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   BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 2642/04   

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https://dejure.org/2007,19022
BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 2642/04 (https://dejure.org/2007,19022)
BVerfG, Entscheidung vom 22.10.2007 - 1 BvR 2642/04 (https://dejure.org/2007,19022)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Oktober 2007 - 1 BvR 2642/04 (https://dejure.org/2007,19022)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Vollziehung einer ordnungsrechtlichen Untersagungsverfügung hinsichtlich der Vermittlung gewerblicher Sportwetten; Abwägung des Suspensivinteresses mit den für die sofortige Vollziehung der Untersagungsverfügung streitenden öffentlichen Interessen; Verletzung ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens betreffend die ordnungsbehördliche Untersagung der Vermittlung gewerblicher Sportwetten an einen Veranstalter in Österreich

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 2642/04
    Gleiches gelte auch im Hinblick auf die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 2001 - BVerwG 6 C 2.01 - formulierten verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 12 GG.
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 2642/04
    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts verkennt die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die Art. 12 Abs. 1 GG an die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung eines staatlichen Sportwettmonopols stellt und deren Wahrung Voraussetzung für eine gerechtfertigte Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung gewerblicher Sportwetten durch private Wettunternehmen und Wettvermittler ist (vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, BVerfGE 115, 276).
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