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   BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 2653/03   

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https://dejure.org/2005,2600
BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 2653/03 (https://dejure.org/2005,2600)
BVerfG, Entscheidung vom 24.01.2005 - 1 BvR 2653/03 (https://dejure.org/2005,2600)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Januar 2005 - 1 BvR 2653/03 (https://dejure.org/2005,2600)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Anwendung des ZPO § 531 Abs 2 Nr 3 auch dann, wenn durch die Berücksichtigung des präkludierten Vorbringens keine Verzögerung des Rechtsstreits droht

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen Grundrechte durch Ablehnung der Vernehmung erstmals in der zweiten Instanz benannter Zeugen; Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung neuen Vortrages in der Berufungsinstanz; Beeinträchtigung des Justizgewährungsanspruches durch die Gestaltungen des ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung neuen Vortrags im Berufungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 1
  • NJW 2005, 1768
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 2653/03
    Das Grundgesetz sichert sowohl im Bereich des Art. 19 Abs. 4 GG als auch in dem des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs das Offenstehen des Rechtswegs (BVerfGE 107, 395 ).

    Es steht grundsätzlich in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, ob hierfür mehrere Instanzen bereitgestellt werden, unter welchen Voraussetzungen sie angerufen werden können und wie weit die Prüfungsbefugnis des Gerichts reicht, (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 107, 395 ).

    (1) Während die aus Art. 19 Abs. 4 GG und dem in Art. 2 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip verankerten Justizgewährungsanspruch resultierenden Rechtschutzgarantien den Zugang zum Verfahren sichern, ist die gerichtliche Berücksichtigung des Vorbringens der Parteien durch Art. 103 Abs. 1 GG garantiert (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Die Norm sichert, dass die Parteien bei Gericht wirklich gehört werden (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

  • BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03

    Verfassungsmäßigkeit von ZPO § 543 Abs 2 - Entscheidung des BGH über

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 2653/03
    Ebenso wie der Gesetzgeber grundsätzlich befugt ist, ein Rechtsmittel auf die Rüge bestimmter Rechtsverletzungen zu beschränken (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Januar 2004 - 1 BvR 864/03, NJW 2004, S. 1371), kann er die Tatsachenprüfung und ihr vorgehend auch die Zulassung neuen Tatsachenvortrags in der Berufung beschränken.

    Soweit der Beschwerdeführer die Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO angreift, wird auf die Ausführungen der Kammer im Beschluss vom 8. Januar 2004 (1 BvR 864/03, NJW 2004, S. 1371) Bezug genommen.

  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 2653/03
    Vorschriften über den Ausschluss von Vorbringen verletzen den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht, sofern der betroffene Beteiligte ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für ihn wichtigen Punkten zur Sache zu äußern (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 67, 39 ; 81, 264 ).
  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83

    Verfassungsrechtliche Anforderung an den Begriff des "neuen" Angriffs- oder

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 2653/03
    Vorschriften über den Ausschluss von Vorbringen verletzen den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht, sofern der betroffene Beteiligte ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für ihn wichtigen Punkten zur Sache zu äußern (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 67, 39 ; 81, 264 ).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 2653/03
    Es steht grundsätzlich in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, ob hierfür mehrere Instanzen bereitgestellt werden, unter welchen Voraussetzungen sie angerufen werden können und wie weit die Prüfungsbefugnis des Gerichts reicht, (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 2653/03
    Vorschriften über den Ausschluss von Vorbringen verletzen den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht, sofern der betroffene Beteiligte ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für ihn wichtigen Punkten zur Sache zu äußern (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 67, 39 ; 81, 264 ).
  • BGH, 17.10.2018 - VIII ZR 212/17

    Berufungsverfahren im Streit um eine Kaufpreiszahlung für ein Wohnmobil:

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine Nachlässigkeit im Sinne von § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO vor, wenn die Partei gegen ihre Prozessförderungspflicht verstoßen hat, aufgrund derer sie zu konzentrierter Verfahrensführung gehalten ist und insbesondere Vorbringen nicht aus prozesstaktischen Erwägungen bis zur zweiten Instanz zurückhalten darf (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 166/11, NJW-RR 2012, 341 Rn. 17; Beschlüsse vom 10. Juni 2010 - Xa ZR 110/09, NJW-RR 2011, 211 Rn. 28; vom 30. Oktober 2013 - VII ZR 339/12, NJW-RR 2014, 85 Rn. 9; außerdem BVerfG, NJW 2005, 1768, 1769; jeweils mwN).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 39/08

    Session-ID

    Es steht grundsätzlich in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, ob hinsichtlich des Rechtswegs mehrere Instanzen bereitgestellt werden, unter welchen Voraussetzungen sie angerufen werden können und wie weit die Prüfungsbefugnis des Gerichts reicht (vgl. zu § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO BVerfG, Kammerbeschl. v. 24.1.2005 - 1 BvR 2653/03, NJW 2005, 1768, 1769 m.w.N.).
  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

    a) Es liegt grundsätzlich in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, ob für die Rechtsverfolgung mehrere Instanzen bereitgestellt werden, unter welchen Voraussetzungen diese angerufen werden können und wie weit die Prüfungsbefugnis des jeweils zuständigen Gerichts reicht (vgl. BVerfG 24. Januar 2005 - 1 BvR 2653/03 - BVerfGK 6, 1, 3 für § 531 Abs. 2 ZPO nF) .
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