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   BVerfG, 15.05.1995 - 1 BvR 2440/94   

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BVerfG, 15.05.1995 - 1 BvR 2440/94 (https://dejure.org/1995,1109)
BVerfG, Entscheidung vom 15.05.1995 - 1 BvR 2440/94 (https://dejure.org/1995,1109)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Mai 1995 - 1 BvR 2440/94 (https://dejure.org/1995,1109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Viertägige Postlaufzeit entspricht nicht der allgemeinen Lebenserfahrung L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 233
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Allgemeine Lebenserfahrung - Freigestempelte Sammelpost - Eingang - Wiedereinsetzungsantrag - Erkenntnis des Gerichts - Äußerung des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2546
  • VersR 1996, 123
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1995 - 1 BvR 2440/94
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]; 62, 334 [337]).

    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 40, 42 [45]; 41, 23 [27]; 53, 25 [29]; 62, 334 [337]; st. Rspr.).

    In seinem Verantwortungsbereich liegt es allein, das zu befördernde Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Post zu geben, daß es nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bei normalem Verlauf der Dinge den Empfänger fristgerecht erreichen kann (vgl. BVerfGE 62, 334 [337]).

    Vielmehr genügt es, wenn er das zu befördernde Schriftstück so rechtzeitig zur Post gibt, daß es bei normalem Verlauf der Dinge - und das heißt nach den amtlichen Postlaufzeiten - den Empfänger fristgerecht erreicht (BVerfGE 62, 334 [337]).

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1995 - 1 BvR 2440/94
    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 40, 42 [45]; 41, 23 [27]; 53, 25 [29]; 62, 334 [337]; st. Rspr.).

    Vielmehr ist bei Zweifeln eine Auskunft der Post darüber vorzulegen oder von Amts wegen einzuholen, wie lange die Postlaufzeit nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bemessen ist (vgl. BVerfGE 41, 23 [28]; 54, 80 [86]).

    Wenn das Landesarbeitsgericht diese Auskunft nicht für ausreichend hielt, hätte es eine ergänzende Auskunft einholen müssen (vgl. BVerfGE 41, 23 [28]; 54, 80 [86]).

  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1995 - 1 BvR 2440/94
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]; 62, 334 [337]).

    Diesem Grundsatz muß jedes rechtsstaatliche Gerichtsverfahren, auch der Zivilprozeß, genügen, andernfalls liegt eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG vor (vgl. BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]).

    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 40, 42 [45]; 41, 23 [27]; 53, 25 [29]; 62, 334 [337]; st. Rspr.).

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1995 - 1 BvR 2440/94
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]; 62, 334 [337]).

    Diesem Grundsatz muß jedes rechtsstaatliche Gerichtsverfahren, auch der Zivilprozeß, genügen, andernfalls liegt eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG vor (vgl. BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]).

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 461/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1995 - 1 BvR 2440/94
    Vielmehr ist bei Zweifeln eine Auskunft der Post darüber vorzulegen oder von Amts wegen einzuholen, wie lange die Postlaufzeit nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bemessen ist (vgl. BVerfGE 41, 23 [28]; 54, 80 [86]).

    Wenn das Landesarbeitsgericht diese Auskunft nicht für ausreichend hielt, hätte es eine ergänzende Auskunft einholen müssen (vgl. BVerfGE 41, 23 [28]; 54, 80 [86]).

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 342/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung bei verzögertem

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1995 - 1 BvR 2440/94
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]; 62, 334 [337]).

    Diesem Grundsatz muß jedes rechtsstaatliche Gerichtsverfahren, auch der Zivilprozeß, genügen, andernfalls liegt eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG vor (vgl. BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]).

  • BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 449/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerten Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1995 - 1 BvR 2440/94
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]; 62, 334 [337]).

    Diesem Grundsatz muß jedes rechtsstaatliche Gerichtsverfahren, auch der Zivilprozeß, genügen, andernfalls liegt eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG vor (vgl. BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]).

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1995 - 1 BvR 2440/94
    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 40, 42 [45]; 41, 23 [27]; 53, 25 [29]; 62, 334 [337]; st. Rspr.).
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch

    Sie waren vielmehr berechtigt, die Frist bis zum letzten möglichen Zeitpunkt auszunutzen (BVerfG, NJW 1995, 2546, 2547; BGH, Beschl. v. 26. November 1962, IV ZB 251/62, NJW 1963, 253, 254; Beschl. v. 15. April 1999, IX ZB 57/98, NJW 1999, 2118; BVerwG, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 166).
  • BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Zurückweisung der Wiedereinsetzung in

    In seinem Verantwortungsbereich liegt es allein, das zu befördernde Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Post zu geben, dass es nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bei normalem Verlauf der Dinge den Empfänger fristgerecht erreichen kann (vgl. BVerfGE 53, 25 ; 62, 334 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1995, S. 2546 f. m.w.N.).
  • BGH, 10.01.2002 - III ZR 62/01

    Sorgfaltspflichten der Gewerkschaft bei Vertretung eines Mitglieds im Prozeß

    Auf die ordnungsgemäße Beförderung einer Postsendung kann sich der Absender ohne weitere Nachforschungen grundsätzlich verlassen (vgl. nur BGH, Urteil vom 30. September 1958 - VIII ZR 133/57 - NJW 1958, 2015, 2016; zu Verzögerungen im Postbetrieb: BVerfG NJW 1995, 2546; BGH, Beschluß vom 15. April 1999 - IX ZB 57/98 - NJW 1999, 2118).
  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 762/99

    Verzögerungen bei der Briefbeförderung dürfen nicht dem Bürger angelastet werden

    Vielmehr ist bei Zweifeln eine Auskunft der Post darüber vorzulegen oder von Amts wegen einzuholen, wie lange die Postlaufzeit nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bemessen ist (vgl. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Mai 1995, NJW 1995, S. 2546 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 07.01.2003 - 2 BvR 447/02

    Zum Fristbeginn für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in eine versäumte

    Er darf vielmehr darauf vertrauen, dass die nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Post für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten eingehalten werden, vorausgesetzt, das zu befördernde Schriftstück wurde rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Post gegeben (vgl. BVerfGE 53, 25 ; 62, 334 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 1995 - 1 BvR 2440/94 -, NJW 1995, S. 2546).
  • BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97

    Das Risiko der Beförderung fristwahrender Schriftsätze darf nicht einseitig auf

    Dabei hat es das Bundesverfassungsgericht insbesondere als nicht zulässig angesehen, dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung oder Zustellung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (vgl. BVerfGE 41, 23 [25 f.]; 53, 25 [28]; 62, 334 [336]; Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 1995 - 1 BvR 2440/94 -).
  • BVerfG, 14.05.2000 - 2 BvR 1557/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4, Art 103 Abs 1 durch Versagung der

    Vielmehr ist bei Zweifeln eine Auskunft der Post darüber vorzulegen oder von Amts wegen einzuholen, wie lange die gewöhnliche Postlaufzeit nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bemessen ist (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 54, 80 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 1995 - 1 BvR 2440/94 -, NJW 1995, S. 2546 f. und vom 11. November 1999 - 1 BvR 762/99 -, VersR 2000, S. 469 f.).
  • BGH, 15.04.1999 - IX ZB 57/98

    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei rechtzeitiger Aufgabe einer

    a) Im Ansatz zutreffend geht es davon aus, daß eine Partei grundsätzlich eine Frist bis zum letzten Tage ausnutzen darf und daß Verzögerungen der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG nicht als Verschulden der Prozeßpartei oder ihres Bevollmächtigten angerechnet werden dürfen (BVerfG NJW 1995, 2546, 2547).
  • BFH, 14.03.1996 - IV R 44/95

    Kein Nachweis der schriftlichen Vollmacht durch Telefax, Wiedereinsetzung in den

    Im übrigen kann den Klägern nicht als Verschulden angerechnet werden, daß die noch am 20. Februar 1994 abgesandte Originalvollmacht das FG nicht innerhalb der üblichen Postlaufzeiten erreicht hat (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 1995 1 BvR 2440/94, NJW 1995, 2546) und das FG zum Nachweis des Absendetages nicht den Briefumschlag aufbewahrt hat, mit dem ihm die Klagebegründung vom 20. Februar 1994 samt der Originalvollmacht übersandt worden ist.
  • BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 8/99 R

    Alterssicherung der Landwirte - Ruhen des Anspruchs - Beitragszuschuß -

    Vielmehr sind alle Beweismittel auszuschöpfen (dazu BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats vom 15. Mai 1995, NJW 1995, 2546); dazu bedarf es sorgfältiger Darlegung und Aufklärung.
  • BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 15/99 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - rechtzeitige Absendung des

  • FG Hamburg, 07.05.1996 - II 100/95

    Rechtzeitigkeit der Klageerhebung; Glaubhaftmachung der Absendung eines

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - 5 ME 259/13

    Verpflichtung eines Beamten zur Auskunftserteilung bzgl. des Verbleibs von

  • BayObLG, 07.05.2003 - 3Z BR 71/03

    Verfahren bei Notarkostenbeschwerde - Prozessvergleich ausreichend für die

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1996 - 13 S 1206/94

    Wiedereinsetzung von Amts wegen - außergewöhnliche lange Postlaufzeit;

  • BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 60/00

    Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen unnormaler Postlaufzeit

  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.2016 - 6 Sa 35/16

    Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1998 - 25 A 5587/94

    Verzögerung einer Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG ; Anspruch auf

  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 105/00

    Durchsetzbarkeit eines Unterlassungsanspruch nach vorangegangenem

  • LAG Baden-Württemberg, 28.10.1999 - 21 TaBV 3/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Beschwerdefrist -

  • BGH, 10.03.1998 - XI ZB 4/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist infolge

  • KG, 23.04.2007 - 2 Ws 125/07

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Rechtsmittelfrist durch Strafgefangenen und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.1999 - 16 A 2699/99

    Voraussetzungen für die hoheitliche Erhebung von Elternbeiträgen als

  • FG Niedersachsen, 22.06.2000 - 14 V 453/99

    Nachweis des Postausgangs durch computergeführtes Postausgangsbuch

  • LAG Hessen, 24.05.2000 - 2 Ta 74/00

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage bei Überschreiten der

  • VG Köln, 12.03.2013 - 7 K 6961/11

    Zustellung ins Ausland durch Einschreiben mit Rückschein gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1

  • VG Köln, 18.06.2013 - 7 K 2947/12

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum durch familiäre Vermittlung der deutschen

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