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   BVerfG, 30.01.1996 - 1 BvR 2388/95   

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https://dejure.org/1996,1243
BVerfG, 30.01.1996 - 1 BvR 2388/95 (https://dejure.org/1996,1243)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.1996 - 1 BvR 2388/95 (https://dejure.org/1996,1243)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 1996 - 1 BvR 2388/95 (https://dejure.org/1996,1243)
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Berufung in Mieterhöhungssache

Urteils-VB, Art. 3 GG, Willkürverbot, § 16 Abs. 5 GKG, § 9 ZPO, richterliches Versehen

Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Willkürverbot; Mieterhöhungsverlangen; Zustimmungsklage; Berufungsstreitwert; Beschwerdewert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Willkürverbot und fehlerhafte Rechtsanwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Streitwert - Mietzinserhöhung - Willkürverbot - Gesetzesänderung - Nichtbeachtung - Richterliches Versehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1531
  • ZMR 1996, 308
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1996 - 1 BvR 2388/95
    Willkür in diesem Sinne liegt auch vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise mißdeutet wird (vgl. BVerfGE 87, 273, 279).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1996 - 1 BvR 2388/95
    Hinzukommen muß vielmehr, daß die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48, 51).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1996 - 1 BvR 2388/95
    c) Gleichwohl ist insoweit die Annahme der Verfassungsbeschwerde nach § 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG nicht angezeigt, weil die in Betracht kommende Grundrechtsverletzung kein besonderes Gewicht hat und die Beschwerdeführerin in der Sache auch nicht in existentieller Weise betroffen ist (vgl. dazu BVerfGE 90, 22, 25).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1996 - 1 BvR 2388/95
    Die Bezeichnung des verletzten Grundrechtsartikels ist nicht erforderlich (vgl. BVerfGE 21, 191, 194).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1996 - 1 BvR 2388/95
    Diese Würdigung des Sachverhalts und Anwendung des einfachen Rechts ist der verfassungsgerichtlichen Überprüfung entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85, 92 f.; stRspr).
  • BGH, 13.12.1965 - VIII ZR 287/63

    Pachtvertrag über eine Gaststätte - Festlegung des Streitwertes einer Klage auf

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1996 - 1 BvR 2388/95
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist seit langem geklärt, daß eine Klage auf künftige Mietzahlung wiederkehrende Leistungen im Sinne dieser Vorschrift betrifft (vgl. BGH, NJW 1966, 778, 779).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1996 - 1 BvR 2388/95
    Soweit § 9 ZPO in seiner früheren Fassung von Rechtsprechung und Literatur gleichwohl auf Wohnraummieterhöhungsklagen nicht angewandt worden ist, beruhte dies im wesentlichen auf der Erwägung, daß die langen Zeiträume, auf die die Vorschrift abstellte - zwölfeinhalbfacher Jahresbetrag bei ungewisser Dauer des Klageanspruchs - jedenfalls bei Wohnraummietverhältnissen nicht der Realität entsprächen und die Vorschrift daher für solche Ansprüche nicht passe (vgl. etwa LG Kiel, ZMR 1994, 480 m.w.N.; zur Entwicklung der einschlägigen Rechtsprechung allgemein: BVerfGE 68, 376, 382 f.).
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