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   BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 2652/95   

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BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 2652/95 (https://dejure.org/1998,1081)
BVerfG, Entscheidung vom 04.06.1998 - 1 BvR 2652/95 (https://dejure.org/1998,1081)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juni 1998 - 1 BvR 2652/95 (https://dejure.org/1998,1081)
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Art. 12 GG;

Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Fallgruppen, bei denen eine Verletzung der Vorlagepflicht nach Art. 234 EG eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter darstellt (Hinweis: vgl. hierzu auch die spätere Entscheidung «Ärzterichtlinie»)

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von GG Art 12 Abs 1 durch zivilgerichtliche Entscheidung, durch die dem Betreiber einer Großmarktkette aus wettbewerbsrechtlichen Gründen verschiedene Beschränkungen (Verbot des Verkaufs von Waren für den betriebsfremden Eigenverbrauch der Kunden, Verbot ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsverurteilung; Unterlassung des Verkaufs von Waren für den betriebsfremden Eigenverbrauch der Kunden in ihrem SB-Markt; Unterlassung der Vornahme einer doppelten Preisauszeichnung ohne graphische ...

  • afs-rechtsanwaelte.de

    Verkauf von Waren in Metro-Märkten für den betriebsfremden Eigenverbrauch der Kunden

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Überprüfung von wettbewerbsrechtlichen Entscheidungen - Verkauf von privatem Bedarf an Endverbraucher in einem SB-Markt - Metro

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2811
  • GRUR 1999, 247
  • WM 1998, 1554
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 303/90

    Unterlassung wettbewerbsverzerrender Ausgabe von Einkaufsausweisen an private

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 2652/95
    Nach der "Metro III"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs und deren verfassungsgerichtlicher Bestätigung (BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 1969) habe die "Metro" mit ihren damaligen Kontrahenten, dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, Vereinbarungen getroffen, worin sie sich bereit erklärt habe, ein mehrstufiges Prüfsystem zu installieren, um den Verkauf von Waren zum Eigenbedarf auszuschließen.

    Mit den beiden Kammerentscheidungen zur "Metro-Problematik" (BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 1969; GRUR 1993, S. 751) hat das Bundesverfassungsgericht die sich aus Art. 12 Abs. 1 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Maßstäbe zudem bereits auf die vorliegende Fallkonstellation angewandt.

    Die Verfassungskonformität der § 6 b UWG, § 1 Abs. 6 PrAngV sowie des § 3 Abs. 1 LadSchlG hat das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt (vgl. BVerfG, NJW 1993, S. 1969 ).

    Verbraucher- und Arbeitsschutz sind Gemeinwohlbelange, die eine Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit grundsätzlich rechtfertigen (vgl. BVerfG, NJW 1993, S. 1969 ).

    bb) Die Unterlassungsverurteilungen sind zur Erreichung der verfolgten gesetzgeberischen Zwecke, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Kammerentscheidung aus dem Jahr 1992 bereits ausgeführt hat, auch geeignet und erforderlich (vgl. BVerfG, NJW 1993, S. 1969 ).

    In Frage käme etwa auch eine Änderung der Betriebsorganisation (vgl. BVerfG, NJW 1993, S. 1969 ).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 2652/95
    Auch in bezug auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG sind die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. nur BVerfGE 82, 159 ).

    Diese Anrufungspflicht ist kraft der durch die Zustimmungsgesetze gemäß Art. 24 Abs. 1, Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG erteilten Rechtsanwendungsbefehle Teil der innerstaatlich geltenden Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland geworden und folglich von den Gerichten zu beachten (vgl. BVerfGE 82, 159 ).

    Da die Frage, ob die Voraussetzungen des Art. 177 Abs. 3 EGV vorliegen, zunächst Sache der zuständigen Fachgerichte ist, prüft das Bundesverfassungsgericht jedoch nur, ob diese die in Art. 177 EGV zum Ausdruck kommende Zuständigkeitsregel in offensichtlich unhaltbarer Weise gehandhabt haben (vgl. BVerfGE 82, 159 ).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind (vgl. BVerfGE 82, 159 ).

  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87

    Metro III

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 2652/95
    Zur Begründung stützte sich das Landgericht im wesentlichen auf die sogenannte "Metro III"- Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. November 1989 (BGH, GRUR 1990, S. 617).

    Die Toleranzschwelle ist von der Rechtsprechung nicht als Element eines funktionsgerechten Großhandels entwickelt worden, sondern soll allein verdeutlichen, welche Nebenumsätze eines durch ausreichende Kontrollmaßnahmen gesicherten Selbstbedienungsgroßhandels die Funktionsechtheit als Großhandelsunternehmen unberührt lassen und dessen Privilegierung gegenüber dem Einzelhandel nicht in Frage stellen (vgl. BGH, GRUR 1990, S. 617 "Metro III").

    Der Bundesgerichtshof hatte jedoch in der "Metro III"-Entscheidung gefordert, daß geeignete Kontrollmaßnahmen nicht nur die Eingrenzung des Kundenkreises und Eingangskontrollen, sondern auch über Stichproben hinausgehende Verwendbarkeitskontrollen erforderten (vgl. BGH, GRUR 1990, S. 617 ).

  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 2652/95
    Im Zusammenhang mit der Berufsfreiheit bedeutet dies, daß die Normanwendung nur dann verfassungskonform ist, wenn die Berufsausübungsregelung durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Beschränkung für den Betroffenen zumutbar ist (vgl. nur BVerfGE 77, 308 ).
  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 2652/95
    Es ist jedoch zu dem Ergebnis gekommen, der EuGH habe seine Rechtsprechung mit der Entscheidung "Keck" (EuGH, ZIP 1993, S. 1813) aufgegeben.
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 2652/95
    Grundrechtsbeschränkende Gesetze sind ihrerseits wieder im Licht des beschränkten Grundrechts auszulegen, damit der Vorrang der Grundrechte auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ).
  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde nach nicht vollständiger Offenlegung eines

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 2652/95
    Unter Umständen kann eine gerichtliche Nachprüfung gutachterlich festgestellter Tatsachen sogar von Verfassungs wegen geboten sein (vgl. BVerfGE 91, 176 ).
  • BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1725/88

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Voirlagepflicht an den EuGH

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 2652/95
    Lehnt - wie hier - der Bundesgerichtshof die Annahme der Revision gemäß § 554 b ZPO ab und begründet diese Entscheidung mit der fehlenden grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der fehlenden Erfolgsaussicht der Revision im konkreten Fall, ist davon auszugehen, daß der Bundesgerichtshof hinsichtlich der Vorlagepflicht auf die europarechtlichen Erwägungen des Berufungsgerichts Bezug genommen und damit seiner Prüfungspflicht Genüge getan hat (vgl. BVerfG, NJW 1994, S. 2017 ).
  • EuGH, 18.05.1993 - C-126/91

    Schutzverband gegen Unwesen i.d. Wirtschaft / Rocher

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 2652/95
    In der von den Beschwerdeführern besonders hervorgehobenen Entscheidung "Yves Rocher" (EuGH, GRUR 1993, S. 747) hatte der EuGH allein die Unvereinbarkeit des - mittlerweile aufgehobenen - § 6 e UWG (Verbot des Eigenpreisvergleichs) festgestellt.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 2652/95
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • VGH Bayern, 16.02.2017 - 20 BV 15.2208

    Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz

    Vor allem verkennt die Klägerin, dass der Verbraucherschutz ein verfassungsrechtlicher Gemeinwohlbelang ist, dem der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des einfachen Rechts einen hohen Stellenwert beigemessen hat und der eine Einschränkung des Schutzgehalts der von der Klägerin angeführten Grundrechte rechtfertigen kann (vgl. BVerfG, B.v. 13.7.1992 - 1 BvR 303/90 - NJW 1993, 1969, v. 13.7.1992 - 1 BvR 238/92 - GRUR 1993, 754, und v. 4.8.1998 - 1 BvR 2652/95 - NJW 1998, 2811, sowie v. 22.1.1997 - 2 BvR 1915/91 - BVerfGE 95, 173).
  • BGH, 14.12.2000 - I ZR 181/99

    Metro V; Überprüfung der Toleranzgrenze für betriebsfremde Warenumsätze

    Dies reichte zum Nachweis der Prozeßvoraussetzungen im Rahmen des Freibeweises aus (vgl. BGH, Beschl. v. 16.5.1991 - IX ZB 81/90, NJW 1992, 627, 628; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 4.6.1998 - 1 BvR 2652/95, GRUR 1999, 247 - Metro).

    Die Vorschrift des § 6b UWG dient dem Verbraucherschutz (BVerfG GRUR 1999, 247, 249 - Metro).

    Denn Kontrollen im privaten Geschäftsverkehr nach Art. 12 Abs. 1 GG dürfen vom Staat ausschließlich insoweit gefordert werden, als sie zur Erreichung von Gemeinwohlbelangen unerläßlich sind (vgl. BVerfG GRUR 1999, 247, 249 - Metro).

    Ob eine solche "Marginalgrenze" notwendig mit der in der bisherigen Rechtsprechung anerkannten "Toleranzgrenze" harmonieren muß oder unter Umständen von den Zivilgerichten auch unterhalb einer Schwelle von 10 % des Gesamtumsatzes verortet werden kann, hat das Bundesverfassungsgericht offengelassen (BVerfG GRUR 1999, 247, 249 f. - Metro).

    Die Beklagten haben jedoch das - nach Erlaß des Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30. Dezember 1993 - 2 U 100/93 (dazu Beschluß des BGH vom 16.11.1995 - I ZR 43/94 - und Beschluß des BVerfG vom 4.6.1998 - 1 BvR 2652/95) erstellte - Privatgutachten der G. vom 28. April 1999 vorgelegt, in dem der Gutachter die an einem Tag im SB-Großmarkt in E. angefallenen 1.650 Rechnungen mit einem Gesamtumsatz von 497.000,-- DM anhand einer Einzelrechnungsprüfung auf den Anteil betrieblich nicht verwendbarer Waren untersucht und diesen Anteil mit - richtig - 1, 18 % ermittelt hat.

    Sollte sich nach Einholung des Sachverständigengutachtens eine ausreichende Zuverlässigkeit einer nachträglichen Rechnungskontrolle zur Ermittlung des Umsatzanteils betrieblich nicht verwendbarer Waren ergeben, ist von marginalen Privateinkäufen, die ein staatliches Kontrollverlangen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht rechtfertigen (vgl. BVerfG GRUR 1999, 247, 249 - Metro), erst bei einer unterhalb der Toleranzgrenze von 10 % liegenden Quote auszugehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 654/12

    Klage eines Nahrungsmittelunternehmens gegen die Erteilung von

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 303/90 -, NJW 1993, 1969 = juris Rn. 20, vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 238/92 -, GRUR 1993, 754 = juris Rn. 7 ff., und vom 4. Juni 1998 - 1 BvR 2652/95 -, NJW 1998, 2811 = juris Rn. 17 (jeweils zum wettbewerbsrechtlichen Verbraucherschutz), sowie vom 22. Januar 1997 - 2 BvR 1915/91 -, BVerfGE 95, 173 = juris Rn. 51 ff. (Warnhinweise für Tabakerzeugnisse).
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