Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 12.01.2011

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   BVerfG, 26.10.2010 - 1 BvR 2539/10   

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https://dejure.org/2010,8407
BVerfG, 26.10.2010 - 1 BvR 2539/10 (https://dejure.org/2010,8407)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.2010 - 1 BvR 2539/10 (https://dejure.org/2010,8407)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 1 BvR 2539/10 (https://dejure.org/2010,8407)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Aussetzung von Beschlüssen, mit denen die Vorführung von Beteiligten eines Betreuungsverfahrens zwecks sachverständiger Begutachtung angeordnet wurde - unterlassene Anhörung der Betroffenen im Betreuungsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 283 Abs 1 S 2 FamFG
    Erlass einer eA: Aussetzung von Beschlüssen, mit denen die Vorführung von Beteiligten eines Betreuungsverfahrens zwecks sachverständiger Begutachtung angeordnet wurde - unterlassene Anhörung der Betroffenen im Betreuungsverfahren - teilweise Unzulässigkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Gewährung rechtlichen Gehörs des Beschwerdeführers im Hinblick auf eine unterbliebene Information bzgl. einer vom Berufungsgericht beabsichtigten Untersuchung und Einrichtung einer Betreuung; Kenntnisnahme und Beachtung der Ausführungen der Verfahrensbeteiligten durch ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung

  • rewis.io

    Erlass einer eA: Aussetzung von Beschlüssen, mit denen die Vorführung von Beteiligten eines Betreuungsverfahrens zwecks sachverständiger Begutachtung angeordnet wurde - unterlassene Anhörung der Betroffenen im Betreuungsverfahren - teilweise Unzulässigkeit der ...

  • rewis.io

    Erlass einer eA: Aussetzung von Beschlüssen, mit denen die Vorführung von Beteiligten eines Betreuungsverfahrens zwecks sachverständiger Begutachtung angeordnet wurde - unterlassene Anhörung der Betroffenen im Betreuungsverfahren - teilweise Unzulässigkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung rechtlichen Gehörs des Beschwerdeführers im Hinblick auf eine unterbliebene Information bzgl. einer vom Berufungsgericht beabsichtigten Untersuchung und Einrichtung einer Betreuung; Kenntnisnahme und Beachtung der Ausführungen der Verfahrensbeteiligten durch ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erlass einer Einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 30.04.2010 - 1 BvR 2797/09

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Erlass einer Vorführungsanordnung, ohne der

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2010 - 1 BvR 2539/10
    Im Zuge der nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gebotenen Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht seiner Entscheidung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zugrunde (vgl. BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2009 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 186 ).

    Anfechtbar sind seit dem 1. September 2009 gemäß § 58 Abs. 1 FamFG grundsätzlich nur Endentscheidungen der Amts- und Landgerichte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 1145 ).

    Es kann jedoch dahinstehen, ob es sich bei der Vorführungsanordnung um eine - bei verfassungskonformer Auslegung von § 44 Abs. 1 Satz 2 FamFG - einer Anhörungsrüge zugängliche Zwischenentscheidung handelt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 1145 ).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 96, 205 ; stRspr; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 1145 ).

  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2010 - 1 BvR 2539/10
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren, hier also die Verfassungsbeschwerde, erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 103, 41 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 185 ; stRspr).

  • LG Limburg, 15.09.2010 - 7 T 149/10
    Auszug aus BVerfG, 26.10.2010 - 1 BvR 2539/10
    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Limburg vom 15. September 2010 - 7 T 149/10, 7 T 150/10, 7 T 151/10 - richtet, wird sie nicht angenommen, weil sie unzulässig ist.

    d) Mit Beschluss vom 15. September 2010 - 7 T 149/10, 7 T 150/10, 7 T 151/10 - wurden die Beschwerden verworfen.

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2010 - 1 BvR 2539/10
    aaa) Zunächst muss der Bürger gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG die behauptete Grundrechtsverletzung durch das Einlegen von Rechtsbehelfen vor den Fachgerichten abzuwenden versuchen (BVerfGE 68, 376 ; 70, 180 ), wie es der Beschwerdeführer durch Einlegung einer Beschwerde bereits anstrebte.
  • BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 536/03

    Verfassungsbeschwerde betreffend das Vereinsverbot des Kalifatstaats ohne Erfolg

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2010 - 1 BvR 2539/10
    Nicht ausreichend ist, wenn der Beschwerdeführer den Erwägungen der angegriffenen Entscheidungen nur die eigene Sichtweise entgegenstellt, ohne deutlich zu machen, weshalb die angegriffene Entscheidung verfassungsrechtlich fehlerhaft ist (BVerfGK 2, 22 ).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2010 - 1 BvR 2539/10
    Das Begründungserfordernis verlangt neben der Bezeichnung des angeblich verletzten Grundrechts auch die substantiierte Darlegung des die Verletzung enthaltenden Vorgangs (vgl. BVerfGE 81, 208 ).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85

    Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2010 - 1 BvR 2539/10
    Die pauschale Rüge der Verletzung von - auch benannten - Grundrechten genügt diesen Voraussetzungen nicht (vgl. BVerfGE 79, 203 ).
  • BVerfG, 02.12.2009 - 1 BvR 2797/09

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf eine

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2010 - 1 BvR 2539/10
    Im Zuge der nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gebotenen Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht seiner Entscheidung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zugrunde (vgl. BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2009 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 186 ).
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2010 - 1 BvR 2539/10
    aa) Für das Gericht erwächst aus Art. 103 Abs. 1 GG die Pflicht, vor dem Erlass einer Entscheidung zu prüfen, ob den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde (BVerfGE 36, 85 ).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2010 - 1 BvR 2539/10
    aaa) Zunächst muss der Bürger gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG die behauptete Grundrechtsverletzung durch das Einlegen von Rechtsbehelfen vor den Fachgerichten abzuwenden versuchen (BVerfGE 68, 376 ; 70, 180 ), wie es der Beschwerdeführer durch Einlegung einer Beschwerde bereits anstrebte.
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen

  • BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92

    Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

  • BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von

  • BVerfG, 26.10.2010 - 1 BvR 2538/10

    Aussetzung von Beschlüssen, mit denen die Vorführung von Beteiligten eines

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 9/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Grundrechtsbindung (Art. 5 Abs. 1 LV) nicht mit

    Es reicht aber insbesondere für die gebotene inhaltliche Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und ihrer konkreten Begründung nicht aus, den Erwägungen des Gerichts nur die eigene Sichtweise entgegenzustellen, ohne deutlich zu machen, aus welchen verfassungsrechtlichen Gründen die angegriffene Entscheidung fehlerhaft sein soll (vgl. Beschluss vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 60/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG EuGRZ 2008, 79, 80; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 BvR 2539/10 -, juris Rn. 21; BVerfGK 2, 22, 24).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 32/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Willkür; Klagerücknahme; Zustimmung

    Es reicht aber für die gebotene inhaltliche Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und ihrer konkreten Begründung nicht aus, den Erwägungen des Gerichts nur die eigene Sichtweise entgegenzustellen, ohne deutlich zu machen, aus welchen verfassungsrechtlichen Gründen die angegriffene Entscheidung fehlerhaft sein soll (vgl. Beschluss vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 60/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG EuGRZ 2008, 79, 80; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 BvR 2539/10 -, juris Rn. 21; BVerfGK 2, 22, 24).
  • BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2538/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassene Anhörung der Betroffenen im

    a) Die Kinder der Beschwerdeführerin und ihres Ehemannes (des Beschwerdeführers im Verfahren 1 BvR 2539/10) regten mit Schreiben vom 19. Oktober 2009 an das Amtsgericht Wetzlar, Betreuungsgericht, an, ihre Eltern unter Betreuung zu stellen.
  • VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 38/16

    Kommunalwahl; Unterstützungsunterschriften; Verfassungsbeschwerde unzulässig;

    Für die gebotene inhaltliche Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und ihrer konkreten Begründung reicht es aber nicht aus, den Erwägungen des Gerichts nur die eigene Sichtweise entgegenzustellen, ohne deutlich zu machen, aus welchen verfassungsrechtlichen Gründen die angegriffene Entscheidung fehlerhaft sein soll (vgl. Beschluss vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 60/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGK 2, 22, 24; BVerfG EuGRZ 2008, 79, 80; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 BvR 2539/10 -, juris Rn. 21).
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 52/17

    Den Begründungsanforderungen der §§ 20 Abs 1 S 2, 46 VerfGGBbg (juris: VerfGG BB)

    Ebenso wenig reicht es, den Erwägungen nur die eigene Sichtweise entgegenzustellen, ohne deutlich zu machen, aus welchen verfassungsrechtlichen Gründen die angegriffene Entscheidung fehlerhaft sein soll (vgl. BVerfGK 2, 22, 24; BVerfG, Beschlüsse vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 2697/07 -, EuGRZ 2008, 79, 80, und vom 26. Oktober 2010 - 1 BvR 2539/10 -, juris Rn. 21).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 60/16

    Begründung; fehlende Auseinandersetzung nicht gerichtlicher Entscheidung

    Die Beschwerdeführer verkennen, dass es für die gebotene inhaltliche Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und ihrer konkreten Begründung nicht ausreicht, den Erwägungen des Gerichts nur die eigene Sichtweise entgegenzustellen, ohne deutlich zu machen, aus welchen verfassungsrechtlichen Gründen die angegriffene Entscheidung fehlerhaft sein soll (vgl. BVerfGK 2, 22, 24; BVerfG, Beschlüsse vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 2697/07 -, EuGRZ 2008, 79, 80, und vom 26. Oktober 2010 - 1 BvR 2539/10 -, juris Rn. 21).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2539/10   

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https://dejure.org/2011,10749
BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2539/10 (https://dejure.org/2011,10749)
BVerfG, Entscheidung vom 12.01.2011 - 1 BvR 2539/10 (https://dejure.org/2011,10749)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 1 BvR 2539/10 (https://dejure.org/2011,10749)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, §§ 1896 ff BGB, § 1896 BGB, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 283 Abs 1 S 2 FamFG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassene Anhörung der Betroffenen im Betreuungsverfahren verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör - hier: Anordnung einer Begutachtung im Betreuungsverfahren sowie Vorführungsanordnung ohne Gewährung rechtlichen Gehörs

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör bei fehlender schriftlicher und mündlicher Anhörung vor einer beabsichtigten Prüfung der Einrichtung einer Betreuung - Anhörungsrüge wegen Fehlens einer Gelegenheit zur Stellungnahme vor der Beauftragung eines Gutachters bei ...

  • Bt-Recht

    Grundrechtseingriff durch Betreuerbestellung, rechtliches Gehör im Betreuungsverfahren

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassene Anhörung der Betroffenen im Betreuungsverfahren verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör - hier: Anordnung einer Begutachtung im Betreuungsverfahren sowie Vorführungsanordnung ohne Gewährung rechtlichen Gehörs

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassene Anhörung der Betroffenen im Betreuungsverfahren verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör - hier: Anordnung einer Begutachtung im Betreuungsverfahren sowie Vorführungsanordnung ohne Gewährung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör bei fehlender schriftlicher und mündlicher Anhörung vor einer beabsichtigten Prüfung der Einrichtung einer Betreuung; Anhörungsrüge wegen Fehlens einer Gelegenheit zur Stellungnahme vor der Beauftragung eines Gutachters bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1275
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Limburg, 15.09.2010 - 7 T 149/10
    Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2539/10
    d) Mit Beschluss des Landgerichts vom 15. September 2010 - 7 T 149/10, 7 T 150/10, 7 T 151/10 - wurden die Beschwerden verworfen.

    Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit nicht zur Entscheidung angenommen worden, als sie sich gegen den Beschluss des Landgerichts Limburg vom 15. September 2010 - 7 T 149/10, 7 T 150/10, 7 T 151/10 - richtete.

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2539/10
    Die Anhörung der Beteiligten ist Voraussetzung einer richtigen Entscheidung (BVerfGE 9, 89 ).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2539/10
    Zudem ermöglicht die Anhörung dem Verfahrensbeteiligten, die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (BVerfGE 22, 114 ; 49, 212 ; 94, 166 ).
  • BVerfG, 17.09.2010 - 1 BvR 2157/10

    Außervollzugsetzung eines ohne Anhörung des Betroffenen ergangenen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2539/10
    Insofern erhält die vor der Beauftragung zu erfolgende Anhörung des Betroffenen zum Schutz seiner Rechte besondere Bedeutung (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Dezember 2010 - 1 BvR 2157/10 - juris, Rn. 31).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2539/10
    aa) Zunächst muss der Bürger gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG die behauptete Grundrechtsverletzung durch das Einlegen von Rechtsbehelfen vor den Fachgerichten abzuwenden versuchen (BVerfGE 68, 376 ; 70, 180, ), wie es der Beschwerdeführer durch Einlegung einer Beschwerde bereits angestrebt hat.
  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06

    Zulässigkeit der Beschwerde des Betroffenen gegen die Anordnung der medizinischen

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2539/10
    Zwar setze ein solcher Beschluss eine Untersuchung voraus, das bedeute jedoch nicht, dass der Betroffene zur Mitwirkung verpflichtet werde (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 209/06 -, FamRZ 2008, S. 774 ).
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2539/10
    a) Für das Gericht erwächst aus Art. 103 Abs. 1 GG die Pflicht, vor dem Erlass einer Entscheidung zu prüfen, ob den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde (BVerfGE 36, 85 ).
  • BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61

    Entziehung der Verteidigungsbefugnis

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2539/10
    Zudem ermöglicht die Anhörung dem Verfahrensbeteiligten, die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (BVerfGE 22, 114 ; 49, 212 ; 94, 166 ).
  • BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Materiell und formell fehlerhafte

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2539/10
    Da die Einrichtung einer Betreuung einen erheblichen Grundrechtseingriff bedeutet, der nur zulässig ist, wenn der Betroffene seinen Willen nicht frei bestimmen kann und infolgedessen sich oder andere gefährdet (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2010 - 1 BvR 2579/08 -, NJW 2010, S. 3360 ), kommt in einem Betreuungsverfahren dem Recht des Betroffenen, auf die Sachverhaltsermittlung und Entscheidungsfindung des zuständigen Betreuungsgerichts in Anhörungen und Stellungnahmen einwirken zu können, besondere Bedeutung zu.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2539/10
    Zudem ermöglicht die Anhörung dem Verfahrensbeteiligten, die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (BVerfGE 22, 114 ; 49, 212 ; 94, 166 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

  • BVerfG, 26.10.2010 - 1 BvR 2538/10

    Aussetzung von Beschlüssen, mit denen die Vorführung von Beteiligten eines

  • BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 184/13

    Der Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhörung vorausgehen

    In einem Betreuungsverfahren, das tief in die Rechte der Betroffenen eingreift, kommt der Möglichkeit, auf die Sachverhaltsermittlung und Entscheidungsfindung des zuständigen Betreuungsgerichts in Anhörungen und Stellungnahmen einwirken zu können, besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2011 - 1 BvR 2539/10 -, juris, Rn. 26).
  • BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 328/18

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Unterlassen einer Anhörung

    Da die Unterbringung einen erheblichen Grundrechtseingriff bedeutet, der nur zulässig ist, wenn der Betroffene seinen Willen nicht frei bestimmen kann und infolgedessen sich oder andere gefährdet, kommt in einem Unterbringungsverfahren dem Recht des Betroffenen, auf die Sachverhaltsermittlung und Entscheidungsfindung des zuständigen Betreuungsgerichts in Anhörungen und Stellungnahmen einwirken zu können, besondere Bedeutung zu (vgl. in Bezug auf die Einrichtung einer Betreuung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2011 - 1 BvR 2539/10 -, juris, Rn. 26).
  • BVerfG, 30.03.2021 - 1 BvR 1989/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend ein betreuungsrechtliches Verfahren

    Da die Einrichtung einer Betreuung von Amts wegen gegen den Willen des zu Betreuenden einen erheblichen Grundrechtseingriff bedeutet, der nur zulässig ist, wenn der Betroffene seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2010 - 1 BvR 2579/08 -, Rn. 43), kommt in einem Betreuungsverfahren dem Recht des Betroffenen, auf die Sachverhaltsermittlung und Entscheidungsfindung des zuständigen Betreuungsgerichts in Anhörungen und Stellungnahmen einwirken zu können, besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2011 - 1 BvR 2539/10 -, juris, Rn. 26).

    Insofern erhält die vor der Anordnung zu erfolgende Anhörung des Betroffenen zum Schutz seiner Rechte besondere Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2011 - 1 BvR 2539/10 -, juris, Rn. 30).

    Denn anders als in dem Fall, der dem Stattgabebeschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2011 - 1 BvR 2539/10 - zugrunde lag, hatte die Beschwerdeführerin auch zuvor im Verlauf des Betreuungsverfahrens keinerlei Kooperationsbereitschaft gezeigt.

  • BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 2516/13

    Unterbleibt bei Anordnung der vorläufigen Betreuung wegen Gefahr im Verzug die

    In einem Betreuungsverfahren kommt dem Recht des Betroffenen, auf die Sachverhaltsermittlung und Entscheidungsfindung des Betreuungsgerichts durch Anhörungen und Stellungnahmen einwirken zu können, besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2011 - 1 BvR 2539/10 -, NJW 2011, S. 1275 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2010 - 1 BvR 2579/08 -, NJW 2010, S. 3360 ).
  • BVerfG, 20.02.2018 - 2 BvR 253/18

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf die Möglichkeit einer

    Der Beschluss des Amtsgerichts Soltau vom 20. Februar 2018 - 6 XVII L 405 - wird im Hinblick auf eine mögliche Verletzung des rechtlichen Gehörs bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2011 - 1 BvR 2539/10 -, juris, Rn. 34).
  • BVerfG, 22.04.2016 - 1 BvR 539/16

    Gegen Zwischenentscheidungen wie Beweisbeschlüsse ist eine Verfassungsbeschwerde

    Insbesondere tritt - anders als mitunter im Verfahren der erstmaligen Einrichtung einer Betreuung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2011 - 1 BvR 2539/10 -, NJW 2011, S. 1275 ) - durch einen solchen Beweisbeschluss keine Stigmatisierung ein, da das Verfahren gerade auf die Aufhebung beziehungsweise Einschränkung der bereits bestehenden Betreuung zielt.
  • KG, 16.06.2011 - 2 Ws 351/09

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Entschädigung wegen Unterbringung in einem

    Denn - anders als im dem Beschluß des BVerfG - 2. Kammer des 1. Senats - (NJW 2011, 1275) zum Betreuungsrecht zugrundeliegenden Fall - hat der Gesetzgeber das Rehabilitierungsverfahren grundsätzlich schriftlich ausgestaltet (§ 11 Abs. 3 Satz 1 StrRehaG) und gerade keine § 283 Abs. 1 Satz 2 FamFG oder § 453 Abs. 1 Satz 3 StPO ähnliche Sollvorschrift geschaffen oder gar wie in § 454 Abs. 1 Satz 4 StPO die mündliche Anhörung vorgeschrieben.
  • BVerfG, 26.10.2010 - 1 BvR 2538/10
    a) Die Kinder der Beschwerdeführerin und ihres Ehemannes (der Beschwerdeführer im Verfahren 1 BvR 2539/10) regten mit Schreiben vom 19. Oktober 2009 an das Amtsgericht Wetzlar, Betreuungsgericht, an, ihre Eltern unter Betreuung zu stellen.
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