Rechtsprechung
| BVerfG, 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- NWB SteuerXpert START
GG Art. 12 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Annahme einer Verfassungsbeschwerde
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- financialmind.de (Kurzinformation)
Wettbewerb: Ärzte dürfen im Internet angemessen informieren
Besprechungen u.ä.
- vertragsarztrecht.net (Entscheidungsbesprechung)
Arztwerbung mit Botox im Internet zulässig
Verfahrensgang
- LG München I, 26.03.2003 - 1 HKO 21669/02
- OLG München, 09.10.2003 - 29 U 3174/03
- BVerfG, 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2004, 2660
- GRUR 2004, 797
Wird zitiert von ... (23)
- BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04
Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im …
Auch das Landesberufsgericht für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat Kurzinformationen über eine Praxis auf dem Briefkopf unter Berücksichtigung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zugelassen (…vgl. Arztrecht 2004, S. 46; vgl. zum Ganzen auch: BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 29. April 2004 - 1 BvR 649/04 - sowie Beschluss vom 30. April 2004 - 1 BvR 2334/03 - jeweils veröffentlicht in Juris). - BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04
Krankenhauswerbung
Im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Heilmittelwerberecht (vgl. insbesondere - zu § 10 Abs. 1 HWG - BVerfG GRUR 2004, 797) ist vielmehr eine einschränkende Auslegung der Vorschrift geboten. - VG Gießen, 14.11.2007 - 21 BG 1275/07
Zulässigkeit der Werbung eines Arztes mittels eines Unternehmensfilms
Werberechtliche Vorschriften in gesetzlichen Regelungen und in ärztlichen Berufsordnungen sind daher nur mit der Maßgabe als verfassungsgemäß anzusehen, dass nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung verboten ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 11.02.1992, a. a. O.;… Beschluss vom 21.04.1993, a. a. O.;… Beschluss vom 23.07.2001, a. a. O.; Beschluss vom 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03 -, NJW 2004, 2660).Sachangemessene Informationen, die den möglichen Patienten nicht verunsichern, sondern ihn als mündigen Menschen befähigen, von der freien Arztwahl sinnvoll Gebrauch zu machen, sind daher zulässig (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23.07.2001, a. a. O.; Beschluss vom 30.04.2004, a. a. O., m. w. N.).
Bei einer Selbstdarstellung des Arztes im Internet ist schließlich zu berücksichtigen, dass es sich dabei um ein Medium handelt, welches als passive ... Darstellungsplattform i. d. R. von interessierten Personen auf der Suche nach ganz bestimmten Informationen aufgesucht wird und sich daher der breiten Öffentlichkeit nicht unvorbereitet aufdrängt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.07.2003 - 1 BvR 2115/02 -, NJW 2003, 2818; Beschluss vom 30.04.2004, a. a. O.; ebenso BGH, Urteil vom 09.10.2003 - I ZR 167/01 -, NJW 2004, 440).
Dies gilt insbesondere auch für die Betrachter dieses Films im Internet auf der Homepage des Antragstellers, zumal es sich bei ihnen zumeist bereits gar nicht um ein Laienpublikum handelt, denn diese passive Darstellungsplattform wird regelmäßig nur von interessierten Personen auf der Suche nach ganz bestimmten Informationen aufgesucht und drängt sich daher der breiten Öffentlichkeit nicht unvorbereitet auf (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17.07.2003, a. a. O.; Beschluss vom 30.04.2004, a. a. O.; BGH…, Urteil vom 09.10.2003, a. a. O.).
Nach dieser Rechtsprechung können dem Arzt gerade aufgrund der ihm zustehenden und durch diese Verfassungsnorm geschützten Berufsfreiheit nicht gesetzlich und durch Berufsordnungen - neben der auf seinem Ruf und seiner ärztlichen Leistung beruhenden Werbewirkung - Ankündigungen mit werbendem Charakter nicht verwehrt werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19.11.1985, a. a. O.;… Beschluss vom 23.07.2001, a. a. O.), sofern keine berufswidrige Werbung betrieben wird (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 11.02.1992, a. a. O.;… Beschluss vom 21.04.1993, a. a. O.;… Beschluss vom 23.07.2001, a. a. O.; Beschluss vom 30.04.2004, a. a. O.), sondern sachangemessene Informationen, die den möglichen Patienten nicht verunsichern, sondern ihn als mündigen Menschen befähigen, von der freien Arztwahl sinnvoll Gebrauch zu machen, gegeben werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23.07.2001, a. a. O.; Beschluss vom 30.04.2004, a. a. O., m. w. N.).
- BGH, 26.03.2009 - I ZR 213/06
Festbetragsfestsetzung
Ob die betreffende Werbung letztlich nach einem der Werbeverbote des Heilmittelwerbegesetzes unzulässig ist, ergibt sich dann aus der gebotenen Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht der das betreffende Werbeverbot rechtfertigenden Gründe und der Schwere des Eingriffs in die Berufsausübungs- sowie Werbe- und gegebenenfalls Meinungsfreiheit des Werbenden unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 30.4.2004 - 1 BvR 2334/03, GRUR 2004, 797, 798; BVerfG GRUR 2007, 720, 722). - OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 6 U 118/05
Wettbewerbswidrige Arztwerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel: …
Das Recht eines Arztes auf werbliche Selbstdarstellung steht dem Verbot einer Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht entgegen, wenn der Arzt in einer Anzeige neben anderen Behandlungsmethoden eine "Faltenbehandlung mit Botox" aufführt (Abgrenzung zu BVerfG Botox-Faltenbehandlung, GRUR 2004, 797).Demgegenüber bezeichnet es das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung "(Botox-) Faltenbehandlung" (GRUR 2004, 797, 798) als zweifelhaft, ob die Vorschriften des Heilmittelwerberechts auf die Selbstdarstellung eines Arztes, der über Behandlungen mit einem bestimmten Medikament informiert, Anwendung finden können, solange der Arzt nicht den Erwerb bestimmter Mittel empfiehlt.
Das Recht der Ärzte zur Selbstdarstellung darf durch die im Heilmittelwerbegesetz normierten Werbebeschränkungen nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden (BVerfG GRUR 2004, 797, 798 - [Botox-] Faltenbehandlung).
- BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 4.09
Zahnarzt; Werbung; Untersagung; Irreführung; sachangemessene Information; …
Sachangemessene Informationen, die den Patienten nicht verunsichern, sondern ihn als mündigen Menschen befähigen, von der freien Arztwahl sinnvoll Gebrauch zu machen, werden vom Heilmittelwerbegesetz nicht erfasst (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. April 2004 - 1 BvR 2334/03 - NJW 2004, 2660 ). - BVerfG, 20.03.2007 - 1 BvR 1226/06
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Geistheilers
Zu berücksichtigen sei jedoch, dass es sich bei der Selbstdarstellung im Internet um eine passive Darstellungsplattform handele, die sich der breiten Öffentlichkeit nicht unvorbereitet aufdränge (Hinweis auf BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2004 - 1 BvR 2334/03 -, NJW 2004, S. 2660). - BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 99/03
Untersagung der Werbung für Vitaminpräparate und einer auf dieser Basis …
Die Einschränkungen, denen die Werbung für Heilmittel nach dem Heilmittelwerbegesetz unterliegt, sind als solche verfassungsrechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. März 2007 - 1 BvR 1226/06 -, sowie zu § 10 Abs. 1 HWG Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2004 - 1 BvR 2334/03 -, NJW 2004, S. 2660, zu § 11 HWG Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. September 1992 - 1 BvR 175/88 -, JURIS). - BGH, 30.04.2009 - I ZR 117/07
Blutspendedienst
Das in den Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG eingreifende Werbeverbot nach § 7 Abs. 3 HWG kann nur dann ausgesprochen werden, wenn es seinerseits durch kollidierendes Verfassungsrecht oder durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 30.4.2004 - 1 BvR 2334/03, GRUR 2004, 797, 798 - (Botox-)Faltenbehandlung, zu § 10 Abs. 1 HWG). - OLG Hamburg, 30.06.2009 - 3 U 13/09
(EU-Heilmittelwerberecht: Werbung für ein Läusemittel mit dem Testergebnis der …
Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 2004, 2660; NJW-RR 2004, 1267, jeweils m.w.N.) versteht der Bundesgerichtshof einzelne Regelungen des § 11 HWG nicht mehr als abstrakte Gefährdungsdelikte, sondern legt sie unter dem Aspekt des Art. 12 Abs. 1 GG dahingehend verfassungskonform einschränkend aus, dass eine zumindest mittelbare Gesundheitsgefährdung vorliegen müsse, um die aus dem Werbeverbot resultierende Beeinträchtigung der Berufsfreiheit zu rechtfertigen (BGH GRUR 2007, 809, 810 - Krankenhauswerbung - zu § 11 Abs. 1 Nr. 4 HWG ; GRUR 2004, 799, 800 - Lebertrankapseln - zu § 11 Abs. 1 Nr. 10 HWG). - OVG Niedersachsen, 04.07.2006 - 11 LA 138/05
Heilmittelrechtliches Werbeverbot für eine Veterinär-Infothek im Internet; …
- OLG Frankfurt, 28.10.2004 - 6 U 187/03
Heilmittelwerbung: Elektronische Datenbank mit über 7000 namentlich gelisteten …
- OLG München, 13.01.2005 - 6 U 2773/04
Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz
- OLG Celle, 24.07.2008 - 13 U 14/08
Unlauterer Wettbewerb: Angebot physiotherapeutischer Leistungen gegen Gutschein
- VG Berlin, 15.08.2007 - 90 A 1.06
Verstoß gegen das Werbeverbot durch einen Zahnarzt (hier: Anpreisende Werbung
- KG, 31.08.2010 - 5 W 198/10
Anwaltswerbung: Rundschreiben an Fondsgesellschafter
- Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2010 - C-316/09
Art. 88 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2001/83/EG - Humanarzneimittel - Verbot …
- OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - 5 U 46/04
- LG Duisburg, 21.03.2012 - 25 O 54/11
Zur Beurteilung von Arzneimittelwerbung und zur Filterung von Kundenbewertungen
- LG Ulm, 16.01.2007 - 10 O 157/06
- LG Köln, 22.04.2010 - 31 O 728/09
- AGH Rheinland-Pfalz, 04.09.2003 - 2 AGH 18/02
- VG Berlin, 15.08.2007 - 90 A 2.05
Zulässigkeit der Werbung durch einen Zahnarzt (hier: Ozontherapie
