Rechtsprechung
   BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2743/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1575
BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2743/10 (https://dejure.org/2010,1575)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2010 - 1 BvR 2743/10 (https://dejure.org/2010,1575)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 1 BvR 2743/10 (https://dejure.org/2010,1575)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,1575) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 12 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 2 GG
    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot der Ausstrahlung von Kampfsportsendungen erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer eA, mit der die Bayerische Landeszentrale für neue Medien verpflichtet werden sollte, die Ausstrahlung von Kampfsportsendungen vorläufig zu gestatten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 19 Abs 3 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG
    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer eA, mit der die Bayerische Landeszentrale für neue Medien verpflichtet werden sollte, die Ausstrahlung von Kampfsportsendungen vorläufig zu gestatten

  • Telemedicus

    Ausstrahlungsverbot für Kampfsportsendungen

  • Telemedicus

    Ausstrahlungsverbot für Kampfsportsendungen

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Ausstrahlung einer Sportsendung (hier: Sportart "Mixed Martial Arts") durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (im Folgenden: BLM); Widerspruch zwischen dem öffentlich verantwortetem und in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betriebenen Rundfunk ...

  • kanzlei.biz

    Ultimate Fighting muss in die zweite Runde

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer eA, mit der die Bayerische Landeszentrale für neue Medien verpflichtet werden sollte, die Ausstrahlung von Kampfsportsendungen vorläufig zu gestatten

  • ra.de
  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer eA, mit der die Bayerische Landeszentrale für neue Medien verpflichtet werden sollte, die Ausstrahlung von Kampfsportsendungen vorläufig zu gestatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Ausstrahlung einer Sportsendung (hier: Sportart "Mixed Martial Arts") durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (im Folgenden: BLM); Widerspruch zwischen dem öffentlich verantwortetem und in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betriebenen Rundfunk ...

  • rechtsportal.de

    Versagung der Ausstrahlung einer Sportsendung (hier: Sportart "Mixed Martial Arts") durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (im Folgenden: BLM); Widerspruch zwischen dem öffentlich verantwortetem und in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betriebenen Rundfunk ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot der Ausstrahlung von Kampfsportsendungen erfolglos

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Keine einstweilige Anordnung gegen Untersagung von Kampfsportsendung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mixed Martial Arts

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine einstweilige Anordnung gegen Ausstrahlungsverbot für Kampfsportsendungen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Ultimate Fighting" - Fernsehen darf keine jugendgefährdenden, extremen Kampfsportsendungen ausstrahlen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Untersagung der Ausstrahlung von Kampfsportsendungen "Ultimate Fighting" bei "Sport 1" rechtmäßig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ausstrahlungsverbot von Kampfsportsendungen erfolglos

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2011, 107
  • ZUM 2011, 234
  • afp 2011, 45
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2743/10
    Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).

    Ist die Verfassungsbeschwerde weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet, sind vielmehr die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; stRspr).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2743/10
    Die insoweit geltend gemachten Grundrechtsverletzungen könnten in einem verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgeräumt werden (vgl. BVerfGE 50, 30 ; 59, 63 ).
  • BVerfG, 16.10.2010 - 1 BvQ 39/10

    Beschränkung einer als Aufzug angemeldeten Versammlung auf ortsfeste Kundgebung -

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2743/10
    Die außerhalb der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG liegenden Rechtsbehelfe vor dem Bundesverfassungsgericht sind nicht die Verlängerung des einstweiligen Rechtsschutzes vor den Fachgerichten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Oktober 2010 - 1 BvQ 39/10 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92

    Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2743/10
    Wegen der meist weit tragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2743/10
    Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2743/10
    Neben der Frage, ob dem trotz des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots schon Art. 19 Abs. 3 GG entgegensteht, wird hier insbesondere die vom Bundesverfassungsgericht bisher offen gelassene Frage zu prüfen sein, ob und in welchem Umfang neben dem Programmveranstalter auch weitere Personen, die, wie die Beschwerdeführerin als Zulieferin einzelner Sendungen und Programmteile an der Veranstaltung von Rundfunk beteiligt sind, den Schutz der Rundfunkfreiheit genießen (vgl. BVerfGE 97, 298 ).
  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2743/10
    Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2743/10
    Ist die Verfassungsbeschwerde weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet, sind vielmehr die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; stRspr).
  • BVerwG, 06.05.2015 - 6 C 11.14

    Klagebefugnis; Programmänderungsverlangen; Landesmedienanstalt;

    Den Erlass einer einstweiligen Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 2743/10 - abgelehnt.
  • VGH Bayern, 13.01.2014 - 7 BV 13.1397

    Klagebefugnis der "Ultimate Fighting Championship" (UFC) gegen medienrechtliche

    Den von der Klägerin beantragten Erlass einer einstweiligen Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 8. Dezember 2010 (Az. 1 BvR 2743/10) abgelehnt.

    Die Frage, ob Maßnahmen der Medienaufsicht gegenüber Rundfunkveranstaltern wegen des Inhalts der Sendungen auch deren Produzenten und Zulieferer in eigenen Rechten tangieren und deshalb von ihnen angefochten werden können, ist bisher höchstrichterlich nicht geklärt und hat über den hier zu entscheidenden Einzelfall hinausgehende Bedeutung (vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2010 - 1 BvR 2743/10 - juris, Rn. 13).

  • VerfGH Bayern, 25.02.2021 - 8-VI-19

    Zwingend öffentlichrechtliche Ausgestaltung des Rundfunks in Bayern

    Das Bundesverfassungsgericht lehnte mit Beschluss vom 8. Dezember 2010 Az. 1 BvR 2743/10 den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit der Begründung ab, es sei anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden und der Klägerin entstehe kein so schwerer Nachteil, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung dringend geboten sei.
  • VGH Bayern, 20.09.2017 - 7 B 16.1319

    Ausstrahlungsverbot von Sendungen der "Ultimate Fighting Championship" (UFC) ist

    Den Erlass einer einstweiligen Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 2743/10 - abgelehnt.
  • StGH Hessen, 09.03.2011 - P.St. 2320

    1. Das Verfahren der Abstimmungsprüfung in § 15 Abs. 2 VAbstG HE i.V.m. §§ 51 und

    a) Bei der Anwendung von § 26 Abs. 1 StGHG geht der Staatsgerichtshof in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung von folgenden Grundsätzen aus (vgl. für viele etwa StGH, Beschl. v. 11.08.2004 - P.St. 1964 e.A. - juris; StGH NVwZ-RR 2003, S. 1; für das BVerfG vgl. aus jüngster Zeit Beschl. v. 08.12.2010 - 1 BvR 2743/10 - juris): Wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren ist bei der Prüfung, ob die einstweilige Anordnung dringend geboten ist, ein strenger Maßstab anzulegen.
  • VG Gießen, 03.03.2011 - 4 L 444/11

    Zulässigkeit einer Kampfsportveranstaltung

    Würde allerdings von der Antragstellerin auch die Zulassung von Jugendlichen zu ihrer Veranstaltung angestrebt, so wäre nach Ansicht des Gerichts aus Gründen des Jugendschutzes wegen des MMA-Kämpfen wohl innewohnenden Gewaltpotentials im Rahmen der Interessenabwägung von einem überwiegenden öffentlichen Interesse auszugehen gewesen (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2010 -1 BvR 2743/10 -), da dann eine Störung der öffentlichen Sicherheit zu besorgen wäre.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht