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   BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 2980/14   

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https://dejure.org/2016,1949
BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 2980/14 (https://dejure.org/2016,1949)
BVerfG, Entscheidung vom 11.01.2016 - 1 BvR 2980/14 (https://dejure.org/2016,1949)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Januar 2016 - 1 BvR 2980/14 (https://dejure.org/2016,1949)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, HeimG
    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen "Pflegenotstand" mangels hinreichender Begründung unzulässig

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsbegehren bzgl. der Ungenügendheit der gegenwärtigen staatlichen Maßnahmen zum Schutze der Grundrechte von Pflegeheimbewohnern; Aufstellung und normative Umsetzung eines Schutzkonzepts als Aufgabe des Gesetzgebers; Substantiierte Darlegung einer Verletzung ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflegenotstand, Verfassungsbeschwerde, Unzulässigkeit, Grundrechte von Pflegeheimbewohnern, Betroffenheit derjenigen der Beschwerdeführer, Unterlassen des Gesetzgebers, HeimG

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen "Pflegenotstand" mangels hinreichender Begründung unzulässig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsbegehren bzgl. der Ungenügendheit der gegenwärtigen staatlichen Maßnahmen zum Schutze der Grundrechte von Pflegeheimbewohnern; Aufstellung und normative Umsetzung eines Schutzkonzepts als Aufgabe des Gesetzgebers; Substantiierte Darlegung einer Verletzung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen den "Pflegenotstand" nicht zur Entscheidung angenommen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Pflegenotstand kein Thema für Karlsruhe

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen "Pflegenotstand" nicht zur Entscheidung angenommen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Karlsruher Pflegenotstand

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen "den Pflegenotstand"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen den "Pflegenotstand" nicht zur Entscheidung angenommen

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1716
  • NVwZ 2016, 841
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 2980/14
    Nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung und dem demokratischen Prinzip der Verantwortung des vom Volk unmittelbar legitimierten Gesetzgebers muss dieser selbst die regelmäßig höchst komplexe Frage entscheiden, wie eine aus der Verfassung herzuleitende Schutzpflicht verwirklicht werden soll (vgl. BVerfGE 56, 54 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann erst dann eingreifen, wenn der Gesetzgeber seine Pflicht evident verletzt hat (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; 85, 191 ; 92, 26 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 1998 - 1 BvR 180/88 -, NJW 1998, S. 3264 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, juris, Rn. 12).

    Einen Verfassungsverstoß durch unterlassene Nachbesserung eines Gesetzes kann das Bundesverfassungsgericht insbesondere erst dann feststellen, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung wegen zwischenzeitlicher Änderung der Verhältnisse verfassungsrechtlich untragbar geworden ist, und wenn der Gesetzgeber gleichwohl weiterhin untätig geblieben ist oder offensichtlich fehlsame Nachbesserungsmaßnahmen getroffen hat (vgl. BVerfGE 56, 54 ).

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 2980/14
    Ihm kommt ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 174 ; 88, 203 ; 96, 56 ; 106, 166 ; 121, 317 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann erst dann eingreifen, wenn der Gesetzgeber seine Pflicht evident verletzt hat (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; 85, 191 ; 92, 26 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 1998 - 1 BvR 180/88 -, NJW 1998, S. 3264 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, juris, Rn. 12).

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 2980/14
    Ihm kommt ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 174 ; 88, 203 ; 96, 56 ; 106, 166 ; 121, 317 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann erst dann eingreifen, wenn der Gesetzgeber seine Pflicht evident verletzt hat (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; 85, 191 ; 92, 26 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 1998 - 1 BvR 180/88 -, NJW 1998, S. 3264 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, juris, Rn. 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2023 - 6 S 2249/22

    Wirksamkeit eines Rettungsdienstplanes

    Die auf die Verletzung einer Schutzpflicht gestützte Antragsbefugnis erfordert die Darlegung, dass der Staat seinen dem Antragsteller gegenüber obliegenden Schutzpflichten nicht nachgekommen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.09.2020 - 5 S 969/18 -, juris Rn. 64 m.w.N.; BVerfG [Kammer], Beschluss vom 11.01.2016 - 1 BvR 2980/14 -, NJW 2016, 1716 [Pflegenotstand]).
  • BVerfG, 15.03.2018 - 2 BvR 1371/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Stationierung US-amerikanischer

    Ein Beschwerdeführer muss insoweit darlegen, dass der Staat seinen Schutzpflichten nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 77, 170 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. Januar 2016 - 1 BvR 2980/14 -, NJW 2016, S. 1716 ).
  • BVerfG, 27.11.2017 - 1 BvR 1555/14

    Keine Verpflichtung zur Einrichtung eines gesonderten Unterrichtsfachs Ethik an

    Er ist grundsätzlich bei der Ausübung seiner Regelungskompetenzen - dem Grundsatz der Gewaltenteilung und dem demokratischen Prinzip der Verantwortung folgend - weitgehend frei (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 174 ; 88, 203 ; 96, 56 ; 106, 166 ; 121, 317 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. Januar 2016 - 1 BvR 2980/14 -, NJW 2016, S. 1716 ).
  • BVerfG, 16.11.2023 - 1 BvR 607/22

    Mangels Fristwahrung und mangels Wahrung der Begründungsanforderungen unzulässige

    Sie muss schlüssig dartun, dass staatliche Schutzvorkehrungen geboten und von der öffentlichen Gewalt überhaupt nicht getroffen worden sind oder dass die getroffenen Regelungen und Maßnahmen ungeeignet sind, das Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGK 17, 57 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2010 - 1 BvR 1541/09 -, Rn. 20) und inwieweit staatliche normative Maßnahmen zu einer effektiven Verbesserung beitrügen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. Januar 2016 - 1 BvR 2980/14 -, Rn. 19 f.).
  • BVerwG, 11.08.2020 - 3 BN 1.19

    Streit um die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass von Anforderungen an die

    Das gilt auch in Bezug auf die Sicherstellung der Qualität der Pflege und Betreuung in den stationären Pflegeeinrichtungen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Januar 2016 - 1 BvR 2980/14 - juris Rn. 4; Beschluss vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 u.a. - BVerfGE 108, 186 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2020 - 5 S 969/18

    (Drittschützende Wirkung des § 4 Abs 1 und 3 AEG (juris: AEG 1994); keine

    Denn eine "Popularklage" kennt die Verwaltungsgerichtsordnung nicht; gleiches gilt für das Grundgesetz (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11.1.2016 - 1 BvR 2980/14 - NVwZ 2016, 841, juris Rn. 22).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 66/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdegegenstand; öffentliche Gewalt;

    Bestandteil der Beschwerdebefugnis ist die Behauptung, durch den angegriffenen Rechtsakt selbst, unmittelbar und gegenwärtig in seiner grundrechtlich geschützten Rechtsposition beeinträchtigt verletzt zu sein (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2014 - VfGBbg 50/13 -, LVerfGE 25, 191, 195; BVerfGE 53, 30, 48; E 79, 1, 14 f; E 102, 197, 206 f; E 123, 267, 329; BVerfG NVwZ 2016, 841, 842).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 18.10.2016 - LVG 4/15

    Vorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes zur Verbandsgemeinde

    Denn ein Verfassungsverstoß durch eine unterlassene Nachbesserung eines Gesetzes könnte erst dann festgestellt werden, wenn evident wäre, dass der Gesetzgeber völlig untätig geblieben ist oder seine Maßnahmen offensichtlich gänzlich ungeeignet oder unzureichend sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.01.2016 - 1 BvR 2980/14 -, juris RdNr. 19 m. w. N.; Beschl. v. 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84 - BVerfGE 79, 174, [202]).
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