Rechtsprechung
BVerfG, 29.09.2022 - 1 BvR 2380/21, 1 BvR 2449/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Bundesverfassungsgericht
Tierarztvorbehalt
Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren ist verfassungswidrig
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 74 Abs 1 Nr 19 GG, § 2 Abs 1 AMG, § 2 Abs 2 AMG
§ 50 Abs 2 TAMG partiell verfassungswidrig und nichtig - Tierarztvorbehalt für Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren verletzt Tierheilpraktiker bzw Tierhalter in Grundrechten aus Art 12 Abs 1 GG bzw Art 2 Abs 1 GG - mangelnde ... - Wolters Kluwer
Tierarztvorbehalt betreffend die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger und zugleich registrierter homöopathischer Humanarzneimittel bei Tieren; Verfassungsrechtliche Überprüfung einer Regelung; Reechtfertigung eines Grundrechtseingriffs auf Grundlage einer ...
- rewis.io
§ 50 Abs 2 TAMG partiell verfassungswidrig und nichtig - Tierarztvorbehalt für Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren verletzt Tierheilpraktiker bzw Tierhalter in Grundrechten aus Art 12 Abs 1 GG bzw Art 2 Abs 1 GG - mangelnde ...
- doev.de
Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tierarztvorbehalt
- rechtsportal.de
Tierarztvorbehalt
- datenbank.nwb.de
§ 50 Abs 2 TAMG partiell verfassungswidrig und nichtig - Tierarztvorbehalt für Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren verletzt Tierheilpraktiker bzw Tierhalter in Grundrechten aus Art 12 Abs 1 GG bzw Art 2 Abs 1 GG - mangelnde ...
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren ist verfassungswidrig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Tierheilpraktiker - und die "homöopathischen Arzneimittel"
- lto.de (Kurzinformation)
BVerfG setzt Tierarztvorbehalt außer Kraft: Homöopathische Mittel für Tiere auch ohne Rezept
Verfahrensgang
- BVerfG, 24.01.2022 - 1 BvR 2380/21
- BVerfG, 29.09.2022 - 1 BvR 2380/21, 1 BvR 2449/21
- BVerfG, 12.04.2023 - 1 BvR 2380/21
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (78)
- BVerfG, 03.07.2007 - 1 BvR 2186/06
Hufversorgung
Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 1 BvR 2380/21
Unter Beruf ist dabei jede auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage zu verstehen, ohne dass der Schutz der Berufsfreiheit auf traditionell oder gesetzlich fixierte Berufsbilder und erlaubte Tätigkeiten beschränkt wäre (vgl. auch BVerfGE 119, 59 ; 155, 238 ).Allerdings belässt ihm die Verfassung für beides einen Spielraum, der vom Bundesverfassungsgericht lediglich in begrenztem Umfang überprüft werden kann (vgl. BVerfGE 119, 59 ; 153, 182 ; 159, 223 m.w.N.).
Schon die Verfassung selbst verpflichtet den Gesetzgeber in Art. 20a GG, geeignete Regelungen mit dem Ziel des Tierschutzes im Sinne eines ethisch begründeten Schutzes des Tieres zu treffen (vgl. BVerfGE 110, 141 ; 119, 59 ; 127, 293 ); gleiches gilt für den Schutz der Umwelt (vgl. BVerfGE 118, 79 ; 157, 30 ).
Dies gilt auch für die Tiergesundheit, die einerseits die Lebensmittelsicherheit sichern und die Übertragung von Infektionskrankheiten vom Tier auf den Menschen (Zoonoseprävention) verhindern soll und insofern ebenfalls dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dient, und andererseits im Interesse des Tieres selbst liegt und insofern dem Tierschutz unterfällt, als Tiere vor körperlichen Schmerzen, Leiden und Schäden zu bewahren sind (vgl. insoweit BVerfGE 119, 59 ).
Ein solcher Nachweis könnte dazu beitragen, die Gefahrenlage zumindest deutlich abzumildern (vgl. zu Heilpraktikern: BVerfGE 78, 155 ; 119, 59 ).
Mit der insoweit angestrebten Verbesserung des Tierschutzes wird ein besonders wichtiger Gemeinwohlbelang verfolgt, denn die Verfassung selbst verpflichtet den Gesetzgeber durch Art. 20a GG, geeignete Vorschriften mit dem Ziel des Tierschutzes zu erlassen (vgl. BVerfGE 119, 59 ); entsprechendes gilt für die Tiergesundheit, soweit sie vom Tierschutz umfasst wird (…oben Rn. 98).
Obwohl Heilpraktiker hiernach Patienten an Ärzte verweisen müssen, sobald die Grenzen ihrer heilkundlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erreicht werden, sind über Jahrzehnte hinweg keine Missstände zu Tage getreten, die für den Gesetzgeber im Interesse des Schutzes der Volksgesundheit Anlass zum Einschreiten gewesen wären (BVerfGE 119, 59 m.w.N.).
Aus der Nichtigkeit einer Teilregelung folgt die Nichtigkeit des ganzen Gesetzes nur, wenn sich aus dem objektiven Sinn des Gesetzes ergibt, dass die übrigen mit der Verfassung zu vereinbarenden Bestimmungen keine selbständige Bedeutung haben (BVerfGE 119, 59 ).
- BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvL 6/13
Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und …
Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 1 BvR 2380/21
Grundsätzlich können Eingriffe in das hier betroffene Grundrecht gerechtfertigt werden; es steht nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG unter einem einfachen Gesetzesvorbehalt (vgl. BVerfGE 141, 82 ; stRspr).Angemessen und damit verhältnismäßig im engeren Sinne ist eine gesetzliche Regelung dann, wenn bei der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht sowie der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (vgl. BVerfGE 141, 82 m.w.N.).
Die Gefahr von Fehldiagnosen und Fehlbehandlungen und dass auf Menschen übertragbare Infektionskrankheiten unerkannt bleiben können oder falsch behandelt werden, nimmt der Gesetzgeber dort hin (vgl. dazu auch BVerfGE 141, 82 ).
Die teilweise Nichtigkeit der Verbotsnorm bedeutet angesichts der Garantie der freien Berufsausübung nichts anderes als die Zulässigkeit der vorbehaltlosen Anwendung registrierter Humanhomöopathika bei Tieren, ohne dass hiermit Komplikationen einhergingen (vgl. auch BVerfGE 141, 82 m.w.N.).
- BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17
Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich …
Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 1 BvR 2380/21
Das Bundesverfassungsgericht übt grundsätzlich keine Kontrolle über unionsrechtliches Fachrecht aus und überprüft dieses Recht nicht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, solange die Unionsgrundrechte einen wirksamen Schutz der Grundrechte generell bieten, der dem vom Grundgesetz jeweils als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist (vgl. BVerfGE 152, 216 m.w.N.).Für die Beantwortung der Frage, ob im Anwendungsbereich von Unionsrecht eine Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts für eine Überprüfung anhand der Grundrechte besteht, ist daher in Bezug auf jede einzelne unionsrechtliche Regelung zu unterscheiden, ob und inwieweit diese den Mitgliedstaaten verbindliche Vorgaben macht oder ihnen Umsetzungsspielräume belässt (vgl. BVerfGE 142, 74 ; 152, 216 ).
Allein aus der Rechtsform lassen sich keine abschließenden Konsequenzen ableiten, denn auch Verordnungen können etwa durch Öffnungsklauseln Gestaltungsfreiräume der Mitgliedstaaten begründen, ebenso wie Richtlinien zwingende und abschließende Vorgaben machen können (vgl. BVerfGE 152, 216 ).
(a) Nimmt der Gesetzgeber auf unionsrechtliche Vorgaben Bezug, ist schon für die Frage der Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts für jede einzelne Regelung zu unterscheiden, ob und inwieweit Unionsrecht den Mitgliedstaaten verbindliche Vorgaben macht oder ihnen Umsetzungsspielräume belässt (vgl. BVerfGE 142, 74 ; 152, 216 ).
- BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 1 BvR 2380/21
Je nach Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, der Bedeutung der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter und den Möglichkeiten des Gesetzgebers, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, kann die verfassungsgerichtliche Überprüfung dabei von einer bloßen Evidenz- über eine Vertretbarkeits- bis hin zu einer intensivierten inhaltlichen Kontrolle reichen (BVerfGE 153, 182 ; 159, 223 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 -, Rn. 151 f. - Impfnachweis ).Aus Art. 2 Abs. 2 GG, der den Schutz der Einzelnen vor Beeinträchtigungen ihrer körperlichen Unversehrtheit und ihrer Gesundheit umfasst, kann zudem eine Schutzpflicht des Staates folgen, Vorsorge gegen Gesundheitsbeeinträchtigungen zu treffen (vgl. BVerfG, Beschlüsse des Ersten Senats vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 -, Rn. 155, …und vom 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20 u.a. -, Rn. 107, jeweils m.w.N.).
Bei der Einschätzung der Erforderlichkeit verfügt der Gesetzgeber über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfGE 155, 238 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 -, Rn. 187; stRspr).
Die allgemeine Handlungsfreiheit garantiert zwar keinen weitergehenden Schutz als Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 -, Rn. 266).
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …
Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 1 BvR 2380/21
(1) Es ist dabei nicht auf die Berücksichtigung solcher Zwecke beschränkt, die der Gesetzgeber selbst ausdrücklich benannt hat (BVerfGE 159, 223 m.w.N. - Bundesnotbremse I).Allerdings belässt ihm die Verfassung für beides einen Spielraum, der vom Bundesverfassungsgericht lediglich in begrenztem Umfang überprüft werden kann (vgl. BVerfGE 119, 59 ; 153, 182 ; 159, 223 m.w.N.).
Je nach Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, der Bedeutung der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter und den Möglichkeiten des Gesetzgebers, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, kann die verfassungsgerichtliche Überprüfung dabei von einer bloßen Evidenz- über eine Vertretbarkeits- bis hin zu einer intensivierten inhaltlichen Kontrolle reichen (BVerfGE 153, 182 ; 159, 223 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 -, Rn. 151 f. - Impfnachweis ).
- BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 1 BvR 2380/21
Allerdings belässt ihm die Verfassung für beides einen Spielraum, der vom Bundesverfassungsgericht lediglich in begrenztem Umfang überprüft werden kann (vgl. BVerfGE 119, 59 ; 153, 182 ; 159, 223 m.w.N.).Je nach Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, der Bedeutung der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter und den Möglichkeiten des Gesetzgebers, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, kann die verfassungsgerichtliche Überprüfung dabei von einer bloßen Evidenz- über eine Vertretbarkeits- bis hin zu einer intensivierten inhaltlichen Kontrolle reichen (BVerfGE 153, 182 ; 159, 223 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 -, Rn. 151 f. - Impfnachweis ).
Die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne erfordert, dass der mit der Maßnahme verfolgte Zweck und die zu erwartende Zweckerreichung nicht außer Verhältnis zu der Schwere des Eingriffs stehen dürfen (vgl. BVerfGE 115, 320 ; 153, 182 ; 155, 119 ; stRspr).
- BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17
Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender …
Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 1 BvR 2380/21
Unter Beruf ist dabei jede auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage zu verstehen, ohne dass der Schutz der Berufsfreiheit auf traditionell oder gesetzlich fixierte Berufsbilder und erlaubte Tätigkeiten beschränkt wäre (vgl. auch BVerfGE 119, 59 ; 155, 238 ).Art. 12 Abs. 1 GG entfaltet seine Schutzwirkung vielmehr nur gegenüber solchen Normen oder Akten, die sich entweder unmittelbar auf die Berufstätigkeit beziehen oder zumindest die Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern und infolge ihrer Gestaltung in einem so engen Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs stehen, dass sie objektiv eine berufsregelnde Tendenz haben (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 155, 238 m.w.N.).
Bei der Einschätzung der Erforderlichkeit verfügt der Gesetzgeber über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfGE 155, 238 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 -, Rn. 187; stRspr).
- BVerfG, 12.12.2012 - 1 BvR 69/09
Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog …
Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 1 BvR 2380/21
aa) Verschreibungspflichtige Arzneimittel sind stark wirksame Arzneimittel, von denen eine Gesundheitsgefährdung ausgeht, wenn sie ohne ärztliche Überwachung eingenommen werden (vgl. BVerfGK 20, 159 m.w.N.).Eine Norm, die sicherstellen soll, dass Arzneimittel, die gesundheitliche Risiken in sich bergen, nur über diejenigen Heilpersonen angewendet werden, die ihre Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Mitteln, Gegenanzeigen und sonstige Gefahren genau kennen, dient der Arzneimittelsicherheit (vgl. BVerfGE 107, 186 ; BVerfGK 20, 159 ).
Vertretbar ist allerdings die Annahme von Gefahren für die genannten Schutzgüter, soweit § 50 Abs. 2 TAMG die Anwendung verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel allgemein unter einen Tierarztvorbehalt stellt, denn verschreibungspflichtige Arzneimittel sind regelmäßig stark wirksame Arzneimittel, von denen eine Gesundheitsgefährdung ausgeht, wenn sie ohne ärztliche Überwachung eingenommen werden (vgl. BVerfGK 20, 159 m.w.N.).
- VG Ansbach, 28.12.2017 - AN 10 S 17.02023
Erfolgloser Eilantrag gegen eine vorläufige Wegnahme von Tieren wegen …
Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 1 BvR 2380/21
Die Pflicht zur angemessenen Pflege von Tieren gemäß § 2 Nr. 1 TierSchG umfasst eine hinreichende Gesundheitsfürsorge, mithin eine tierärztliche Versorgung bei Krankheitsverdacht des in Obhut genommenen Tieres (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 28. Dezember 2017 - AN 10 S 17.02023 u.a. -, Rn. 23; BayObLG…, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 4St RR 135/95 -, Rn. 32).Diese Regelungsinstrumente greifen auch, wenn Tierhalter aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind, eine angemessene tierärztliche Versorgung zu gewährleisten (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 28. Dezember 2017 - AN 10 S 17.02023 u.a. -, Rn. 25; VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 21. April 2010 - 7 K 2091/09 -, Rn. 13;… Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 2 Rn. 27).
- BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13
Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und …
Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 1 BvR 2380/21
Dabei ist ein angemessener Ausgleich zwischen dem Eingriffsgewicht der Regelung und dem verfolgten gesetzgeberischen Ziel sowie der zu erwartenden Zielerreichung herzustellen (BVerfGE 148, 40 ; stRspr).In diesem Sinne hat der Gesetzgeber nach Möglichkeit auch eine freiheitsschonende Lösung zu wählen, die besonders intensive Eingriffe durch Befreiungs-, Übergangs- oder Kompensationsregelungen abmildert (…vgl. Huster/Rux, in: BeckOK GG, Art. 20 Rn. 197 ), was auch für einen zeitlich begrenzteren Einsatz des gewählten Mittels relevant sein kann (vgl. BVerfGE 148, 40 ).
- BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13
Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig
- BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
- BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13
Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in …
- BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11
Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich
- BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvL 21/11
Ausschluss der Speisegaststätten von der Erlaubnis zur Einrichtung abgetrennter …
- BVerfG, 04.03.1964 - 1 BvR 371/61
Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 36 Abs. 2 AMG
- BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
- BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62
Facharzt
- BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99
Schächten
- BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
- BayObLG, 24.10.1995 - 4St RR 135/95
- EuGH, 28.03.1985 - 272/83
Kommission / Italien
- BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …
- BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 49/58
Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht
- VGH Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 1 S 1281/12
(einstweiliger Rechtsschutz - keine tierschutzrechtlichen Anordnungen im Vorfeld …
- BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05
Treibhausgas-Emissionsberechtigungen
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1998 - 12 A 10020/96
Tierschutzrechtliche Verfügung; Angelzirkus
- BVerfG, 01.03.2000 - 1 BvR 1781/97
Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch AMG 1976 § 105 Abs 5c
- BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82
Schulleiter
- BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97
Frischzellen
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07
Sperrklausel Kommunalwahlen
- BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03
Geschäftsgeheimnisse
- BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82
Frischzellentherapie
- BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90
Hennenhaltungsverordnung
- EuGH, 10.10.1973 - 34/73
Fratelli Variola Spa / Amministrazione delle finanze dello Stato
- VG Arnsberg, 20.11.2007 - 14 L 749/07
- BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02
Rasterfahndung II
- BVerfG, 21.07.2015 - 1 BvF 2/13
Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Betreuungsgeld
- BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 233/81
- BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08
TKÜ-Neuregelung
- BVerfG, 11.02.2003 - 1 BvR 1972/00
Impfstoffversand- und Werbeverbot verfassungswidrig
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07
Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der …
- VG Gelsenkirchen, 21.04.2010 - 7 K 2091/09
Fortnahme von Katzen, Katzenhaltung, tierärztliche Versorgung
- BVerfG, 21.07.2022 - 1 BvR 469/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
- BVerfG, 26.03.2019 - 1 BvR 673/17
Vollständiger Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien …
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20
Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") …
- VG Oldenburg, 19.05.2003 - 7 A 2832/01
Krankheitsverdacht; Ohrmarke; Rind; Tierarzt; Untersuchung
- EuGH, 26.04.1988 - 74/86
Kommission / Deutschland
- EuGH, 20.12.2017 - C-442/16
Einem Unionsbürger, der nach mehr als einem Jahr eine Erwerbstätigkeit als …
- BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00
Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher …
- BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03
Studiengebühren
- BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 1732/14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur Bestands- und Nutzungsdatenauskunft durch …
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
- BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17
Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im …
- BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07
Legehennenhaltung
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
- BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich
- BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig
- EuGH, 16.01.2014 - C-24/13
Dél-Zempléni Nektár Leader Nonprofit - Landwirtschaft - Verordnung (EG) …
- BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
- BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86
Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den …
- BVerfG, 27.09.2022 - 1 BvR 2661/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das ausnahmslose Verbot von …
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10
"Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"
- BVerfG, 12.05.2015 - 1 BvR 1501/13
Verfassungsbeschwerden gegen die Errichtung der BTU Cottbus-Senftenberg teilweise …
- BGH, 08.01.2015 - I ZR 123/13
Zur Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Rezept
- BVerfG, 26.04.1978 - 1 BvL 29/76
Lohnfortzahlung
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
- VG Aachen, 02.05.2013 - 6 L 23/13
Tierschutzgesetz verbietet dauerhafte Anbindung von Hunden im Freien ohne …
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
- BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13
Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig
- BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 2795/09
Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten …
- BGH, 09.11.2021 - VI ZR 87/20
Berücksichtigung objektiver Eigenschaften bei der Bemessung des Schadens bei …
- BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07
Mediziner-BAföG
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des …
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2835/17
Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger …
- BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83
Atomwaffenstationierung
- BVerwG, 07.11.2023 - 3 C 8.22
Keine Erlaubnis für den Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zum …
Bei der Beurteilung der Erforderlichkeit verfügt der Gesetzgeber über einen Einschätzungsspielraum (…stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. - BVerfGE 159, 223 Rn. 203 f. und vom 29. September 2022 - 1 BvR 2380/21 u. a. - BVerfGE 163, 107 Rn. 115, jeweils m. w. N.).Dabei ist ein angemessener Ausgleich zwischen dem Eingriffsgewicht der Regelung und dem verfolgten Ziel sowie der zu erwartenden Zielerreichung herzustellen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 BvR 2380/21 u. a. - BVerfGE 163, 107 Rn. 119 m. w. N;… BVerwG, Urteile vom 22. November 2022 - 3 CN 1.21 - BVerwGE 177, 60 Rn. 75 …und vom 21. Juni 2023 âEURŒ- 3 CN 1.22 - NVwZ 2023, 1840 Rn. 44).
Es kann daher an der Angemessenheit fehlen, wenn bei einem milderen Mittel die Wirksamkeit nur wenig geringer ist (BVerfG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 BvR 2380/21 u. a. -âEURŒ BVerfGE 163, 107 Rn. 135).
- BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 2.21
Corona-Verordnungen: Ausgangsbeschränkung in Bayern war unverhältnismäßig
Dabei ist ein angemessener Ausgleich zwischen dem Eingriffsgewicht der Maßnahme und dem verfolgten Ziel sowie der zu erwartenden Zielerreichung herzustellen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 BvR 2380/21 u. a. - juris Rn. 119 m. w. N.). - BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 1.21
Corona-Verordnungen: Sächsische Kontaktbeschränkungen waren verhältnismäßig
Dabei ist ein angemessener Ausgleich zwischen dem Gewicht des Eingriffs und dem verfolgten Ziel sowie der zu erwartenden Zielerreichung herzustellen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 BvR 2380/21 u. a. - juris Rn. 119 m. w. N.).
- BVerwG, 07.11.2023 - 3 C 9.22
Versagung einer Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital zum Zweck der …
Bei der Beurteilung der Erforderlichkeit verfügt der Gesetzgeber über einen Einschätzungsspielraum (…stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. - BVerfGE 159, 223 Rn. 203 f. und vom 29. September 2022 - 1 BvR 2380/21 u. a. - BVerfGE 163, 107 Rn. 115, jeweils m. w. N.).Dabei ist ein angemessener Ausgleich zwischen dem Eingriffsgewicht der Regelung und dem verfolgten Ziel sowie der zu erwartenden Zielerreichung herzustellen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 BvR 2380/21 u. a. - BVerfGE 163, 107 Rn. 119 m. w. N;… BVerwG, Urteile vom 22. November 2022 - 3 CN 1.21 - BVerwGE 177, 60 Rn. 75 …und vom 21. Juni 2023 âEURŒ- 3 CN 1.22 - NVwZ 2023, 1840 Rn. 44).
Es kann daher an der Angemessenheit fehlen, wenn bei einem milderen Mittel die Wirksamkeit nur wenig geringer ist (BVerfG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 BvR 2380/21 u. a. -âEURŒ BVerfGE 163, 107 Rn. 135).
- VerfGH Baden-Württemberg, 02.08.2023 - 1 VB 88/19
Zur Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Sportwettvermittlung in Gebäuden, in …
(2) Grundsätzlich können Eingriffe in das hier betroffene Grundrecht gerechtfertigt werden; denn es steht nach Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG unter einem einfachen Gesetzesvorbehalt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse des Ersten Senats vom 12.1.2016 - 1 BvL 6/13 -, BVerfGE 141, 82 Rn. 47 und vom 29.9.2022 - 1 BvR 2380/21 u.a. -, Juris Rn. 77; st.Rspr.).Die gesetzliche Grundlage muss ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen an grundrechtseinschränkende Gesetze genügen, insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (…vgl. BVerfG, Beschlüsse des Ersten Senats vom 12.1.2016 - 1 BvL 6/13 -, BVerfGE 141, 82 Rn. 47 und vom 29.9.2022 - 1 BvR 2380/21 u.a. -, Juris Rn. 83 ff., st.Rspr.; StGH…, Urteil vom 17.6.2014 - 1 VB 15/13 -, Juris Rn. 322).
Bei der Einschätzung der Erforderlichkeit verfügt der Gesetzgeber über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum (…vgl. BVerfG, Beschlüsse des Ersten Senats vom 30.6.2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 Rn. 102 und vom 29.9.2022 - 1 BvR 2380/21 u.a. -, Juris Rn. 115; st.Rspr.).
Angemessen und damit verhältnismäßig im engeren Sinne ist eine gesetzliche Regelung dann, wenn bei der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht sowie der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (…vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, BVerfGE 145, 20 Rn. 155 und Beschluss des Ersten Senats vom 29.9.2022 - 1 BvR 2380/21 u.a. -, Juris Rn. 119; jew. m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 29.11.2023 - 14 LB 50/22
Arztvorbehalt; Berufsausübungsfreiheit; Berufsfreiheit; Blutspende; …
(a) Zwar stellt eine so eng auszulegende Regelung, wonach wegen der Beschränkung des Begriffs der homöopathischen Eigenblutprodukte auf solche Produkte, die nach einem in einem Arzneibuch beschriebenen homöopathischen Zubereitungsverfahren hergestellt worden sind, der Arztvorbehalt in § 7 Abs. 2 Satz 1 TFG auf Blutentnahmen zur Herstellung anderer Eigenblutprodukte bzw. für andere Behandlungen Anwendung findet, einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der als Heilpraktikerin tätigen Klägerin dar ( BVerwG, Urt. v. 15.6.2023 - 3 C 5.22 -, juris Rn. 32 unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 29.9.2022 - 1 BvR 2380/21 u.a. -, juris Rn. 71 dort ausführlich zu Tierheilpraktikern).Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung setzt voraus, dass die angegriffene Regelung formell und materiell verfassungsgemäß ist (BVerfG, Beschl. v. 29.9.2022 - 1 BvR 2380/21 u.a. -, juris Rn. 77).
Der mit dem Arztvorbehalt verfolgte Zweck und die zu erwartende Zweckerreichung stehen nicht außer Verhältnis zu der Schwere des Grundrechtseingriffs (vgl. zu den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne BVerfG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 BvR 2380/21 u. a. - a. a. O. Rn. 119 m. w. N.).
Nur unter den dort genannten Voraussetzungen ist die konkrete inhaltliche Zusammensetzung von Eigenblutprodukten bekannt und sind die Risiken bei der sich anschließenden Anwendung dieser Eigenblutprodukte einschätzbar (vgl. zur Anwendung registrierter Humanhomöopathika bei Tieren: BVerfG, Beschl. v. 29.9.2022 - 1 BvR 2380/21 u.a. -, juris Rn. 100).
- BVerwG, 15.06.2023 - 3 C 3.22
Blutentnahme durch Heilpraktiker zur Herstellung von Eigenblutprodukten
Zwar liegt ein Eingriff in dieses Grundrecht vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 BvR 2380/21 u. a. - juris Rn. 71 ff.), er ist aber gerechtfertigt, insbesondere verhältnismäßig.Der mit dem Arztvorbehalt verfolgte Zweck und die zu erwartende Zweckerreichung stehen nicht außer Verhältnis zu der Schwere des Grundrechtseingriffs (vgl. zu den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne BVerfG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 BvR 2380/21 u. a. - a. a. O. Rn. 119 m. w. N.).
- VGH Hessen, 25.04.2023 - 10 C 1271/19
Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten ist unwirksam
Mit dem Beruf schützt Art. 12 Abs. 1 GG jede auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage, ohne dass der Schutz der Berufsfreiheit auf traditionell oder gesetzlich fixierte Berufsbilder und erlaubte Tätigkeiten beschränkt wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 BvR 2380/21 -, juris, Rn. 71), so dass auch die Erwerbszwecken dienende freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Kindertagesbetreuung durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 19. März 2021 - OVG 6 B 14/20 -, juris, Rn. 67).Art. 12 Abs. 1 GG entfaltet seine Schutzwirkung vielmehr nur gegenüber solchen Normen oder Akten, die sich entweder unmittelbar auf die Berufstätigkeit beziehen oder zumindest die Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern und infolge ihrer Gestaltung in einem so engen Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs stehen, dass sie objektiv eine berufsregelnde Tendenz haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 BvR 2380/21 -, juris, Rn. 73).
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 6 A 10383/22
Infektionsschutz - Betriebsschließung zur Pandemiebekämpfung
Dabei ist ein angemessener Ausgleich zwischen dem Gewicht des Eingriffs und dem verfolgten Ziel sowie der zu erwartenden Zielerreichung herzustellen (BVerfG, Beschlüsse vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. -, juris Rn. 216, und 29. September 2022 - 1 BvR 2380/21 u. a. -, juris Rn. 119). - BVerwG, 15.06.2023 - 3 C 4.22
Blutentnahme durch Heilpraktiker zur Herstellung von Eigenblutprodukten
Zwar liegt ein Eingriff in dieses Grundrecht vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 BvR 2380/21 u. a. - juris Rn. 71 ff.), er ist aber gerechtfertigt, insbesondere verhältnismäßig.Der mit dem Arztvorbehalt verfolgte Zweck und die zu erwartende Zweckerreichung stehen nicht außer Verhältnis zu der Schwere des Grundrechtseingriffs (vgl. zu den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne BVerfG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 BvR 2380/21 u. a. - a. a. O. Rn. 119 m. w. N.).
- BVerwG, 15.06.2023 - 3 C 5.22
Blutentnahme durch Heilpraktiker zur Herstellung von Eigenblutprodukten
- BVerfG, 20.03.2023 - 1 BvR 669/18
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden betreffend Vergütung …
- BVerwG, 15.06.2023 - 3 C 3.23
I. ./. Stadt Neuwied - Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG Berlin, 13.07.2023 - 4 K 501.22
Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle: Vereinbarkeit der Regelung …
- VG Berlin, 13.07.2023 - 4 K 443.22
Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle: Vereinbarkeit der Regelungen …
- OVG Sachsen, 27.04.2023 - 3 C 8/21
Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Ausgangsbeschränkung; Begründungspflicht; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2022 - L 11 KA 35/18
- BVerwG, 23.02.2023 - 3 B 4.22
Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten nach dem Rettungsdienstgesetz …
- VG Regensburg, 30.03.2023 - RO 5 K 20.491
Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2023 - 13 B 1123/22
Untersagung der Neuaufnahme von Auszubildenden für einen ambulanten Pflegedienst; …
- VG Düsseldorf, 23.05.2023 - 23 L 1296/23
Rechtsprechung
BVerfG, 24.01.2022 - 1 BvR 2380/21, 1 BvR 2449/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Bundesverfassungsgericht
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Verbot der Anwendung von Humanhomöopathika durch Tierheilpraktiker erfolglos
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 4 Abs 26 AMG
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Verbot der Anwendung von Humanhomöopathika durch Tierheilpraktiker erfolglos - Wolters Kluwer
Gestattung der Umwidmung eines Humanarzneimittels zur Anwendung bei einem Tier nur Tierärzten; Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die ausgeübte Tätigkeit als Tierheilpraktiker bzgl. Behandlung der tierischen Patienten im Wege der Klassischen Homöopathie mit Rückgriff ...
- rewis.io
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Verbot der Anwendung von Humanhomöopathika durch Tierheilpraktiker erfolglos
- rechtsportal.de
AMG § 4 Abs. 26
Verbot der Anwendung von Humanhomöopathika durch Tierheilpraktiker - rechtsportal.de
AMG § 4 Abs. 26
Verbot der Anwendung von Humanhomöopathika durch Tierheilpraktiker - datenbank.nwb.de
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Verbot der Anwendung von Humanhomöopathika durch Tierheilpraktiker erfolglos
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Verbot der Anwendung von Humanhomöopathika durch Tierheilpraktiker erfolglos
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Tierheilpraktiker - und die Homöopathie
- lto.de (Kurzinformation)
Tierheilpraktikerinnen scheitern: Vorerst kein Einsatz von Humanhomöopathika bei Tieren
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Eilantrag gegen Verbot der Anwendung von Humanhomöopathika durch Tierheilpraktiker erfolglos - Dargelegte Nachteile rechtfertigen keinen Erlass einer einstweiligen Anordnung
Verfahrensgang
- BVerfG, 24.01.2022 - 1 BvR 2380/21, 1 BvR 2449/21
- BVerfG, 29.09.2022 - 1 BvR 2380/21
- BVerfG, 12.04.2023 - 1 BvR 2380/21
Papierfundstellen
- BVerfGE 160, 164
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (39)
- BVerfG, 26.08.2015 - 2 BvF 1/15
Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011
Auszug aus BVerfG, 24.01.2022 - 1 BvR 2380/21
Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache zu entscheidende Verfassungsbeschwerde erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 140, 99 ; 143, 65 ; stRspr).Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 140, 99 ; 143, 65 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. April 2021 - 2 BvR 547/21 -, Rn. 73, jeweils m.w.N.; stRspr).
a) Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, gelten dafür besonders hohe Hürden (vgl. BVerfGE 140, 99 ; stRspr).
Müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen, so müssen sie, wenn beantragt ist, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, darüber hinaus ganz besonderes Gewicht haben und in Ausmaß und Schwere deutlich die Nachteile überwiegen, die im Falle der vorläufigen Außerkraftsetzung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 122, 342 ; 140, 99 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. April 2021 - 2 BvR 547/21 -, Rn. 67 m.w.N.; stRspr).
- BVerfG, 28.10.2020 - 1 BvR 972/20
Eilantrag bezogen auf das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin …
Auszug aus BVerfG, 24.01.2022 - 1 BvR 2380/21
Insoweit ist von entscheidender Bedeutung, ob die Nachteile irreversibel oder auch nur sehr erschwert revidierbar sind, um das Aussetzungsinteresse durchschlagen zu lassen (vgl. BVerfGE 118, 111 ; 140, 211 ; stRspr), oder ob sie in der Zeit zwischen dem In-Kraft-Treten eines Gesetzes und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache sehr schwer wiegen (vgl. BVerfGE 108, 45 ; 131, 47 ;… dazu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2015 - 1 BvQ 9/15 -, Rn. 20;… Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2019 - 1 BvR 842/17 -, Rn. 7;… vom 10. März 2020 - 1 BvQ 15/20 -, Rn. 21; vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 972/20 -, Rn. 11;… vom 29. Dezember 2020 - 1 BvQ 152/20 u.a. -, Rn. 10).Insoweit bedarf es in tatsächlicher Hinsicht zumindest im Sinne einer Plausibilitätskontrolle nachvollziehbarer individualisierter und konkreter Darlegungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 972/20 -, Rn. 12).
Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, sind daneben grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; 20, 363 f.; dazu auch BVerfGK 7, 188 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 972/20 -, Rn. 18).
- BVerfG, 13.05.2015 - 1 BvQ 9/15
Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des "Bestellerprinzips" bei …
Auszug aus BVerfG, 24.01.2022 - 1 BvR 2380/21
Insoweit ist von entscheidender Bedeutung, ob die Nachteile irreversibel oder auch nur sehr erschwert revidierbar sind, um das Aussetzungsinteresse durchschlagen zu lassen (vgl. BVerfGE 118, 111 ; 140, 211 ; stRspr), oder ob sie in der Zeit zwischen dem In-Kraft-Treten eines Gesetzes und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache sehr schwer wiegen (vgl. BVerfGE 108, 45 ; 131, 47 ; dazu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2015 - 1 BvQ 9/15 -, Rn. 20;… Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2019 - 1 BvR 842/17 -, Rn. 7;… vom 10. März 2020 - 1 BvQ 15/20 -, Rn. 21;… vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 972/20 -, Rn. 11;… vom 29. Dezember 2020 - 1 BvQ 152/20 u.a. -, Rn. 10).Dieser äußerst strenge Maßstab verlangt nicht nur eine besondere Schwere der Nachteile, die entstehen, wenn die einstweilige Anordnung nicht ergeht, sondern stellt auch sehr hohe Anforderungen an die nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG gebotene Begründung des Antrags, dass solche Nachteile zu gewärtigen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2015 - 1 BvQ 9/15 -, Rn. 20 m.w.N.).
Die Beschwerdeführerin müsste daher die bisher ihre Lebensgrundlage bildende Tätigkeit bis zu der Entscheidung in der Hauptsache nicht vollständig aufgeben und wäre innerhalb dieses Zeitraums auch nicht zum Aufbau einer neuen, auf anderen beruflichen Voraussetzungen beruhenden Existenz gezwungen (vgl. dazu BVerfGE 25, 367 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2015 - 1 BvQ 9/15 -, Rn. 27).
- BVerfG, 15.04.2021 - 2 BvR 547/21
Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes …
Auszug aus BVerfG, 24.01.2022 - 1 BvR 2380/21
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 140, 99 ; 143, 65 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. April 2021 - 2 BvR 547/21 -, Rn. 73, jeweils m.w.N.; stRspr).Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen oder bereits das In-Kraft-Treten eines Gesetzes vorläufig zu unterbinden, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. April 2021 - 2 BvR 547/21 -, Rn. 67;… Beschluss des Ersten Senats vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 20; stRspr).
Müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen, so müssen sie, wenn beantragt ist, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, darüber hinaus ganz besonderes Gewicht haben und in Ausmaß und Schwere deutlich die Nachteile überwiegen, die im Falle der vorläufigen Außerkraftsetzung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 122, 342 ; 140, 99 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. April 2021 - 2 BvR 547/21 -, Rn. 67 m.w.N.; stRspr).
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Auszug aus BVerfG, 24.01.2022 - 1 BvR 2380/21
bb) In Art. 12 Abs. 1 GG darf nur auf gesetzlicher Grundlage und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingegriffen werden (vgl. BVerfGE 141, 82 ; 145, 20 ; stRspr).Der Eingriff muss einem legitimen Zweck dienen und geeignet sowie erforderlich sein, diesen Zweck zu erreichen; ferner darf er die Grundrechtsträger nicht in unzumutbarer Weise belasten (vgl. BVerfGE 155, 238 ; s.a. BVerfGE 141, 121 ; 145, 20 ; stRspr).
- BVerfG, 29.12.2020 - 1 BvQ 152/20
Erfolglose Eilanträge betreffend das Inkrafttreten von Teilen des …
Auszug aus BVerfG, 24.01.2022 - 1 BvR 2380/21
Insoweit ist von entscheidender Bedeutung, ob die Nachteile irreversibel oder auch nur sehr erschwert revidierbar sind, um das Aussetzungsinteresse durchschlagen zu lassen (vgl. BVerfGE 118, 111 ; 140, 211 ; stRspr), oder ob sie in der Zeit zwischen dem In-Kraft-Treten eines Gesetzes und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache sehr schwer wiegen (vgl. BVerfGE 108, 45 ; 131, 47 ;… dazu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2015 - 1 BvQ 9/15 -, Rn. 20;… Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2019 - 1 BvR 842/17 -, Rn. 7;… vom 10. März 2020 - 1 BvQ 15/20 -, Rn. 21;… vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 972/20 -, Rn. 11; vom 29. Dezember 2020 - 1 BvQ 152/20 u.a. -, Rn. 10).Fehlt es daran, kommt es auf eine Folgenabwägung nicht an (…vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Dezember 2020 - 1 BvR 2756/20 u.a. -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Dezember 2020 - 1 BvQ 152/20 u.a. -, Rn. 11).
- BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvR 3102/13
Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters ist …
Auszug aus BVerfG, 24.01.2022 - 1 BvR 2380/21
Dass es sich nicht um einen staatlich anerkannten Beruf handelt, ist für den Schutz durch Art. 12 Abs. 1 GG nicht von Bedeutung (vgl. BVerfGE 141, 121 ; 155, 238 ; m.w.N.).Der Eingriff muss einem legitimen Zweck dienen und geeignet sowie erforderlich sein, diesen Zweck zu erreichen; ferner darf er die Grundrechtsträger nicht in unzumutbarer Weise belasten (vgl. BVerfGE 155, 238 ; s.a. BVerfGE 141, 121 ; 145, 20 ; stRspr).
- BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17
Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender …
Auszug aus BVerfG, 24.01.2022 - 1 BvR 2380/21
Dass es sich nicht um einen staatlich anerkannten Beruf handelt, ist für den Schutz durch Art. 12 Abs. 1 GG nicht von Bedeutung (vgl. BVerfGE 141, 121 ; 155, 238 ; m.w.N.).Der Eingriff muss einem legitimen Zweck dienen und geeignet sowie erforderlich sein, diesen Zweck zu erreichen; ferner darf er die Grundrechtsträger nicht in unzumutbarer Weise belasten (vgl. BVerfGE 155, 238 ; s.a. BVerfGE 141, 121 ; 145, 20 ; stRspr).
- BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
Auszug aus BVerfG, 24.01.2022 - 1 BvR 2380/21
aa) Beschwerdeführende müssen bei gesetzesunmittelbaren Verfassungsbeschwerden zwar zunächst im Rahmen des ihnen Zumutbaren versuchen, Rechtsschutz durch die Fachgerichte zu erlangen (vgl. BVerfGE 143, 246 ).Anders verhält es sich jedoch, soweit die Beurteilung einer angegriffenen Norm ausschließlich spezifisch verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, die das Bundesverfassungsgericht zu beantworten hat, ohne dass von einer vorausgegangenen fachgerichtlichen Prüfung verbesserte Entscheidungsgrundlagen zu erwarten wären; einer vorangehenden fachgerichtlichen Entscheidung bedarf es dann nicht (vgl. BVerfGE 143, 246 ; 150, 309 ; stRspr).
- BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1368/16
Eilanträge in Sachen CETA erfolglos
Auszug aus BVerfG, 24.01.2022 - 1 BvR 2380/21
Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache zu entscheidende Verfassungsbeschwerde erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 140, 99 ; 143, 65 ; stRspr).Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 140, 99 ; 143, 65 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. April 2021 - 2 BvR 547/21 -, Rn. 73, jeweils m.w.N.; stRspr).
- BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56
Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen ein in Kraft …
- BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56
Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs
- BVerfG, 19.06.1962 - 1 BvR 371/61
Einstweilige Anordnung gegen § 36 AMG 1961
- BVerfG, 10.01.2006 - 1 BvR 939/05
Verfassungskonformität des Lotteriestaatsvertrages
- BVerfG, 17.11.1966 - 1 BvR 52/66
Keine einstweilige Anordnung gegen das Gesetz über Mindestvorräte an …
- BVerfG, 25.02.2019 - 1 BvR 842/17
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf …
- BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 781/21
Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt
- BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvL 6/13
Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und …
- BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97
Verwaltungsgemeinschaften
- BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83
Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen
- BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15
Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos
- BVerfG, 29.04.1969 - 1 BvR 47/69
Keine einstweilige Anordnung gegen die Neuregelung des Berufrechts …
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07
Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt
- BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11
Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich
- BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
Bayerisches Versammlungsgesetz
- BVerfG, 26.03.2003 - 1 BvR 112/03
Erlass weiterer einstweiliger Anordnung gegen Regelungen des …
- BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12
Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei …
- BVerfG, 05.07.1960 - 1 BvR 232/58
Frist zur Erhebung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen eine unverändert …
- BVerfG, 22.12.2020 - 1 BvR 2756/20
Erfolglose Eilanträge betreffend das Unterlassen der Zustimmung zum Ersten …
- BVerfG, 10.03.2020 - 1 BvQ 15/20
Eilantrag gegen Mietendeckel erfolglos
- BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83
Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …
- BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11
Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer …
- BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09
Anwendungserweiterung
- BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 2795/09
Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten …
- BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …
- BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des …
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94
Saarländisches Pressegesetz
- BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07
Adventssonntage Berlin
- BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21
Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der einrichtungs- und …
Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, sind daneben grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. Januar 2022 - 1 BvR 2380/21 u.a. -, Rn. 39 m.w.N.). - BVerfG, 18.10.2023 - 1 BvR 1796/23
Erfolgloser Eilantrag gegen die gesetzliche Altersgrenze für Notare
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 140, 99 ; 143, 65 ; 160, 164 ; stRspr).Fehlt es daran, kommt es auf eine Folgenabwägung nicht an (vgl. BVerfGE 156, 335 ; 160, 164 ).
dd) Darüber hinaus verbleibende wirtschaftliche Nachteile, die dem Beschwerdeführer durch den Vollzug des Gesetzes entstehen, sind grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung der Normen über die Altersgrenze zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; 20, 363f.; 160, 164 ; dazu auch BVerfGK 7, 188 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 972/20 -, Rn. 18).
- BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 1803/22
Erfolglose Eilanträge zweier Telekommunikationsunternehmen gegen das …
Fehlt es daran, kommt es auf eine Folgenabwägung nicht an (vgl. BVerfGE 160, 164 ).Unabhängig davon gilt in rechtlicher Hinsicht, dass allein wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, im Allgemeinen nicht geeignet sind, die Aussetzung von Normen zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; 160, 164 ).
- BVerfG, 12.09.2023 - 1 BvR 1507/23
Mangels Darlegung einer drohenden Existenzgefährdung erfolgloser Eilantrag …
Dieser äußerst strenge Maßstab verlangt nicht nur eine besondere Schwere der Nachteile, die entstehen, wenn die einstweilige Anordnung nicht ergeht, sondern stellt auch sehr hohe Anforderungen an die nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG gebotene Begründung des Antrags, dass solche Nachteile zu gewärtigen sind (vgl. BVerfGE 160, 164 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2015 - 1 BvQ 9/15 -, Rn. 20 m.w.N.).Insoweit bedarf es in tatsächlicher Hinsicht zumindest im Sinne einer Plausibilitätskontrolle nachvollziehbarer individualisierter und konkreter Darlegungen (vgl. BVerfGE 160, 164 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 972/20 -, Rn. 12).
Fehlt es daran, kommt es auf eine Folgenabwägung nicht an (vgl. BVerfGE 160, 164 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Dezember 2020 - 1 BvR 2756/20 u.a. -, Rn. 4;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Dezember 2020 - 1 BvQ 152/20 u.a. -, Rn. 11).
Soweit die Beschwerdeführerin vorträgt, dass sie bei Abwarten einer Entscheidung in der Hauptsache finanzielle Nachteile erleide, die nicht ausgleichbar seien, ist zunächst zu berücksichtigen, dass wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, im Allgemeinen nicht geeignet sind, die Aussetzung von Normen zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153 ; 160, 164 ; dazu auch BVerfGK 7, 188 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 972/20 -, Rn. 18).
- BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 2058/22
Erfolglose Eilanträge zweier Telekommunikationsunternehmen gegen das …
Fehlt es daran, kommt es auf eine Folgenabwägung nicht an (vgl. BVerfGE 160, 164 ).Unabhängig davon gilt in rechtlicher Hinsicht, dass allein wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, im Allgemeinen nicht geeignet sind, die Aussetzung von Normen zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; 160, 164 ).
- VerfG Schleswig-Holstein, 10.05.2023 - LVerfG 3/23
Begründung der Ablehnung des Eilantrages gegen die Anhebung der …
(…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Dezember 2002 - 1 BvR 2351/02 -, juris Rn. 13…, vom 13. Mai 2015 -1 BvQ 9/15 -, juris Rn. 20…, vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 972/20 -, juris Rn. 12, und vom 24. Januar 2022 - 1 BvR 2380/21 u. a. -, BVerfGE 160, 164, juris Rn. 37;… Walter, in: Beck'scher Online-Kommentar Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Stand 1. Dezember 2022, § 32 Rn. 37). - BVerfG, 09.02.2022 - 1 BvQ 11/22
Erfolgloser Eilantrag eines Journalisten gegen die Versagung der Gewährung von …
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 140, 99 ; 143, 65 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. April 2021 - 2 BvR 547/21 -, Rn. 73; Beschluss des Ersten Senats vom 24. Januar 2022 - 1 BvR 2449/21 -, Rn. 22, jeweils m.w.N.; stRspr).
Rechtsprechung
BVerfG, 12.04.2023 - 1 BvR 2380/21, 1 BvR 2449/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 19 Abs 4 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Wolters Kluwer
Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit
- rewis.io
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Verfahrensgang
- BVerfG, 24.01.2022 - 1 BvR 2380/21
- BVerfG, 29.09.2022 - 1 BvR 2380/21
- BVerfG, 12.04.2023 - 1 BvR 2380/21, 1 BvR 2449/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11
Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für …
Auszug aus BVerfG, 12.04.2023 - 1 BvR 2380/21
Der Senat berät und entscheidet daher in verminderter Besetzung, § 19 Abs. 4 BVerfGG findet keine analoge Anwendung (vgl. BVerfGE 140, 115 m.w.N.). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 12.04.2023 - 1 BvR 2380/21
Unter Berücksichtigung der subjektiven und objektiven Bedeutung der Verfahren und ihrer Förderung durch die jeweilige anwaltliche Tätigkeit (vgl. BVerfGE 79, 365 ) werden die Werte des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 2380/21 auf 120.000 Euro (in Worten: einhundertzwanzigtausend Euro) und im Verfahren 1 BvR 2449/21 auf 40.000 Euro (in Worten: vierzigtausend Euro) festgesetzt.