Rechtsprechung
BVerfG, 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17 |
Volltextveröffentlichungen (20)
- HRR Strafrecht
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; § 185 StGB; § 193 StGB
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung (zulässige Kritik an der Verhandlungsführung in einem Zivilprozess; keine Schmähkritik bei Vergleich mit nationalsozialistischen Sondergerichten oder mittelalterlichem Hexenprozess; Zulässigkeit polemisch ... - Burhoff online
Beleidigung, Schmähkritik, Meinungsfreiheit, Urteilsgründe
- openjur.de
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung der Meinungsfreiheit durch fälschliche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, § 185 StGB
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit durch fälschliche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik - Gegenstandswertfestsetzung - IWW
BGB, GG
§ 185 - Wolters Kluwer
Gewichtung der drohenden Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit des sich Äußernden und der persönlichen Ehre des von der Äußerung Betroffenen i....
- Anwaltsblatt
Art 5 GG
Bei Sachbezug ist NS-Vergleich keine verbotene Schmähkritik - Anwaltsblatt
Art 5 GG
Bei Sachbezug ist NS-Vergleich keine verbotene Schmähkritik - Anwaltsblatt
Art 5 GG
Bei Sachbezug ist NS-Vergleich eines Anwalts keine verbotene Schmähkritik - Anwaltsblatt
Art 5 GG
Bei Sachbezug ist NS-Vergleich eines Anwalts keine verbotene Schmähkritik - doev.de
Verletzung der Meinungsfreiheit durch fälschliche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik
- rewis.io
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit durch fälschliche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik - Gegenstandswertfestsetzung
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Art."5 Abs. 1 S."1 GG
- kanzlei.biz
Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik
- BRAK-Mitteilungen
Äußerungen eines Anwalts als Schmähkritik
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Einordnung einer Äußerung vor Gericht als beleidigungsfähige Schmähkritik; Vergleich der deutschen Gerichtsbarkeit mit nationalsozialistischen Sondergerichten; Vergleich der gerichtlichen Verhandlungsführung mit mittelalterlichen Hexenprozessen
- datenbank.nwb.de
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit durch fälschliche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik - Gegenstandswertfestsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verletzung der Meinungsfreiheit durch fälschliche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Meinungsfreiheit bei falscher Bewertung als Schmähkritik verletzt
- internet-law.de (Kurzinformation)
BVerfG zieht Grenzen der Meinungsfreiheit erneut weit
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"Verhandlung erinnert an "mittelalterlichen Hexenprozess” oder an "nationalsozialistisches deutsches Sondergericht”: Schmähkritik?
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Richter dürfen wegen ihrer Verhandlungsführung hart angegangen werden ("Hexenprozess" und "NS-Verfahren")
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verletzt die Meinungsfreiheit
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Falscheinordnung als Schmähkritik verletzt Meinungsfreiheit
- stroemer.de (Kurzinformation)
Schmähkritik
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erlaubte Meinungsäußerung oder strafbare Schmähkritik?
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
"Verhandlungsführung der Amtsrichterin wie bei NS-Sondergericht" - Meinungsfreiheit?
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Art 5 GG
Bei Sachbezug ist NS-Vergleich keine verbotene Schmähkritik - dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Die verlorene Ehre der Amtsrichterin "X"
- datev.de (Pressemitteilung)
Verletzung der Meinungsfreiheit durch fälschliche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Kritik mit sachlichem Bezug zur Verhandlungsführung keine bloße Schmähung einer Richterin
- haufe.de (Kurzinformation)
Richter*innen müssen auch überzogen harte Kritik einstecken können
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verletzung der Meinungsfreiheit durch fälschliche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
"Hexenprozess": Verletzung der Meinungsfreiheit durch fälschliche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik - Hinsichtlich des Vorliegens von Schmähkritik sind strenge Maßstäbe anzuwenden
Besprechungen u.ä. (4)
- lto.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Zu Schmähkritik und Meinungsfreiheit: Ein Recht auf polemische Zuspitzung
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Art 5 GG
Bei Sachbezug ist NS-Vergleich keine verbotene Schmähkritik - Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 5 Abs. 1 S. 1 Fall 1 GG
Polemische Äußerungen müssen keine Schmähkritik sein - juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)
Lob der Abwägung! Warum die Rechtsfigur der Schmähkritik beerdigt werden sollte
Verfahrensgang
- AG Bremen, 11.07.2014 - 77 Cs 693 Js 13383/14
- AG Bremen, 03.03.2015 - 77 Cs 100/14
- AG Bremen, 03.03.2015 - 77 Cs 693 Js 13383/14
- LG Bremen, 04.03.2016 - 51 Ns 47/15
- LG Bremen, 04.03.2016 - 51 Ns 693 Js 13383/14
- OLG Bremen, 18.08.2017 - 1 Ss 52a/16 sowie 1 Ws 54/17
- OLG Bremen, 11.10.2017 - 1 Ss 52a/16
- BVerfG, 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17
Papierfundstellen
- NJW 2019, 2600
- NStZ-RR 2019, 277
- StV 2020, 169
- MMR 2019, 668
- DVBl 2020, 43
- K&R 2019, 582
- AnwBl 2019, 486
- AnwBl Online 2019, 628
- AnwBl Online 2019, 664
- afp 2019, 472
- JR 2020, 28
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17
Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ).Dies gilt namentlich für den Einfluss des Grundrechts auf Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung der grundrechtsbeschränkenden Vorschriften der §§ 185 ff. StGB (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 85, 23 ; 93, 266 ).
Die polemische oder verletzende Formulierung einer Aussage entzieht diese grundsätzlich nicht dem Schutzbereich des Grundrechts (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 93, 266 ; stRspr).
b) Das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gilt allerdings nicht vorbehaltlos, sondern findet nach Art. 5 Abs. 2 GG seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, namentlich in dem der hier angegriffenen Verurteilung zugrunde liegenden § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
Steht ein Äußerungsdelikt in Frage, so verlangt Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG grundsätzlich eine Gewichtung der Beeinträchtigung, die der Meinungsfreiheit des sich Äußernden einerseits und der persönlichen Ehre des von der Äußerung Betroffenen andererseits droht (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; stRspr).
Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit, weshalb deren Gewicht insofern besonders hoch zu veranschlagen ist (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
Dann ist ausnahmsweise keine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht notwendig, weil die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Ehrenschutz zurücktreten wird (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 90, 241 ; 93, 266 ).
Diese für die Meinungsfreiheit einschneidende Folge gebietet es aber, hinsichtlich des Vorliegens von Formalbeleidigungen und Schmähkritik strenge Maßstäbe anzuwenden (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
Die Qualifikation einer ehrenrührigen Aussage als Schmähkritik und der damit begründete Verzicht auf eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehre erfordern regelmäßig die Berücksichtigung von Anlass und Kontext der Äußerung (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2005 - 1 BvR 1917/04 -, juris, Rn. 22).
Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind schon dann verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft wird mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 2646/15 -, www.bverfg.de, Rn. 14).
- BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Auszug aus BVerfG, 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17
Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ).Dann ist ausnahmsweise keine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht notwendig, weil die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Ehrenschutz zurücktreten wird (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 90, 241 ; 93, 266 ).
- BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86
Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß
Auszug aus BVerfG, 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17
Dies gilt namentlich für den Einfluss des Grundrechts auf Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung der grundrechtsbeschränkenden Vorschriften der §§ 185 ff. StGB (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 85, 23 ; 93, 266 ).Dann ist ausnahmsweise keine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht notwendig, weil die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Ehrenschutz zurücktreten wird (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 90, 241 ; 93, 266 ).
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
- BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05
Keine Strafe ohne Schuld; Kindesentziehung (Dauerdelikt; Zäsurwirkung einer …
Auszug aus BVerfG, 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17
Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts und das Urteil des Amtsgerichts richtet, ist sie unzulässig, weil diese Entscheidungen prozessual überholt sind (vgl. BVerfGK 10, 134 ; ebenso BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. April 2016 - 2 BvR 1833/12, 2 BvR 1945/12 -, juris, Rn. 21). - BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15
Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den …
Auszug aus BVerfG, 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17
Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind schon dann verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft wird mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 2646/15 -, www.bverfg.de, Rn. 14). - BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17
Steht ein Äußerungsdelikt in Frage, so verlangt Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG grundsätzlich eine Gewichtung der Beeinträchtigung, die der Meinungsfreiheit des sich Äußernden einerseits und der persönlichen Ehre des von der Äußerung Betroffenen andererseits droht (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; stRspr). - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus BVerfG, 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17
Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind schon dann verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft wird mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 2646/15 -, www.bverfg.de, Rn. 14). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17
Die Festsetzung des Gegenstandwerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ). - BVerfG, 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14
Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den …
Auszug aus BVerfG, 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17
Historische Vergleiche mit nationalsozialistischer Praxis begründen für sich besehen nicht die Annahme des Vorliegens von Schmähkritik (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 2017 - 1 BvR 2973/14 -, juris). - BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 1917/04
Verletzung des Grundrechts aus GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafrechtliche …
- BVerfG, 18.04.2016 - 2 BvR 1833/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen präventive Ingewahrsamnahmen
- BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
Kunstkritik
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 221/90
Rhetorische Fragen und Meinungsfreiheit
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …
Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts richtet, ist sie unzulässig, weil diese Entscheidung prozessual überholt ist (vgl. BVerfGK 10, 134 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. April 2016 - 2 BvR 1833/12, 2 BvR 1945/12 -, Rn. 21; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2019 - 1 BvR 2433/17 -‚ Rn. 14).Eine Äußerung nimmt den Charakter als Schmähung vielmehr erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 85, 1 ; 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2019 - 1 BvR 2433/17 -‚ Rn. 18).
Die Qualifikation einer ehrenrührigen Aussage als Schmähkritik und der damit begründete Verzicht auf eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehre erfordern regelmäßig die Berücksichtigung von Anlass und Kontext der Äußerung (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2019 - 1 BvR 2433/17 -, Rn. 18).
Auch dort ist es - wie bei der Schmähkritik - im Regelfall nicht erforderlich, in eine Grundrechtsabwägung einzutreten (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2019 - 1 BvR 2433/17 -, Rn. 18).
- BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik
Eine Schmähung ist eine Äußerung - unter Berücksichtigung von Anlass und Kontext (vgl. BVerfG 14. Juni 2019 - 1 BvR 2433/17 - Rn. 18;… 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 ua. - zu C III 3 der Gründe, aaO) - jedoch nur dann, wenn jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern allein die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (…vgl. BVerfG 30. Mai 2018 - 1 BvR 1149/17 - aaO;… 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 ua. - zu C III 2 der Gründe, aaO; 9. Oktober 1991 - 1 BvR 1555/88 - zu B II 3 der Gründe, BVerfGE 85, 1; 26. Juni 1990 - 1 BvR 1165/89 - zu B I 2 d der Gründe, BVerfGE 82, 272) .Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind schon dann verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft, wird mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfG 14. Juni 2019 - 1 BvR 2433/17 - Rn. 19; 29. Juni 2016 - 1 BvR 2646/15 - Rn. 14) .
Diese auch vom Landesarbeitsgericht gesehenen Anknüpfungspunkte lassen einen Bezug der Äußerungen der Klägerin zu Sachthemen erkennen, was der Annahme einer Schmähkritik entgegensteht (vgl. BVerfG 14. Juni 2019 - 1 BvR 2433/17 - Rn. 19) .
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 362/18
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …
Eine Äußerung nimmt den Charakter als Schmähung vielmehr erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 85, 1 ; 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2019 - 1 BvR 2433/17 -‚ Rn. 18).Die Qualifikation einer ehrenrührigen Aussage als Schmähkritik und der damit begründete Verzicht auf eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehre erfordern regelmäßig die Berücksichtigung von Anlass und Kontext der Äußerung (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2019 - 1 BvR 2433/17 -, Rn. 18).
Auch dort ist es - wie bei der Schmähkritik - im Regelfall nicht erforderlich, in eine Grundrechtsabwägung einzutreten (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2019 - 1 BvR 2433/17 -, Rn. 18).
- LG Frankfurt/Main, 02.12.2021 - 3 O 329/20
Sexistischer Facebook-Post: Pirinçci muss Neubauer 6000 Euro zahlen
Bei herabsetzenden Äußerungen, die sich als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellen, ist ausnahmsweise keine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht notwendig, weil die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter dem Ehrenschutz zurücktreten wird (BVerfG NJW 2019, 2600 Rn. 18).Die Qualifikation einer ehrenrührigen Aussage als Schmähkritik und der damit begründete Verzicht auf eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehre fordern regelmäßig die Berücksichtigung von Anlass und Kontext der Äußerung (vgl. BVerfG, NJW 2005, 3274; NJW 2019, 2600 Rn. 18 m.w.N.).
- BVerfG, 02.11.2020 - 1 BvR 2727/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde zu einer arbeitsrechtlichen Kündigung wegen …
Sie liegt etwa in mit Vorbedacht und nicht nur in der Hitze einer Auseinandersetzung verwendeten, nach allgemeiner Auffassung besonders krassen, aus sich heraus herabwürdigenden Schimpfwörtern (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2019 - 1 BvR 2433/17 -, Rn. 18). - BVerfG, 19.08.2020 - 1 BvR 2249/19
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen …
Eine Äußerung nimmt den Charakter als Schmähung vielmehr erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 85, 1 ; 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2019 - 1 BvR 2433/17 -‚ Rn. 18).Die Qualifikation einer ehrenrührigen Aussage als Schmähkritik und der damit begründete Verzicht auf eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehre erfordern regelmäßig die Berücksichtigung von Anlass und Kontext der Äußerung (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2019 - 1 BvR 2433/17 -, Rn. 18).
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 1094/19
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …
Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts richtet, ist sie unzulässig, weil diese Entscheidung prozessual überholt ist (vgl. BVerfGK 10, 134 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. April 2016 - 2 BvR 1833/12 u.a. -, Rn. 21; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2019 - 1 BvR 2433/17 -‚ Rn. 14).Eine Äußerung nimmt den Charakter als Schmähung vielmehr erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 85, 1 ; 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2019 - 1 BvR 2433/17 -‚ Rn. 18; siehe näher dazu den Beschluss der Kammer vom heutigen Tag - 1 BvR 2397/19 -, Rn. 18 bis 20).
- OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18
Persönlichkeitsrechtsschutz bei Bezeichnung einer Person als Antisemit
Eine Schmähkritik ist regelmäßig zu verneinen, wenn die Äußerungen nicht eines sachlichen Bezugs entbehren (BVerfG, Beschluss vom 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17, Rn. 18 f.). - BayObLG, 31.01.2022 - 204 StRR 574/21
Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen
So verhält es sich bei den Äußerungen des Angeklagten, denen jeglicher Tatsachenbezug fehlt und die somit - wovon in der Sache das Berufungsgericht ausgeht - als Werturteil anzusehen sind (…BVerfGE 61, 1, juris Rn. 15; BVerfG, NJW 2019, 2600, juris Rn. 16).Dazu gehört auch § 185 StGB (…vgl. hierzu BVerfGE 93, 266, juris Rn. 111; BVerfG, NJW 2019, 2600, juris Rn. 17;… NJW 2020, 2622, juris Rn. 14 m.w.N.;… NJW 2020, 2631, juris Rn. 14;… NJW 2021, 298, juris Rn. 13).
bb) Darauf aufbauend erfordert die Meinungsfreiheit auf der Ebene der Normanwendung im Normalfall eine abwägende Gewichtung der Beeinträchtigungen, die der persönlichen Ehre auf der einen und der Meinungsfreiheit auf der anderen Seite drohen (…vgl. BVerfGE 93, 266, juris Rn. 120; BVerfG, NJW 2019, 2600, juris Rn. 17).
Abweichend davon tritt ausnahmsweise bei herabsetzenden Äußerungen, die die Menschenwürde eines anderen antasten oder sich als Formalbeleidigung oder Schmähung bzw. Schmähkritik darstellen, die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Ehrenschutz zurück, ohne dass es einer Einzelfallabwägung bedarf (…vgl. BVerfGE 82, 43, juris Rn. 29;… BVerfGE 93, 266, juris Rn. 122; BVerfG, NJW 2019, 2600, juris Rn. 18;… BVerfG NJW 2020, 2622, juris Rn. 15 m.w.N.).
cc) Die Qualifikation einer ehrenrührigen Aussage als Schmähkritik und der damit begründete Verzicht auf eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehre erfordern somit regelmäßig die Berücksichtigung von Anlass und Kontext der Äußerung (…vgl. BVerfGE 93, 266, juris Rn. 146, 153, 169;… BVerfG, NJW 2005, 3274, juris Rn. 22; NJW 2019, 2600, juris Rn. 18;… NJW 2020, 2622, juris Rn. 18).
Die Äußerungen zu den fünf abgebildeten Personen entbehren daher insofern nicht eines sachlichen Bezugs zu der vom Angeklagten angesichts des Beispiels "B " in Abrede gestellten Kompetenz der Politiker und Politikerinnen der Partei Bündnis 90 / Die Grünen, so dass sie nicht sinnerhaltend aus diesem Kontext gelöst werden können und auch nicht als bloße Herabsetzung der Betroffenen erscheinen (vgl. hierzu auch BVerfG, NJW 2019, 2600, juris Rn. 19).
- BVerfG, 09.02.2022 - 1 BvR 2588/20
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung …
Eine Äußerung nimmt den Charakter als Schmähung vielmehr erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 85, 1 ; 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2019 - 1 BvR 2433/17 -, Rn. 18; siehe näher dazu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2397/19 -, Rn. 18 ff.). - BayObLG, 15.08.2023 - 204 StRR 292/23
Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Beleidigungen
- BVerfG, 16.10.2020 - 1 BvR 1024/19
Lächelte der Familienrichter süffisant oder "grinste er dämlich"? BVerfG hebt …
- BayObLG, 06.11.2023 - 202 StRR 80/23
Strafbarkeit wegen Beleidigung einer Frau als "Schlampe"
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20
Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis
- BayObLG, 07.12.2022 - 206 StRR 296/22
Zur Rechtswidrigkeit der nahezu vollständigen Entkleidung einer inhaftierten …
- LG Köln, 15.01.2021 - 114 Qs 100/20
Verbreitung pornographischer Schriften in Anwaltsschriftsatz
- OLG Karlsruhe, 04.11.2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19
Beleidigung: Strafbarkeit des Vergleichs richterlichen Handelns mit NS-Justiz
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2021 - 3 Sa 104/21
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung des Vorgesetzten - …
- OVG Bremen, 31.05.2021 - 1 B 150/21
Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegen hoheitliche Äußerungen über …
- BayObLG, 04.07.2022 - 202 StRR 61/22
Abgrenzung zwischen Beleidigung und übler Nachrede bei überzogener Kritik an …
- AG Köln, 15.03.2023 - 539 Ds 155/20
Verbreitung pornographischer Schriften, Rechtsanwalt, Übersendung eines …
- LG Frankfurt/Main, 09.12.2021 - 3 O 422/20
Nicht gelöschte Hassbeiträge: Twitter muss 6000 Euro an Nutzerin zahlen
- BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19
Bundeskanzler; Ehrverletzungen von Kameraden; Einstellung des Verfahrens; …
- OLG Brandenburg, 28.10.2019 - 1 U 15/19
Unterlassungsansprüche eines Richters wegen herabsetzender Äußerungen eines …
- KG, 26.11.2019 - 161 Ss 165/19
Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen die Menschenwürde verletzender Äußerungen
- VGH Bayern, 27.09.2023 - 10 ZB 23.1492
Erfolgloser Zulassungsantrag: Wahläußerungen auf einem Flugblatt
- AGH Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - 2 AGH 9/20
- VGH Bayern, 30.01.2024 - 24 CS 23.1872
Vorläufiger Rechtsschutz, Prüfungsmaßstab bei Waffenverbot für den Einzelfall
- BayObLG, 07.09.2020 - 206 StRR 220/20
Kollektive Beleidigung einer Polizeidienststelle
- VGH Bayern, 09.03.2020 - 10 CS 20.465
Verbot der Verbreitung von Flugblättern im Wahlkampf unrechtmäßig
- OLG Stuttgart, 19.07.2022 - 4 Rv 26 Ss 366/22
Formalbeleidigung durch Bezeichnung als "Nazi"
- BGH, 07.05.2020 - III ZR 10/19
Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Anstellungsvertrags bei grober …
- LAG Sachsen, 06.02.2023 - 2 Sa 170/21
Entgeltfortzahlung - gesetzlicher Feiertag - rechtswidriges Dienstplanschema - …
- BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 14/19 B
Entziehung einer Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung
- OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 53 Ss 3/20
Beleidigung durch Bezeichnung einer Mitarbeiterin des Ordnungsamts als "vorlaute …
- LG Mannheim, 27.06.2023 - 15 NBs 404 Js 33134/21
Strafbarkeit bei Bezeichnung polizeilicher Maßnahmen als rassistisch
- LAG Köln, 16.05.2023 - 4 Sa 559/22
Verhaltensbedingte Kündigung; Verhältnismäßigkeit; Beleidigung; Meinungsfreiheit; …
- VGH Bayern, 29.01.2020 - 4 B 19.1354
Zur Äußerungsbefugnis eines Amtsträgers bei der Erfüllung kommunaler …
- LG Meiningen, 22.12.2021 - 2 O 506/21
Anspruch eines Unternehmens auf Unterlassen bzw. Widerruf einer Äußerung des …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 01.10.2021 - 2 AGH 2/21
- LG Hamburg, 15.01.2021 - 324 O 290/19
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unterlassungs- und Geldentschädigungsanspruch …
- BayObLG, 02.10.2020 - 206 StRR 333/20
Schuldspruch, Hauptverhandlung, Revision, Meinungsfreiheit, Angeklagte, …
- LG Münster, 06.08.2020 - 11 Qs 42/20
Pflichtverteidiger, Beleidigungsverfahren, schwierige Rechtslage
- LAG Köln, 25.08.2022 - 8 Sa 462/22
Außerordentliche Kündigung; Auflösungsantrag; Äußerung im Rahmen der …
- BayObLG, 10.06.2023 - 203 StRR 204/23
Zum Begriff des tätlichen Angriffs bei einer Widerstandshandlung; Bezeichnung als …
- ArbG Mannheim, 01.12.2022 - 14 Ca 114/22
Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied - Beleidigung - Schmähkritik
- LG Bonn, 13.04.2020 - 7 O 66/20
- AG Köln, 14.11.2020 - 74 Js 539 Ds 155/20
- VG Berlin, 12.10.2022 - 2 K 86.22