Rechtsprechung
BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 262/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung ohne abschließende Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalles
- Wolters Kluwer
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung: Kündigung mangels persönlicher Eignung - Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalles
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Zwickau, 20.10.1995 - 10 Ca 3163/94
- LAG Sachsen, 14.05.1996 - 7 Sa 92/96
- BAG, 12.12.1996 - 2 AZN 877/96
- BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 262/97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
Sonderkündigung
Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 262/97
Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 ; 92, 140 ).Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den Schutz im einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (BVerfGE 92, 140 ).
c) Die persönliche Eignung eines Arbeitnehmers kann jedoch nur aufgrund einer Prognose festgestellt werden, die eine konkrete und einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Mitarbeiters voraussetzt (BVerfGE 92, 140 ).
- LAG Sachsen, 14.05.1996 - 7 Sa 92/96
Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 262/97
b)das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Mai 1996 - 7 Sa 92/96 -,.Die Urteile des Arbeitsgerichts Zwickau vom 20. Oktober 1995 - 10 Ca 3163/94 P - und des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Mai 1996 - 7 Sa 92/96 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes.
- BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 262/97
Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 ; 92, 140 ). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94
Stasi-Fragen
Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 262/97
Die Arbeitsgerichte verkennen Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes, wenn sie aus der Antwort eines Arbeitnehmers schlußfolgern, diese sei geeignet, das Vertrauen des öffentlichen Arbeitgebers in seine charakterliche Integrität zu zerstören, ohne eine abschließende Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalles vorzunehmen (vgl. BVerfGE 96, 171 ).
- OVG Thüringen, 16.11.1999 - 2 KO 219/97
Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten
Dem klägerischen Hinweis ist lediglich insoweit zuzustimmen, als daß das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 19.3.1998 (1 BvR 262/97 - zitiert nach juris), wiederum zur Kündigung von Arbeitnehmern, angemerkt hat, daß das dortige Landesarbeitsgericht es als unerheblich betrachtet hat, daß der betreffende Vorgang über ein Jahrzehnt zurücklag.