Rechtsprechung
   BVerfG, 02.02.2009 - 1 BvR 2553/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,632
BVerfG, 02.02.2009 - 1 BvR 2553/08 (https://dejure.org/2009,632)
BVerfG, Entscheidung vom 02.02.2009 - 1 BvR 2553/08 (https://dejure.org/2009,632)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Februar 2009 - 1 BvR 2553/08 (https://dejure.org/2009,632)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,632) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer Insolvenzgeld-Umlage als unzulässige Sonderabgabe; Vereinbarkeit der alleinigen Belastung von Arbeitgebern mit der Finanzierung des Insolvenzgeldes mit Art. 3 Abs. 1 GG; Schutz der Grundrechte vor übermäßig belastenden, die Vermögensverhältnisse grundlegend ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Insolvenzgeld-Umlage - Verfassungsmäßigkeit - kein Verstoß gegen GG - Nichtannahmebeschluss

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14; ; SGB III § 358 Abs. 2; ; SGB III § 361

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verfassungsrecht: Zur Verfassungsmäßigkeit der Insolvenzgeld-Umlage

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: BVerfG: Zur Verfassungsmäßigkeit der Insolvenzgeld-Umlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer Insolvenzgeld-Umlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Heranziehung zur Insolvenzgeld-Umlage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzgeld-Umlage vor dem BVerfG

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Alleinige Belastung der Arbeitgeber mit Insolvenzgeld-Umlage

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beschränkung auf Arbeitgeber GG -konform

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Vb gegen die Heranziehung zur Insolvenzgeld-Umlage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 54
  • ZIP 2009, 680
  • NZS 2009, 565
  • DVBl 2009, 598
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.09.1978 - 1 BvR 638/78
    Auszug aus BVerfG, 02.02.2009 - 1 BvR 2553/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat zur Konkursausfallgeld-Umlage als Vorläuferin der Insolvenzgeld-Umlage bereits entschieden, dass die hierdurch in typischen Fällen ausgelösten Zahlungspflichten weder nach ihrer absoluten Höhe noch in ihrer Relation zur Lohnhöhe wirtschaftlich von besonderem Gewicht waren (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. September 1978 - 1 BvR 638/78 -, SozR 4100 § 186b Nr. 2).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die Belastung allein der Arbeitgeber mit der Finanzierung des Konkursausfallgeldes nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, weil sie Verantwortung für die Einhaltung ihrer Pflichten aus dem Arbeitsvertrag gegenüber ihren regelmäßig vorleistenden Arbeitnehmern tragen und das Ausfallgeld sie lediglich durch eine versicherungsmäßige Risikenverteilung zwischen den Arbeitgebern belastet (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. September 1978 - 1 BvR 638/78 -, SozR 4100 § 186b Nr. 2).

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2009 - 1 BvR 2553/08
    Allerdings muss er seine Auswahl sachgerecht treffen (vgl. BVerfGE 53, 313 ).
  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2009 - 1 BvR 2553/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die Regelungen betreffend die Umlage zur Finanzierung des Konkursausfallgeldes als Vorläufer des Insolvenzgeldes auf Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG (Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung) beruhten und die Umlage keine Sonderabgabe darstellte (vgl. BVerfGE 89, 132 ).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2009 - 1 BvR 2553/08
    Sie schützen nur vor Abgaben, welche den Betroffenen übermäßig belasten und seine Vermögensverhältnisse so grundlegend beeinträchtigen, dass sie eine erdrosselnde Wirkung haben (vgl. BVerfGE 95, 267 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2009 - 1 BvR 2553/08
    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet, Gleiches gleich, Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (vgl. BVerfGE 42, 64 ; stRspr).
  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2009 - 1 BvR 2553/08
    Er ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. BVerfGE 55, 114 ; stRspr).
  • BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 6/14 R

    Umlage für das Insolvenzgeld - Arbeitgeber - Wohnungseigentümergemeinschaft -

    Aus dem Hinweis der Revision auf den Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 2.2.2009 (1 BvR 2553/08 - ZInsO 2009, 714) lässt sich ebenfalls nichts für ihren Standpunkt gewinnen.
  • BSG, 20.03.2013 - B 12 KR 7/11 R

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von in der Freistellungsphase ausgezahltem

    Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn die Geldleistungspflichten den Betroffenen übermäßig belasten und seine Vermögensverhältnisse so grundlegend beeinträchtigen, dass sie eine erdrosselnde Wirkung haben (zB BVerfGE 95, 267, 300; 78, 232, 243 = SozR 5850 § 14 Nr. 11 S 17; BVerfGK 15, 54, 56 f, jeweils mwN) .
  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 318/17

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

    aa) Die Auferlegung von Geldleistungspflichten berührt den Schutzbereich von Art. 14 Abs. 1 GG nicht, soweit die Geldleistungspflichten den Betroffenen nicht übermäßig belasten und seine Vermögensverhältnisse nicht grundlegend beeinträchtigen (BVerfG 2. Februar 2009 - 1 BvR 2553/08 - Rn. 18, BVerfGK 15, 54; 8. April 1997 - 1 BvR 48/94 - zu C I 1 der Gründe, BVerfGE 95, 267; 31. Mai 1988 - 1 BvL 22/85 - zu B II 1 der Gründe, BVerfGE 78, 232; BAG 19. Februar 2014 - 10 AZR 428/13 - Rn. 27 mwN; 22. Oktober 2003 - 10 AZR 13/03 - zu II 2 der Gründe mwN, BAGE 108, 155) .
  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 499/17

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

    Weder die Verzugszinsen isoliert noch in Verbindung mit den Beiträgen belasten die Arbeitgeber übermäßig und beeinträchtigen ihre Vermögensverhältnisse grundlegend (vgl. BVerfG 2. Februar 2009 - 1 BvR 2553/08 - Rn. 18, BVerfGK 15, 54; 8. April 1997 - 1 BvR 48/94 - zu C I 1 der Gründe, BVerfGE 95, 267; 31. Mai 1988 - 1 BvL 22/85 - zu B II 1 der Gründe, BVerfGE 78, 232; BAG 27. März 2019 - 10 AZR 318/17 - Rn. 54 mwN) .
  • BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 283/12

    Leistungsklage - Zulässigkeit bei behaupteter Masseforderung - Vergütungsanspruch

    Er ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (BVerfG 2. Februar 2009 - 1 BvR 2553/08 - Rn. 20, 21; 29. September 2010 - 1 BvR 1789/10 - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 95/10

    Haftung nach dem AEntG - Insolvenz des Nachunternehmers

    Dazu hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden, dass diese Art der Finanzierung nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, weil die Arbeitgeber Verantwortung für die Einhaltung ihrer Pflichten aus dem Arbeitsvertrag gegenüber ihren regelmäßig vorleistenden Arbeitnehmern tragen und das Insolvenzgeld sie lediglich durch eine versicherungsmäßige Risikenverteilung zwischen den Arbeitgebern belastet (vgl. BVerfG 2. Februar 2009 - 1 BvR 2553/08 - Rn. 23 mwN, ZInsO 2009, 714) .
  • OVG Hamburg, 14.01.2010 - 4 Bf 22/08

    Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung

    Sie berührt nicht den Schutzbereich der Eigentumsgewährleistung, weil das Grundrecht des Art. 14 Abs. 1 GG nicht das Vermögen als solches gegen die Auferlegung von Geldleistungspflichten schützt, solange sie keine erdrosselnde Wirkung haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.2.2009, 1 BvR 2553/08, juris - Rn. 18; Urt. v. 8.4.1997, BVerfGE 95, 267, 300; Beschl. v. 25.2.1960, BVerfGE 10, 354, 371; BVerwG, Urt. v. 23.5.1995, BVerwGE 98, 280, 291).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - L 11 EG 5604/09

    Elterngeld - Bezugszeitraum - gleichzeitiger Bezug von Elterngeld durch die

    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder anderweitig einleuchtender Grund für die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (stRspr; BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 29. September 2010, 1 BvR 1789/10; und vom 2. Februar 2009, 1 BvR 2553/08, jeweils juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2010 - L 4 (15) U 228/09

    Versicherter Personenkreis - Insolvenzgeldumlage - Beschäftigteneigenschaft

    Schließlich unterliegt die Heranziehung zur Insolvenzgeldumlage weder verfassungsrechtlichen (BSGE 100, 286; BVerfG, ZIP 2009, 680 = UV-Recht Aktuell 2009, 553) noch europarechtlichen Bedenken (BSG, a.a.o.).
  • LSG Bayern, 12.12.2012 - L 10 AL 30/11

    Wegen Feststellung des Haushaltsplanes der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr

    Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel, d.h. vorliegend im Wesentlichen die Steuerung, dass die Arbeitgeber für die Finanzierung des Insolvenzgeldes ausschließlich verantwortlich zeichnen, aus deren Sphäre das abzusichernde Risiko stammt (vgl. BVerfGE, Beschluss vom 02.02.2009 - 1 BvR 2553/08 - Juris), wird allein über die Regelung des Umlagesatzes gemäß § 360 Satz 2 SGB III gewährleistet.
  • LSG Bayern, 29.07.2009 - L 10 AL 138/08

    Kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage - Umstellung auf

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2019 - 21 Sa 852/18

    Bürgenhaftung - Unternehmerbegriff

  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - L 11 EG 5603/09
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - L 11 EL 5603/09

    Elterngeld - Bezugszeitraum - gleichzeitiger Bezug von Elterngeld durch die

  • LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 U 76/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Zwangsmitgliedschaft -

  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - L 11 EG 3952/10

    Elterngeld - Bezugszeitraum - gleichzeitiger Bezug von Elterngeld durch die

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht