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   BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80   

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https://dejure.org/1980,292
BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80 (https://dejure.org/1980,292)
BVerfG, Entscheidung vom 22.10.1980 - 1 BvR 262/80 (https://dejure.org/1980,292)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Oktober 1980 - 1 BvR 262/80 (https://dejure.org/1980,292)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 4; MuSchG § 9 Abs. 1 Satz 1
    Kündigungsschutz für werdende Mütter bei Versäumung der Anzeigefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit - Besonderer Kündigungsschutz - Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung - Zweiwochenfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 55, 154
  • NJW 1981, 1313 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvL 24/77

    Mutterschutz

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80
    Sie sieht sich in ihrem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 4 GG verletzt und verweist hierzu auf den Beschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. November 1979 (BVerfGE 52, 357 ).

    Dieser Anspruch steht insbesondere der werdenden Mutter zu (BVerfGE 32, 273 [277]; 52, 357 [365]).

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits im Beschluß vom 13. November 1979 (BVerfGE 52, 357 ) ausgeführt hat, gebietet Art. 6 Abs. 4 GG die Einbeziehung auch solcher werdender Mütter in den besonderen Kündigungsschutz des § 9 MuSchG , die die Zweiwochenfrist des Abs. 1 Satz 1 dieser Vorschrift für die Anzeige der Schwangerschaft an den Arbeitgeber unverschuldet versäumen, die Mitteilung aber unverzüglich nachholen.

    Die hierdurch verursachte - verhältnismäßig geringfügige - Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers vermag in derartigen Fällen den Verlust des besonderen Kündigungsschutzes der werdenden Mutter nicht zu rechtfertigen (BVerfGE 52, 357 [366]).

  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80
    Dies war jedoch zur Ausschöpfung des Rechtswegs nicht erforderlich, weil die Nichtzulassungsbeschwerde aussichtslos gewesen wäre (BVerfGE 16, 1 [2 f.]).
  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 3/70

    Mutterschutz

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80
    Dieser Anspruch steht insbesondere der werdenden Mutter zu (BVerfGE 32, 273 [277]; 52, 357 [365]).
  • BAG, 02.11.1955 - 1 AZR 285/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bedingte Revisionseinlegung, Begriff der Divergenz

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80
    Wegen Divergenz ist die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a Abs. 1 ArbGG zwar statthaft; sie hätte aber im vorliegenden Falle nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Aussicht auf Erfolg gehabt (vgl. AP Nr. 31 zu § 72 ArbGG 1953 - Divergenzrevision; nicht veröffentlichte Beschlüsse vom 20. April 1979 - 5 AZR 64/79 - und vom 19. Juni 1979 - 5 AZR 461/79 -).
  • BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 2795/09

    Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten

    Eine Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht des Weiteren nicht, wenn die angegriffene Regelung die Beschwerdeführer zu gewichtigen Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 43, 291 ; 60, 360 ), wenn die Anrufung der Fachgerichte offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 65, 1 ; 102, 197 ) oder sie sonst nicht zumutbar ist.
  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Jedenfalls insoweit wäre in der zur Verfügung stehenden Zeit die vorherige Anrufung der Fachgerichte derzeit offensichtlich sinn- und aussichtslos (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 70, 180 ; 145, 20 ; stRspr).
  • BAG, 24.11.2022 - 2 AZR 11/22

    Schwangerschaft - Beginn des Kündigungsverbots

    Ein möglicher Eingriff in das Grundrecht des Arbeitgebers aus Art. 12 Abs. 1 GG wiegt daher nicht so schwer, dass demgegenüber der verfassungsrechtlich gewährte Schutz der werdenden Mutter zurücktreten muss (vgl. zum Fall der Einbeziehung Schwangerer in das Kündigungsverbot, die ihre Schwangerschaftsmitteilung unverzüglich nachholen: BVerfG 22. Oktober 1980 - 1 BvR 262/80 - zu C 1 der Gründe, BVerfGE 55, 154) .

    Der vorliegende Fall gibt keinen Anlass hiervon abzurücken, zumal das auch nicht mit der aus Art. 6 Abs. 4 GG folgenden verfassungsrechtlich gebotenen Beschränkung der Verwirkung des mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutzes durch Versäumung der Mitteilungsfrist (vgl. BVerfG 22. Oktober 1980 - 1 BvR 262/80 - zu C 1 der Gründe, BVerfGE 55, 154; 13. November 1979 -  1 BvL 24/77   ua. - zu C I der Gründe, BVerfGE 52, 357) zu vereinbaren wäre.

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