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   BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06   

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https://dejure.org/2007,4748
BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06 (https://dejure.org/2007,4748)
BVerfG, Entscheidung vom 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06 (https://dejure.org/2007,4748)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 2007 - 1 BvR 2485/06 (https://dejure.org/2007,4748)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend Fragen der Beweiswürdigung in einem Patentnichtigkeitsverfahren; Notwendigkeit der Einräumung der Möglichkeit der weiteren Erläuterung eines Sachverständigengutachtens für die Parteien durch das Gericht; Hinreichende Klärung der ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 411 Abs. 3
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Recht der Parteien auf mündliche Sachverständigenanhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ladung des gerichtlichen Sachverständigen zur mündlichen Anhörung (IBR 2007, 716)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1786
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.08.2006 - X ZR 275/02

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06
    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. August 2006 - X ZR 275/02 -,.

    b) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. April 2006 - X ZR 275/02 -.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. April 2006 - X ZR 275/02 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Damit wird der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. August 2006 - X ZR 275/02 - gegenstandslos.

  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06
    Insbesondere sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 60, 305 ; 74, 228 ; 86, 133 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 -, NJW 1998, S. 2273).

    Dabei bleibt es grundsätzlich dem Gericht überlassen, auf welchem Weg es die gewünschte Erläuterung herbeiführt; die mündliche Anhörung des Sachverständigen ist hierfür nur ein, wenn auch ein besonders geeignet erscheinender Weg (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 -, NJW 1998, S. 2273 f. m.w.N.).

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06
    Insbesondere sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 60, 305 ; 74, 228 ; 86, 133 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 -, NJW 1998, S. 2273).

    a) Art. 103 Abs. 1 GG gebietet, dass sowohl die gesetzliche Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Ausmaß an rechtlichem Gehör eröffnet, das dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes auch in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gerecht wird und den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 60, 305 ; 74, 228 ).

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06
    Insbesondere sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 60, 305 ; 74, 228 ; 86, 133 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 -, NJW 1998, S. 2273).

    a) Art. 103 Abs. 1 GG gebietet, dass sowohl die gesetzliche Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Ausmaß an rechtlichem Gehör eröffnet, das dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes auch in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gerecht wird und den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 60, 305 ; 74, 228 ).

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06
    Insbesondere sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 60, 305 ; 74, 228 ; 86, 133 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 -, NJW 1998, S. 2273).

    a) Art. 103 Abs. 1 GG gebietet, dass sowohl die gesetzliche Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Ausmaß an rechtlichem Gehör eröffnet, das dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes auch in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gerecht wird und den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 60, 305 ; 74, 228 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06
    Bei der Festsetzung des Gegenstandswertes waren ausgehend von dem sich am Streitwert des Ausgangsverfahrens in Höhe von 500.000 EUR orientierenden subjektiven Interesse der Beschwerdeführerin Abschläge für die relative Geringfügigkeit von Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren, für die geschmälerte subjektive Bedeutung angesichts des lediglich prozessualen Zwischenerfolges und für die fehlende objektive Bedeutung des Falles in Höhe von jeweils einem Viertel vorzunehmen (§ 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG; vgl. BVerfGE 79, 365).
  • BVerfG, 08.11.1960 - 2 BvR 177/60

    Société Anonyme

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06
    Auch als ausländische juristische Person des Privatrechts kann sie sich auf das grundrechtsgleiche Recht des Art. 103 Abs. 1 GG berufen; Art. 19 Abs. 3 GG steht dem nicht entgegen (vgl. BVerfGE 12, 6 ; 21, 362 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06
    Auch als ausländische juristische Person des Privatrechts kann sie sich auf das grundrechtsgleiche Recht des Art. 103 Abs. 1 GG berufen; Art. 19 Abs. 3 GG steht dem nicht entgegen (vgl. BVerfGE 12, 6 ; 21, 362 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06
    Insbesondere sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 60, 305 ; 74, 228 ; 86, 133 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 -, NJW 1998, S. 2273).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06
    Diese Grundsätze sind auch in den vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verfahren wie dem des Patentnichtigkeitsverfahrens (vgl. § 115 Abs. 1 PatG) zu beachten (vgl. BVerfGE 7, 53 ; 75, 201 ).
  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57

    Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 1098/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer ausländischen juristischen Person gegen

    Es kommt daher nicht mehr darauf an, dass der Beschwerdeführerin als ausländischer juristischer Person nach Art. 19 Abs. 3 GG grundsätzlich die Berufung auf Art. 3 Abs. 1 GG verwehrt ist (vgl. BVerfGE 21, 207 ; 64, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 853/06 -, NVwZ 2008, S. 670; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Mai 2007 - 1 BvR 2485/06 -, [...]) und ob und inwieweit dies - wie die Beschwerdeführerin meint - gemeinschaftsrechtlichen Zweifeln begegnet.
  • LAG Hamm, 15.03.2012 - 15 Sa 1424/11

    Mobbing durch den Arbeitgeber; Anspruch auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit

    Dabei ist es dem Gericht überlassen, auf welchem Wege die gewünschte Erläuterung herbeigeführt wird (BVerfG 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06, BauR 2007, 1786).
  • OLG München, 20.09.2007 - 6 U 3231/00

    Prüfung des Vorliegens einer Vertragsanlage zu einem Lizenzpatent - Maßgebliche

    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 14.5.2007 ( 1 BvR 2485/06 ) einer Verfassungsbeschwerde einer Prozesspartei stattgegeben und dabei von einer "streitentscheidenden" Bedeutung eines Sachverständigengutachten gesprochen, wobei eine dem Gutachten im Ergebnis zuwiderlaufende Ausdeutung eines Patentanspruchs durch das Gericht nicht habe vorgenommen werden dürfen, ohne den Parteien die Gelegenheit zur näheren Erläuterung dieser von ihm bevorzugten Tatsachenalternative durch den Sachverständigen einzuräumen.
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