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   BVerfG, 17.01.2012 - 1 BvR 2728/10   

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BVerfG, 17.01.2012 - 1 BvR 2728/10 (https://dejure.org/2012,3469)
BVerfG, Entscheidung vom 17.01.2012 - 1 BvR 2728/10 (https://dejure.org/2012,3469)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 (https://dejure.org/2012,3469)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 RVG, § 397 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen im Zivilprozess verletzt Grundrecht der betroffenen Prozesspartei auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - hier: Ablehnung der Anhörung eines Sachverständigen in Erst- und in ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 RVG, § 397 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen im Zivilprozess verletzt Grundrecht der betroffenen Prozesspartei auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - hier: Ablehnung der Anhörung eines Sachverständigen in Erst- und in ...

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Antrags einer Partei auf Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens; Sachverständigengutachten hinsichtlich der Notwendigkeit der Durchtrennung des Bauchmuskelnervs bei der Operation an einer Bandscheibe

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen im Zivilprozess verletzt Grundrecht der betroffenen Prozesspartei auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - hier: Ablehnung der Anhörung eines Sachverständigen in Erst- und in ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1
    Ablehnung des Antrags einer Partei auf Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens; Sachverständigengutachten hinsichtlich der Notwendigkeit der Durchtrennung des Bauchmuskelnervs bei der Operation an einer Bandscheibe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Antrag auf Sachverständigenanhörung abgelehnt: Gehörsverstoß!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Sachverständigengutachten: Ist es erörterungsbedürftig, muss das geschehen.

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Auch der Richter kann nicht machen was er will - Entscheidung über einen Antrag auf persönliche Anhörung eines Sachverständigen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechtliches Gehör umfasst das Recht auf Sachverständigenbefragung

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Die Verweigerung der Anhörung eines Sachverständigen verletzt die be-troffene Partei in ihrem Grundrecht auf rechtliches Gehör

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch bei schlüssigem Gutachten: Auf Antrag ist der Sachverständige anzuhören! (IBR 2012, 489)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1346
  • MDR 2012, 599
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 21.10.1986 - VI ZR 15/85

    Haftungsausfüllende Kausalität - Haftungsbegründende Kausalität - Beweiswürdigung

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2012 - 1 BvR 2728/10
    Der Bundesgerichtshof hat daraus in ständiger Rechtsprechung die Pflicht der Gerichte abgeleitet, dem Antrag einer Partei auf mündliche Befragung gerichtlicher Sachverständiger nachzukommen (vgl. BGHZ 6, 398 ; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1986 - VI ZR 15/85 -, NJW-RR 1987, S. 339 ; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1996 - VI ZR 50/96 -, NJW 1997, S. 802 ).

    Es gehöre zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs, dass die Parteien den Sachverständigen Fragen stellen, ihnen Bedenken vortragen und sie um eine nähere Erläuterung von Zweifelspunkten bitten können (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1986, a.a.O.).

    Ein Antrag auf Anhörung des Sachverständigen könne allerdings dann abgelehnt werden, wenn er verspätet oder rechtsmissbräuchlich gestellt wurde (BGHZ 35, 370 ; BGH, Urteile vom 21. Oktober 1986, a.a.O., und vom 17. Dezember 1996, a.a.O.).

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2012 - 1 BvR 2728/10
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gebietet, dass sowohl die gesetzliche Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Maß an rechtlichem Gehör eröffnet, das dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes auch in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gerecht wird und den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 60, 305 ; 74, 228 ).

    Die Schwelle einer solchen Verfassungsverletzung wird vielmehr erst erreicht, wenn die Gerichte bei der Auslegung oder Anwendung des Verfahrensrechts die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf rechtliches Gehör verkannt haben (vgl. BVerfGE 60, 305 ).

    Verletzungen einfachrechtlicher Verfahrensvorschriften sind somit im Einzelfall daraufhin zu überprüfen, ob unter Berücksichtigung des Wirkungszusammenhangs aller einschlägigen Normen der betroffenen Verfahrensordnung durch sie das unabdingbare Mindestmaß des verfassungsrechtlich gewährleisteten rechtlichen Gehörs verletzt worden ist (vgl. BVerfGE 60, 305 ).

  • BGH, 17.12.1996 - VI ZR 50/96

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2012 - 1 BvR 2728/10
    Der Bundesgerichtshof hat daraus in ständiger Rechtsprechung die Pflicht der Gerichte abgeleitet, dem Antrag einer Partei auf mündliche Befragung gerichtlicher Sachverständiger nachzukommen (vgl. BGHZ 6, 398 ; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1986 - VI ZR 15/85 -, NJW-RR 1987, S. 339 ; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1996 - VI ZR 50/96 -, NJW 1997, S. 802 ).

    Ein Antrag auf Anhörung des Sachverständigen könne allerdings dann abgelehnt werden, wenn er verspätet oder rechtsmissbräuchlich gestellt wurde (BGHZ 35, 370 ; BGH, Urteile vom 21. Oktober 1986, a.a.O., und vom 17. Dezember 1996, a.a.O.).

  • BGH, 10.05.2005 - VI ZR 245/04

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des Gutachtens in der

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2012 - 1 BvR 2728/10
    Zwar sei richtig, dass die Bindung des Berufungsgerichts an die im ersten Rechtszug festgestellten Tatsachen gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO grundsätzlich entfalle, wenn das Erstgericht dem Antrag einer Partei auf Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen nicht entsprochen habe; auch müsse das Berufungsgericht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Hinweis auf BGH, Beschluss vom 10. Mai 2005 - VI ZR 245/04 -, MDR 2005, S. 1308) in einem solchen Fall dem im zweiten Rechtszug wiederholten Antrag grundsätzlich stattgeben.

    Habe das Erstgericht einem Antrag auf mündliche Anhörung des Sachverständigen verfahrensfehlerhaft nicht entsprochen, müsse das Berufungsgericht dem in zweiter Instanz wiederholten Antrag stattgeben (BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2005 - VI ZR 245/04 -, juris, und vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 295/08 -, NJW-RR 2009, S. 1361 ).

  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2012 - 1 BvR 2728/10
    bb) Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst grundsätzlich auch die Anhörung gerichtlicher Sachverständiger (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 -, NJW 1998, S. 2273).

    Die mündliche Anhörung des Sachverständigen ist zwar die nächstliegende, aber nicht die einzig mögliche Behandlung eines derartigen Antrags (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 1998, a.a.O.; vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1991 - VI ZR 234/90 -, NJW 1992, S. 1459 f.).

  • BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52

    Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2012 - 1 BvR 2728/10
    Der Bundesgerichtshof hat daraus in ständiger Rechtsprechung die Pflicht der Gerichte abgeleitet, dem Antrag einer Partei auf mündliche Befragung gerichtlicher Sachverständiger nachzukommen (vgl. BGHZ 6, 398 ; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1986 - VI ZR 15/85 -, NJW-RR 1987, S. 339 ; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1996 - VI ZR 50/96 -, NJW 1997, S. 802 ).
  • BGH, 14.07.2009 - VIII ZR 295/08

    Anspruch einer Partei auf Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2012 - 1 BvR 2728/10
    Habe das Erstgericht einem Antrag auf mündliche Anhörung des Sachverständigen verfahrensfehlerhaft nicht entsprochen, müsse das Berufungsgericht dem in zweiter Instanz wiederholten Antrag stattgeben (BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2005 - VI ZR 245/04 -, juris, und vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 295/08 -, NJW-RR 2009, S. 1361 ).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2012 - 1 BvR 2728/10
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gebietet, dass sowohl die gesetzliche Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Maß an rechtlichem Gehör eröffnet, das dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes auch in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gerecht wird und den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 60, 305 ; 74, 228 ).
  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83

    Verfassungsrechtliche Anforderung an den Begriff des "neuen" Angriffs- oder

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2012 - 1 BvR 2728/10
    Dem entspricht die Verpflichtung der Gerichte, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 67, 39 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2012 - 1 BvR 2728/10
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gebietet, dass sowohl die gesetzliche Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Maß an rechtlichem Gehör eröffnet, das dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes auch in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gerecht wird und den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 60, 305 ; 74, 228 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 234/90

    Aufklärungspflicht des Gerichts beim Sachverständigenbeweis trotz verspäteter

  • BGH, 27.02.1957 - IV ZR 290/56

    Rechtsstellung des Scheinvaters

  • BGH, 20.09.1961 - V ZR 46/60

    Antrag auf Sachverständigen-Vernehmung

  • LG Frankenthal, 16.12.2020 - 2 S 195/19

    Anspruch auf Beseitigung der am Gebäude befestigten Kamera sowie auf Unterlassung

    Die Nichtbeachtung verletzt grundsätzlich das rechtliche Gehör (BVerfG NJW 98, 2273; NJW 2012, 1346; NJW 2018, 3097).
  • BGH, 14.11.2017 - VIII ZR 101/17

    Verwertung der Beweiserhebung des selbständigen Beweisverfahrens im

    Beschränkungen des Antragsrechts können sich allenfalls aus dem - hier nicht vorliegenden - Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs oder der - hier von den Vorinstanzen angenommenen - Prozessverschleppung ergeben (BVerfG, NJW 2012, 1346 Rn. 14; BGH, Beschlüsse vom 23. November 2011 - IV ZR 49/11, FamRZ 2012, 297 Rn. 12; vom 7. Dezember 2010 - VIII ZR 96/10, NJW-RR 2011, 704 Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 18.11.2020 - VIII ZR 123/20

    Zustimmungsprozess zur Erhöhung der Wohnraummiete: Heranziehung des Berliner

    Kommt das Gericht einem von der Partei rechtzeitig gestellten, nicht rechtsmissbräuchlichen Antrag auf Erläuterung des Gutachtens nicht nach, liegt darin jedenfalls dann ein Verstoß gegen das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es den Antrag völlig übergeht oder ihm allein deshalb nicht nachkommt, weil das Gutachten ihm überzeugend und nicht weiter erörterungsbedürftig erscheint (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, NJW 1998, 2273 f.; NJW 2012, 1346, 1347; NZS 2018, 859; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - VI ZR 314/15, NJW-RR 2017, 762 Rn. 3; vom 14. November 2017 - VIII ZR 101/17, aaO Rn. 8 ff.; vom 10. Juli 2018 - VI ZR 580/15, aaO).
  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZN 872/16

    Zeugenbeweis - schriftliche Befragung des Zeugen - Fragerecht der Parteien -

    Dem entspricht die Verpflichtung der Gerichte, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. etwa BVerfG 24. August 2015 - 2 BvR 2915/14 - Rn. 15; 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 - Rn. 11) .

    Verletzungen einfachrechtlicher Verfahrensvorschriften sind somit im Einzelfall daraufhin zu überprüfen, ob unter Berücksichtigung des Wirkungszusammenhangs aller einschlägigen Normen der betroffenen Verfahrensordnung durch sie das unabdingbare Mindestmaß des verfassungsrechtlich gewährleisteten rechtlichen Gehörs verkürzt wurde (vgl. etwa BVerfG 24. August 2015 - 2 BvR 2915/14 - Rn. 16; 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 - Rn. 12) .

    Es ist vielmehr verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Fachgerichte die Beteiligten vorrangig darauf verweisen, Fragen und Einwendungen schriftlich vorzutragen, um (sachverständige) Zeugen damit zu konfrontieren (vgl. BVerfG 29. Mai 2013 - 1 BvR 1522/12 - Rn. 2, BVerfGK 20, 319; 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 - Rn. 15 mwN) .

    Vor diesem Hintergrund gehört es grundsätzlich zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs, dass die Parteien den Sachverständigen Fragen stellen, ihnen Bedenken vortragen und sie um eine nähere Erläuterung von Zweifelspunkten bitten können, weshalb der Anspruch auf rechtliches Gehör grundsätzlich auch die Anhörung gerichtlicher Sachverständiger umfasst (vgl. etwa BVerfG 6. März 2013 - 2 BvR 2918/12 - Rn. 19 ff.; 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 - Rn. 13 und 15; 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 - zu II 2 a der Gründe) .

  • BVerfG, 24.08.2015 - 2 BvR 2915/14

    Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn ein

    a) Art. 103 Abs. 1 GG gebietet, dass sowohl die gesetzliche Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Ausmaß an rechtlichem Gehör eröffnen, das dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes auch in Verfahren nach der Zivilprozessordnung gerecht wird und den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 60, 305 ; 74, 228 ; BVerfGK 20, 218 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 -, NJW 1998, S. 2273; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 -, NJW 2012, S. 1346 ).

    bb) Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst grundsätzlich auch die Anhörung gerichtlicher Sachverständiger (BVerfGK 20, 218 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 -, a.a.O.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 -, a.a.O., Rn. 13).

    Die mündliche Anhörung des Sachverständigen ist zwar die nächstliegende, aber nicht die einzig mögliche Behandlung eines derartigen Antrags (vgl. BVerfGK 20, 218 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 1998, a.a.O., S. 2274; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Januar 2012, a.a.O., Rn. 15).

    Es ist nicht auszuschließen, dass den Beschwerdeführern mit einer weiteren Befragung des Sachverständigen gelungen wäre, das Gutachten oder dessen Auslegung durch das Landgericht in Frage zu stellen und damit auch die Überzeugung des Landgerichts von dessen Richtigkeit zu erschüttern (vgl. BVerfGK 20, 218 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 1998, a.a.O., S. 2274; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Januar 2012, a.a.O., Rn. 21).

  • BVerfG, 06.03.2013 - 2 BvR 2918/12

    Verweigerung der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen im Zivilprozess

    Art. 103 Abs. 1 GG gebietet, dass sowohl die gesetzliche Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Ausmaß an rechtlichem Gehör eröffnen, das dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes auch in Verfahren nach der Zivilprozessordnung gerecht wird und den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 60, 305 ; 74, 228 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 -, NJW 1998, S. 2273; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 -, NJW 2012, S. 1346 ).

    b) Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst grundsätzlich auch die Anhörung gerichtlicher Sachverständiger (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 -, a.a.O.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 -, a.a.O., Rn. 13).

    Die mündliche Anhörung des Sachverständigen ist zwar die nächstliegende, aber nicht die einzig mögliche Behandlung eines derartigen Antrags (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 1998, a.a.O., S. 2274; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 -, a.a.O., Rn. 15; BGH, Urteil vom 10. Dezember 1991 - VI ZR 234/90 -, NJW 1992, S. 1459 f.).

    Auch das ist nicht genügend (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 -, a.a.O., Rn. 17).

    b) Die angegriffenen Entscheidungen des Landgerichts beruhen auf dem Rechtsverstoß, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass es dem Beschwerdeführer in einer mündlichen Anhörung gelungen wäre, das Gutachten oder dessen Auslegung durch das Gericht in Frage zu stellen und damit auch die Überzeugung des Landgerichts von dessen Richtigkeit zu erschüttern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 1998, a.a.O.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 -, a.a.O., Rn. 21).

  • LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 29/11

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente.

    Auf diverse Urteile des BGH sowie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2012, Az. 1 BvR 2728/10 wurde hingewiesen.

    Dem steht auch die zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2012 (Az.1 BvR 2728/10) nicht entgegen.

  • BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 2420/15

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Feststellung einer

    Im Ausgangspunkt zutreffend macht der Beschwerdeführer geltend, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör grundsätzlich auch die Anhörung gerichtlicher Sachverständiger umfasst (vgl. hierzu und zum Folgenden: BVerfGK 20, 218 ; 20, 319 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 -, NJW 1998, S. 2273 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 -, NJW 2012, S. 1346 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2015 - 2 BvR 2915/14 -, FamRZ 2015, S. 2042 ).

    Beachtet ein Gericht diese verfahrensrechtlichen Anforderungen nicht, so liegt darin jedenfalls dann ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es einen Antrag auf Erläuterung eines Sachverständigengutachtens völlig übergeht oder ihm allein deshalb nicht nachkommt, weil das Gutachten ihm überzeugend und nicht weiter erörterungsbedürftig erscheint; dagegen verlangt Art. 103 Abs. 1 GG nicht, einem rechtzeitigen und nicht missbräuchlichen Antrag auf Anhörung der Sachverständigen ausnahmslos Folge zu leisten: Die mündliche Anhörung eines Sachverständigen ist zwar die nächstliegende, aber nicht die einzig mögliche Behandlung eines derartigen Antrags (vgl. BVerfGK 20, 218 ; 20, 319 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 -, NJW 1998, S. 2273 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 -, NJW 2012, S. 1346 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2015 - 2 BvR 2915/14 -, FamRZ 2015, S. 2042 ).

  • AG Dortmund, 02.06.2020 - 425 C 3346/19

    Kündigungsverzicht "bis zum Tod des Mieters" bedarf der Schriftform!

    Dem Gericht ist dabei bewusst, dass es nach Art Abs. 1 GG den Parteien eines Gerichtsverfahrens zusteht, sich vor Erlass der gerichtlichen Entscheidung zu dem zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern und dass der Verpflichtung der Gerichte entspricht, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW 2012, 1346).
  • BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19

    Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens

    Dies entspricht auch der ständigen Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts (s. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. August 1995 - 2 BvR 175/95 - NJW-RR 1996, 183, vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 - ZIP 1998, 1047 , vom 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 - NJW 2012, 1346 Rn. 11 ff., vom 6. März 2013 - 2 BvR 2918/12 - NJW-RR 2013, 626 und vom 24. August 2015 - 2 BvR 2915/14 - FamRZ 2015, 2042 Rn. 15 ff.), die überwiegend zu einer im Detail andere Akzente setzenden Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte ergangen ist (aus jüngerer Zeit etwa BGH, Beschluss vom 30. Mai 2017 - VI ZR 439/16 - MDR 2017, 1320 Rn. 6, vom 14. November 2017 - VIII ZR 101/17 - MDR 2018, 358 Rn. 10, vom 10. Juli 2018 - VI ZR 580/15 - NJW 2018, 3097 Rn. 8 f. und vom 7. Mai 2019 - VI ZR 257/17 - juris Rn. 8).
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 100/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BGH, 07.05.2019 - VI ZR 257/17

    Rechtsstreit um das Bestehen eines Schadensersatzanspruchs aufgrund behaupteter

  • LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 211/16

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung

  • BGH, 03.08.2021 - VIII ZR 88/20

    Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete: Bestimmung der ortsüblichen

  • BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 54.19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Zulassungsgrund der

  • BVerfG, 29.05.2013 - 1 BvR 1522/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Form der

  • BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 40.19

    Beweiserleichterung für die erstmalige Anerkennung eines Asylsuchenden als

  • BVerwG, 21.10.2019 - 1 B 49.19
  • KG, 27.09.2018 - 8 U 145/14

    Schadensersatz wegen entgangener Miete nach fristloser Kündigung eines

  • BSG, 10.12.2013 - B 13 R 198/13 B

    Fragerecht eines Beteiligten gegenüber einem Sachverständigen in einem

  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2016 - L 6 VG 3508/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - psychiatrisches Sachverständigengutachten -

  • LSG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - L 6 VJ 1460/13

    Soziales Entschädigungsrecht - Impfschaden - Schutzimpfung - Epilepsie -

  • BSG, 02.04.2014 - B 3 P 14/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 47.19

    Frage der Feststellung einer allgemeinen Änderung der innenpolitischen

  • OLG Celle, 07.11.2013 - 4 W 177/13

    Pflicht des Gerichts zur Aufforderung des Sachverständigen zur Ergänzung seines

  • LG Frankenthal, 16.12.2020 - 2 Ss 195/19

    Kameraüberwachung

  • OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 82/15

    Sachverständigenbeweis; Anhörung; wesentlicher Verfahrensfehler; Aufhebung

  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 73-IV-15
  • OLG Köln, 27.02.2013 - 16 W 1/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Ladung eines Sachverständigen

  • BSG, 18.07.2012 - B 2 U 105/12 B
  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.2014 - L 6 VH 5821/10
  • VerfGH Saarland, 29.08.2016 - Lv 6/16
  • LAG Nürnberg, 25.03.2014 - 5 Sa 83/10

    Annahmeverzug - Leistungsvermögen - Anhörung gerichtlicher Sachverständiger

  • OLG Köln, 12.09.2016 - 17 W 261/15

    Beantragte Sachverständigenanhörung ist durchzuführen!

  • BSG, 31.10.2012 - B 2 U 245/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anspruch auf rechtliches Gehör - Antrag auf

  • BSG, 01.10.2015 - B 5 R 103/15 B

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Gehörsrüge; Anordnung des Erscheinens

  • OLG München, 12.12.2019 - 20 W 1503/19

    Sofortige Beschwerde gegen Beendigung des selbständiges Beweisverfahrens

  • OLG Brandenburg, 21.06.2017 - 53 Ss 55/17

    Berechtigung eines Inhabers einer polnischen Fahrerlaubnis zum Führen eines Kfz

  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2016 - L 6 VJ 2595/14
  • BSG, 07.02.2013 - B 13 R 71/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - beratungsärztlicher Dienst des

  • OLG Düsseldorf, 20.04.2023 - 26 W 8/20

    Barabfindung und Ausgleich der außenstehenden Aktionäre nach Abschluss eines

  • OLG Saarbrücken, 30.12.2014 - 1 U 52/14

    Verwertbarkeit eines medizinischen Sachverständigengutachtens: Fehlende

  • OLG Köln, 14.02.2019 - 11 W 8/19

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf mündliche Anhörung

  • OLG Köln, 01.06.2016 - 5 U 43/15

    Abweisung der Arzthaftungsklage, da Fehler bei der Nachbehandlung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2017 - L 10 U 32/14

    Arbeitsunfall

  • BSG, 01.09.2014 - B 1 KR 61/14 B
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - L 6 U 5276/13
  • BSG, 01.02.2018 - B 2 U 131/17 B
  • BSG, 31.07.2013 - B 2 U 123/13 B
  • LSG Baden-Württemberg, 31.01.2013 - L 7 R 2568/11
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2016 - L 6 U 4894/15
  • OVG Sachsen, 02.08.2013 - A 1 A 74/12

    Rechtliches Gehör, Beweisantrag, Beweisanregung, Gehörsrüge, amtliche Auskunft

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