Rechtsprechung
   BVerfG, 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Schüler- BAföG ) auf die Leistungen nach dem SGB II) Gewährleistungen des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum; Anspruch auf Leistungen zur Rücklagenbildung oder zur Finanzierung der Aufwendungen für den Besuch einer Privatschule

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf "Hartz IV-Leistungen"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anrechnung von BAföG-Leistungen auf "Hartz IV-Leistungen"

  • 123recht.net (Pressemeldung, 21.7.2010)

    Kein Anspruch auf Schulgelderstattung für Hartz-IV-Empfänger // Kosten für Ausbildung in Privatschule ist Privatsache

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  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf "Hartz IV-Leistungen"

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anrechnung von “BAföG” auf “Hartz IV”

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Karlsruhe: BAföG darf auf Hartz-IV angerechnet werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von Bafög-Leistungen auf Hartz IV-Leistungen erfolglos

  • lto.de (Kurzinformation)

    Hilfebedürftiger hat keinen Anspruch auf Finanzierung der Aufwendungen für den Besuch einer Privatschule

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BVerfG vom 07.07.2010, Az.: 1 BvR 2556/09 (Anrechnung von Leistungen nach dem BAföG auf solche nach dem SGB II)" von RiLSG Heinz Schäfer, original erschienen in: ZFE 2010, 434 - 435.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2010, 2866
  • DÖV 2010, 862



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Wird zitiert von ... (30)  

  • BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08  

    Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der

    Werden bei der Gewährung einer bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistung die Empfänger anderer Sozial- oder Entschädigungsleistungen in unterschiedlicher Weise der Einkommensanrechnung unterworfen, müssen zwischen den Empfängern einer nicht als Einkommen zu berücksichtigenden Leistung und den Empfängern einer nichtprivilegierten Leistung Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 100, 195 [205]; 116, 229 [238]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juli 2010 - 1 BvR 2556/09 -, juris, Rn. 18).

    Für die Anrechnung von Einkommen gilt nichts anderes (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 1159/91 -, juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juli 2010 - 1 BvR 2556/09 -, juris, Rn. 17 f.).

    Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist es vielmehr notwendig, aber auch ausreichend, dass das Existenzminimum gedeckt werden kann, ohne dass es auf den Rechtsgrund der Einnahme oder die subjektive Verwendungsabsicht des Hilfebedürftigen ankäme (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juli 2010 - 1 BvR 2556/09 -, juris, Rn. 14).

  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R  

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - wiederholtes Meldeversäumnis -

    Die für eine wiederholte Verletzung der Meldepflicht vorgesehenen Sanktionen sind wegen der damit verbundenen Absenkung des Leistungsniveaus vorliegend allein an dem aus Art. 1 Abs. 1 GG iVm dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG hergeleiteten Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zu messen (BVerfG Urteil vom 9.2. 2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - BVerfGE 135, 175, 223 = NJW 2010, 505, 508; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 7.7. 2010 - 1 BvR 2556/09 - NJW 2010, 2866, 2868).
  • BFH, 08.06.2011 - X B 176/10  

    Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf unbegrenzten Abzug von Schulgeld -

    Dieses Ergebnis wird durch den Beschluss des BVerfG vom 7. Juli 2010 1 BvR 2556/09 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2010, 2866) bestätigt, in dem für die vergleichbare Frage der Finanzierung der Aufwendungen für den Besuch einer Privatschule bekräftigt wird, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums keinen derartigen Anspruch vermittle.

    Aus dem Beschluss des BVerfG in HFR 2004, 690 ergibt sich, dass die Ungleichbehandlung der schulgeldleistenden Steuerpflichtigen lediglich als Reflex der Ungleichbehandlung der betreffenden Privatschule auftritt (siehe auch BVerfG in NJW 2010, 2866, unter II. 1. c).

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