Rechtsprechung
BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 2643/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Erstattung der einem Beschwerdeführer im Verfassungsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen aus Billigkeitsgründen; Voraussetzung für eine gerechtfertigte Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung gewerblicher Sportwetten durch ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens betreffend die ordnungsbehördliche Untersagung der Vermittlung gewerblicher Sportwetten an einen Veranstalter in Österreich
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2004 - 4 B 1440/04
- BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 2643/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01
Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern
Auszug aus BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 2643/04
Gleiches gelte auch im Hinblick auf die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 2001 - BVerwG 6 C 2.01 - formulierten verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 12 GG. - BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 2643/04
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts verkennt die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die Art. 12 Abs. 1 GG an die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung eines staatlichen Sportwettmonopols stellt und deren Wahrung Voraussetzung für eine gerechtfertigte Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung gewerblicher Sportwetten durch private Wettunternehmen und Wettvermittler ist (vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, BVerfGE 115, 276).
- LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04
Wettbewerbsrechtliche Verstöße wegen des unlauteren Angebots von Casinospielen …
bis zur Entscheidung des BVerfG in der Rechtssache 1 BvR 2643/04 und hinsichtlich des Klageantrages zu 1.2.Insoweit berufen sich die Beklagten auf die Vorgreiflichkeit einer bevorstehenden Entscheidung des BVerfG in der Rechtssache 1 BvR 2643/04, bei der es um die Vereinbarkeit des Genehmigungserfordernisses für die Vermittlung von Sportwetten an private Sportwettenanbieter mit Art. 12 GG gehe.
Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Kammer kein Anlaß, dem hilfsweise gestellten Antrag der Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens gemäß § 148 ZPO bis zur Entscheidung des BVerfG in der Rechtssache 1 BvR 2643/04 nachzukommen.
- LG Ellwangen/Jagst, 12.04.2005 - 3 Ns 42 Js 5187/03
Straftatbestand der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels: Straffreiheit …
Der Strafkammer sind mindestens sieben dort anhängige Verfahren bekannt (Az. 1 BvR 1896/99, 1 BvR 1054/01; 1 BvR 1897/99; 1 BvR 2320/99; 1 BvR 1446/04; 1 BvR 2495/04; 1 BvR 2643/04).Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht angesichts mehrerer Verfassungsbeschwerden zumindest in den dort anhängigen Verfahren Az. 1 BvR 1446/04 und 1 BvR 2643/04 mit Schreiben vom 2. Juli 2004 bzw. 16. Dezember 2004 an die Stadt Köln bzw. die Stadt Mühlheim a. d. Ruhr die dortige Verwaltung im Hinblick auf die derzeitige Prüfung beim Bundesverfassungsgericht gebeten, bis zu einer dortigen Entscheidung vorerst von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen, d. h. Wettbüros und Internetcafes, die Sportwetten an private Wettveranstalter im EU-Ausland vermitteln, nicht zu schließen.