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   BVerfG, 06.05.2015 - 1 BvR 2724/14   

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https://dejure.org/2015,12497
BVerfG, 06.05.2015 - 1 BvR 2724/14 (https://dejure.org/2015,12497)
BVerfG, Entscheidung vom 06.05.2015 - 1 BvR 2724/14 (https://dejure.org/2015,12497)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Mai 2015 - 1 BvR 2724/14 (https://dejure.org/2015,12497)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 611 Abs 1 BGB, § 330 ZPO, § 331a ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtberücksichtigung von Parteivortrag im Zivilprozess ohne prozessuale Grundlage verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör - hier: kontradiktorisches Endurteil im Zivilprozess trotz Säumnis einer Partei

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Gehörsverletzung in einem amtsgerichtlichen Verfahren über einen zahnärztlichen Honoraranspruch

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtberücksichtigung von Parteivortrag im Zivilprozess ohne prozessuale Grundlage verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör - hier: kontradiktorisches Endurteil im Zivilprozess trotz Säumnis einer Partei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Geltendmachung einer Gehörsverletzung in einem amtsgerichtlichen Verfahren über einen zahnärztlichen Honoraranspruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der übergangene Parteivortrag

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2015 - 1 BvR 2724/14
    Ungeachtet dessen, ob das Amtsgericht angesichts des Rechts der Beschwerdeführerin auf Äußerung in der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerfGE 42, 364 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 2126/11 -, NJW 2012, S. 2262) und der kurzfristigen Verhinderung ihres Unterbevollmächtigten von Verfassungs wegen zu einer Vertagung nach § 337 ZPO verpflichtet gewesen wäre, hätte das Amtsgericht jedenfalls den Vortrag der Beschwerdeführerin nicht unberücksichtigt lassen dürfen, nachdem es gerade kein Versäumnisurteil mit der Möglichkeit eines Einspruchs der Beschwerdeführerin erlassen hat.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2015 - 1 BvR 2724/14
    Besonders gewichtig ist eine Grundrechtsverletzung, die auf eine generelle Vernachlässigung von Grundrechten hindeutet oder wegen ihrer Wirkung geeignet ist, den Betroffenen von der Ausübung von Grundrechten abzuhalten, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährleisteten Schutzes oder einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht oder wenn sie rechtsstaatliche Grundsätze krass verletzt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2015 - 1 BvR 2724/14
    Ungeachtet dessen, ob das Amtsgericht angesichts des Rechts der Beschwerdeführerin auf Äußerung in der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerfGE 42, 364 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 2126/11 -, NJW 2012, S. 2262) und der kurzfristigen Verhinderung ihres Unterbevollmächtigten von Verfassungs wegen zu einer Vertagung nach § 337 ZPO verpflichtet gewesen wäre, hätte das Amtsgericht jedenfalls den Vortrag der Beschwerdeführerin nicht unberücksichtigt lassen dürfen, nachdem es gerade kein Versäumnisurteil mit der Möglichkeit eines Einspruchs der Beschwerdeführerin erlassen hat.
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2015 - 1 BvR 2724/14
    Die Nichtberücksichtigung erheblichen Vortrags verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 69, 141 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2015 - 1 BvR 2724/14
    Hingegen gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 96, 205 ; stRspr).
  • BGH, 11.10.2016 - VIII ZR 300/15

    Berufung im Schadensersatzprozess des gekündigten Wohnraummieters wegen

    Die Nichtberücksichtigung eines solchen Beweisangebotes verstößt daher dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerfG, WM 2012, 492 Rn. 14; JZ 2015, 1053 Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 22. März 2016 - VI ZR 163/14, juris Rn. 4; vom 23. August 2016 - VIII ZR 178/15, WuM 2016, 628 Rn. 10; jeweils mwN).
  • BGH, 05.03.2019 - VIII ZR 190/18

    Antragstellung durch Bezugnahme auf die Klageschrift; Urteilsergänzung bei

    Die Nichtberücksichtigung erheblichen Vortrags verstößt jedoch dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (st. Rspr.; vgl. nur BVerfGE 65, 305, 307; 69, 141, 143 f.; BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2012 - 2 BvR 1013/11, juris Rn. 32; vom 6. Mai 2015 - 1 BvR 2724/14, JZ 2015, 1053 Rn. 8; jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 10.12.2015 - 2 UF 40/15

    Entscheidung nach Lage der Akten; Verfahrensfehler; umfangreiche/aufwändige

    Danach lässt der Senat ausdrücklich offen, ob der Sachverhalt für eine Entscheidung nach Lage der Akten i.S.v. § 331a S. 1 ZPO überhaupt hinreichend geklärt war (vgl. BVerfG, JZ 2015, 1053f, bei juris Langtext Rn 10).
  • BGH, 10.04.2018 - VIII ZR 223/17

    Minderung der Miete bei Vorliegen von Mängeln einer Wohnung (hier:

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots, die im Prozessrecht keine Stütze findet, verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. nur BVerfG JZ 2015, 1053; NJW 2003, 1655; NJW 2001, 1565; WM 2009, 671, 672; BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - VIII ZR 1/16, WuM 2017, 194 Rn. 10 mwN; vom 18. Mai 2017 - I ZR 205/16, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 175/19

    Unterlassung der Produktanzeige in den Ergebnislisten der unter www.amazon.de

    Das gilt aber dann nicht, wenn die Nichtberücksichtigung keine Stütze im Prozessrecht oder im materiellen Recht findet (vgl. BVerfGE 69, 141, 143 mwN [juris Rn. 10]; BVerfG, NJWE-MietR 1996, 265 [juris Rn. 27]; BVerfG, JZ 2015, 1053 [juris Rn. 8]).
  • BGH, 04.02.2021 - I ZR 79/20

    Verletzung des Anspruchs auf die Gewährung rechtlichen Gehörs gem Art. 103 Abs. 1

    Die Nichtberücksichtigung erheblichen Vortrags verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfG, JZ 2015, 1053 [juris Rn. 8]).
  • BGH, 23.02.2023 - I ZR 127/22

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Wettbewerbsrechtliche

    Die Nichtberücksichtigung erheblichen Vortrags verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfG, JZ 2015, 1053 [juris Rn. 8]).
  • OLG Rostock, 12.07.2018 - 5 U 86/16

    Verkehrsunfall -Wertersatz bei Tattoo-Beschädigung

    Die vom Kläger in seiner Stellungnahme vom 14.03.2018 in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Az.: 1 BvR 2724/14, ist hier nicht einschlägig.
  • OLG Köln, 24.06.2015 - 1 RBs 177/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerter Gewährung von Akteneinsicht

    Das Urteil beruht auf dem Gehörsverstoß, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass es ohne diesen anders ausgefallen wäre (st. Rspr. des BVerfG - s. zuletzt B. v. 06.05.2015 - 1 BvR 2724/14 - bei Juris Tz. 11; SenE v. 27.02.2015 - III-1 RBs 56/15 - Juris; SenE v. 19.03.2013 - III-1 RBs 80/13).
  • FG Köln, 25.05.2023 - 7 K 1828/21

    Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung: Zurückweisung nach § 80 Abs. 7 AO -

    Soweit das Gericht die Beweisantritte übergehen sollte, müssten diese als wahr dem Urteil zu Grunde gelegt werden (Art. 103 Abs. 1 GG, vgl. BVerfG-Entscheidungen vom 14.12.2001 2 BvR 189/01 Rn. 16ff.; vom 09.10.2007 2 BvR 1268; vom 18.01.2011 1 BvR 2441/10; vom 24.01.2012 1 BvR 1819/10; vom 14.08.2013 1 BvR 3157/11; vom 06.05.2015 1 BvR 2724/14 sowie BFH-Entscheidungen vom 06.11.2007 VIII B 25/07, vom 10.10.2007 IV B 130, IV B 131/06, vom 08.06.2007 II B 60/06; vom 07.02.1995 IX R 54/92; vom 27.11.1997 V R 48/97; vom 21.01.1993 XI R 25/92, 28/92, 29/92; vom 16.02.1998 VIII B 46/97; vom 29.01.1997 XI R 70/96; vom 19.06.1997 V R 54/96, vom 22.03.1995 IV B 68/94, vom 23.02.1994 III R 65/93; vom 29.01.1997 II R 67/94; vom 09.05.1996 V R 24/95; vom 26.01.1989 IV R 71/87 und vom 07.11.1995 III R 46/93 sowie pointiert BGH-Beschluss vom 23.08.2016 VIII ZR 178/15 - s. unter A) VI. der Klagebegründung vom 25.11.2021).
  • FG Köln, 25.05.2023 - 7 K 1203/21

    Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung: Zurückweisung nach § 80 Abs. 7 AO -

  • VGH Bayern, 02.01.2017 - 13a ZB 16.30515

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Vorliegens eines Verfahrensmangels

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