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   BVerfG, 06.06.2003 - 1 BvR 249/02   

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BVerfG, 06.06.2003 - 1 BvR 249/02 (https://dejure.org/2003,6833)
BVerfG, Entscheidung vom 06.06.2003 - 1 BvR 249/02 (https://dejure.org/2003,6833)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juni 2003 - 1 BvR 249/02 (https://dejure.org/2003,6833)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 194
  • NJ 2003, 533
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2003 - 1 BvR 249/02
    a) Die fehlerhafte Auslegung eines Gesetzes allein macht eine Gerichtsentscheidung nicht schon willkürlich (vgl. BVerfGE 89, 1 ).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2003 - 1 BvR 249/02
    Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es nicht zu entscheiden, welcher dieser Auffassungen zur Anwendung einfachen Rechts der Vorrang gebührt (vgl. BVerfGE 42, 64 ).
  • OLG Rostock, 20.05.1999 - 7 U 339/98
    Auszug aus BVerfG, 06.06.2003 - 1 BvR 249/02
    Die vom Landgericht damit entschieden Frage ist streitig (vgl. einerseits OLG Rostock, VIZ 2000, S. 553, und andererseits Böhringer, in: Eickmann, Sachenrechtsbereinigung, Art. 233 § 5 EGBGB Rn. 7 FN 6 mit Hinweis auf AG Arnstadt, VIZ 2001, S. 449).
  • BGH, 12.05.1999 - V ZR 183/98

    Konkludent vereinbartes Mitbenutzungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2003 - 1 BvR 249/02
    Das Landgericht hat den Unterschied zu der vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12. Mai 1999 (vgl. VIZ 1999, S. 489) entschiedenen Fallkonstellation darin gesehen, dass ein schriftlicher Vertrag zwischen den Parteien zwar konkludent auch eine zusätzliche rechtsgeschäftliche Vereinbarung über die Mitbenutzung eines Grundstücks enthalten könne, einem von zwei Antragstellern unterzeichneten Antrag aber keine Einigung im Verhältnis der Antragsteller zueinander zu entnehmen sei.
  • AG Arnstadt, 15.05.2001 - 21 C 1024/00
    Auszug aus BVerfG, 06.06.2003 - 1 BvR 249/02
    Die vom Landgericht damit entschieden Frage ist streitig (vgl. einerseits OLG Rostock, VIZ 2000, S. 553, und andererseits Böhringer, in: Eickmann, Sachenrechtsbereinigung, Art. 233 § 5 EGBGB Rn. 7 FN 6 mit Hinweis auf AG Arnstadt, VIZ 2001, S. 449).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2003 - 1 BvR 249/02
    Dagegen ist es willkürlich, wenn die Auslegung eines Gesetzes diesem einen Sinn unterlegt, den der Gesetzgeber offensichtlich nicht hat verwirklichen wollen, den er nicht ausgedrückt und den das Gesetz auch nicht im Verlaufe einer Rechtsentwicklung aufgrund gewandelter Anschauungen erhalten hat (vgl. BVerfGE 86, 59 ).
  • BGH, 14.01.2005 - V ZR 139/04

    Verurteilung zum Abschluss eines Kaufvertrages

    Entscheidend ist vielmehr, daß eine dingliche oder vergleichbare Absicherung nach dem Recht der DDR möglich gewesen wäre (Senat BGHZ 134, 50, 54; vgl. auch Urt. v. 14. November 2004, V ZR 72/03, VIZ 2004, 193, 194 zu § 116 SachenRBerG) und die faktische Nutzung des fremden Grundstücks nach der Verwaltungspraxis der DDR oder nach den DDR-typischen Gegebenheiten als rechtmäßig angesehen wurde (Senat, Urt. v. 9. Mai 2003, V ZR 388/02, VIZ 2003, 385, 386 für § 116 SachenRBerG) und rechtsbeständig war (BVerfG, NJ 2003, 533; für § 116 SachenRBerG: Senat, Urt. v. 14. November 2003, V ZR 28/03, VIZ 2004, 195; Urt. v. 22. Oktober 2004, V ZR 70/04, bisl. unveröff.).
  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 150/06

    Maßgebliche Verhältnisse für den Inhalt der Grunddienstbarkeit

    Andererseits scheitert die Anwendung dieser Vorschriften nicht schon daran, dass die Beteiligten die von der Rechtsordnung vorgesehene und ihnen mögliche Absicherung versäumt haben (BVerfGK 1, 194, 197 f.).
  • BGH, 24.02.2006 - V ZR 255/04

    Ansprüche des Nachbarn auf Wiederbegründung einer durch Überführung des dienenden

    Die Bereinigung nach dieser Vorschrift soll einerseits dem Wegfall des gesetzlichen Bodennutzungsrechts der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und andererseits dem Umstand Rechnung tragen, dass die Inanspruchnahme fremder Grundstücke zu Erschließungszwecken in der DDR vielfach als rechtmäßig angesehen wurde, obwohl sie nicht durch Mitbenutzungsrechte nach §§ 321, 322 ZGB gesichert war (BVerfG VIZ 1999, 333; NJ 2003, 533; Eickmann, Sachenrechtsbereinigung, Loseblattkommentar, Stand August 2005, § 116 Rdn. 1; Vossius, Sachenrechtsbereinigungsgesetz, 2. Aufl., § 116 Rdn. 1 ff; Heller in Prütting/Zimmermann/Heller, Grundstücksrecht Ost, § 116 SachenRBerG Rdn. 1; MünchKomm-BGB/Smid, 4. Aufl., § 116 SachenRBerG Rdn. 1; Begründung des Regierungsentwurfs zum Sachenrechtsbereinigungsgesetz, aaO, S. 61, 65, 179).
  • BGH, 15.09.2005 - V ZR 205/04

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Sie vermochten eine Zulassung der Revision aber nicht zu begründen, weil der Beklagte zu 2 zur Bestellung der Dienstbarkeit auf Grund einer stillschweigenden Übernahme der von dem Berufungsgericht angenommenen vertraglichen Verpflichtung (vgl. Senatsurt. v. 12. Mai 1999, V ZR 183/98, VIZ 1999, 489), jedenfalls aber nach dem hier anwendbaren (vgl. BVerfG, NJ 2003, 533) § 116 SachenRBerG verpflichtet ist.
  • BGH, 15.09.2005 - V ZR 204/04

    Zurückweisung der Anhörungsrüge; Kostenentscheidung

    Sie vermochten eine Zulassung der Revision aber nicht zu begründen, weil der Beklagte zu 2 zur Bestellung der Dienstbarkeit auf Grund einer stillschweigenden Übernahme der von dem Berufungsgericht angenommenen vertraglichen Verpflichtung (vgl. Senatsurt. v. 12. Mai 1999, V ZR 183/98, VIZ 1999, 489), jedenfalls aber nach dem hier anwendbaren (vgl. BVerfG, NJ 2003, 533) § 116 SachenRBerG verpflichtet ist.
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