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   BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 272/97   

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BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 272/97 (https://dejure.org/1998,1505)
BVerfG, Entscheidung vom 12.02.1998 - 1 BvR 272/97 (https://dejure.org/1998,1505)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - 1 BvR 272/97 (https://dejure.org/1998,1505)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Anwaltsblatt

    Art 3 GG, § 100 VwGO

  • BRAK-Mitteilungen

    Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG durch Ablehnung des Antrags eines verkammerten Rechtsbeistands auf Aktenübersendung in seine Geschäftsräume

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; VwGO § 100 Abs. 2 S. 3
    Versagung der Akteneinsicht für einen der Anwaltskammer angehörenden Rechtsbeistand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3188 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 836
  • AnwBl 1998, 410
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 272/97
    Durch die Möglichkeit der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer gemäß § 209 BRAO ist seit dem Fünften Gesetz zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte vom 18. August 1980 (BGBl I S. 1503) die Stellung der aufgenommenen Rechtsbeistände weitgehend der des Rechtsanwalts angeglichen (vgl. BVerfGE 80, 269 [282 ff.]), da wesentliche Teile der Bundesrechtsanwaltsordnung für anwendbar erklärt wurden, indem die "verkammerten" Rechtsbeistände den für Rechtsanwälte geltenden standesrechtlichen Pflichten unterworfen sowie der Aufsicht der Rechtsanwaltskammer und der Anwaltsgerichte unterstellt wurden.

    Schon in der Entscheidung zur Sozietätsfähigkeit von Kammerrechtsbeiständen und Anwaltsnotaren hat der Senat ausgeführt (BVerfGE 80, 269 [283 f.]), daß aus der geringeren Qualifikation nicht auf ein geringeres Maß an Pflichtbewußtsein geschlossen werden könne.

  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 272/97
    Demgemäß ist dieser Grundsatz vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 58, 369 [373 f.]; 60, 123 [133 f.]; 64, 229 [239]).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt eine Grundrechtsverletzung nicht nur dann vor, wenn der Gesetzgeber mehrere Personengruppen ohne sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern ebenfalls dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer derartigen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 [374]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1996 - 17 A 4978/96

    Prozeßbevollmächtigter Rechtsbeistand; Akten ; Einsicht

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 272/97
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn P ... gegen a) den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Januar 1997 - 17 A 4978/96 -, b) den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. November 1996 - 17 A 4978/96 - hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Kühling, die Richterin Jaeger und den Richter Steiner am 12. Februar 1998 einstimmig beschlossen:.

    Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Januar 1997 - 17 A 4978/96 - und vom 20. November 1996 - 17 A 4978/96 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 15.06.1983 - 1 BvR 1025/79

    Verfassungswidrigkeit der Privilegierung öffentlich-rechtlicher Sparkassen

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 272/97
    Demgemäß ist dieser Grundsatz vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 58, 369 [373 f.]; 60, 123 [133 f.]; 64, 229 [239]).
  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 272/97
    Demgemäß ist dieser Grundsatz vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 58, 369 [373 f.]; 60, 123 [133 f.]; 64, 229 [239]).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 272/97
    Demgemäß ist dieser Grundsatz vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 58, 369 [373 f.]; 60, 123 [133 f.]; 64, 229 [239]).
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 58/14

    Kammerrechtsbeistand - Postulationsfähigkeit

    Daran durfte der Gesetzgeber anknüpfen (vgl. BVerfG 12. Februar 1998 - 1 BvR 272/97 - zu II 2 b bb der Gründe; BGH 18. September 2003 - V ZB 9/03 - aaO; siehe auch OVG NRW 7. November 2008 - 20 A 2504/08 -; zur Untersagung des Berufs des Vollrechtsbeistands als verhältnismäßiges Mittel zum Schutz der Rechtspflege vgl. BVerfG 5. Mai 1987 - 1 BvR 724/81, 1 BvR 1000/81, 1 BvR 1015/81, 1 BvL 16/82, 1 BvL 5/84 - zu C I 2 der Gründe, BVerfGE 75, 246) .
  • BFH, 04.07.2019 - VIII B 51/19

    Zur Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten

    c) Schließlich folgt --entgegen der Auffassung der Kläger-- aus dem BVerfG-Beschluss vom 12. Februar 1998 - 1 BvR 272/97 (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1998, 836) nichts anderes.
  • BFH, 14.01.2015 - V B 146/14

    Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung in die Kanzlei

    Der vom Kläger angeführte Beschluss des BVerfG vom 12. Februar 1998  1 BvR 272/97 (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1998, 836) ist nicht einschlägig.
  • BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 59/20

    Abschiebungshaftsache: Überprüfung der Verweigerung der Aktenüberlassung in die

    Es wird deshalb in einem Beschwerdeverfahren jedenfalls dann allein ermessensgerecht sein, dem Antrag eines Verfahrensbevollmächtigten auf Überlassung von Verfahrens- und Sachakten zu entsprechen, wenn - wie hier - die zeitlichen Umstände dieses Verfahren erlauben und - wie ebenfalls hier - weder akten- noch personenbezogene wichtige Gründe dem entgegenstehen (vgl. zum Ganzen: BVerfG, AnwBl. 1998, 410, 411).
  • BFH, 02.09.2009 - III B 246/08

    Aktenübersendung in die Kanzlei des Prozessbevollmächtigten

    Er beruft sich für seine Auffassung auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 12. Februar 1998 1 BvR 272/97 (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1998, 836).

    Dem Beschluss des BVerfG in NVwZ 1998, 836, der die Gewährung von Akteneinsicht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren betraf (§ 100 Abs. 2 Satz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung in der bis 31. Juli 2001 geltenden Fassung --VwGO a.F.--), können keine Aussagen für das finanzgerichtliche Verfahren entnommen werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1595, und Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 963).

  • OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 20 VA 5/07

    Akteneinsicht: Anforderungen an die Ermessensentscheidung nach § 299 II ZPO

    Jedenfalls grundsätzlich könnte von einem Missbrauch der Kenntnis des Akteninhalts durch Rechtsanwälte auch nicht ohne weiteres ausgegangen werden (vgl. dazu BVerfG AnwBl. 1998, 410, zitiert nach juris).
  • BFH, 09.06.2010 - II B 47/10

    Zum Anspruch auf Überlassung von Gerichtsakten an Prozessbevollmächtigten

    Dem Beschluss des BVerfG vom 12. Februar 1998  1 BvR 272/97 (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1998, 836), der die Gewährung von Akteneinsicht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren betraf (§ 100 Abs. 2 Satz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung in der bis 31. Juli 2001 geltenden Fassung --VwGO a.F.--), können keine Aussagen für das finanzgerichtliche Verfahren entnommen werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 1595, und in BFH/NV 2006, 963), denn § 78 FGO enthält anders als die VwGO keine Regelung, dass die Akten nach dem Ermessen des Vorsitzenden dem bevollmächtigten Rechtsanwalt (§ 100 Abs. 2 Satz 3 VwGO a.F.) bzw. der bevollmächtigten Person (§ 100 Abs. 2 Satz 2 VwGO in der Fassung ab April 2005) zur Mitnahme in seine bzw. ihre Geschäftsräume übergeben werden können.
  • AGH Thüringen, 13.06.2006 - AGH 6/05

    Anwaltgerichtliche Rechtsprechung: Rechtsanwalts-GmbH - Rechtsbeistand als

    Diese gesetzliche Regelung zur RA-Gesellschaft widerspricht auch nicht der Rspr. des BVerfG im Beschl. 1 BvR 272/97 v. 12.2.1998.

    Allerdings verfügen Kammerrechtsbeistände regelmäßig über eine weniger fundierte fachliche Qualifikation als RAe (1 BvR 272/97).

  • OVG Sachsen, 25.06.2009 - 5 A 398/08

    Aktenversendungspauschale; Akteneinsicht; Prozessbevollmächtigter; Beteiligter

    Die Durchsicht der Akten auf der Geschäftsstelle kann nur bei sehr einfach gelagerten Sachverhalten zur Vorbereitung weiterer prozessualer Schritte genügen, so dass die Aktenüberlassung eine effektive Ausgestaltung des Rechts auf Akteneinsicht und damit des Rechts auf rechtliches Gehör darstellt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12.2.1998, NVwZ 1998, 836).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2010 - 4 S 1383/10

    Ablehnung der Aktenübersendung an die Kanzlei des bevollmächtigten Rechtsanwalts

    Entgegen der Auffassung des Klägers lässt sich auch dem Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12.02.1998 - 1 BvR 272/97 - (NVwZ 1998, 836) nichts für die Zulässigkeit seiner Beschwerde entnehmen.
  • BFH, 26.01.2006 - III B 166/05

    Akteneinsicht

  • BFH, 05.07.2011 - II B 24/11

    Aktenübersendung in das Büro eines Prozessbevollmächtigten

  • FG Köln, 01.12.2005 - 15 K 1555/05

    Nicht zugelassener Rechtsanwalt als Gewerbetreibender

  • OVG Niedersachsen, 29.03.2000 - 11 K 854/98

    Nationalsozialismus; Rechtsextremismus; Vereinsverbot; verfassungsmäßige Ordnung

  • VGH Bayern, 18.01.2007 - 19 C 05.3348

    Aktenversendung im gerichtlichen Verfahren

  • LG Köln, 16.07.2021 - 39 T 93/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2008 - 20 A 2504/08

    Gleichstellung von Kammerrechtsbeiständen mit Rechtsanwälten im Fall der

  • BFH, 23.07.2003 - VII B 188/03

    FG-Verfahren; Übersendung von Prozessakten an Bevollmächtigte

  • FG Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 10 V 3325/10

    Art und Weise der Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren

  • VGH Bayern, 05.03.2008 - 19 C 07.3440

    Prozesskostenhilfe (einstweilige Anordnung); Antrag auf Akteneinsicht; Ermessen;

  • VGH Bayern, 03.03.2008 - 19 C 07.3441

    Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

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