Rechtsprechung
BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 262/99 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung eines Schadensersatzanspruches gegen die PDS als Rechtsnachfolgerin der SED für durch Freiheitsentzug erlittene Nachteile
- nomos.de , S. 32
Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG; §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG; §§ 11 Abs. 3, 330 ZGB
Schadensersatz/DDR-Unrecht/Rechts- und Sozialstaatsprinzip/Begründung der Verfassungsbeschwerde - Wolters Kluwer
Versagung eines Schadensersatzanspruches - Auslegung und Anwendung einfachen Rechts - Fehlerhafte Rechtsanwendung - Verstoß gegen die Bindung des Richters an Recht und Gesetz
- Judicialis
GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 2 Abs... . 1; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 11 Abs. 3
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; BVerfGG § 23 Abs. 1; BVerfGG § 92; BVerfGG § 93
Ablehnung der Haftung der PDS für rechtswidrige Inhaftierung in der DDR verstößt nicht gegen Grundrechte - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2, § 92
Begründungsanforderungen an Verfassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung eines Schadensersatzanspruches gegen die PDS wegen politischer Verfolgung in der Deutschen Demokratischen Republik
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung eines Schadensersatzanspruches gegen die PDS wegen politischer Verfolgung in der Deutschen Demokratischen Republik
- nomos.de , S. 20 (Kurzinformation)
Kein Schadensersatzanspruch gegen PDS wegen politischer Verfolgung in der DDR
Verfahrensgang
- BGH, 15.12.1998 - VI ZR 386/97
- BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 262/99
Papierfundstellen
- NJ 2000, 419
- VersR 2000, 641
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
Auszug aus BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 262/99
Die Feststellung, Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts ist auch dann, wenn es um Normen einer fremden Rechtsordnung, wie hier der Deutschen Demokratischen Republik, geht, Aufgabe der allgemein zuständigen Gerichte (vgl. BVerfGE 95, 96 ).Dies ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 62, 189 ; 89, 1 ; 95, 96 ).
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
Auszug aus BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 262/99
Hier ist jedoch zu beachten, dass die Wiedergutmachung früheren, von einer anderen Staatsgewalt zu verantwortenden Unrechts ihre Wurzeln ausschließlich im Rechts- und Sozialstaatsgedanken hat, nicht aber Ausfluss einzelner Grundrechte ist (BVerfGE 84, 90 ).Demnach hat nicht nur der Gesetzgeber bei der Gestaltung der normativen Regeln einer solchen Wiedergutmachung allein aus dem Rechts- und Sozialstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten (BVerfGE 84, 90 ); dies gilt dann entsprechend auch für die Gerichte, wenn sie im konkreten Einzelfall über Ansprüche auf Wiedergutmachung für Unrecht, das außerhalb des Verantwortungsbereichs der Bundesrepublik Deutschland zugefügt worden ist, entscheiden.
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
Auszug aus BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 262/99
Ein Verstoß gegen die Bindung des Richters an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG), der zu einer Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit des Beschwerdeführers (Art. 2 Abs. 1 GG) hätte führen können (vgl. BVerfGE 87, 273 ), scheidet ebenfalls offensichtlich aus.Das ist der Fall, wenn die vom Gericht zur Begründung seiner Entscheidung angestellten Erwägungen eindeutig erkennen lassen, dass es sich aus der Rolle des Normanwenders in die einer normsetzenden Instanz begeben hat, also objektiv nicht bereit war, sich Recht und Gesetz zu unterwerfen (BVerfGE 87, 273 ).
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82
Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren
Auszug aus BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 262/99
Dies ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 62, 189 ; 89, 1 ; 95, 96 ). - BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 262/99
Dies ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 62, 189 ; 89, 1 ; 95, 96 ). - BGH, 15.12.1998 - VI ZR 386/97
Begründetheit von Schadensersatzansprüchen gegen die PDS als Rechtsnachfolgerin …
Auszug aus BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 262/99
das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Dezember 1998 - VI ZR 386/97 -. - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 262/99
Dies ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 62, 189 ; 89, 1 ; 95, 96 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 262/99
Sie scheidet aus, weil sich die Verfassungsbeschwerde als unzulässig erweist (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
- BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01
Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der …
Die vom Gericht vorgenommene Auslegung der in den maßgeblichen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik benutzten Tatbestände ist unter dem Gesichtspunkt der verfassungsgerichtlichen Kontrolle der Fachgerichte wie die Auslegung einfachen Rechts zu behandeln (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2000 - 1 BvR 262/99, NJ 2000, S. 419 - unter Hinweis auf BVerfGE 95, 96 ). - BSG, 18.10.2007 - B 4 RS 25/07 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Der Senat kann daher bei Auslegung und Anwendung des AAÜG weiterhin ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht an die am 30.6.1990 verlautbarten abstrakt-generellen Regelungen des Rechts der DDR und deren Sprachverständnis anknüpfen (vgl BVerfG vom 7.2.2000 - 1 BvR 262/99 - veröffentlicht in NJ 2000, 419 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 8.9.2004, 1 BvR 2359/02; BVerfG, Beschluss vom 26.7.2006 - 1 BvR 1687/06) .