Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 18.12.2007

Rechtsprechung
   BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05, 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06   

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https://dejure.org/2010,224
BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05, 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06 (https://dejure.org/2010,224)
BVerfG, Entscheidung vom 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05, 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06 (https://dejure.org/2010,224)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 2530/05, 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06 (https://dejure.org/2010,224)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 14 Abs. 1, 3 Abs. 3 GG; § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG; § 15 Abs. 3 RVNG
    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem Fremdrentengesetz verfassungsgemäß

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Partielle Vereinbarkeit des Art 15 Abs 3 RVNG mit dem GG - rückwirkende Begrenzung der anrechenbaren Entgeltpunkte für Fremdrenten im Falle des Zusammentreffens von originären und abgeleiteten Rentenansprüchen auf insgesamt 25 Entgeltpunkte als zulässige echte ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 3 GG
    Partielle Vereinbarkeit des Art 15 Abs 3 RVNG mit dem GG - rückwirkende Begrenzung der anrechenbaren Entgeltpunkte für Fremdrenten im Falle des Zusammentreffens von originären und abgeleiteten Rentenansprüchen auf insgesamt 25 Entgeltpunkte als zulässige echte ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit von § 22b Abs. 1 S. 1 Fremdrentengesetz (FRG) und dessen rückwirkende Inkraftsetzung zum 7. Mai 1996 mit dem Grundgesetz im Hinblick auf die Beschränkung der Höhe von allein auf Zeiten nach dem Fremdrentengesetz beruhenden, noch nicht bestandskräftigen ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit von § 22b Abs. 1 S. 1 Fremdrentengesetz (FRG) und dessen rückwirkende Inkraftsetzung zum 7. Mai 1996 mit dem Grundgesetz im Hinblick auf die Beschränkung der Höhe von allein auf Zeiten nach dem Fremdrentengesetz beruhenden, noch nicht bestandskräftigen ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit von § 22b Abs. 1 S. 1 Fremdrentengesetz (FRG) und dessen rückwirkende Inkraftsetzung zum 7. Mai 1996 mit dem Grundgesetz im Hinblick auf die Beschränkung der Höhe von allein auf Zeiten nach dem Fremdrentengesetz beruhenden, noch nicht bestandskräftigen ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit von § 22b Abs. 1 S. 1 Fremdrentengesetz (FRG) und dessen rückwirkende Inkraftsetzung zum 7. Mai 1996 mit dem Grundgesetz im Hinblick auf die Beschränkung der Höhe von allein auf Zeiten nach dem Fremdrentengesetz beruhenden, noch nicht bestandskräftigen ...

  • rewis.io

    Partielle Vereinbarkeit des Art 15 Abs 3 RVNG mit dem GG - rückwirkende Begrenzung der anrechenbaren Entgeltpunkte für Fremdrenten im Falle des Zusammentreffens von originären und abgeleiteten Rentenansprüchen auf insgesamt 25 Entgeltpunkte als zulässige echte ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Partielle Vereinbarkeit des Art 15 Abs 3 RVNG mit dem GG - rückwirkende Begrenzung der anrechenbaren Entgeltpunkte für Fremdrenten im Falle des Zusammentreffens von originären und abgeleiteten Rentenansprüchen auf insgesamt 25 Entgeltpunkte als zulässige echte ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit von § 22b Abs. 1 S. 1 Fremdrentengesetz ( FRG ) und dessen rückwirkende Inkraftsetzung zum 7. Mai 1996 mit dem Grundgesetz im Hinblick auf die Beschränkung der Höhe von allein auf Zeiten nach dem Fremdrentengesetz beruhenden, noch nicht bestandskräftigen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem Fremdrentengesetz verfassungsgemäß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kürzung der Rentenansprüche nach dem Fremdrentengesetz

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kürzung von Vertriebenen- und Flüchtlingsrenten GG -konform

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kürzung der Rentenansprüche nach dem Fremdrentengesetz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem Fremdrentengesetz verfassungsg

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 126, 369
  • NJW 2010, 3705 (Ls.)
  • FamRZ 2010, 1797
  • DÖV 2010, 941
 
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Wird zitiert von ... (323)Neu Zitiert selbst (95)

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05
    Vertriebene und Flüchtlinge wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund dessen nach ihrem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland so behandelt, als ob sie ihre bisherige Erwerbstätigkeit unter der Geltung des deutschen Rentenversicherungsrechts zurückgelegt hätten (vgl. BVerfGE 116, 96 ).

    b) Die politischen Umwälzungen in den Staaten Ost- und Südosteuropas Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre veranlassten den Gesetzgeber zuerst zu einer Einschränkung und sodann zu einer Abkehr vom Eingliederungsprinzip (vgl. BVerfGE 116, 96 ).

    Allerdings bedürfen die Vorlagen der Auslegung (vgl. BVerfGE 69, 373 ; 78, 104 ; 99, 280 ; 116, 96 ; 117, 272 ).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft im Rahmen der konkreten Normenkontrolle eine Regelung nur insoweit am Maßstab der Grundrechte, als die Kläger des Ausgangsverfahrens hiervon betroffen sind und eine Grundrechtsverletzung in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 116, 96 ; 117, 272 ; 122, 151 ).

    Zwar handelt es sich bei den Renten nach dem Fremdrentengesetz der Sache nach um eine Fürsorgeleistung (vgl. BVerfGE 29, 22 ; 116, 96 ).

    Nicht geschützt durch Art. 14 Abs. 1 GG ist dagegen mangels einer eigenen Leistung des Begünstigten ein Anspruch, der auf staatlicher Gewährung beruht oder den der Staat in Erfüllung einer Fürsorgepflicht einräumt (vgl. BVerfGE 22, 241 ; 24, 220 ; 100, 1 ; 116, 96 ).

    Diese unterfallen nicht dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn ihnen ausschließlich Beitrags- und Beschäftigungszeiten zugrunde liegen, die in den Herkunftsgebieten erbracht oder zurückgelegt worden sind, weil es insofern am Äquivalent einer nicht unerheblichen eigenen Leistung in eine bundesdeutsche Rentenversicherung fehlt (vgl. BVerfGE 29, 22 ; 116, 96 ; BVerfGK 8, 338 ).

    Die rentenrechtliche Behandlung dieser Personen liegt darin begründet, dass sie ihre Versicherungsbiografie in einem anderen Land als der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt haben; ihre Beiträge sind anderen Versicherungsträgern, ihre Beschäftigung einem anderen Wirtschafts- und Sozialsystem zugute gekommen (vgl. BVerfGE 116, 96 ).

    Die unterschiedliche Behandlung ist daher allein in unterschiedlichen Versicherungsbiografien begründet und nicht in der Anwendung eines Merkmals, das im Sinne des Art. 3 Abs. 3 GG diskriminieren würde (vgl. BVerfGE 116, 96 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 1224/03 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 476/02 -, n.v.).

    Die durch das Fremdrentengesetz gewährte Begünstigung muss keine volle Gleichstellung mit denjenigen bewirken, die ein Versicherungsverhältnis zu einem Versicherungsträger in der Bundesrepublik Deutschland begründet hatten und haben (vgl. BVerfGE 29, 22 ; 116, 96 ).

    Dazu gehörte ein einheitliches Rentenrecht (vgl. BVerfGE 116, 96 ).

    Da vor der Begründung des gewöhnlichen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland kein Anspruch auf eine Rente nach dem Fremdrentengesetz besteht (§ 30 FRG; vgl. BVerfGE 116, 96 ), betrifft die Neuregelung nur Personen, die bei Inkrafttreten des § 22b FRG (alter und neuer Fassung) noch keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Rente nach dem Fremdrentengesetz hatten.

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05
    Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (vgl. BVerfGE 13, 206 ; 33, 265 ; 101, 239 ) oder wenn der Beginn ihrer zeitlichen Anwendung auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm durch ihre Verkündung rechtlich existent, das heißt gültig geworden ist (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 109, 133 ).

    Dabei findet das Rückwirkungsverbot seinen Grund im Vertrauensschutz (vgl. BVerfGE 95, 64 ; 101, 239 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Oktober 2008 - 1 BvR 1138/06 -, juris, Rn. 14).

    Die Fundierung im Vertrauensschutz zeichnet zugleich die Grenze des Rückwirkungsverbotes vor (vgl. BVerfGE 32, 111 ; 88, 384 ; 101, 239 ; BVerfGK 8, 338 ).

    Dieses greift unter anderem dann nicht ein, wenn sich kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts für vergangene Zeiträume bilden konnte (vgl. BVerfGE 88, 384 ; 95, 64 ; 101, 239 ; BVerfGK 8, 338 ), etwa weil die Rechtslage unklar war (vgl. BVerfGE 13, 261 ).

    Dem Gesetzgeber ist es durch Art. 3 Abs. 1 GG nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 13, 31 ; 58, 81 ; 101, 239 ; 117, 272 ; 122, 151 ).

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Einführung eines Stichtags überhaupt notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, vertretbar ist (vgl. BVerfGE 13, 31 ; 58, 81 ; 75, 78 ; 101, 239 ; 117, 272 ; 123, 111 ).

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05
    Allerdings bedürfen die Vorlagen der Auslegung (vgl. BVerfGE 69, 373 ; 78, 104 ; 99, 280 ; 116, 96 ; 117, 272 ).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft im Rahmen der konkreten Normenkontrolle eine Regelung nur insoweit am Maßstab der Grundrechte, als die Kläger des Ausgangsverfahrens hiervon betroffen sind und eine Grundrechtsverletzung in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 116, 96 ; 117, 272 ; 122, 151 ).

    Dem Gesetzgeber ist es durch Art. 3 Abs. 1 GG nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 13, 31 ; 58, 81 ; 101, 239 ; 117, 272 ; 122, 151 ).

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Einführung eines Stichtags überhaupt notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, vertretbar ist (vgl. BVerfGE 13, 31 ; 58, 81 ; 75, 78 ; 101, 239 ; 117, 272 ; 123, 111 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits wiederholt entschieden, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn der Gesetzgeber danach differenziert, ob ein Versicherter bei Inkrafttreten einer Neuregelung bereits ein Vollrecht auf Rente erworben hat oder nicht (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 75, 78 ; 117, 272 ).

  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Nach Auffassung des Senats entfalle vorliegend der Vertrauensschutz gegenüber einer rückwirkenden Änderung der Rechtslage unter dem Aspekt einer geänderten langjährigen höchstrichterlichen Rechtsprechung bei einer noch nicht gefestigten neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung, wie etwa durch das Bundesverfassungsgericht zum Fremdrentenrecht (BVerfGE 126, 369) und zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz (BVerfGE 131, 20) entschieden worden sei.
  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1

    Das Bundesverfassungsgericht prüft im Rahmen der konkreten Normenkontrolle eine Regelung nur insoweit am Maßstab der Grundrechte, als die Beteiligten des Ausgangsverfahrens hiervon betroffen sind und eine Grundrechtsverletzung in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 116, 96 ; 117, 272 ; 122, 151 ; 126, 369 ).
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12

    Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für

    bb) Nach Auffassung des Senats entfällt vorliegend der Vertrauensschutz gegenüber einer rückwirkenden Änderung der Rechtslage unter dem Aspekt einer geänderten langjährigen höchstrichterlichen Rechtsprechung bei einer noch nicht gefestigten neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung, wie etwa durch das BVerfG zum Fremdrentenrecht (BVerfG-Beschluss vom 21. Juli 2010  1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06, 1 BvR 2530/05, BVerfGE 126, 369) und zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz (BVerfG-Beschluss vom 2. Mai 2012  2 BvL 5/10, BVerfGE 131, 20) entschieden.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 2530/05   

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https://dejure.org/2007,31407
BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 2530/05 (https://dejure.org/2007,31407)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.2007 - 1 BvR 2530/05 (https://dejure.org/2007,31407)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2530/05 (https://dejure.org/2007,31407)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Berlin, 29.03.2004 - S 18 KN 25/03

    Anspruch auf Auszahlung einer anerkannten Witwenrente; Rücknahme eines

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 2530/05
    b) das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 29. März 2004 - S 18 KN 25/03 -.
  • BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 4/04 R

    Rücknahme rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 2530/05
    a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. Juni 2005 - B 8 KN 4/04 R -,.
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