Rechtsprechung
| BVerfG, 26.07.1990 - 1 BvR 237/88 |
Volltextveröffentlichungen
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Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung von Gewalt i.S. des § 240 StGB
Kurzfassungen/Presse (2)
- Jurion (Leitsatz)
- reference-global.com (Leitsatz und Auszüge)
Verfahrensgang
- BayObLG, 17.12.1987 - RReg. 3 St 212/87
- BVerfG, 26.07.1990 - 1 BvR 237/88
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1991, 971
- StV 1990, 491
- JR 1991, 13
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97
Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt
Das gilt auch unter Berücksichtigung der grundrechtssichernden Funktion der Verwerflichkeitsklausel (BVerfG NJW 1991, 971).Im Rahmen der erforderlichen Abwägung aller Umstände ( BVerfGE 73, 206, 255 f., 260; BVerfG NJW 1991, 971 f.) ist neben den unter aa) aufgeführten Gesichtspunkten zu beachten, daß das angewandte Nötigungsmittel der Gewalt ( BVerfGE 73, 206, 252 ff.; BGHSt 34, 71, 77 f.;… Tröndle aaO § 240 Rdn. 24 b, 25) für sich bereits eine strafbare Handlung nach § 303 StGB darstellt.
- BVerfG, 23.03.1992 - 1 BvR 687/88
Verfassungswidrigkeit der Verurteilung wegen öffentlicher Aufforderung zu einer …
Diese Grundsätze gelten sinngemäß für den Fall der öffentlichen Aufforderung zu einer Blockade (Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 1990 - 1 BvR 237/88 - S. 7 f. des Umdrucks = JR 1991, S. 13 ff. und vom 14. Februar 1991 - 1 BvR 742/90 - S. 8 f. des Umdrucks).Dementsprechend reicht es von Verfassungs wegen auch nicht aus, wenn das Gericht die Verwerflichkeit der Gewaltanwendung lediglich unter Verweis auf eine abstrakte, vom konkreten Sachverhalt losgelöste Fallkonstellation begründet (Beschluß vom 26. Juli 1990 - 1 BvR 237/88 - S. 7 des Umdrucks = JR 1991, S. 15).
Dabei können aber nur solche Vorstellungen Verwendung finden, die in dem öffentlichen Aufruf Ausdruck gefunden haben (so schon der Kammerbeschluß vom 26. Juli 1990 - 1 BvR 237/88 - S. 10 des Umdrucks).
- BGH, 21.03.1991 - 1 StR 3/90
Eintritt des Nötigungserfolges einer Sitzblockade
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- BVerfG, 14.02.1991 - 1 BvR 742/90
Verfassungsrechtliche Anforderung an die Auslegung der Verwerflichkeitsklausel in …
Diese im Senatsurteil vom 11. November 1986 entwickelten und in der Senatsentscheidung vom 14. Juli 1987 bestätigten Grundsätze (BVerfGE 73, 206 [253 ff.]; 76, 211 [217]) gelten sinngemäß für den Fall der öffentlichen Aufforderung zu einer Blockade (Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 1990 - 1 BvR 237/88 - S. 10 des Umdrucks). - BVerfG, 21.01.1999 - 2 BvR 172/93
Auslagenerstattung nach Erledigung des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens
Mit der in dem Verfassungsbeschwerde-Verfahren entscheidenden Frage, ob die Wiederaufnahmegerichte in Anbetracht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum notwendigen Prüfungsprogramm bei der Feststellung der Verwerflichkeit nach § 240 Abs. 2 StGB (vgl. BVerfGE 73, 206 [247, 252 ff.]; 76, 211 [217]; Bundesverfassungsgericht, Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Juli 1990 - 1 BvR 237/88 -, NJW 1991, S. 971) im Jahre 1992 zu Unrecht die Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG abgelehnt haben, konnte sich das Landgericht Tübingen gar nicht (mehr) befassen. - BayObLG, 15.07.1993 - 3St RR 154/92
GG Art. 5; StGB § 185
Vom objektiven Sinngehalt abweichende Erklärungen, Absichten und Vorstellungen des Betreffenden können nur insoweit Bedeutung erlangen, als sie in der Äußerung oder deren Kontext Ausdruck gefunden haben (BVerfG NJW 1991, 971 ; BVerfG v. 14.2.1991 - 1 BvR 742/90 - Umdruck S. 9 = NStZ 1991, 279 ; BVerfG v. 23.3.1992 - 1 BvR 687/88 - Umdruck S. 9). - OLG Stuttgart, 19.11.1990 - 3 Ss 487/90 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 01.10.1991 - RReg. 2 St 115/91
StGB § 240 Abs. 2, § 22
Auch wenn es schwierig ist, alle entscheidungserheblichen Tatumstände abschließend und losgelöst vom Einzelfall zusammenzufassen, weil Umfang und Reichweite der Prüfung von den Besonderheiten des Einzelfalls geprägt und abhängig sind, lassen sich den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 73, 206/256; 76, 211/217; NJW 1991, 971 ; NStZ 1991, 279 ) eine Reihe von Gesichtspunkten entnehmen, die für Blockadeaktionen der vorliegenden Art typisch und daher bei der Prüfung der Verwerflichkeit zu berücksichtigen sind. - BayObLG, 27.02.1992 - RReg. 3 St 52/91
StGB § 111 Abs. 1 und 2, § 240 Abs. 1 und 2
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 26.7.1990 (NjW 1991, 971) und in vorliegender Sache können nicht anders verstanden werden.
