Rechtsprechung
| BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit einer versammlungsrechtlichen Auflage zur polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung vor Beginn einer Anti-Wehrmachtsausstellungs-Veranstaltung; Annahme einer ordnungsgemäßen Gefahrenprognose bei Befürchtung von Ausschreitungen aufgrund entsprechender Vorkommnisse bei einer vergleichbaren Versammlung im Vormonat; Zulässigkeit von Auflagen bei einer Genehmigung für eine Versammlung bei Befürchtung von Gefahren nur durch eine mögliche Gegendemonstration
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung wegen mangelhafter Gefahrenprognose verfassungswidrig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung wegen mangelhafter Gefahrenprognose verfassungswidrig
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unerlaubte Durchsuchung von Demonstranten
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung wegen mangelhafter Gefahrenprognose verfassungswidrig
- lto.de (Kurzinformation)
Polizeiliche Durchsuchung sämtlicher Versammlungsteilnehmer aufgrund vager Verdachtsmomente ist verfassungswidrig
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Versammlungsfreiheit - Polizeiliche "Vermessung" von Atomkraftgegnern
Verfahrensgang
- VG Minden, 16.04.2003 - 11 K 671/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2004 - 5 A 2764/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2006 - 5 A 2764/03
- BVerwG, 04.05.2006 - 6 B 25.06
- BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 625
- DÖV 2010, 698
Wird zitiert von ... (15)
- VG Bayreuth, 31.07.2012 - B 1 K 12.138
Versammlungsauflagen; Fortsetzungsfeststellungsklage
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - und der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG vom 8.2.2011 in BayVBl 2011, 405, vom 12.5.2010 Az. 1 BvR 2636/04 in NVwZ-RR 2010, 625 und vom 3.3.2004 in BVerfGE 110, 77; BayVGH vom 29.7.2011 Az. 10 C 542) sind in versammlungsrechtlichen Verfahren die für die Beurteilung des Rechtsschutzinteresses bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage geltenden Anforderungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Versammlungsfreiheit anzuwenden.Diese Voraussetzungen sind nicht nur dann gegeben, wenn eine Versammlung verboten oder aufgelöst wurde, sondern auch, wenn die Art und Weise der Durchführung durch staatliche Maßnahmen beschränkt wurde, da auch die Verhängung einer Auflage einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit darstellen kann (vgl. BVerfG vom 12.5.2010 a.a.O.;… BayVGH vom 29.7.2011 a.a.O.).
Als Grundlage der Gefahrenprognose sind konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte bzw. nachweisbare Tatsachen erforderlich; bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen hierzu nicht aus (BVerfG in ständiger Rechtsprechung zu der im Regelungsgehalt identischen Norm des § 15 VersammlG, vgl. z.B. BVerfG vom 12.5.2010 a.a.O., vom 4.9.2009 Az. 1 BvR 2147/09 in NJW 2010, 141, vom 7.11.2008 Az. 1 BvQ 43/08 in EuGRZ 2008, 769 und vom 26.1.2001 Az. 1 BvQ 9/01 in NJW 2001, 1404).
- VG Bayreuth, 23.04.2012 - B 1 S 12.351
Rechtswidriges Versammlungsverbot
Dies ist auch für Versammlungen mit wesentlich größerer Teilnehmerzahl und mehr Gegendemonstranten - wie z.B. den Heß-Kundgebungen in Wunsiedel - schon wiederholt entschieden worden (vgl. u.a. BVerfG vom 4.9.2010 Az. 1 BvR 2298/10, vom 12.5.2010 Az. 1 BvR 2636/04 in NVwZ-RR 2010, 625, vom 9.6.2006 Az. 1 BvR 1429/06, vom 14.8.2003 Az. 1 BvQ 30/03 in NJW 2003, 3689 und vom 24.3.2001 Az. 1 BvQ 13/01 in BayVBl 2001, 624 = NJW 2001, 2069; BayVGH vom 29.4.2010 Az. 10 CS 10.1040, vom 28.4.2010 Az. 10 CS 10.1029, vom 30.4.2009 Az. 10 CS 09.1008, vom 28.4.2009 Az. 10 CS 09.956, vom 17.8.2004 Az. 24 CS 04.2254 und vom 16.8.2002 Az. 24 CS 02.1986 in BayVBl 2003, 52).Soweit Gefahren durch das Aufeinandertreffen mit gewaltbereiten Gegendemonstranten befürchtet werden, ist diesen primär durch behördliche Maßnahmen gegen den Störer und damit gegen die Gegendemonstranten zu begegnen (vgl. u.a. BVerfG vom 12.5.2010 Az. 1 BvR 2636/04 in NVwZ-RR 2010, 625).
Auch der im Wesentlichen störungsfreie Ablauf der rechtsextremen Kundgebungen in Pegnitz, Bayreuth und Hof am 31.03.2012 sowie zuletzt in Regnitzlosau und Weismain gibt keinen Anlass zu der Annahme, dass die streitgegenständliche Kundgebung einen unfriedlichen Verlauf nehmen und etwaige Auseinandersetzungen von der Polizei nicht in den Griff bekommen werden könnten (vgl. insbesondere BVerfG vom 12.5.2010 Az. 1 BvR 2636/04 in NVwZ-RR 2010, 625).
- VG Bayreuth, 24.10.2012 - B 1 K 10.922
Keine konkreten Hinweise auf Umwidmung der Versammlung in eine Heß-Kundgebung
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - und der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG vom 8.2.2011 in BayVBl 2011, 405, vom 12.5.2010 Az. 1 BvR 2636/04 in NVwZ-RR 2010, 625 und vom 3.3.2004 in BVerfGE 110, 77; BayVGH vom 29.7.2011 Az. 10 C 542) sind in versammlungsrechtlichen Verfahren die für die Beurteilung des Rechtsschutzinteresses bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage geltenden Anforderungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Versammlungsfreiheit anzuwenden.Diese Voraussetzungen sind nicht nur dann gegeben, wenn eine Versammlung verboten oder aufgelöst wurde, sondern auch, wenn die Art und Weise der Durchführung durch staatliche Maßnahmen beschränkt wurde, da auch die Verhängung einer Auflage einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit darstellen kann (vgl. BVerfG vom 12.5.2010 a.a.O.;… BayVGH vom 29.7.2011 a.a.O.).
- VG Bayreuth, 16.08.2011 - B 1 K 09.124
Versammlungsrechtliche Auflagen; Fortsetzungsfeststellungsklage; berechtigtes …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG vom 3.3.2004 in BVerfGE 110, 77, vom 12.5.2010 in NVwZ-RR 2010, 625, vom 8.2.2011 in BayVBl 2011, 405; BayVGH vom 29.7.2011 Az. 10 C 542) sind in versammlungsrechtlichen Verfahren die für die Beurteilung des Rechtsschutzinteresses bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage geltenden Anforderungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Versammlungsfreiheit anzuwenden.Demnach kann auch die Verhängung einer Auflage einen solchen Eingriff in die Versammlungsfreiheit darstellen (vgl. BVerfG vom 12.5.2010 a.a.O.;… BayVGH vom 29.7.2011 a.a.O.).
- VG Hannover, 21.12.2011 - 10 A 3507/10
Versammlungsverbot für eine Gegendemonstration unter Berufung auf einen …
Die materielle Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des polizeilichen Notstands liegt - weil sie ihre Verbotsverfügung darauf stützt - bei der Versammlungsbehörde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris; Bay VGH, Beschluss vom 29.04.2010 - 10 CS 10.1040 -, juris;… vgl. auch Hoffmann-Riem, NVwZ 2002, S. 257 (263)).Die Feststellung der Tatsachen, auf die sich die Prognose gründet, sowie die Würdigung dieser Tatsachen ist Aufgabe der Gerichte; die Darlegungs- und (materielle) Beweislast liegt bei der beklagten Behörde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris, mit weiteren Nachweisen zur ständigen Rechtsprechung).
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 1 S 2901/10
Pflichten des Versammlungsleiters
Als Grundlage der Gefahrenprognose sind konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte erforderlich; bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris; BVerfG, Kammerbeschluss v. 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris m.w.N.). - VGH Bayern, 29.07.2011 - 10 C 10.542
Prozesskostenhilfe; Beschränkung der Durchführung einer Versammlung; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. insbesondere BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77; vom 12.5.2010 NVwZ-RR 2010, 625; vom 8.2.2011 BayVBl 2011, 405) sind in versammlungsrechtlichen Verfahren die für die Beurteilung des Rechtsschutzinteresses bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage geltenden Anforderungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Versammlungsfreiheit anzuwenden.Demnach kann auch die Verhängung einer Auflage einen solchen Eingriff in die Versammlungsfreiheit darstellen (vgl. BVerfG vom 12.5.2010 a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 13.08.2010 - 11 ME 313/10
Versammlungsverbot für eine Gegendemonstration (14.8.2010 in Bad Nenndorf)
Es kommt eine Beschränkung der angemeldeten Versammlung in Betracht, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass die Versammlungsbehörde wegen Erfüllung vorrangiger staatlicher Aufgaben und ggf. trotz Heranziehung externer Polizeikräfte zum Schutz der angemeldeten Versammlung nicht in der Lage wäre; eine pauschale Behauptung dieses Inhalts reicht allerdings nicht aus (…BVerfG, Beschl. v. 10.5.2006, a.a.O.) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt bei der Behörde (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris). - OVG Niedersachsen, 28.07.2011 - 11 LA 101/11
Versammlungsrecht
Dazu gehören nicht nur potentiell abschreckende hoheitliche Vorfeldmaßnahmen, wie etwa Durchsuchungen (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris, Rn. 15) oder Behinderungen der Anfahrt, sondern auch gezielte Verhinderungsmaßnahmen durch Dritte unter Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsraums. - OVG Niedersachsen, 19.08.2011 - 11 LA 108/11
Versammlungsrechtliche Auflagen
Diese Norm sieht mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Versammlungsfreiheit Einschränkungen gegenüber Versammlungen nur für den Fall vor, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzugs unmittelbar gefährdet ist (BVerfG, Beschl. v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris, Rn. 17, auch zum Folgenden). - VG Gelsenkirchen, 03.09.2010 - 14 L 970/10
Antikriegstag, Autonome, Blockade, Nichtstörer, Notstand, Pyrotechnik, …
- VG Lüneburg, 14.12.2010 - 3 A 84/09
Auflösung einer Versammlung
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2012 - 3 L 257/10
Erforderlichkeit des Nachweises von bei bisherigen Versammlungen erlittenen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 5 B 563/11
Anforderungen an das Selbstbestimmungsrecht eines Veranstalters bzgl. der …
- VG Düsseldorf, 17.03.2011 - 18 K 7146/10
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