Rechtsprechung
   BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94   

Erfolgreiche Revision unter Ablehnung von Prozeßkostenhilfe

Art. 3 GG, § 114 ZPO, im Prozeßkostenhilfeverfahren ist eine eng begrenzte Beweisantizipation verfassungsrechtlich zulässig, ein Rechtsmittelgericht darf PKH verweigern, wenn das Rechtsmittel selbst zwar erfolgreich ist (hier: wegen eines Verfahrensfehlers), in der Sache jedoch die Klage voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1997, 2745



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Wird zitiert von ... (135)  

  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07  

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Eine Beweisantizipation im Prozesskostenverfahren ist nur in eng begrenztem Rahmen zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, S. 2745 ).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02  

    Zulässigkeit einer vorweggenommenen Beweiswürdigung im

    Die Annahme der Fachgerichte, dass eine Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren in eng begrenztem Rahmen zulässig ist, hat das Bundesverfassungsgericht zwar bereits mehrfach unbeanstandet gelassen (vgl. BVerfG, NJW 1997, S. 2745 ).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00  

    Vorwegnahme der Beweiswürdigung im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Die Annahme der Fachgerichte, dass eine Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren in eng begrenztem Rahmen zulässig ist, hat das Bundesverfassungsgericht zwar bereits mehrfach unbeanstandet gelassen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1997, S. 2745 m.w.N.).
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