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   BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 2738/08   

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BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 2738/08 (https://dejure.org/2009,767)
BVerfG, Entscheidung vom 21.12.2009 - 1 BvR 2738/08 (https://dejure.org/2009,767)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 2738/08 (https://dejure.org/2009,767)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten eines Stromnetzbetreibers durch Abschöpfung von Mehrerlösen durch Netzentgelte, die übergangsbedingt zwischen erstmaligem Genehmigungsantrag und endgültiger Genehmigung anfallen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen Abschöpfung übergangsbedingter Mehrerlöse im Bereich des Stromnetzzugangs; Grundrechtsfähigkeit einer durch den schwedischen Staat beherrschten inländischen juristischen Person; Ermächtigungsgrundlage einer rückwirkenden Mehrerlösabschöpfung

  • energienetzrecht.de

    Verfassungsbeschwerde gegen Abschöpfung übergangsbedingter Mehrerlöse im Bereich des Stromnetzzugangs nicht zur Entscheidung angenommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde wegen Abschöpfung übergangsbedingter Mehrerlöse im Bereich des Stromnetzzugangs; Grundrechtsfähigkeit einer durch den schwedischen Staat beherrschten inländischen juristischen Person; Ermächtigungsgrundlage einer rückwirkenden Mehrerlösabschöpfung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Abschöpfung übergangsbedingter Mehrerlöse im Bereich des Stromnetzzugangs nicht zur Entscheidung angenommen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stromnetze und Netzentgelt

  • pwclegal.de (Kurzinformation)

    Mehrerlösabschöpfung verfassungskonform

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 449
  • NJW 2010, 1444 (Ls.)
  • NVwZ 2010, 373
  • DVBl 2010, 375
  • DÖV 2010, 365
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (42)

  • BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01

    Sozietätswechsel

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 2738/08
    Das Fehlen einer ausdrücklichen normativen Regelung bedeutet aber nicht notwendig, dass eine die Berufsausübung einschränkende Gerichtsentscheidung den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG widersprechen müsste (vgl. BVerfGE 37, 67 [77]; - 54, 224 [234 f.], - 80, 269 [279], - 82, 209 [224 f.]; - 108, 150 [159 f.]).

    Aus dem in Art. 20 Abs. 3 GG angeordneten Vorrang des Gesetzes folgt kein Verbot für den Richter, gegebenenfalls vorhandene gesetzliche Lücken im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung zu schließen (vgl. BVerfGE 108, 150 [160]).

    Die Gerichte sind, wenn sie Einschränkungen der grundsätzlich freien Berufsausübung für geboten erachten, an dieselben Maßstäbe gebunden, die nach Art. 12 Abs. 1 GG auch den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers einschränken (vgl. BVerfGE 54, 224 [235]; - 97, 12 [27]; - 108, 150 [160]).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 2738/08
    Sie umschließt auch die Freiheit, das Entgelt für berufliche Leistungen selbst festzusetzen oder mit den Interessenten auszuhandeln (vgl. BVerfGE 101, 331 [347]; - 106, 275 [298]).

    Gesetzliche Vergütungsregeln, Regeln über (Höchst-) Preise und hierauf gründende Entscheidungen, die auf die Einnahmen, die durch eine berufliche Tätigkeit erzielt werden können, und damit auch auf die Existenzerhaltung von nicht unerheblichem Einfluss sind, greifen in die Freiheit der Berufsausübung ein (vgl. BVerfGE 47, 285 [321]; - 101, 331 [347]; - 106, 275 [299]).

    Regelungen der Berufsausübung sind zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 68, 272 [282]; - 71, 183 [196 f.]; - 101, 331 [347]).

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 2738/08
    Dabei ist zu beachten, dass die Grundrechte vorrangig dem Schutz der Freiheitssphäre des einzelnen Menschen als natürlicher Person gegen Eingriffe der staatlichen Gewalt dienen (vgl. BVerfGE 15, 256 [262]; - 21, 362 [369]; - 59, 231 [255]; - 61, 82 [100 f.]; - 65, 1 [43]).

    Juristische Personen als Grundrechtsinhaber anzusehen und sie in den Schutzbereich bestimmter materieller Grundrechte einzubeziehen, ist mithin nur dann gerechtfertigt, wenn ihre Bildung und Betätigung Ausdruck der freien Entfaltung der natürlichen Personen ist (vgl. BVerfGE 21, 362 [369]; - 61, 82 [101]; - 68, 193 [205 f.]; - 75, 192 [195 f.]).

    Die Grundrechtsfähigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist vor diesem Hintergrund jedenfalls dann zu verneinen, wenn diese öffentliche Aufgaben wahrnimmt (vgl. BVerfGE 21, 362 [369 f.]; - 45, 63 [78]; - 61, 82 [101]; - 68, 193 [206]; - 70, 1 [15]).

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung

    (aaaa) Regelungen der Berufsausübung sind zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist sowie wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (BVerfG 21. Dezember 2009 - 1 BvR 2738/08 - Rn. 37 mwN, BVerfGK 16, 449) .
  • BGH, 08.05.2018 - VI ZR 295/17

    Anspruch des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes auf Schadensersatz für

    An die Stelle solcher Entgelte tritt der Ersatz für entgangene Entgelte (vgl. demgegenüber zur Berücksichtigung überhöhter, rechtsgrundlos vereinnahmter Netzentgelte BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2012 - EnVR 16/10, RdE 2012, 203 Rn. 49 ff.; vom 30. März 2011 - KZR 69/10, RdE 2011, 260; vom 21. Juli 2009 - EnVR 12/08, RdE 2010, 29 Rn. 8; vom 14. August 2008 - KVR 39/07, RdE 2008, 323 Rn. 20 ff., 30; BVerfG [K], Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 2738/08, BVerfGK 16, 449).
  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 3/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Heilmittelregress - Grundsatz Beratung vor Regress

    In Bezug auf die Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden hat das BVerfG ausdrücklich klargestellt, dass unter dem gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde berechtigten "jedermann" nur derjenige zu verstehen ist, der Träger von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten - also grundrechtsfähig - ist (BVerfGK 16, 449, 454 f = Juris RdNr 17) .
  • BGH, 30.01.2024 - EnVR 32/22

    Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor IV

    Mit dem Begriff der Mehrerlösabschöpfung wird der Umstand bezeichnet, dass die Bundesnetzagentur anlässlich der Genehmigung der Preise gemäß § 23a EnWG 2005 den Netzbetreibern aufgegeben hat, die von ihnen in der Zeit ab Antragstellung bis zur Genehmigung der beantragten Tarife im Vergleich zum genehmigten Entgelt erzielten Mehrerlöse zu berechnen und kostenmindernd in der nächsten Kalkulationsperiode zu berücksichtigen ("Mehrerlös-Auflage"; vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 39/07, RdE 2008, 323 - Vattenfall; BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 2738/08, juris Rn. 5 ff.).

    Zum einen war die Zulässigkeit der Mehrerlösabschöpfung erst 2009 rechtssicher geklärt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 2738/08, juris Rn. 5 ff.), und zum anderen macht die Betroffene selbst geltend, die meisten Netzentgeltgenehmigungen seien 2007, ferner weitere auch 2008 erteilt worden, so dass anzunehmen ist, dass auch in diesen Jahren Rückstellungen gebildet worden sind.

  • BVerfG, 07.09.2010 - 1 BvR 2160/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden eines Gasversorgungsunternehmens gegen die

    Insbesondere kann offen bleiben, ob hinsichtlich der Grundrechtsfähigkeit für ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts die gleichen Grundsätze gelten wie für inländische (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Februar 2006 - 2 BvR 575/05 -, NJW 2006, S. 2907 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 2738/08 -, NVwZ 2010, S. 373 ) und welchen Einfluss die beiden mittelbar beteiligten Staaten auf die Unternehmensführung der Beschwerdeführerin haben (vgl. dazu BVerfGE 115, 205 ).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2018 - 5 Kart 2/16
    Zwar habe das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 21.12.2009 (1 BvR 2738/08) entschieden, dass es nach Art. 23 Abs. 2a der Richtlinie 2003/54/EG des zweiten Energiebinnenmarktpakets ("BRL") den Mitgliedstaaten überlassen sei, ob sie die einzelnen Inhalte administrativ oder normativ regeln wollten.

    Wie das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 21.12.2009 (1 BvR 2738/08 Rn. 35, RdE 2010, 92 ff. "Netzentgeltregulierung, Stromnetzbetreiber Mehrerlössaldierung") entschieden hat, wirft die abstrakt-generelle Methodenbestimmung durch den Verordnungsgeber vor dem Hintergrund der - mit Art. 37 Abs. 6 EltRL nahezu identischen - Regelung der Befugnisse der Regulierungsbehörde in Art. 23 Abs. 2 BRL keine Bedenken auf (ebenso bereits Herrmann aaO S. 268; Schellberg aaO S. 10; Büdenbender aaO S. 7; Rosin/Krause aaO S. 18, Britz aaO).

    Widersprüche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Nichtannahmebeschluss vom 21.12.2009 (aaO) zu der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union liegen nach alledem nicht vor.

  • BFH, 06.02.2013 - I R 62/11

    Rückstellungen für Kostenüberdeckungen eines kommunalen Zweckverbandes -

    aa) Die Revision kann dazu nicht mit Erfolg darauf verweisen, dass der Bundesgerichtshof (BGH) zur Erzielung von sog. Mehrerlösen an Netzentgelten bei einer kostenbasierten Entgeltregulierung in der Beziehung zwischen Netzbetreibern und Netznutzern zwischen erstmaligem Genehmigungsantrag und Genehmigung nach Maßgabe des § 23a Abs. 5 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz) entschieden hat, dass ein Mehrerlös vom Netzbetreiber nicht behalten werden darf, weil dieser Erlös "rechtsgrundlos" erzielt worden ist (BGH-Beschlüsse vom 14. August 2008 KVR 39/07, Versorgungswirtschaft --VersorgW-- 2009, 87 [die Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos, s. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2009  1 BvR 2738/08, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2010, 373]; sowie vom 14. August 2008 KVR 27/07, Recht der Energiewirtschaft --RdE-- 2008, 334; s.a. Hageböke, Der Betrieb --DB-- 2011, 1480, 1543, 1544).
  • BFH, 16.11.2016 - II R 29/13

    Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit

    Die Einbeziehung juristischer Personen in den Schutzbereich materieller Grundrechte ist nur dann gerechtfertigt, wenn deren Bildung und Betätigung Ausdruck freier Entfaltung privater natürlicher Personen ist (vgl. BVerfG-Beschluss vom 21. Dezember 2009  1 BvR 2738/08, Deutsches Verwaltungsblatt 2010, 375, unter II.1.).
  • BGH, 08.10.2019 - EnVR 58/18

    Absehen von einer Anwendung der Regelungen in u.a. § 7 Abs. 1 StromNEV

    In Einklang mit diesen Grundsätzen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, das eine abstrakt-generelle Methodenbestimmung durch den Verordnungsgeber vor dem Hintergrund des Art. 23 Abs. 2 der Richtlinie 2003/54/EG keine Bedenken aufwirft (BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 2738/08, NVwZ 2010, 373 Rn. 35).
  • BVerwG, 23.02.2011 - 8 C 53.09

    Bundesrechnungshof; bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen

    (1) Grundrechte gelten grundsätzlich nicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie gesetzlich zugewiesene und geregelte öffentliche Aufgaben wahrnehmen (stRspr des BVerfG, z.B. Kammerbeschlüsse vom 9. Juni 2004 - 2 BvR 1248/03 u.a. - NVwZ 2005, 572 und vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 2738/08 - NVwZ 2010, 373 m.w.N.).
  • BGH, 31.01.2012 - EnVR 16/10

    Gemeindewerke Schutterwald

  • LSG Baden-Württemberg, 03.11.2020 - L 11 KR 2249/20

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Aufrechnung durch die Krankenkasse -

  • BGH, 30.01.2024 - EnVR 24/22

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

  • VG Köln, 25.02.2016 - 13 K 5017/13

    Mehrerlösabschöpfung einer natürlichen Monopolistin kein Geschäftsgeheimnis

  • BVerfG, 20.04.2010 - 1 BvR 1670/09

    Kostenfestsetzung gem § 202 SGG, Anl 1 Nr 1220 GKG 2004, Anl 1 Nr 1640 GKG 2004

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - 3 Kart 37/11

    Berücksichtigung von Mehrerlösen bei der Festsetzung der Erlösobergrenzen eines

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2021 - 3 Kart 798/19

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Festlegung von

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - 3 Kart 133/10

    Abschöpfung von Mehrerlösen im System der Anreizregulierung; Eintritt der

  • VGH Bayern, 31.05.2010 - 12 B 09.2484

    Wohnungsbauförderungs- und Wohnungsbindungsrecht einschließlich Mietpreisbindung,

  • BGH, 28.06.2022 - EnVR 16/20

    Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von

  • OLG Düsseldorf, 13.05.2020 - 3 Kart 702/19
  • OLG Naumburg, 09.11.2010 - 1 U 40/10

    Rückforderung von Stromnetzdurchleitungsentgelt: Anspruchsausschluss für von der

  • BGH, 28.06.2022 - EnVR 10/20

    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache: Festlegung des generellen sektoralen

  • OLG München, 08.05.2014 - 23 U 4155/13

    Verfassungsmäßigkeit der Pflicht der pharmazeutischen Unternehmen zur Gewährung

  • OLG Celle, 17.06.2010 - 13 U 155/09

    Festsetzung des Netznutzungsentgelts bei fehlendem Sachvortrag des Netzbetreibers

  • OLG Düsseldorf, 28.10.2020 - 3 Kart 842/19
  • SG Gelsenkirchen, 13.05.2020 - S 46 KR 2242/19
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2011 - 17 U 53/10

    Offenbarungspflichten der anlageberatenden Bank hinsichtlich Rückvergütungen für

  • VG Minden, 14.11.2017 - 10 L 992/17
  • VG Köln, 06.07.2011 - 24 K 6736/10

    "Kulturförderabgabe" rechtmäßig

  • LSG Bayern, 16.05.2013 - L 18 SO 220/11

    § 98 Abs. 5 SGB XII betrifft auch die örtliche Zuständigkeit des nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2013 - 13 A 474/11

    Verpflichtung eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens zur Aufstellung von

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - 2 U (Kart) 34/09

    Rückforderung überhöhter Netzdurchleitungsentgelte

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2010 - 17 U 181/09

    Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank über Rückvergütungen für die

  • OLG Brandenburg, 25.11.2014 - Kart U 4/12

    Altverträge über Stromeinspeisungen: Vergütungsanpassungsanspruch des Betreibers

  • OLG Düsseldorf, 15.10.2010 - 17 U 89/09

    Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank über Rückvergütungen für die

  • LSG Bayern, 20.09.2016 - L 18 SO 123/16

    Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

  • OLG Naumburg, 05.08.2010 - 1 U 32/10

    Energiewirtschaft: Isolierte Geltendmachung einer Rückforderung wegen überzahlter

  • VG Hamburg, 02.04.2014 - 15 E 5047/13

    Anspruch auf Abschluss der Ausbildung nach Einstellung des Diplomstudiengangs

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