungsrüge ohne ansatzweise nachvollziehbaren Grund die Besetzung der Kammer aus der angegriffenen Entscheidung vom 14. März 2019 einschließlich des Vermerks zur Verhinderung wegen Urlaubsabwesenheit übernommen hat und dabei eine Richterin zur Entscheidung berief, die zu diesem Zeitpunkt ausweislich des eindeutigen Wortlautes des Geschäftsverteilungsplans bereits seit fünf Wochen an die Staatsanwaltschaft versetzt war, hat die Kammer vielmehr entweder die Frage der Zuständigkeit übergangen oder ein Ermessen für sich in Anspruch genommen, welches nach dem klaren Wortlaut des Geschäftsverteilungsplans nicht bestand und damit die gesetzlichen Grenzen ihrer Entscheidungszuständigkeit insgesamt nicht beachtet (vgl. BVerfGK 15, 537 ).
  • BayObLG, 15.12.2022 - 102 AR 84/22

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Amtsgericht und Landgericht

  • BayObLG, 24.06.2021 - 101 AR 64/21

    Ausnahmsweise fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

  • BSG, 28.01.2016 - B 13 SF 3/16 S

    Gerichtskostenbefreiung gem § 64 Abs 3 S 2 Halbs 1 SGB 10 für Träger der

  • VerfGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 VB 65/17

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter bei

  • BVerfG, 02.06.2010 - 1 BvR 448/06

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

  • VGH Bayern, 02.06.2020 - 15 C 20.1266

    Zum Rechtsschutzinteresse eines wiederholten Wiederaufnahmeantrages

  • OLG München, 26.02.2020 - 11 W 215/20

    Gerichtsbesetzung bei Antrag auf Nichterhebung von Kosten nach Zugang der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - 2 B 1276/21

    Gesetzlicher Richter; Einzelrichterübertragung; Rundfunkbeitrag; Vollstreckung;

  • OLG Stuttgart, 10.08.2022 - 23 W 42/21

    Fehlende Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2022 - 13 E 184/22

    Entscheidung des Gerichts über die Erinnerung gegen den Kostenansatz durch eines

  • OLG München, 30.09.2021 - 11 W 1243/21

    Zur Abgrenzung der Entscheidungsbefugnis über die Frage der Nichterhebung von

  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 20-IV-15
  • BVerwG, 29.08.2012 - 2 KSt 1.11

    Anhörungsrüge; Befangenheitsgesuch; Besorgnis der Befangenheit; Einzelrichter;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2019 - 13 B 1056/19

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der gegen eine

  • VGH Bayern, 02.06.2020 - 15 C 20.1265

    Unzulässiger Antrag auf Wiederaufnahme eines Wiederaufnahmeverfahrens

  • OVG Sachsen, 20.06.2018 - 1 B 108/18

    Ausbildungsförderung; Grundanspruch; Bologna-Prozess; Fachrichtungswechsel;

  • VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 23/10

    Keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter iSv Art 52 Abs 1 S 2

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - 2 S 9.19

    Anordnung der Beseitigung einer Laube

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2011 - 6 A 10282/11

    Rechtsmissbrauch durch auf abweichende Rechtsansicht gestützten

  • BVerwG, 16.05.2023 - 5 KSt 1.23

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen den Richter wegen der Besorgnis der

  • VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 42/22

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung einer Kammer bei

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2022 - 3 K 149/20

    Zurückübertragung der Sache vom sog. konsentierten Einzelrichter auf den Senat -

  • VGH Bayern, 27.11.2020 - 19 ZB 20.1827

    Unzulässiger Wiederaufnahmeantrag

  • FG Sachsen-Anhalt, 02.08.2011 - 5 K 425/11

    Gegenstand der Anhörungsrüge - Zuständigkeit für die Entscheidung über die

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2022 - 3 K 149/20

    Haftung einer Unternehmergesellschaft für nicht abgeführte Lohnsteuer im

  • VG Bayreuth, 01.10.2019 - B 1 M 19.762

    Erfolglose Erinnerung gegen die Kostenrechnung

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