Rechtsprechung
BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 2662/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Maßstäbe der Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes bei der Zurückweisung einer Berufung im Beschlusswege; Anforderungen an das Rechtschutzbedürfnis des Beschwerdeführers und die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde für deren Annahme zur Entscheidung ...
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Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Anspruch auf effektiven Rechtsschutz im Berufungsverfahren
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGK 7, 346
- WM 2006, 879
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 26.04.2005 - 1 BvR 1924/04
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Berufungsentscheidung …
Auszug aus BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 2662/05
In diesem Zusammenhang verwies die Beschwerdeführerin auf den Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2005 - 1 BvR 1924/04 - in dem dort entschiedenen Fall hatte dem Berufungsgericht eine Presseerklärung des Bundesgerichtshofs vorgelegen, aus der sich ergab, dass der II. Zivilsenat in einer Reihe von Urteilen eine andere Rechtsansicht als die anderer Zivilsenate, auf welche das Berufungsgericht sich in seinem Hinweis nach § 522 Abs. 2 ZPO bezogen hatte, vertrat.In Kenntnis der Urteilsgründe hätte das Berufungsgericht die grundsätzliche Bedeutung der Sache nicht verneinen dürfen; es hätte die Veröffentlichung der vollständigen Urteilsgründe abwarten müssen (vgl. im Einzelnen BVerfG, NJW 2005, S. 1931 ff.).
Anders als in dem von der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschiedenen Fall (BVerfG, NJW 2005, S. 1931 ff.) war hier nicht bereits eine Entscheidung ergangen oder stand eine solche bevor, sondern war lediglich der Termin der mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof bekannt.
Ein "kurzfristiges Zuwarten" (vgl. BVerfG, NJW 2005, S. 1931 ) des Oberlandesgerichts hätte hier nicht ausgereicht, um vor der eigenen Entscheidung die Rechtsansicht des Bundesgerichtshofs zu erfahren.
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 2662/05
Weder Art. 19 Abs. 4 GG noch das Rechtsstaatsprinzip gewährleisten einen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 11, 232 ; 28, 21 ; 54, 277 ; 107, 395 ).Die Gerichte haben jedoch bei Entscheidungen, die für den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Rechtsmitteln von Bedeutung sind, verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten; dies folgt aus der Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes, die auch für zivilrechtliche Streitigkeiten gilt und aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 54, 277 ).
- BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60
Korntal
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 2662/05
Weder Art. 19 Abs. 4 GG noch das Rechtsstaatsprinzip gewährleisten einen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 11, 232 ; 28, 21 ; 54, 277 ; 107, 395 ). - BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85
Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten - …
Auszug aus BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 2662/05
Hiernach darf auch der Zugang zu den durch die Zivilprozessordnung eröffneten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ). - BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84
Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht
Auszug aus BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 2662/05
Hiernach darf auch der Zugang zu den durch die Zivilprozessordnung eröffneten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ). - BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69
Robenstreit
Auszug aus BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 2662/05
Weder Art. 19 Abs. 4 GG noch das Rechtsstaatsprinzip gewährleisten einen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 11, 232 ; 28, 21 ; 54, 277 ; 107, 395 ).
- BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 1300/06
Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung der Berufung in Zivilsachen durch …
Ein solches Abwarten ist nach den Grundsätzen eines effektiven Rechtsschutzes nur dann geboten, wenn hinreichend sicher erkennbar ist, dass anderenfalls eine berechtigte Aussicht auf einen anderen Ausgang des Rechtsstreits vereitelt wird (so auch BVerfGK 7, 346 verneinend für den Fall der Terminierung einer ähnlich gelagerten Sache durch den Bundesgerichtshof). - OLG Zweibrücken, 19.06.2006 - 6 U 2/06
Produkthaftung: Zur Haftung des Lieferanten für einen Produktfehler bei Nennung …
Das Grundgesetz garantiert keinen Instanzenzug, durch eine Entscheidung gem. § 522 Abs. 2 ZPO wird auch nicht der grundgesetzlich garantierte Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfG NJW 2005, 659, 660; WM 2006, 879, 880).