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   BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 2550/96   

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https://dejure.org/1999,7693
BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 2550/96 (https://dejure.org/1999,7693)
BVerfG, Entscheidung vom 11.11.1999 - 1 BvR 2550/96 (https://dejure.org/1999,7693)
BVerfG, Entscheidung vom 11. November 1999 - 1 BvR 2550/96 (https://dejure.org/1999,7693)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen Vorschriften der Flächenerwerbsverordnung mangels eigener Betroffenheit und Rechtswegerschöpfung unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde mangels gegenwärtiger und unmittelbarer Betroffenheit sowie infolge des Subsidiaritätsgrundsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83

    Bundesärzteordnung

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 2550/96
    Wird Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine Rechtsverordnung erhoben, ist die Verfassungsbeschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. etwa BVerfGE 68, 319 [325]).

    Abgesehen davon besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Regel kein Anlaß zu einer sofortigen Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts, wenn bereits die allgemein zuständigen Gerichte einer Grundrechtsverletzung abhelfen können, wie dies bei Normen der Fall ist, die - wie Rechtsverordnungen - nicht dem Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts unterliegen (vgl. BVerfGE 68, 319 [325 f.]).

  • BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 471/70

    Zulässigkeitsvoraussetzungen bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 2550/96
    Fraglich ist aber schon, ob eine solche tatsächliche Auswirkung eine eigene rechtliche Betroffenheit der Beschwerdeführer begründen kann oder ob es sich dabei nicht vielmehr nur um die Reflexwirkung einer Norm handelt, die für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht ausreicht (vgl. BVerfGE 34, 338 [340]; 78, 350 [354]).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 2550/96
    Nach dem insoweit sinngemäß anwendbaren § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts allerdings vor Erschöpfung des Rechtswegs möglich, wenn die Verfassungsbeschwerde von allgemeiner Bedeutung ist und die Erschöpfung des Rechtswegs auch im Hinblick auf den Sinn des Subsidiaritätsprinzips, eine vorherige Klärung der tatsächlichen und rechtlichen Fragen durch die allgemein zuständigen Gerichte zu gewährleisten, nicht geboten ist (vgl. BVerfGE 90, 128 [136 f.]).
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84

    § 10b EStG

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 2550/96
    Fraglich ist aber schon, ob eine solche tatsächliche Auswirkung eine eigene rechtliche Betroffenheit der Beschwerdeführer begründen kann oder ob es sich dabei nicht vielmehr nur um die Reflexwirkung einer Norm handelt, die für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht ausreicht (vgl. BVerfGE 34, 338 [340]; 78, 350 [354]).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1500/93

    Unzulässigkeit einer unmittelbar gegen § 6 Abs 2, Abs 3 VerpackV gerichteten

    Auch bei Verordnungen des Bundes, gegen die unmittelbar kein Rechtsweg eröffnet ist, verlangt er die Anrufung der allgemein zuständigen Gerichte, wenn diese der behaupteten Grundrechtsverletzung abhelfen können (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 71, 305 ; BVerfG (1. Kammer des Ersten Senats), NVwZ 1998, S. 169 f.; BVerfG (1. Kammer des Ersten Senats), NJW 1999, S. 2031; BVerfG (1. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 11. November 1999 - 1 BvR 2550/96 - Umdruck S. 5 ff.; zustimmend: Pielow, Die Verwaltung 1999, S. 445, 463 ff.).
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