Rechtsprechung
   BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 273/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,16691
BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 273/16 (https://dejure.org/2020,16691)
BVerfG, Entscheidung vom 27.05.2020 - 1 BvR 273/16 (https://dejure.org/2020,16691)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 273/16 (https://dejure.org/2020,16691)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,16691) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses hinsichtlich der Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke an elektronischen Leseplätzen nach gesetzlicher Regelung dieser Frage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresses hinsichtlich der Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke an elektronischen Leseplätzen nach gesetzlicher Regelung dieser Frage durch das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresses hinsichtlich der Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke an elektronischen Leseplätzen nach gesetzlicher Regelung dieser Frage durch das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Werks an elektronischen Leseplätzen; Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach Inkrafttreten des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes; Grundsatz der ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresses hinsichtlich der Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke an elektronischen Leseplätzen nach gesetzlicher Regelung dieser Frage durch das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 273/16
    Das Rechtsschutzbedürfnis an der verfassungsgerichtlichen Klärung besteht auch nicht ausnahmsweise fort (vgl. BVerfGE 119, 309 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Juli 2016 - 1 BvR 2534/14 -, Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 273/16
    Im Hinblick auf die geltend gemachte Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG steht der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde der in § 90 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität entgegen (vgl. BVerfGE 68, 368 ; 74, 102 ; 104, 65 ; 107, 395 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 273/16
    Soweit die Beschwerdeführerin das Urteil des Bundesgerichtshofs insoweit beanstandet, als es eine Annexvervielfältigung sowie die Ermöglichung von Anschlussnutzungen gestattet, ist das Rechtsschutzbedürfnis entfallen, weil nach nunmehr geltendem Gesetzesrecht ein auf vollständige Unterlassung gerichtetes Begehren der Beschwerdeführerin selbst im Falle einer Aufhebung der angegriffenen Entscheidungen keinen Erfolg mehr haben kann (vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ; 119, 292 ).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 273/16
    Soweit die Beschwerdeführerin das Urteil des Bundesgerichtshofs insoweit beanstandet, als es eine Annexvervielfältigung sowie die Ermöglichung von Anschlussnutzungen gestattet, ist das Rechtsschutzbedürfnis entfallen, weil nach nunmehr geltendem Gesetzesrecht ein auf vollständige Unterlassung gerichtetes Begehren der Beschwerdeführerin selbst im Falle einer Aufhebung der angegriffenen Entscheidungen keinen Erfolg mehr haben kann (vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ; 119, 292 ).
  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 273/16
    Im Hinblick auf die geltend gemachte Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG steht der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde der in § 90 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität entgegen (vgl. BVerfGE 68, 368 ; 74, 102 ; 104, 65 ; 107, 395 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 273/16
    Im Hinblick auf die geltend gemachte Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG steht der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde der in § 90 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität entgegen (vgl. BVerfGE 68, 368 ; 74, 102 ; 104, 65 ; 107, 395 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 273/16
    Im Hinblick auf die geltend gemachte Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG steht der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde der in § 90 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität entgegen (vgl. BVerfGE 68, 368 ; 74, 102 ; 104, 65 ; 107, 395 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 22.07.2016 - 1 BvR 2534/14

    Kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsbeschwerden von

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 273/16
    Das Rechtsschutzbedürfnis an der verfassungsgerichtlichen Klärung besteht auch nicht ausnahmsweise fort (vgl. BVerfGE 119, 309 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Juli 2016 - 1 BvR 2534/14 -, Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 2868/15

    Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz

    Soweit sich schließlich die Beschwerdeführerin zu III. mittelbar gegen den außer Kraft getretenen § 3 BremTourAbgG a.F. richtet, ist ihre Verfassungsbeschwerde unzulässig, da ihr das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juli 2016 - 1 BvR 2584/14 -, Rn. 10 m.w.N. und vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 273/16 -, Rn. 2 ff.).
  • BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16

    Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos

    Beschwerdeführende sind angehalten, ihre Verfassungsbeschwerden bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 273/16 -, Rn. 5; vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; und vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 717/18 -).
  • BVerfG, 10.11.2022 - 1 BvR 1623/17

    Verfassungsbeschwerde gegen eine unter Mitwirkung eines abgeordneten Richters

    a) Ein Beschwerdeführer ist angehalten, seine Verfassungsbeschwerde bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 273/16 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 14.02.2023 - 1 BvR 2845/16

    Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos

    Beschwerdeführende sind angehalten, ihre Verfassungsbeschwerden bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 273/16 -, Rn. 5; vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; und vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 717/18 -).
  • BVerfG, 22.10.2021 - 1 BvR 1416/17

    Verfassungsbeschwerde mangels ergänzenden Vortrags bei entscheidungserheblicher

    Ein Beschwerdeführer ist angehalten, seine Verfassungsbeschwerde bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 -, Rn. 57, 64; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 273/16 -, Rn. 5).
  • BVerfG, 14.02.2023 - 1 BvR 2683/16

    Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos

    Beschwerdeführende sind angehalten, ihre Verfassungsbeschwerden bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 273/16 -, Rn. 5; vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; und vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 717/18 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht