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   BVerfG, 21.11.2007 - 1 BvR 2793/07   

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https://dejure.org/2007,17130
BVerfG, 21.11.2007 - 1 BvR 2793/07 (https://dejure.org/2007,17130)
BVerfG, Entscheidung vom 21.11.2007 - 1 BvR 2793/07 (https://dejure.org/2007,17130)
BVerfG, Entscheidung vom 21. November 2007 - 1 BvR 2793/07 (https://dejure.org/2007,17130)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Begründungsfrist für eine Verfassungsbeschwerde und Anforderungen an eine fristgerechte und ordnungsgemäße Begründung sowie Folgen ihrer Versäumnis

  • Judicialis

    BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2 § 92
    Anforderungen an die Einhaltung der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 42/04

    Staatsgeschenk

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2007 - 1 BvR 2793/07
    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Mai 2007 - I ZR 42/04 -,.
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2007 - 1 BvR 2793/07
    Die fristgerechte Begründung erfordert gemäß § 92 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG insbesondere, dass entweder die angegriffenen Entscheidungen selbst vorgelegt oder wenigstens ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt werden oder dass sich der Beschwerdeführer mit ihnen in einer Weise auseinandersetzt, dass beurteilt werden kann, ob sie mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2007 - 1 BvR 2793/07
    Die fristgerechte Begründung erfordert gemäß § 92 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG insbesondere, dass entweder die angegriffenen Entscheidungen selbst vorgelegt oder wenigstens ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt werden oder dass sich der Beschwerdeführer mit ihnen in einer Weise auseinandersetzt, dass beurteilt werden kann, ob sie mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 06.06.2001 - 1 BvR 859/01

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2007 - 1 BvR 2793/07
    Nur so wird der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang vollständig, aus sich heraus verständlich und nachvollziehbar dargelegt und das Bundesverfassungsgericht in die Lage versetzt, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens allein aufgrund der Beschwerdeschrift und der ihr beigefügten Anlagen zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2001 - 1 BvR 859/01 -, JURIS).
  • KG, 12.12.2003 - 5 U 219/03

    Verstoß gegen das Benennungsrecht ; Bemalung der Mauersegmente als Werkqualität ;

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2007 - 1 BvR 2793/07
    b) das Urteil des Kammergerichts vom 12. Dezember 2003 - 5 U 219/03 -,.
  • BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 2126/17

    Verfristete Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im

    Die fristgerechte Begründung erfordert gemäß § 92 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG insbesondere, dass entweder die angegriffenen Entscheidungen selbst vorgelegt oder wenigstens ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt werden oder dass sich der Beschwerdeführer mit ihnen in einer Weise auseinandersetzt, dass beurteilt werden kann, ob sie mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2007 - 1 BvR 2793/07, juris, Rn. 2; stRspr).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1301/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des sächsischen

    Erforderlich ist ein derart substantiierter Vortrag, dass eine Entscheidung darüber, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß zumindest möglich erscheint, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens allein aufgrund der Beschwerdeschrift und der ihr beigefügten Anlagen möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2007 - 1 BvR 2793/07 -, Rn. 2).
  • VerfGH Bayern, 10.02.2014 - 53-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: keine Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge;

    Der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang muss vollständig und nachvollziehbar derart dargelegt werden, dass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (vgl. zu den entsprechenden Begründungsanforderungen bei einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht BVerfG vom 21.11.2007 - 1 BvR 2793/07- juris Rn. 2 m. w. N.).

    Die Beschwerdeschrift vom 9. Juli 2012 selbst gibt die Gründe der angegriffenen Entscheidungen nur in Auszügen wieder, wobei diese Ausführungen keinen zusammenhängenden und verständlichen Gesamteindruck vom Inhalt der Entscheidungen vermitteln (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG vom 5.5.2004 - 1 BvR 341/04 - juris Rn. 2; vom 21.11.2007 - 1 BvR 2793/07 - juris Rn. 2).

  • VerfGH Bayern, 26.07.2012 - 88-VI-11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen

    Der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang muss vollständig und nachvollziehbar derart dargelegt werden, dass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (vgl. zu den entsprechenden Begründungsanforderungen bei einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht BVerfG vom 21.11.2007 Az. 1 BvR 2793/07 m. w. N.).

    In der Beschwerdeschrift selbst werden die Entscheidungsgründe nicht im Einzelnen wiedergegeben, die Ausführungen vermitteln keinen zusammenhängenden Gesamteindruck vom Inhalt des Urteils (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG vom 6.6.2001 Az. 1 BvR 859/01; BVerfG vom 21.11.2007 Az. 1 BvR 2793/07).

  • BVerfG, 18.03.2019 - 1 BvR 2331/18

    Nichtannahmebeschluss: Plausible Minimalbegründung als Voraussetzung für die

    Ohne eine plausible Minimalbegründung in dem vorgenannten Sinne kommt eine Wiedereinsetzung mit dem Ziel, vorhandene Substantiierungsmängel einer bereits erhobenen Verfassungsbeschwerde zu heilen, jedenfalls nicht in Betracht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2007 - 1 BvR 2793/07 -, juris, Rn. 4).
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