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   BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvR 8/74, 1 BvR 275/74   

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BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvR 8/74, 1 BvR 275/74 (https://dejure.org/1976,80)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.1976 - 1 BvR 8/74, 1 BvR 275/74 (https://dejure.org/1976,80)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 1976 - 1 BvR 8/74, 1 BvR 275/74 (https://dejure.org/1976,80)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Ersten Ausführungsverordnung zum Rechtsberatungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 41, 378
  • NJW 1976, 1349
  • AnwBl 1976, 244
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvL 80/53
    Auszug aus BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvR 8/74
    Für den Bereich der Zivilgerichtbarkeit ist in Gesetzgebung und Rechtsprechung geklärt, daß der Rechtsberater zum Auftreten in der mündlichen Verhandlung neben seiner berufsrechtlichen Erlaubnis noch einer besonderen Zulassung als Prozeßagent bedarf (§ 157 Abs. 3 ZPO ) und daß diese Einschränkung seiner Berufsausübung verfassungsrechtlich zulässig ist (BVerfGE 10, 185 ).

    Auch läßt sich die Auffassung vertreten, daß die beiden Verfahrensordnungen insoweit von verschiedenen Grundsätzen ausgehen: Während die Zivilprozeßordnung das geschäftsmäßige mündliche Verhandeln vor Zivilgerichten grundsätzlich dem Rechtsanwalt als einem Organ der Rechtspflege vorbehält (BVerfGE 10, 185 [198]), will die Verwaltungsgerichtsordnung die Vertretung des Bürgers in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, die nicht selten Spezialkenntnisse für entlegenere Rechtsmaterien erfordern, ersichtlich erleichtern (vgl. die Begründung zum Entwurf der Verwaltungsgerichtsordnung , BTDrucks. III/55, S. 48; ferner Koehler, DVBl. 1962, S. 187).

    Der Gesetzgeber wäre zwar verfassungsrechtlich nicht gehindert, im Rahmen einer gesetzlichen Fixierung von Berufsbildern die Tätigkeitsbereiche zwischen Rechtsanwälten und Rechtsbeiständen in dieser Weise voneinander abzugrenzen (vgl. BVerfGE 10, 185 [198 f.]).

  • BVerwG, 24.10.1973 - VI C 139.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zurückweisung eines

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvR 8/74
    Durch die angefochtenen, im wesentlichen übereinstimmenden Urteile vom 24. Oktober 1973 hat das Bundesverwaltungsgericht in beiden Verfahren unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidungen die Klage abgewiesen (BVerwGE 44, 124 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sie seinerseits wiederholt aufgeworfen, allerdings bislang noch nicht entschieden (BVerwGE 19, 339 [340]; Buchholz, BVerwG 355, RBerG Nr. 15; BVerwGE 44, 124 ).

  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 160.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvR 8/74
    Diese greift vielmehr als Berufsordnungsgesetz ergänzend dann ein, wenn der Bevollmächtigte geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgt, ohne als Rechtsanwalt zugelassen worden zu sein (vgl. BVerwGE 19, 339 [340 f.]; OVG Münster, OVGE 27, 86 [92]; VGH Mannheim, DVBl. 1962, S. 185).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sie seinerseits wiederholt aufgeworfen, allerdings bislang noch nicht entschieden (BVerwGE 19, 339 [340]; Buchholz, BVerwG 355, RBerG Nr. 15; BVerwGE 44, 124 ).

  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57

    Dampfkessel

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvR 8/74
    Um die damit verbundene Zersplitterung der Überwachung zu vermeiden, ließe sich auch erwägen, den Gerichtspräsidenten am Ort des Geschäftssitzes zu ermächtigen, im Bedarfsfall eine räumlich weiter reichende Erlaubnis zu erteilen, die - ähnlich wie die Zulassung eines Rechtsanwalts - als überregional wirkender Verwaltungsakt für alle Behörden und Gerichte verbindlich sein könnte (vgl. BVerfGE 11, 6 [19] ; OVG Münster OVGE 27, 86 [89]).
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvR 8/74
    Im Rahmen einer gesetzlichen Neuabgrenzung der entgeltlichen Berufsausübung von Rechtsanwälten und Rechtsbeiständen und in Verbindung mit angemessenen Übergangsregelungen (vgl. dazu BVerfGE 32, 1 [22 f.]) erschiene es nicht von vornherein ausgeschlossen, die Befugnis der Rechtsbeistände zum Auftreten im Regelfall auf ein örtlich begrenztes Gebiet zu beschränken und für Ausnahmefälle, namentlich bei Inhabern einer sachlich beschränkten Teilerlaubnis, die Erteilung einer örtlich weiter reichenden Erlaubnis vorzusehen.
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvR 8/74
    Nach diesem Grundsatz muß sich der Eingriff in die freie Berufsausübung mit sachgerechten und vernünftigen Erwägungen begründen lassen; das eingesetzte Mittel muß ferner geeignet und erforderlich sein, um den erstrebten Zweck zu erreichen; bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe muß die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt sein; je empfindlicher die freie Berufsausübung beeinträchtigt wird, desto stärker müssen die Gemeinwohlinteressen sein, denen die Regelung zu dienen bestimmt ist (BVerfGE 30, 292 [315 f.] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 425/52

    Strafbarkeit der Arzneiproduktion

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvR 8/74
    Einer solchen verfassungskonformen Auslegung steht jedoch entgegen, daß dann aus der Regelung ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt würde, das rechtsstaatlich nicht vertretbar wäre, weil es nicht erkennen läßt, unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf eine erweiterte Erlaubnis besteht (vgl. BVerfGE 9, 83 [87]); 20, 150 [155]).
  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73

    Kapazitätsausnutzung

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvR 8/74
    Demgemäß käme es auf die weiteren Ausführungen zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Satz 1 der Ersten Ausführungsverordnung (vgl. unten II.) nicht an, vielmehr wären die Verfassungsbeschwerden im Ergebnis zurückzuweisen (vgl. BVerfGE 39, 258 [264 f., 274]), wenn im Falle einer Aufbebung der angefochtenen Entscheidungen mit hinreichender Sicherheit anzunehmen wäre, das Bundesverwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen würden bei ihren erneuten Entscheidungen die bislang offengelassene Frage bejahen und daher das Begehren der Beschwerdeführer nunmehr mit der abgeänderten Begründung ablehnen, diesen fehle eine besondere Zulassung zum Verhandeln vor den Verwaltungsgerichten und vor Behörden mit gerichtsähnlich gestalteten Verfahren.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1967 - VIII B 564/66
    Auszug aus BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvR 8/74
    Die Frage, ob aus diesem Grunde § 157 ZPO auch für die Verwaltungsgerichtsbarkeit gilt, wird indessen in neuerer Zeit in Rechtsprechung und Schrifttum durchweg verneint (OVG Münster, NJW 1967, S. 1340; OVGE 27, 86 [89]; VGH Mannheim, DVBl. 1962, S. 185, mit zustimmender Anmerkung von Koehler; Schorn, Die Rechtsberatung, 2. Aufl., 1967, S. 192; Eyermann-Fröhler, VwGO , 6. Aufl., 1974, Rdn. 27 ff. zu § 67 ; Redeker-von Oertzen, VwGO , 5. Aufl., 1975, Anm. 11 zu § 67 ; Koehler, VwGO , 1960 , Anm. VI 3 zu § 67 ; Klinger, VwGO , 2. Aufl., 1964, Anm. C 2 b zu § 67 ; a.A. Altenhoff-Busch-Kampmann, RBerG , 3. Aufl., 1973, Rdn. 27; Tietgen, DVBl. 1961, S. 296).
  • BVerwG, 10.05.1955 - I C 121.53
    Auszug aus BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvR 8/74
    Die ursprünglich im Gesetz zusätzlich vorgesehene Bedürfnisprüfung wird bei deutschen Bewerbern seit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Jahre 1955 (BVerwGE 2, 85) wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht mehr vorgenommen.
  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 275/74

    Verfassungsmäßigkeit des § § 157 Abs. 3 S. 2 ZPO

  • BGH, 27.11.2019 - VIII ZR 285/18

    Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters "Lexfox"

    Zwar ist geklärt, dass der Erlaubnisvorbehalt für die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten gemäß Artikel 1 § 1 Abs. 1 RBerG grundsätzlich verfassungsgemäß ist: Das Rechtsberatungsgesetz dient dem Schutz der Rechtsuchenden und der geordneten Rechtspflege; zur Erreichung dieser Zwecke ist es erforderlich und angemessen (BVerfG, 1 BvR 8/74, 1 BvR 275/74 v. 25. Februar 1976, BVerfGE 41, 378 [390] [...]).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Der Bürger, dessen Grundrechte durch einen Genehmigungsvorbehalt berührt würden, müsse einen Rechtsanspruch auf Genehmigungserteilung haben, wenn ein gesetzlicher Versagungsgrund nicht vorliege (BVerfGE 8, 71 (76); 20, 150 (158); 34, 165 (200); 41, 378 (399); 46, 120 (157)).
  • BGH, 13.07.2021 - II ZR 84/20

    Sammelklage-Inkasso nach Insolvenz von Air Berlin zulässig

    Dabei handelt es sich grundsätzlich um beachtliche Gründe des Gemeinwohls (BVerfGE 41, 378, 390; 97, 12, 26 f.; BVerfG, NJW 2004, 2662; NJW-RR 2004, 1570 f. jeweils zum RBerG; RegE RDG, BT-Drucks. 16/3655, S. 45; Overkamp/Overkamp in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., Einl. RDG Rn. 10).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 275/74   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Umfang der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahrn - Gebühren des Rechtsbeistands

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslagen des Beschwerdeführers - Landeskasse - Beschwerdeführer - Rechtsbeistand - Erstattnungsfähigkeit von Gebühren

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 50, 254
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.10.1968 - VII B 10/67

    Finanzgerichtliches Verfahren - Rechtsanwalt - Gebühren - Auslagen

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 275/74
    Für den Rechtsanwalt ist der Erstattungsanspruch ein Ausgleich für die von ihm kraft seiner allgemeinen berufsrecbtlichen Befugnis zur Rechtsbesorgung bewirkte, prinzipiell nur gegen Entgelt zu erbringende geldwerte Leistung; er ist das notwendige Korrelat für die in eigener Sache als Berufsarbeit entfaltete Tätigkeit (vgl. Herbert Schmidt, NJW 1970, 1406; Gerold-Schmidt, BRAGO , 5. Aufl., § 1 Rdn. 75 a.E. m.w.N.; zustimmend AG Nürnberg, AnwBl 1971, 59; AG Bonn, AnwBl 1971, 60; LG Nürnberg-Fürth, AnwBl 1971, 213; vgl. auch BFH 94, 113; BFH, BStBl. 1977 11, 82; LAG Frankfurt, NJW 1953, 1080).
  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 148/75

    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfasungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 275/74
    Die Eigenständigkeit dieser Regelung schließt nicht aus, ergänzend Grundsätze des sonstigen Prozeßrechts heranzuziehen, soweit dem nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegenstehen (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]).
  • BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvR 8/74

    Verfassungswidrigkeit der Ersten Ausführungsverordnung zum Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 275/74
    Der Rechtspfleger hat es bei der Festsetzung der dem beschwerdeführenden Rechtsbeistand zu erstattenden notwendigen Auslagen (BVerfGE 41, 378 ) abgelehnt, in diese Festsetzung auch eine halbe Gebühr einzubeziehen.
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    e) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, aus dem sich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ableitet, ist unter dem Vorbehalt der "verfassungsmäßigen Ordnung" gewährleistet, d. h. der Gesamtheit der Normen, die formell und materiell der Verfassung gemäß sind (BVerfGE 6, 32; 50, 256 (262) [BVerfG 28.02.1979 - 1 BvR 275/74]).
  • LG Darmstadt, 15.03.2017 - 5 T 515/16

    Vergütung von Inkassounternehmen bei Eigenvertretung im Zwangsvollstreckungsrecht

    Diese Vorschrift ist jedoch auf Inkassounternehmen entsprechend anwendbar (siehe für Rechtsbeistände: LG Hanau, Beschl. v. 07.09.2016, Az. 8 T 88/16, Bl. 36 d.A.; LG Berlin, Beschl. v. 13.08.2016, Az. 51 T 95/16, Bl. 30 d.A.; LG Halle, Beschl. v. 21.03.2016, Az. 1 T 34/16, Bl. 38 d.A.; im Ergebnis wohl auch AG Strausberg, Beschl. v. 22.01.2012, Az. 11 M 2699/11; ähnlich zum Mahnverfahren: OLG Hamm, Beschl. v. 28.06.2001, Az. 23 W 203/01, juris Rn. 5; ähnlich zu § 34a BVerfGG: BVerfG, Beschluss v. 28.02.1979, Az. 1 BvR 275/74, juris Rn. 3 f.).

    (2) Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht bereits in einem Beschluss vom 28.02.1979 (Az. 1 BvR 275/74, juris Rn. 3 f.) entschieden, dass die Vorschrift des § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO (damals noch § 91 Abs. 2 S. 4 ZPO) auf die Eigenvertretung eines Rechtsbeistands entsprechend anwendbar ist.

  • BVerfG, 28.09.2023 - 2 BvR 739/17

    Teilweise erfolgreiche sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Insbesondere bestehen keine Bedenken, im Verfassungsbeschwerdeverfahren im Regelfall die Grundsätze des § 91 ZPO entsprechend heranzuziehen (vgl. BVerfGE 50, 254 ; 89, 313 ).

    Diese Regelung ist auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren anwendbar (vgl. BVerfGE 50, 254 ; 81, 387 ).

  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Bei der Auslegung des Begriffs "notwendig" kann insbesondere auf die Maßstäbe des § 91 ZPO zurückgegriffen werden, soweit nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegenstehen (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; 50, 254 [255]; 81, 387 [389]; 88, 382 [383]; 89, 313 [314]; Mellinghoff, in: Umbach/Clemens, BVerfGG -Kommentar 1992, § 34 a Rdnr. 17; Ulsamer, in: Maunz/Schmidt- Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG -Kommentar, Loseblatt, 3. Aufl., Stand: 13. Erg.Lfg.

    Wie im Zivilprozeß kann ein Rechtsanwalt, der sich als Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht selbst vertritt, in entsprechender Anwendung des § 91 Abs. 2 Satz 4 ZPO Erstattung in Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines bevollmächtigten Rechtsanwalts geltend machen (vgl. BVerfGE 50, 254 [255]; 53, 207 [212 f.]; 71, 23 [24]; 81, 387 [389]; BVerfG, AnwBl. 1976, 163).

  • BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08

    Verletzung des Gebots des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Wie im Zivilprozess kann der Beschwerdeführer, der sich als Rechtsanwalt vor dem Bundesverfassungsgericht selbst vertritt, in entsprechender Anwendung des § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO Auslagen in Höhe der gesetzlichen Gebühren eines bevollmächtigten Rechtsanwaltes geltend machen (vgl. BVerfGE 50, 254 ; 53, 207 ; 71, 23 ; 81, 387 ).
  • BVerfG, 27.10.2010 - 1 BvR 2736/08

    Zurückweisung einer sofortiger Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss im

    Diese Regelung schließt es jedoch nicht aus, ergänzend Grundsätze des sonstigen Prozessrechts heranzuziehen, soweit dem nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegen stehen (vgl. BVerfGE 46, 321 ; 50, 254 ; 81, 387 , 89, 313 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2008 - 2 BvR 274/03, 2 BvR 937/03 -, NJW 2008, S. 3207).

    Im Regelfall spricht nichts dagegen, die Grundsätze des § 91 ZPO entsprechend anzuwenden (vgl. BVerfGE 50, 254 ; 89, 313 ); eine schematische Anwendung der Regelungen der ZPO kommt indes nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 46, 321 ).

  • BVerfG, 02.12.1993 - 2 BvR 1041/88

    Erfolglose Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Die Eigenständigkeit dieser Regelung schließt nicht aus, ergänzend Grundsätze des sonstigen Prozeßrechts heranzuziehen, soweit dem nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegenstehen (BVerfGE 46, 321 ; 50, 254 ).

    Insbesondere bestehen keine Bedenken, im Verfassungsbeschwerde-Verfahren im Regelfall die Grundsätze des § 91 ZPO entsprechend heranzuziehen (vgl. BVerfGE 50, 254 ; Mellinghoff in: Mitarbeiterkommentar, BVerfGG, 1992, § 34a BVerfGG Rdnr. 17; Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, § 34a BVerfGG Rdnrn. 15, 24).

  • BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92

    Notwendige Auslagen im verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Die Eigenständigkeit dieser Regelung schließt nicht aus, ergänzend Grundsätze des sonstigen Prozeßrechts heranzuziehen, soweit dem nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegenstehen (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; 50, 254 [255]; 88, 382 [383]).

    Insbesondere bestehen keine Bedenken, im Verfassungsbeschwerde-Verfahren im Regelfall die Grundsätze des § 91 ZPO entsprechend heranzuziehen (vgl. BVerfGE 50, 254 [255]; Mellinghoff, in: Mitarbeiterkommentar, BVerfGG , 1992, § 34a BVerfGG Rdn. 17; Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, § 34a BVerfGG Rdn. 15, 24).

  • LG Darmstadt, 14.02.2017 - 5 T 622/16

    Vergütung eines Rechtsbeistands bei Eigenvertretung im Zwangsvollstreckungsrecht

    Diese Vorschrift ist jedoch auf Rechtsbeistände entsprechend anwendbar (so auch LG Hanau, Beschl. v. 07.09.2016, Az. 8 T 88/16, Bl. 36 d.A.; LG Berlin, Beschl. v. 13.08.2016, Az. 51 T 95/16, Bl. 30 d.A.; LG Halle, Beschl. v. 21.03.2016, Az. 1 T 34/16, Bl. 38 d.A.; im Ergebnis wohl auch AG Strausberg, Beschl. v. 22.01.2012, Az. 11 M 2699/11; ähnlich zum Mahnverfahren: OLG Hamm, Beschl. v. 28.06.2001, Az. 23 W 203/01, juris Rn. 5; ähnlich zu § 34a BVerfGG: BVerfG, Beschluss v. 28.02.1979, Az. 1 BvR 275/74, juris Rn. 3 f.).

    Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht bereits in einem Beschluss vom 28.02.1979 (Az. 1 BvR 275/74, juris Rn. 3 f.) entschieden, dass die Vorschrift des § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO (damals noch § 91 Abs. 2 S. 4 ZPO) auf die Eigenvertretung eines Rechtsbeistands entsprechend anwendbar ist.

  • BVerfG, 28.06.2004 - 1 BvR 603/04

    Keine Abrechnung des Zeitaufwands einer Naturalpartei im Verwaltungsprozess nach

    Es kann offen bleiben, ob die unterschiedliche kostenrechtliche Behandlung hinreichend dadurch gerechtfertigt ist, dass die Tätigkeit des Rechtsanwalts in eigener Sache als Berufsarbeit qualifiziert wird und ihm die Rechtsanwaltsgebühr deswegen nicht (nur) als Ersatz für seinen Zeitaufwand zusteht, sondern weil er so behandelt wird, als habe er sich eines Rechtsanwalts bedient (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 27. November 1989 - 1 BvR 1349/89 -, in JURIS veröffentlicht; unter Hinweis auf BVerfGE 50, 254 ).
  • BVerfG, 27.10.2010 - 2 BvR 2736/08

    Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe der Entschädigung für die Enteignung zum

  • BVerwG, 22.12.1997 - 8 B 250.97

    Selbständig - Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage

  • BVerfG, 09.10.1985 - 1 BvR 362/83

    Rechtsschutzinteresse an der Festsetzung des Gegenstandswertes

  • BVerfG, 27.11.1989 - 1 BvR 1349/89

    Kostenrechtlich unterschiedliche Behandlung von sich in eigener Sache

  • LSG Baden-Württemberg, 12.04.1995 - L 5 B 264/95
  • BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvR 8/74
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