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   BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15   

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https://dejure.org/2016,16890
BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15 (https://dejure.org/2016,16890)
BVerfG, Entscheidung vom 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15 (https://dejure.org/2016,16890)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 2509/15 (https://dejure.org/2016,16890)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 11a Abs 1 ArbGG, § 51 Abs 1 ZPO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von PKH wegen vermuteter Prozessunfähigkeit des Antragstellers nach bloßer Aktenlage - Ausschöpfung aller Beweismittel (insb ...

  • Wolters Kluwer

    Inhalt und Tragweite des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit; Zuerkennung der Verfahrensfähigkeit im verfassungsgerichtlichen Verfahren zur Verwirklichung eines effektiven Grundrechtsschutzes; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage auf ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozessfähigkeit, Ausschöpfung aller Beweismittel, Betreuerbestellung bei vermuteter Prozessunfähigkeit

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von PKH wegen vermuteter Prozessunfähigkeit des Antragstellers nach bloßer Aktenlage - Ausschöpfung aller Beweismittel (insb ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhalt und Tragweite des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit; Zuerkennung der Verfahrensfähigkeit im verfassungsgerichtlichen Verfahren zur Verwirklichung eines effektiven Grundrechtsschutzes; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage auf ...

  • rechtsportal.de

    Inhalt und Tragweite des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit; Zuerkennung der Verfahrensfähigkeit im verfassungsgerichtlichen Verfahren zur Verwirklichung eines effektiven Grundrechtsschutzes; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2016, 495
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Inhalt und Tragweite des aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG erwachsenden Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die Prüfung der Erfolgsaussichten darf jedoch nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Verfassungsrecht wird jedoch dann verletzt, wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der grundrechtlich verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • OLG Hamm, 22.02.2012 - 13 W 44/11

    Befangenheit Sachverständiger

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15
    Unabhängig davon, dass das Landesarbeitsgericht die Prozessfähigkeit des Beschwerdeführers nicht im Rahmen der Zulässigkeit des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe, sondern allein als Frage der Begründetheit behandelt hat, was Bedenken aufwirft (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. Juni 1997 - 1 W 24/97 -, juris, Rn. 2; OLG Hamm, Beschlüsse vom 22. Februar 2012 - I-13 W 44/11, 13 W 44/11 -, juris, Rn. 2, und vom 10. Juni 2014 - I-11 SchH 27/12, 11 SchH 27/12 -, juris, Rn. 10; Geimer, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 117 Rn. 5), verletzt der Beschluss des Landesarbeitsgerichts den Beschwerdeführer in seinem in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit.

    Dabei hat das Landesarbeitsgericht verkannt, dass es, um die Prozessfähigkeit von Verfahrensbeteiligten beurteilen zu können, erforderlich ist, sämtliche Beweismittel auszuschöpfen, (vgl. BAG, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 -, juris, Rn. 4, m.w.N.; BGH, Urteil vom 8. Dezember 2009 - VI ZR 284/08 -, juris, Rn. 8, m.w.N.), insbesondere ein Sachverständigengutachten einzuholen und vor einer Beweisaufnahme zur Prozessfähigkeit eine persönliche Anhörung durchzuführen ist (vgl. BVerfGK 6, 380 ).Unbeachtet geblieben ist zudem die Pflicht, dass Gerichte bei angenommener Prozessunfähigkeit auf die Bestellung einer Betreuungsperson hinzuwirken haben (BAG, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 -, juris, Rn. 6, m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Februar 2012 - I-13 W 44/11, 13 W 44/11 -, juris, Rn. 3).

  • LAG Hamburg, 06.10.2015 - 3 Oa 1/15

    Prozessunfähig wegen Querulantenwahn? - und die Versagung von PKH

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15
    Der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 4. August 2015 (3 Oa 1/15) verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.
  • BGH, 08.12.2009 - VI ZR 284/08

    Geltung des Grundsatzes des Freibeweises bei Vorliegen von für eine

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15
    Dabei hat das Landesarbeitsgericht verkannt, dass es, um die Prozessfähigkeit von Verfahrensbeteiligten beurteilen zu können, erforderlich ist, sämtliche Beweismittel auszuschöpfen, (vgl. BAG, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 -, juris, Rn. 4, m.w.N.; BGH, Urteil vom 8. Dezember 2009 - VI ZR 284/08 -, juris, Rn. 8, m.w.N.), insbesondere ein Sachverständigengutachten einzuholen und vor einer Beweisaufnahme zur Prozessfähigkeit eine persönliche Anhörung durchzuführen ist (vgl. BVerfGK 6, 380 ).Unbeachtet geblieben ist zudem die Pflicht, dass Gerichte bei angenommener Prozessunfähigkeit auf die Bestellung einer Betreuungsperson hinzuwirken haben (BAG, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 -, juris, Rn. 6, m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Februar 2012 - I-13 W 44/11, 13 W 44/11 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 28.11.1951 - 1 BvR 166/51

    Antragsbefugnis eines entmündigten Querulators

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15
    Wegen der besonderen Eigenart der verfassungsgerichtlichen Verfahren können im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die Bestimmungen anderer Verfahrensordnungen, die hinsichtlich der Prozessfähigkeit an die Geschäftsfähigkeit anknüpfen, nicht ohne weiteres angewendet werden (vgl. BVerfGE 1, 87 ; 19, 93 ).
  • BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 1542/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15
    Dabei hat das Landesarbeitsgericht verkannt, dass es, um die Prozessfähigkeit von Verfahrensbeteiligten beurteilen zu können, erforderlich ist, sämtliche Beweismittel auszuschöpfen, (vgl. BAG, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 -, juris, Rn. 4, m.w.N.; BGH, Urteil vom 8. Dezember 2009 - VI ZR 284/08 -, juris, Rn. 8, m.w.N.), insbesondere ein Sachverständigengutachten einzuholen und vor einer Beweisaufnahme zur Prozessfähigkeit eine persönliche Anhörung durchzuführen ist (vgl. BVerfGK 6, 380 ).Unbeachtet geblieben ist zudem die Pflicht, dass Gerichte bei angenommener Prozessunfähigkeit auf die Bestellung einer Betreuungsperson hinzuwirken haben (BAG, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 -, juris, Rn. 6, m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Februar 2012 - I-13 W 44/11, 13 W 44/11 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 28.08.2014 - 1 BvR 3001/11

    Strafvollzug; Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15
    Kommt jedoch eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil Beschwerdeführender ausgehen würde, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten ihres Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2014 - 1 BvR 3001/11 -, juris, Rn. 12).
  • OLG Hamm, 10.06.2014 - 11 SchH 27/12

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei Zweifeln an der Prozessfähigkeit des

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15
    Unabhängig davon, dass das Landesarbeitsgericht die Prozessfähigkeit des Beschwerdeführers nicht im Rahmen der Zulässigkeit des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe, sondern allein als Frage der Begründetheit behandelt hat, was Bedenken aufwirft (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. Juni 1997 - 1 W 24/97 -, juris, Rn. 2; OLG Hamm, Beschlüsse vom 22. Februar 2012 - I-13 W 44/11, 13 W 44/11 -, juris, Rn. 2, und vom 10. Juni 2014 - I-11 SchH 27/12, 11 SchH 27/12 -, juris, Rn. 10; Geimer, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 117 Rn. 5), verletzt der Beschluss des Landesarbeitsgerichts den Beschwerdeführer in seinem in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit.
  • OLG Frankfurt, 09.06.1997 - 1 W 24/97

    Zulässigkeit des Prozeßkostenhilfeantrages

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15
    Unabhängig davon, dass das Landesarbeitsgericht die Prozessfähigkeit des Beschwerdeführers nicht im Rahmen der Zulässigkeit des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe, sondern allein als Frage der Begründetheit behandelt hat, was Bedenken aufwirft (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. Juni 1997 - 1 W 24/97 -, juris, Rn. 2; OLG Hamm, Beschlüsse vom 22. Februar 2012 - I-13 W 44/11, 13 W 44/11 -, juris, Rn. 2, und vom 10. Juni 2014 - I-11 SchH 27/12, 11 SchH 27/12 -, juris, Rn. 10; Geimer, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 117 Rn. 5), verletzt der Beschluss des Landesarbeitsgerichts den Beschwerdeführer in seinem in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit.
  • BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09

    Prozessfähigkeit

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15
    Dabei hat das Landesarbeitsgericht verkannt, dass es, um die Prozessfähigkeit von Verfahrensbeteiligten beurteilen zu können, erforderlich ist, sämtliche Beweismittel auszuschöpfen, (vgl. BAG, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 -, juris, Rn. 4, m.w.N.; BGH, Urteil vom 8. Dezember 2009 - VI ZR 284/08 -, juris, Rn. 8, m.w.N.), insbesondere ein Sachverständigengutachten einzuholen und vor einer Beweisaufnahme zur Prozessfähigkeit eine persönliche Anhörung durchzuführen ist (vgl. BVerfGK 6, 380 ).Unbeachtet geblieben ist zudem die Pflicht, dass Gerichte bei angenommener Prozessunfähigkeit auf die Bestellung einer Betreuungsperson hinzuwirken haben (BAG, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 -, juris, Rn. 6, m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Februar 2012 - I-13 W 44/11, 13 W 44/11 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 29.06.1965 - 1 BvR 289/62

    Verfassungsmäßigkeit der Zwangspflegschaft

  • BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18

    Ablehnungsgesuche unzulässig und Verfassungsbeschwerden gegen arbeitsgerichtliche

    Es muss sämtliche zur Verfügung stehenden Beweismittel ausschöpfen und die Betroffenen auf die Möglichkeiten hinweisen, wie die Zweifel zu beseitigen wären (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 2509/15 -, Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 06.05.2019 - 8 W 13/19

    Ergänzende Vertragsauslegung im Falle eines Grundstückskaufvertrags mit

    Kommt eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Unbemittelten ausgehen würde, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (vgl. etwa BVerfGK, Beschluss vom 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, 1069; Beschluss vom 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15 -, NZA-RR 2016, 495, 496).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 16.04.2018 - 1 VB 50/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH in

    Wegen der besonderen Eigenart der verfassungsgerichtlichen Verfahren können die Bestimmungen anderer Verfahrensordnungen, die hinsichtlich der Prozessfähigkeit an die Geschäftsfähigkeit anknüpfen, nicht ohne weiteres angewendet werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16.6.2016 - 1 BvR 2509/15 -, Juris Rn. 10).

    Insbesondere ist ein Sachverständigengutachten einzuholen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16.6.2016 - 1 BvR 2509/15 -, Juris Rn. 14, vgl. BGH, Urteil vom 8.12.2009 - VI ZR 284/08 -, Juris Rn. 8 f.; auch BFH, Urteil vom 11.12.2001 - VI R 19/01 -, Juris Rn. 14).

    Vor einer Beweiserhebung zur Prozessfähigkeit ist in aller Regel eine persönliche Anhörung des Betroffenen durchzuführen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29.11.2005 - 1 BvR 1542/05 -, Juris Rn. 13 ff. und Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16.6.2016 - 1 BvR 2509/15 -, Juris Rn. 14).

    Schließlich haben die Gerichte bei angenommener Prozessunfähigkeit die Bestellung einer Betreuungsperson nach § 1896 BGB zu ermöglichen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16.6.2016 - 1 BvR 2509/15 -, Juris Rn. 14; BAG, Beschluss vom 28.5.2009 - 6 AZN 17/09 -, Juris Rn. 6).

  • LAG Hamburg, 18.04.2018 - 6 Sa 13/15

    Entscheidung nach Lage der Akten - konkrete Anhaltspunkte für Prozessunfähigkeit

    Jedoch ist das Gericht gehalten, von Amts wegen alle infrage kommenden Beweise, insbesondere durch Einholung von Sachverständigengutachten, zu erheben, um Zweifel an der Prozessfähigkeit nach Möglichkeit aufzuklären (vgl. BVerfG, Beschluss v. 16.06 2016, 1 BvR 2509/15, juris Rn. 24).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 8 W 19/18

    Voraussetzungen einer Direktklage gegen die Berufshaftpflichtversicherung eines

    Kommt eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Unbemittelten ausgehen würde, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (vgl. etwa BVerfGK, Beschluss vom 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00, NJW-RR 2002, 1069; Beschluss vom 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15, juris).
  • LAG Hamm, 26.02.2024 - 13 Ta 54/24
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfG 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - juris, Rn. 26; 4. Mai 2015 - 1 BvR 2096/13 - juris, Rn. 12; 16. Juni 2016 - 1 BvR 2509/15 - juris, Rn. 12 f.; 11. August 2020 - 2 BvR 437/20 - juris, Rn. 4).
  • BFH, 31.01.2024 - X S 32/23

    Feststellung von Prozessunfähigkeit

    Ferner ist auf die Bestellung einer Betreuungsperson hinzuwirken (zum Ganzen BVerfG-Beschluss vom 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht - Rechtsprechungs-Report 2016, 495).
  • BAG, 11.01.2018 - 8 AZA 83/17

    Prozesskostenhilfe - Nichtzulassungsbeschwerde - Prozessunfähigkeit - Zweifel an

    Insoweit stellt sich auch keine entscheidungserhebliche Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung nach § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, weil sowohl die Voraussetzungen, unter denen Zweifel an der Prozessfähigkeit bestehen können (vgl. hierzu etwa BGH 4. November 1999 - III ZR 306/98 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 143, 122) als auch die Frage, auf welche Weise der Partei - unter Wahrung des rechtlichen Gehörs - Gelegenheit zu geben ist, diese Zweifel auszuräumen (vgl. hierzu etwa BVerfG 16. Juni 2016 - 1 BvR 2509/15 - Rn. 14; 29. November 2005 - 1 BvR 1542/05 - Rn. 11 ff., BVerfGK 6, 380; BAG 20. Januar 2000 - 2 AZR 733/98 - zu II 3 der Gründe, BAGE 93, 248) , durch die Rechtsprechung geklärt sind.
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2024 - 8 LB 104/23

    Begründetheit; Berufungsverfahren; Feuerstättenschau; Nichturteil;

    Um die Prozessfähigkeit von Verfahrensbeteiligten beurteilen zu können, muss ein Fachgericht alle verfügbaren Beweismittel ausschöpfen und insbesondere regelmäßig ein Sachverständigengutachten einholen und vor der Beweisaufnahme zur Prozessfähigkeit eine persönliche Anhörung durchführen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.11.2005 - 1 BvR 1542/05 -, juris Rn. 15, v. 19.8.2013 - 1 BvR 577/13 -, juris Rn. 12, u. v. 16.6.2016 - 1 BvR 2509/15 -, juris Rn. 14).
  • OLG Köln, 29.09.2020 - 3 U 75/18

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Prozessfähigkeit einer

    Zu den auszuschöpfenden Erkenntnisquellen gehören vor allem die Einholung von Sachverständigengutachten und die persönliche Anhörung des Betroffenen (BVerfG, Beschl. v. 16.06.2016, 1 BvR 2509/15, juris, Rn. 14; BGH, VU v. 08.12.2009, a. a. O., Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2018 - 8 W 18/18

    Substantiierungspflicht im Arzthaftungsprozess

  • BVerwG, 11.12.2017 - 5 A 4.17

    Verwerfung der "Nichtigkeitsklage" mangels Postulationsfähigkeit; Vorliegen eines

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.10.2020 - 6 Sa 104/20

    Prozesskostenhilfe, Prozessfähigkeit, Zweifel an der Prozessfähigkeit,

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.10.2020 - 6 Sa 103/20

    Prozesskostenhilfe, Prozessfähigkeit, Zweifel an der Prozessfähigkeit,

  • LAG Hamm, 07.08.2019 - 14 Ta 158/19

    Beiordnung, Hauptbevollmächtigter, Unterbevollmächtigter

  • OLG Saarbrücken, 27.10.2016 - 5 W 62/16

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers bei rückdatierten

  • VerfGH Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 1 VB 32/19

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen in einem

  • BGH, 09.11.2021 - X ZA 2/20

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde sowie auf

  • BVerwG, 12.09.2023 - 8 B 55.23
  • BPatG, 29.06.2020 - 28 W (pat) 8/18
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