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   BVerfG, 28.12.2020 - 1 BvR 2692/20   

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BVerfG, 28.12.2020 - 1 BvR 2692/20 (https://dejure.org/2020,44286)
BVerfG, Entscheidung vom 28.12.2020 - 1 BvR 2692/20 (https://dejure.org/2020,44286)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Dezember 2020 - 1 BvR 2692/20 (https://dejure.org/2020,44286)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Disco-Club-Betreiberin gegen eine Regelung des Infektionsschutzgesetzes zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, EpiBevSchG 3, § 28a Abs 1 S 1 Nr 4 IfSG vom 18.11.2020, § 28a Abs 1 S 1 Nr 5 IfSG vom 18.11.2020, § 28a Abs 1 S 1 Nr 9 IfSG vom 18.11.2020
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose normunmittelbare Verfassungsbeschwerde eines Disco-Club-Betreibers gegen Möglichkeit der infektionsschutzbedingten Schließung von Freizeiteinrichtungen (§ 28a Abs 1 S 1 Nr 4, 5, 9 und 13 IfSG) - Subsidiarität gegenüber fachgerichtlichem ...

  • Wolters Kluwer

    Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität vor der Erhebung von Rechtssatzverfassungsbeschwerden; Verfassungsbeschwerde eines Disco-Club-Betreibers gegen die Möglichkeit der infektionsschutzbedingten Schließung von Freizeiteinrichtungen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose normunmittelbare Verfassungsbeschwerde eines Disco-Club-Betreibers gegen Möglichkeit der infektionsschutzbedingten Schließung von Freizeiteinrichtungen (§ 28a Abs 1 S 1 Nr 4, 5, 9 und 13 IfSG) - Subsidiarität gegenüber fachgerichtlichem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität vor der Erhebung von Rechtssatzverfassungsbeschwerden; Verfassungsbeschwerde eines Disco-Club-Betreibers gegen die Möglichkeit der infektionsschutzbedingten Schließung von Freizeiteinrichtungen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose normunmittelbare Verfassungsbeschwerde eines Disco-Club-Betreibers gegen Möglichkeit der infektionsschutzbedingten Schließung von Freizeiteinrichtungen (§ 28a Abs 1 S 1 Nr 4, 5, 9 und 13 IfSG) - Subsidiarität gegenüber fachgerichtlichem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Disco-Club bleibt geschlossen!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erfolglose normunmittelbare Verfassungsbeschwerde eines Disco-Club-Betreibers gegen ...

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 2795/09

    Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten

    Auszug aus BVerfG, 28.12.2020 - 1 BvR 2692/20
    Das ist selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn die Vorschriften abschließend gefasst sind und die fachgerichtliche Prüfung für den Beschwerdeführer günstigstenfalls dazu führen kann, dass das angegriffene Gesetz gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird (vgl. BVerfGE 150, 309 ).

    3.a) Der Grundsatz der Subsidiarität ist ausnahmsweise ohne Ergreifen fachgerichtlicher Rechtsbehelfe gewahrt und die unmittelbare Betroffenheit durch eine angegriffene Regelung ist ausnahmsweise trotz deren Vollzugsbedürftigkeit anzunehmen, soweit es Beschwerdeführern unzumutbar wäre, fachgerichtlichen Rechtsschutz suchen zu müssen (vgl. BVerfGE 142, 234 ; 150, 309 ).

    Entscheidend ist, ob die fachgerichtliche Klärung erforderlich ist, um zu vermeiden, dass das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidungen auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage trifft (vgl. BVerfGE 150, 309 ).

  • BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des

    Auszug aus BVerfG, 28.12.2020 - 1 BvR 2692/20
    Das kommt in Betracht, wenn im Einzelfall ausgeschlossen werden kann, dass von einer vorausgegangenen fachgerichtlichen Prüfung noch verbesserte Entscheidungsgrundlagen zu erwarten wären (vgl. BVerfGE 138, 261 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Juli 2020 - 1 BvR 1630/20 -, Rn. 11).

    Für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind zunächst die tatsächlichen Rahmenbedingungen der Coronavirus-Pandemie sowie fachwissenschaftliche - virologische, epidemiologische, medizinische und psychologische - Bewertungen und Risikoeinschätzungen von wesentlicher Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Juli 2020 - 1 BvR 1630/20 -, Rn. 11, der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, Rn. 17 und der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juni 2020 - 1 BvR 990/20 -, Rn. 12).

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus BVerfG, 28.12.2020 - 1 BvR 2692/20
    Selbst wenn den Beschwerdeführern vorläufiger Rechtsschutz versagt werden sollte, wäre dieses Verfahren jedenfalls bereits zur Vorklärung der offenen tatsächlichen und einfachrechtlichen Fragen geeignet (BVerfGE 86, 382 ).
  • BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12

    Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten

    Auszug aus BVerfG, 28.12.2020 - 1 BvR 2692/20
    Das kommt in Betracht, wenn im Einzelfall ausgeschlossen werden kann, dass von einer vorausgegangenen fachgerichtlichen Prüfung noch verbesserte Entscheidungsgrundlagen zu erwarten wären (vgl. BVerfGE 138, 261 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Juli 2020 - 1 BvR 1630/20 -, Rn. 11).
  • BVerfG, 03.06.2020 - 1 BvR 990/20

    Vorrangige Klärung der Verfassungsmäßigkeit außer Kraft getretener Corona-Verbote

    Auszug aus BVerfG, 28.12.2020 - 1 BvR 2692/20
    Für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind zunächst die tatsächlichen Rahmenbedingungen der Coronavirus-Pandemie sowie fachwissenschaftliche - virologische, epidemiologische, medizinische und psychologische - Bewertungen und Risikoeinschätzungen von wesentlicher Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Juli 2020 - 1 BvR 1630/20 -, Rn. 11, der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, Rn. 17 und der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juni 2020 - 1 BvR 990/20 -, Rn. 12).
  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13

    Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

    Auszug aus BVerfG, 28.12.2020 - 1 BvR 2692/20
    Um beschwerdebefugt zu sein, muss ein Beschwerdeführer behaupten können, selbst, gegenwärtig und unmittelbar in einem seiner Grundrechte oder einem der diesen gleichgestellten Rechte (§ 90 Abs. 1 BVerfGG) verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 140, 42 ).
  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 637/09

    Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum

    Auszug aus BVerfG, 28.12.2020 - 1 BvR 2692/20
    3.a) Der Grundsatz der Subsidiarität ist ausnahmsweise ohne Ergreifen fachgerichtlicher Rechtsbehelfe gewahrt und die unmittelbare Betroffenheit durch eine angegriffene Regelung ist ausnahmsweise trotz deren Vollzugsbedürftigkeit anzunehmen, soweit es Beschwerdeführern unzumutbar wäre, fachgerichtlichen Rechtsschutz suchen zu müssen (vgl. BVerfGE 142, 234 ; 150, 309 ).
  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus BVerfG, 28.12.2020 - 1 BvR 2692/20
    Erfordert das Gesetz zu seiner Durchführung rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen staatlichen Praxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Stelle beeinflussten Vollzugsakt, müssen Beschwerdeführende grundsätzlich zunächst diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen, bevor sie die Verfassungsbeschwerde erheben (BVerfGE 146, 71 ).
  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

    Auszug aus BVerfG, 28.12.2020 - 1 BvR 2692/20
    Für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind zunächst die tatsächlichen Rahmenbedingungen der Coronavirus-Pandemie sowie fachwissenschaftliche - virologische, epidemiologische, medizinische und psychologische - Bewertungen und Risikoeinschätzungen von wesentlicher Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Juli 2020 - 1 BvR 1630/20 -, Rn. 11, der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, Rn. 17 und der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juni 2020 - 1 BvR 990/20 -, Rn. 12).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 28.12.2020 - 1 BvR 2692/20
    Einen Rechtsbehelf ergreifen zu müssen, kann unzumutbar sein, soweit er im Hinblick auf eine entgegenstehende Rechtsprechung von vornherein aussichtslos erscheinen muss (vgl. BVerfGE 70, 180 ).
  • BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvQ 116/20

    Eilantrag zum Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein mangels hinreichender

  • OLG Brandenburg, 01.06.2021 - 2 U 13/21

    Schloss Diedersdorf: Entschädigungsforderung bleibt erfolglos

    Dementsprechend hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die pandemiebedingte Schließung von Schwimmbädern und dergleichen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2020 - OVG 11 S 120/20) ebenso für rechtmäßig erachtet wie die Schließung von Spielhallen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2020 - OVG 11 S 49/20, zur Eindämmungsverordnung vom 8. Mai 2020) und von Campingplätzen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Mai 2020 - OVG 11 S 38/20, zur auch hier in Rede stehenden Eindämmungsverordnung vom 17. April 2020) sowie von Einzelhandelsgeschäften (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. April 2020 - OVG 11 S 22/20, zur auch hier in Rede stehenden Eindämmungsverordnung vom 22. März 2020) und von Hotels (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Mai 2021 - OVG 11 S 41/21 - vgl. zu der in der letztgenannten Entscheidung mit Rücksicht auf die Besonderheiten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens als "offen" bezeichneten Frage der Notwendigkeit der Aufnahme einer Entschädigungsregelung in das Infektionsschutzgesetz und/oder in die hierauf gestützten Rechtsverordnungen insbesondere a.a.O. Rdnr. 64 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 28. Dezember 2020 - 1 BvR 2692/20 -, Rdnr. 10).
  • BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkungen des Hotelbetriebs in der

    Ist Rechtsschutzziel der Verfassungsbeschwerde die Feststellung, dass der Gesetzgeber gehalten ist, zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit eine Entschädigung vorzusehen, bedarf es grundsätzlich der Klärung, inwieweit das Infektionsschutzgesetz so ausgelegt werden kann, dass es Entschädigungsansprüche bereits enthält (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. März 2012 - 1 BvR 3023/11 -, Rn. 15 ; in dem Sinne auch zu § 28a IfSG bereits BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. Dezember 2020 - 1 BvR 2692/20 -, Rn. 10) .

    Daher ist vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde auch eine fachgerichtliche Klärung geboten, ob den Beschwerdeführenden Entschädigungsansprüche zustehen (vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. Dezember 2020 - 1 BvR 2692/20 -, Rn. 10).

  • AG Wuppertal, 05.07.2021 - 82 OWi 12/21

    Vorlage an das BVerfG zur Vereinbarkeit des Infektionsschutzgesetz a.F. mit dem

    Abschließend wird darauf hingewiesen, dass auch das Bundesverfassungsgericht wenigstens bezüglich § 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 4, 5, 9 und 13 IfSG von einer mittelbaren Entscheidungserheblichkeit und einer damit verbundenen zulässigen Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG auszugehen scheint (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. Dezember 2020, 1 BvR 2692/20, Rn. 5).
  • OVG Hamburg, 20.01.2021 - 5 Bs 228/20

    Eilantrag einer Hotelbetreiberin gegen coronabedingte Einschränkungen auch in

    Auch in seiner aktuellen Rechtsprechung geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass die Rechtsfrage, ob und inwieweit die Verhältnismäßigkeit eine § 28a IfSG korrespondierende, angemessene gesetzliche Entschädigungsregelung gebiete, offen sei (BVerfG, Beschl. v. 28.12.2020, 1 BvR 2692/20, juris Rn. 10).

    Auch das Bundesverfassungsgericht geht in seiner aktuellen Rechtsprechung davon aus, dass derzeit offen ist, ob und in welcher Höhe wegen infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen Entschädigungsansprüche bestehen (BVerfG, Beschl. v. 28.12.2020, 1 BvR 2692/20, juris Rn. 10).

  • OVG Sachsen, 20.05.2021 - 3 B 141/21

    Corona-Pandemie; Beherbergungsverbot für touristische Zwecke; Existenzgefährdung

    43 Schließlich geht auch das Bundesverfassungsgericht in seiner aktuellen Rechtsprechung davon aus, dass die Rechtsfrage, ob und inwieweit die Verhältnismäßigkeit eine § 28a IfSG korrespondierende, angemessene gesetzliche Entschädigungsregelung gebiete, offen sei (BVerfG, Beschl. v. 28. Dezember 2020 - 1 BvR 2692/20 -, juris Rn. 10), was impliziert, dass die Notwendigkeit einer gesetzlichen Ausgleichsregelung nicht auf der Hand liegt und mithin auch nicht die Verfassungswidrigkeit von §§ 28, 28a IfSG.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 11 S 41.21

    SARS-Cov-2-Pandemie; Hotelbetrieb; verbundenes Unternehmen; Untersagungs- und

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, ob infektionsschutzrechtliche Tätigkeiten im Interesse der Allgemeinheit nur dann verhältnismäßig sein könnten, wenn den Betroffenen eine nicht im freien Belieben des Gesetzgebers stehende Entschädigung gewährt würde, in seinem - auch von der hiesigen Antragstellerin zitierten - Beschluss vom 29. April 1981 (1 BvL 11/78, juris Rn 28) ausdrücklich offen gelassen und geht in seiner aktuellen Rechtsprechung davon aus, dass die Rechtsfrage, ob und inwieweit die Verhältnismäßigkeit eine § 28a IfSG korrespondierende, angemessene gesetzliche Entschädigungsregelung gebiete, offen sei (BVerfG, Beschluss v. 28. Dezember 2020 - 1 BvR 2692/20 -, juris Rn. 10).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2022 - 1 K 266/20

    Normenkontrollantrag nach Außerkrafttreten von Corona-Schutzbestimmungen

    Dies betrifft den allgemeinen Erkenntnisstand, gilt aber auch mit Blick auf konkrete, von Beteiligten dargelegte und gerichtlich festzustellende Umstände des jeweiligen ? schon entschiedenen oder noch offenen ? Einzelfalls (vgl. entsprechend zu den notwendigen Grundlagen seiner Entscheidung BVerfG, Beschluss vom 28. Dezember 2020 - 1 BvR 2692/20 -, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 26.05.2021 - 1 BvR 1185/21

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkungen von

    Entscheidend ist, ob die fachgerichtliche Klärung erforderlich ist, um zu vermeiden, dass das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidungen auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage trifft (vgl. BVerfGE 150, 309 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. Dezember 2020 - 1 BvR 2692/20 -, Rn. 7).
  • OVG Thüringen, 12.10.2022 - 3 EO 320/22

    Anspruch auf vorläufige Feststellung, dass der Genesenenstatus sechs Monate

    Angesichts des nach Art. 100 Abs. 1 S. 1 Var. 2 des Grundgesetzes - GG - ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht vorbehaltenen Normverwerfungsmonopols ist die Nichtanwendung eines formellen Gesetzes - wie hier des § 22a Abs. 2 IfSG - im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lediglich zulässig, wenn dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. Beschluss vom 28. Dezember 2020 - 1 BvR 2692/20 - juris Rn. 5; Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 555/15 - juris Rn. 16; Beschluss vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 - juris Rn. 29).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2023 - 1 K 808/20

    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten einer Norm;

    Dies betrifft den allgemeinen Erkenntnisstand, gilt aber auch mit Blick auf konkrete, von Beteiligten dargelegte und gerichtlich festzustellende Umstände des jeweiligen ? schon entschiedenen oder noch offenen ? Einzelfalls (vgl. entsprechend zu den notwendigen Grundlagen seiner Entscheidung BVerfG, Beschluss vom 28. Dezember 2020 - 1 BvR 2692/20 -, juris Rn. 9; siehe auch OVG Greifswald, Urteil vom 6. Dezember 2022 - 1 K 266/20 OVG -, juris Rn. 77).
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