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   BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 2488/95   

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BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 2488/95 (https://dejure.org/1999,7948)
BVerfG, Entscheidung vom 17.02.1999 - 1 BvR 2488/95 (https://dejure.org/1999,7948)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 2488/95 (https://dejure.org/1999,7948)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Freistellung vom Unterrichtsfach "Werte und Normen" (Ethik-Unterricht)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im weiteren Sinne bei Streit um Teilnahme am Ethikunterricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 2488/95
    Er fordert, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 73, 322 [325]; 77, 381 [401]).
  • BayObLG, 26.10.1995 - 3 ObOWi 98/95
    Auszug aus BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 2488/95
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau F ..., 1. unmittelbar gegen a) den Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 26. Oktober 1995 - 3 ObOWi 98/95 -, b) das Urteil des Amtsgerichts Aichach vom 12. Mai 1995 - OWi 203 Js 107945/95 -, 2. mittelbar gegen a) Art. 137 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern vom 2. Dezember 1946 (GVBl S. 333), zuletzt geändert durch Gesetze vom 20. Februar 1998 (GVBl S. 38 f., 42), b) Art. 47 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1994 (GVBl S. 689), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 1998 (GVBl S. 442), hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Grimm, Hömig gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473) am 17. Februar 1999 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 2488/95
    Er fordert, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 73, 322 [325]; 77, 381 [401]).
  • BVerfG, 19.06.2007 - 1 BvR 1290/05

    Verletzung des Art 103 Abs 2 GG in seiner Ausprägung als besonderes

    Das fachgerichtliche Vorgehen der Beschwerdeführerinnen gegen die mit Bußgeld bewehrten verwaltungsrechtlichen Pflichten war zumutbar und damit aus Subsidiaritätsgründen sogar geboten (vgl. BVerfGE 102, 26 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 2488/95 -, JURIS).
  • BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einem Antrag auf Erteilung

    Dazu gehört auch, dass der Betroffene eines Bußgeldverfahrens, für den zuvor die Möglichkeit bestand, eine Ausnahmegenehmigung für das mit Bußgeld bedrohte Verhalten zu erlangen, um eine solche Ausnahmegenehmigung regelmäßig zunächst nachsuchen und gegen eine ablehnende Behördenentscheidung gegebenenfalls den Verwaltungsrechtsweg beschreiten muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Dezember 2002 - 1 BvR 1409/02 -, juris, Rn. 5 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Dezember 2000 - 1 BvR 2043/00 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 2488/95 -, juris, Rn. 2 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 1730/02 -, juris, Rn. 13; zum Fall eines Strafverfahrens vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 -, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der vorläufigen Zulassung zu einem

    Er muss auch diejenigen Möglichkeiten ergreifen, mit denen er mittelbar bewirken kann, dass die beanstandete Grundrechtsverletzung verhindert oder beseitigt wird und die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes im Wege des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Individualverfassungsbeschwerde nicht (mehr) erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. November 2017 - 1 BvR 1489/16 -, NVwZ-RR 2018, 249 = juris, Rn. 16, vom 23. August 2010 - 1 BvR 2002/10 -, NZS 2011, 382 = juris, Rn. 18, vom 13. Oktober 2004 - 1 BvR 2303/00 -, BVerfGK 4, 102 = juris, Rn. 6, und vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 2488/95 -, juris, Rn. 2 ff.; Henke, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 90 Rn. 150).
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