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   BVerfG, 02.06.2006 - 1 BvR 2351/05   

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BVerfG, 02.06.2006 - 1 BvR 2351/05 (https://dejure.org/2006,81511)
BVerfG, Entscheidung vom 02.06.2006 - 1 BvR 2351/05 (https://dejure.org/2006,81511)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juni 2006 - 1 BvR 2351/05 (https://dejure.org/2006,81511)
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Nürnberg, 04.12.2008 - 4 K 632/08

    Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuererhebung auf selbstgenutztes Wohneigentum

    Mit den Beschlüssen vom 03.03.2006 1 BvR 311/06 , vom 02.06.2006 1 BvR 2351/05 und vom 21.06.2006 1 BvR 1644/05 habe die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, welche gegen die Grundsteuer grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht hätten, bzw. bei einem selbstgenutzten Hausgrundstück und beim persönlichen Gebrauchsvermögen.

    Er betraf die Frage einer Verfassungswidrigkeit des Grundsteuergesetzes, die durch Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 03.03.2006 1 BvR 311/06, vom 21.06.2006 1 BvR 1644/05 und vom 02.06.2006 1 BvR 2351/05 sowie Urteil des BFH vom 19.07.2006 II R 81/05 (BStBl. II 2006, 767) verneint und damit entschieden worden ist.

    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht in den genannten Beschlüssen vom 03.03.2006 1 BvR 331/06 , vom 02.06.2006 1 BvR 2351/05 und vom 21.06.2006 1 BvR 1644/05 (Beilage S. 505 zu BFH/NV 2006) jeweils eine Verfassungswidrigkeit des Grundsteuergesetzes verneint.

  • FG Münster, 14.04.2011 - 3 K 1387/08

    Einheitsbewertung und Festsetzung des Grundsteuermessbetrages eines mit einem

    Das BVerfG habe in seinen Beschlüssen vom 03.03.2006 (1 BvR 311/06, n.v.) vom 21.06.2006 (1 BvR 1644/05 n.v.), vom 02.06.2006 (1 BvR 2351/05 n.v.) und vom 12.06.2009 (1 BvR 1334/07, HFR 2009, 611) die Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer verneint.
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