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   BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 2334/94, 1 BvR 63/95   

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https://dejure.org/2002,5687
BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 2334/94, 1 BvR 63/95 (https://dejure.org/2002,5687)
BVerfG, Entscheidung vom 07.03.2002 - 1 BvR 2334/94, 1 BvR 63/95 (https://dejure.org/2002,5687)
BVerfG, Entscheidung vom 07. März 2002 - 1 BvR 2334/94, 1 BvR 63/95 (https://dejure.org/2002,5687)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Verbindung zur gemeinsamen Entscheidung - Einstweiliger Rechtsschutz - Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen - Versammlungsverbot

  • Judicialis

    BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; GG Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 8; BVerfGG § 90 Abs. 1
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 2334/94
    Dabei ist das Vorbringen der Beschwerdeführer von Bedeutung, der gerichtliche Eilrechtsschutz sei durch eine zu späte Sachentscheidung der Behörde faktisch vereitelt worden (vgl. dazu BVerfGE 69, 315 ).
  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 2334/94
    Allerdings müssen Beschreitung und Erschöpfung des Hauptsacherechtswegs für den Beschwerdeführer zumutbar sein (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ; BVerfG, Erster Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2001 - 1 BvR 622/01 -).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 2334/94
    Allerdings müssen Beschreitung und Erschöpfung des Hauptsacherechtswegs für den Beschwerdeführer zumutbar sein (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ; BVerfG, Erster Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2001 - 1 BvR 622/01 -).
  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 2334/94
    Allerdings müssen Beschreitung und Erschöpfung des Hauptsacherechtswegs für den Beschwerdeführer zumutbar sein (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ; BVerfG, Erster Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2001 - 1 BvR 622/01 -).
  • BVerfG, 20.12.2000 - 1 BvR 2045/00

    Zur Subsidiarität von Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung der Zuweisung

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 2334/94
    Eine verfassungsgerichtliche Prüfung der angegriffenen Eilrechtsschutzentscheidungen kann somit allenfalls dahin gehen, ob sich die Gerichte bei der von ihnen vorgenommenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage von Erwägungen haben leiten lassen, die der Bedeutung und der Reichweite von Grundrechten nicht ausreichend Rechnung tragen und die für die Versagung des fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes ausschlaggebend gewesen sein können (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 20. Dezember 2000 - 1 BvR 2045/00, 2166/00 -).
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