Rechtsprechung
   BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 2918/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2813
BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 2918/09 (https://dejure.org/2010,2813)
BVerfG, Entscheidung vom 04.02.2010 - 1 BvR 2918/09 (https://dejure.org/2010,2813)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 1 BvR 2918/09 (https://dejure.org/2010,2813)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2813) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung der Berufswahlfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) durch Befristung der Bestellung zu bevollmächtigtem Bezirksschornsteinfeger gem § 48 S 2 SchfHwG - Zur Rechtfertigung von Berufszugangsregelungen, die ihrerseits Berufszugangshindernisse abmildern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 72 Abs 2 GG, Art 74 Abs 1 Nr 11 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Berufswahlfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) durch Befristung der Bestellung zu bevollmächtigtem Bezirksschornsteinfeger gem § 48 S 2 SchfHwG - Zur Rechtfertigung von Berufszugangsregelungen, die ihrerseits Berufszugangshindernisse ...

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Befristung der Bestellung zu bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern; Voraussetzung des Erlöschens einer Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister; Zulässigkeit von Wiederbestellungen zu Bezirksschornsteinfegern nach erneuter Ausschreibung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Berufswahlfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) durch Befristung der Bestellung zu bevollmächtigtem Bezirksschornsteinfeger gem § 48 S 2 SchfHwG - Zur Rechtfertigung von Berufszugangsregelungen, die ihrerseits Berufszugangshindernisse ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Berufswahlfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) durch Befristung der Bestellung zu bevollmächtigtem Bezirksschornsteinfeger gem § 48 S 2 SchfHwG - Zur Rechtfertigung von Berufszugangsregelungen, die ihrerseits Berufszugangshindernisse ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Befristung der Bestellung zu bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern; Voraussetzung des Erlöschens einer Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister; Zulässigkeit von Wiederbestellungen zu Bezirksschornsteinfegern nach erneuter Ausschreibung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 29
  • NVwZ-RR 2011, 385
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 2918/09
    bb) Der Verlust der Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger nach Maßgabe der Übergangsregelung des § 48 Satz 2 SchfHwG zugunsten derjenigen, die die zulassungsbeschränkte Tätigkeit bislang in erlaubter Weise ausgeübt haben, genügt vor diesem Hintergrund nicht nur dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sondern auch dem Gebot des Vertrauensschutzes (vgl. dazu BVerfGE 68, 272 ; 75, 246 ; 98, 265 ).

    Die nähere Ausgestaltung einer Übergangsregelung ist dem Gesetzgeber überlassen (vgl. BVerfGE 21, 173 ; 68, 272 ; 98, 265 ).

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 2918/09
    bb) Der Verlust der Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger nach Maßgabe der Übergangsregelung des § 48 Satz 2 SchfHwG zugunsten derjenigen, die die zulassungsbeschränkte Tätigkeit bislang in erlaubter Weise ausgeübt haben, genügt vor diesem Hintergrund nicht nur dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sondern auch dem Gebot des Vertrauensschutzes (vgl. dazu BVerfGE 68, 272 ; 75, 246 ; 98, 265 ).

    Die nähere Ausgestaltung einer Übergangsregelung ist dem Gesetzgeber überlassen (vgl. BVerfGE 21, 173 ; 68, 272 ; 98, 265 ).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 2918/09
    Solche sind in der Regel nur zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut zulässig (vgl. BVerfGE 7, 377 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 2918/09
    bb) Der Verlust der Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger nach Maßgabe der Übergangsregelung des § 48 Satz 2 SchfHwG zugunsten derjenigen, die die zulassungsbeschränkte Tätigkeit bislang in erlaubter Weise ausgeübt haben, genügt vor diesem Hintergrund nicht nur dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sondern auch dem Gebot des Vertrauensschutzes (vgl. dazu BVerfGE 68, 272 ; 75, 246 ; 98, 265 ).
  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 2918/09
    Da Wettbewerb notwendige Folge der Berufsfreiheit ist (vgl. BVerfGE 87, 363 ) und Konkurrenzschutz deshalb selbst als Nebenwirkung einer Berufsregelung so weit wie möglich vermieden werden muss (vgl. BVerfGE 11, 168 ), kann das Ziel der Marktöffnung auch objektive Berufszugangsregelungen rechtfertigen, die ihrerseits objektive Berufszugangshindernisse für eine Vielzahl anderer Prätendenten abmildern.
  • BVerfG, 21.08.2002 - 1 BvR 1444/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Aufgabe der amtlichen Börsenpreisfeststellung und

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 2918/09
    Diese vergrößerte Berufsausübungsfreiheit für alle Personen, die künftig eine Chance auf Zugang zu der begehrten Tätigkeit erhalten, stellt einen Gemeinwohlbelang dar, der einen Eingriff in die Berufsfreiheit der bisherigen Monopolinhaber rechtfertigen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. August 2002 - 1 BvR 1444/02 -, NJW 2002, S. 3460 ).
  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 2918/09
    Erforderlich ist eine Abwägung der Einzelinteressen der Betroffenen mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens (vgl. BVerfGE 64, 72 ).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 2918/09
    Der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterliegt nur, ob der Gesetzgeber bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe unter Berücksichtigung aller Umstände die Grenze der Zumutbarkeit überschritten hat (vgl. BVerfGE 43, 242 ).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 2918/09
    Da Wettbewerb notwendige Folge der Berufsfreiheit ist (vgl. BVerfGE 87, 363 ) und Konkurrenzschutz deshalb selbst als Nebenwirkung einer Berufsregelung so weit wie möglich vermieden werden muss (vgl. BVerfGE 11, 168 ), kann das Ziel der Marktöffnung auch objektive Berufszugangsregelungen rechtfertigen, die ihrerseits objektive Berufszugangshindernisse für eine Vielzahl anderer Prätendenten abmildern.
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 2918/09
    Die nähere Ausgestaltung einer Übergangsregelung ist dem Gesetzgeber überlassen (vgl. BVerfGE 21, 173 ; 68, 272 ; 98, 265 ).
  • BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72

    Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes

  • VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4229/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)

    vgl. BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377 (406); aus neuerer Zeit etwa Beschlüsse vom 4. Februar 2010 - 1 BvR 2918/09 -, NVwZ-RR 2011, 385, und vom 8. Juni 2010 - 1 BvR 2011/07 -, BVerfGE 126, 112 (140 ff.), mit weiteren Nachweisen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2014 - 4 LB 24/12

    Berufung einer Nerzfarmbetreiberin stattgegeben: Berufswahlbeschränkende

    Bei der Veranschlagung der gegenläufigen Belange der Farmbetreiber, die wegen des vergrößerten Flächenbedarfes und der höheren Kosten für größere Haltungseinrichtungen finanzielle Einbußen erleiden, ist verfassungsrechtlich zu berücksichtigen, dass künftige Erwerbsmöglichkeiten als solche nicht dem Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG unterfallen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 01.11.2010 - 1 BvR 261/10 -, Juris Rn. 11; Beschl. v. 04.02.2010 - 1 BvR 2918/09 -, NVwZ-RR 2011, 385, Juris Rn. 14; Beschl. v. 31.08.2009 - 1 BvR 3275/07 -, DVBl. 2009, 1440, Juris Rn. 7; BVerwG, Urt. v. 23.10.2008 - a.a.O. -, Juris Rn. 44).
  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 61/09 R

    Fremdrente - Übergangsregelung des Art 6 § 4c Abs 2 FANG - Verfassungsmäßigkeit

    Maßgeblich ist allein, ob der Gesetzgeber bei der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe unter Berücksichtigung aller Umstände die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschritten hat (vgl BVerfG vom 4.2.2010 - 1 BvR 2918/09 - Juris RdNr 18; BVerfG vom 8.2.1977 - BVerfGE 43, 242, 288 f; s allgemein zu Übergangsrecht und Vertrauensschutz Schlegel, VSSR 2004, 313 ff) .
  • VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4455/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)

    vgl. BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377 (406); aus neuerer Zeit etwa Beschlüsse vom 4. Februar 2010 - 1 BvR 2918/09 -, NVwZ-RR 2011, 385, und vom 8. Juni 2010 - 1 BvR 2011/07 -, BVerfGE 126, 112 (140 ff.), mit weiteren Nachweisen.
  • BVerwG, 21.09.2023 - 3 B 44.22

    Vergabe von Leistungen der Notfallrettung im öffentlichen Rettungsdienst; hier:

    Beschränkungen der Berufsfreiheit durch objektive Berufszugangsvoraussetzungen sind im Allgemeinen nur zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlich schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut gerechtfertigt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 - BVerfGE 102, 197 = juris Rn. 69; Kammerbeschluss vom 4. Februar 2010 - 1 BvR 2918/09 - juris Rn. 15, jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 22.12.2011 - 22 B 11.1139

    Konkurrentenstreit um die Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister -

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Beschlüssen vom 4. Februar 2010 (Az. 1 BvR 2918/09 RdNr. 13 und GewArch 2010, 456 RdNr. 20) zwar Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 11, Art. 72 Abs. 2 GG geäußert, weil ein Gewerbe betroffen sei, das in der Regel nur lokale oder regionale Arbeitsbereiche bilde.

    Auch das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass im Hinblick auf die Auswahlkriterien des § 9 Abs. 4 SchfHwG Altbewerber in vielen Fällen realistische Aussichten haben dürfen, bei der Ausschreibung von Bezirken berücksichtigt zu werden (vgl. BVerfG vom 4.2.2010 Az. 1 BvR 2918/09 RdNr. 21 unter Hinweis auf Schira/Schwarz, a.a.O., RdNr. 31 f. zu § 9 SchfHwG).

  • BVerwG, 21.12.2016 - 10 B 26.15

    (hälftige) Beitragserstattung; Bezirksschornsteinfegermeister; Eigentum;

    Die vom Kläger angeführten Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2010 - 1 BvR 2514/09 und 1 BvR 2918/09 - (juris) stehen dem nicht entgegen.

    Dementsprechend beziehen sich auch die vom Bundesverfassungsgericht geäußerten Zweifel, "ob das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz auf der Grundlage des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG als Bundesgesetz ergehen konnte" (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 4. Februar 2010 - 1 BvR 2514/09 - juris Rn. 20 und - 1 BvR 2918/09 - juris Rn. 13), nach Inhalt und Kontext der beiden Kammerbeschlüsse auf die berufsrechtlichen Regelungen des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes.

  • VGH Bayern, 17.02.2012 - 22 N 11.3022

    Prüfsachverständiger für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und

    Allerdings gibt es auch in Ansehung von Art. 12 Abs. 1 GG kein subjektives verfassungskräftiges Recht auf die Erhaltung des Geschäftsumfanges und die Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten (BVerfG vom 13.2.1973 BVerfGE 34, 252/256; BVerfG vom 4.2.2010 NVwZ-RR 2011, 385/386 RdNr. 14 m.w.N.).

    Für die Neuregelung des Schornsteinfegerrechts mit einer künftigen Befristung aller Bestellungen wurde eine sechsjährige Übergangsfrist nicht beanstandet (BVerfG vom 4.2.2010 NVwZ-RR 2011, 385/386 RdNr. 21).

  • BVerwG, 21.12.2016 - 10 B 27.15

    Erstattung der Beiträge für die Zeit der Mitgliedschaft in der Versorgungsanstalt

    Die vom Kläger angeführten Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2010 - 1 BvR 2514/09 und 1 BvR 2918/09 - (juris) stehen dem nicht entgegen.

    Dementsprechend beziehen sich auch die vom Bundesverfassungsgericht geäußerten Zweifel, "ob das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz auf der Grundlage des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG als Bundesgesetz ergehen konnte" (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 4. Februar 2010 - 1 BvR 2514/09 - juris Rn. 20 und - 1 BvR 2918/09 - juris Rn. 13), nach Inhalt und Kontext der beiden Kammerbeschlüsse auf die berufsrechtlichen Regelungen des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes.

  • OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 321/13

    Verfassungsmäßigkeit der Duldungspflichten der Eigentümer und der Regelungen

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 30.4.1952(BVerfG, Beschluss vom 30.4.1952 - 1 BvR 14/52, 25/52 und 167/52 -, juris Rdnrn. 24 ff.), der sich eingehend mit der Reichweite dieses Kompetenztitels befasst, so gesehen und in seinen Nichtannahmebeschlüssen vom 4.2.2010(BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 4.2.2010 - 1 BvR 2514/09 - und - 1 BvR 2918/09 -, juris Rdnrn. 20 bzw. 13) zur Verfassungsmäßigkeit einzelner Vorschriften des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes nicht ansatzweise in Frage gestellt.
  • VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4324/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)

  • VG Gelsenkirchen, 19.03.2013 - 6 K 4171/12

    Vorlage; Normenkontrolle; Studienplatz; Vergabe; Hochschulzulassung; Abitur;

  • VG Münster, 10.01.2011 - 9 L 584/10

    Anforderungen an die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes gem. §§ 80

  • VGH Bayern, 13.12.2012 - 22 ZB 12.922

    Eintragung in die Architektenliste als freiberuflicher Architekt (Hochbau);

  • OVG Sachsen, 07.07.2011 - 4 A 370/10

    Niederlassen zum Alkoholkonsum bleibt Gemeingebrauch

  • VG Berlin, 05.04.2017 - 8 K 179.16

    Erhebung von Gebühren für eine Feuerstättenschau; Vorliegen eines einheitlichen

  • VG Düsseldorf, 09.09.2010 - 3 L 529/10

    Auswahl Auswahlentscheidung Auswahlgrundsätze Befähigung Berufserfahrung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht