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   BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00   

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BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00 (https://dejure.org/2005,1159)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.2005 - 1 BvR 235/00 (https://dejure.org/2005,1159)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 1 BvR 235/00 (https://dejure.org/2005,1159)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 durch Anwendung einer Übergangsvorschrift, die zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife zwar absehbar, aber noch nicht erlassen war, und die den Anspruch des Antragstellers ausschließen würde

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rückwirkungsklauseln bei Berufskrankheiten

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Voraussetzungen für das Vorliegen einer Berufskrankheit; Voraussetzung für die Entschädigung einer Berufskrankheit; Anerkennung der chronisch obstruktiven Bronchitis als Berufskrankheit; Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Stichtagsregelung; ...

  • Judicialis

    GG Art. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20; ; GG Art. 80

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 9; BKV § 6 Abs. 1
    Anerkennung einer Berufskrankheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    An chronischer Bronchitis erkrankte Bergbauarbeiter haben Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 340
  • NJW 2006, 211 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 1415
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 5/98 U R

    Rückwirkungsklauseln bei neuen Berufskrankheiten, hier: chronisch obstruktiven

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00
    a) den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 19. Juli 2000 - B 8 KN 5/98 U R -,.

    b) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. September 1999 - B 8 KN 5/98 U R -,.

    Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. September 1999 - B 8 KN 5/98 U R - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

    a) Auf die Revision der beklagten Berufsgenossenschaft hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 30. September 1999 die Entscheidung des Sozialgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen (BSGE 85, 24 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13).

    Die zuständige Berufsgenossenschaft hätte es in der Hand, unter gesetzwidriger Vorwegnahme der künftigen Rechtslage den Betroffenen durch Ablehnung seines entscheidungsreifen Antrags in ein Rechtsbehelfsverfahren zu "verweisen", in dem die neue Rechtslage nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu seinen Lasten zur Geltung kommt (vgl. BSGE 85, 24 ).

  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 58, 369; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 1993 - 1 BvR 1127/90 BVerfG, SozR 3-2200 § 551 Nr. 5; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2000 - 1 BvR 791/95 -, SozR 3-2200 § 551 Nr. 15; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1319/95 -, JURIS).

    Es darf nicht von Zufälligkeiten abhängen, ob ein Versicherter Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hat (vgl. BVerfGE 58, 369 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats, a.a.O.), mag dies auch nach dem § 551 RVO und § 9 SGB VII zu Grunde liegenden gesetzgeberischen Konzept nicht stets vermeidbar sein (zu den Reformvorschlägen vgl. Breuer, in: Festschrift für Maydell, 2002, S. 125 m.w.N.).

  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 791/95

    Keine Anerkennung von vor der Stichtagsregelung aufgetretenen Erkrankungen der

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 58, 369; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 1993 - 1 BvR 1127/90 BVerfG, SozR 3-2200 § 551 Nr. 5; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2000 - 1 BvR 791/95 -, SozR 3-2200 § 551 Nr. 15; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1319/95 -, JURIS).

    Vor dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens ist es dem Unfallversicherungsträger im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG nicht gestattet, die Entscheidung über einen Antrag nach § 551 Abs. 2 RVO (jetzt: § 9 Abs. 2 SGB VII) mit der Begründung zurückzustellen, eine Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung sei in Sicht, in der auch über die Anerkennung der im Einzelfall in Frage stehenden Krankheit als Berufskrankheit entschieden werde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2000 - 1 BvR 791/95 -, SozR 3-2200 § 551 Nr. 15).

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvL 16/90

    Beamtinnenrente

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00
    Die Rückwirkungsregelung des § 6 Abs. 1 BKV ist mit Rücksicht auf den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. auch BVerfGE 98, 1 ) einschränkend dahingehend auszulegen, dass sie solche Sachverhalte nicht erfasst, bei denen - wie hier - ein vor dem In-Kraft-Treten der Berufskrankkeiten-Verordnung am 1. Dezember 1997 gestellter entscheidungsreifer Antrag trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 551 Abs. 2 RVO und heutigen § 9 Abs. 2 SGB VII allein mit Rücksicht auf das künftige Recht abgelehnt wurde.
  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 43/98 R

    Rückwirkung bei neuer Berufskrankheit

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00
    Dies gilt auch im Hinblick darauf, dass durch eine "vorgreifliche" Anwendung der Rückwirkungsregelung des § 6 Abs. 1 BKV andere Ungleichbehandlungen vermieden wurden (vgl. BSG, Urteil vom 24. Februar 2000, SozR 3-2200 § 551 Nr. 14).
  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96

    Neue Erkenntnisse - Unfallversicherung - Stichtag - Festlegung

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00
    aa) Das Sozialgericht hat zu Recht unter Berufung auf das Bundessozialgericht (BSGE 79, 250) darauf hingewiesen, dass die Berufsgenossenschaft nicht aus eigener rechtlicher Kompetenz Stichtage festlegen könne.
  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00
    Damit differenziert er nach einem Kriterium, das im Hinblick auf den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) aus rechtsstaatlichen Gründen nicht geeignet ist, die unterschiedliche Behandlung des Versicherten im Verhältnis zu den bereits Entschädigten nach den vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 3 Abs. 1 GG entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 109, 96 ; stRspr) zu rechtfertigen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1997 - L 2 BU 82/97

    Gewährung einer Verletztenrente; Entschädigung einer Silikose als Berufskrankheit

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00
    Das nachvollziehbare Anliegen der Berufsgenossenschaft, sich nicht in Widerspruch zu einer bevorstehenden Entscheidung des Verordnungsgebers zu setzen, kann nicht von der durch Art. 20 Abs. 3 GG begründeten Verpflichtung befreien, das geltende Recht anzuwenden (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Oktober 1997, L 2 BU 82/97, JURIS; Marschner/Pohl, SGb 2003, S. 420 ).
  • BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1127/90

    Verfassungskonforme Auslegung des § 551 Abs. 2 RVO

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 58, 369; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 1993 - 1 BvR 1127/90 BVerfG, SozR 3-2200 § 551 Nr. 5; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2000 - 1 BvR 791/95 -, SozR 3-2200 § 551 Nr. 15; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1319/95 -, JURIS).
  • BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1319/95

    Stichtagsregelung für Ansprüche aus der Unfallversicherung wegen

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 58, 369; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 1993 - 1 BvR 1127/90 BVerfG, SozR 3-2200 § 551 Nr. 5; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2000 - 1 BvR 791/95 -, SozR 3-2200 § 551 Nr. 15; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1319/95 -, JURIS).
  • BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 31/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsbegehren - Berücksichtigung von

    Für eine Zulassung, die erst gegen die Zulassungsgremien erstritten werden soll, ist der Tag ihrer Entscheidung kein tauglicher Anknüpfungspunkt für die rechtliche Beurteilung, weil er von Zufälligkeiten abhängt und manipuliert werden kann (vgl BVerfG SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 32) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2007 - L 2 KN 52/06

    Gewährung von Leistungen wegen einer Berufskrankheit (BK); Anerkennung und

    Der Kläger hat daraufhin erklärt, gegen das Gutachten von Prof. Dr. T keine Einwände erheben zu können und hat im Hinblick auf das anhängige Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (1 BvR 235/00) das Ruhen des Verfahren beantragt.

    Zunächst findet die Rechtsposition des Versicherten - nach Einleitung des Feststellungsverfahrens - ihren Ausdruck darin, dass er gegen den Unfallversicherungsträger bis zum Inkrafttreten der jeweiligen Änderungsverordnung - entsprechend den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsverfahrensrechts - einen Anspruch auf eine zügige Entscheidung - auf der Grundlage des § 551 Abs. 2 RVO - hat (BVerfG, Beschluss vom 09.10.2000, 1 BvR 791/95, SozR 3-2200 § 551 Nr. 15; BVerfG Beschluss vom 23.06.2005, 1 BvR 235/00, SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 32).

    Es darf aber nicht von Zufälligkeiten abhängen, ob ein Versicherter Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hat (vgl. BVerfG Beschluss vom 23.06.2005, 1 BvR 235/00, SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 32; BVerfG Beschluss vom 22.10.1981, 1 BvR 1369/79, BVerfGE 58, 369 (375 f.); BSG Urteil vom 27.06.2006, 2 U 5/05 R, SozR 4-5671 § 6 Nr. 2; Becker, SGb 2006, 97 (100)).

    Die Beklagte wird nicht umhin kommen anzuerkennen, dass nach der Rechtsprechung (vgl. BVerfG Beschluss vom 23.06.2005, 1 BvR 235/00, SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 32; BVerfG Beschluss vom 22.10.1981, 1 BvR 1369/79, BVerfGE 58, 369 (375 f.); BSG Urteil vom 27.06.2006, 2 U 5/05 R, SozR 4-5671 § 6 Nr. 2) es nicht von Zufälligkeiten abhängen darf, ob ein Versicherter Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hat.

    Bereits vor dem Hintergrund des Beschlusses des BVerfG (vom 23.06.2005, 1 BvR 235/00, SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 32) ist die Auffassung, dass die Entscheidung des Verordnungsgebers unbedingten Vorrang vor einer Einzelfallentscheidung des Unfallversicherungsträgers nach § 551 Abs. 2 RVO / § 9 Abs. 2 SGB VII hat (so die bisherige Rechtsprechung vgl. u.a. BSGE 72, 2003; BSG B 2 U 43/92 R, SozR3-2200 § 551 Nr. 14; Breuer, Die Stichtagsregelung im Berufskrankheitenrecht, Festschrift für von Maydell, 2002, S. 125 ff (137)) nicht mehr aufrechtzuerhalten.

  • BSG, 29.08.2006 - B 13 RJ 47/04 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler -

    Denn dann käme es im Einzelfall darauf an, ob die Verwaltung ihr Verfahren mit der notwendigen Beschleunigung betrieben hat oder nicht (vgl zu einer ähnlichen Problematik des Berufskrankheitenrechts BVerfG Kammerbeschluss vom 23. Juni 2005, SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 32 = BVerfGK 5, 340).
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