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   BVerfG, 15.02.2007 - 1 BvR 300/06, 1 BvR 848/06   

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https://dejure.org/2007,1262
BVerfG, 15.02.2007 - 1 BvR 300/06, 1 BvR 848/06 (https://dejure.org/2007,1262)
BVerfG, Entscheidung vom 15.02.2007 - 1 BvR 300/06, 1 BvR 848/06 (https://dejure.org/2007,1262)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 1 BvR 300/06, 1 BvR 848/06 (https://dejure.org/2007,1262)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Enteignung von Grundstücken für Zwecke der Landesmesse Baden-Württemberg - Grundsätzliche Zulässigkeit der Enteignung einzelner Grundstücke - Pflicht der Gerichte zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes bei Eingriffen in das Eigentum

  • Judicialis

    GG Art. 14; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit von Enteignungen für Zwecke der Landesmesse Baden-Württemberg

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsschutz gegen Enteignung (Landesmesse BW)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Enteignung zugunsten der Landesmesse Baden-Württemberg

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Enteignung zugunsten der Landesmesse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Enteignung: Bereits Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses nötig! (IBR 2007, 218)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 288
  • NVwZ 2007, 573
  • WM 2007, 758
  • BauR 2007, 760
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 10.05.1977 - 1 BvR 514/68

    Öffentliche Last

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2007 - 1 BvR 300/06
    Ein Planfeststellungsbeschluss, dem durch Gesetz Bindungswirkung für die Enteignungsbehörde verliehen ist, entscheidet also abschließend und für das weitere Verfahren verbindlich über die grundsätzliche Zulässigkeit der Enteignungen einzelner Grundstücke (vgl. BVerfGE 45, 297 ; 56, 249 ; 74, 264 ; 95, 1 ).

    Aus Art. 14 GG unmittelbar ebenso wie aus Art. 19 Abs. 4 GG folgt die Pflicht der Gerichte, bei Eingriffen in das Eigentum einen effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfGE 45, 297 ; 46, 325 ; 89, 340 ).

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2007 - 1 BvR 300/06
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und in der Rechtswissenschaft ist dementsprechend bereits seit langem geklärt, dass alle Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung, insbesondere auch solche grundsätzlicher Art gegen das Vorhaben, im Planfeststellungsverfahren und gegebenenfalls in einem nachfolgenden gerichtlichen Anfechtungsverfahren vorgebracht werden können, aber zur Vermeidung entstehender Bindungswirkungen auch vorgebracht werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1983, 4 C 80.79, BVerwGE 67, 74 ; BVerwG, Urteil vom 9. März 1990, 7 C 21.89, BVerwGE 85, 44 ; BVerwG, Beschluss vom 1. April 1999, 4 B 26/99, NVwZ-RR 1999, S. 485 ; BVerwG, Urteil vom 11. April 2002, 4 A 22/01, NVwZ 2002, S. 1119 ; vgl. ferner Fischer, in: Ziekow , Praxis des Fachplanungsrechts, 2004, Rn. 437; Hoppe/Schlarmann/Buchner, Rechtsschutz bei der Planung von Straßen und anderen Verkehrsanlagen, 3. Aufl. 2001, Rn. 181).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89

    Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung -

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2007 - 1 BvR 300/06
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und in der Rechtswissenschaft ist dementsprechend bereits seit langem geklärt, dass alle Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung, insbesondere auch solche grundsätzlicher Art gegen das Vorhaben, im Planfeststellungsverfahren und gegebenenfalls in einem nachfolgenden gerichtlichen Anfechtungsverfahren vorgebracht werden können, aber zur Vermeidung entstehender Bindungswirkungen auch vorgebracht werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1983, 4 C 80.79, BVerwGE 67, 74 ; BVerwG, Urteil vom 9. März 1990, 7 C 21.89, BVerwGE 85, 44 ; BVerwG, Beschluss vom 1. April 1999, 4 B 26/99, NVwZ-RR 1999, S. 485 ; BVerwG, Urteil vom 11. April 2002, 4 A 22/01, NVwZ 2002, S. 1119 ; vgl. ferner Fischer, in: Ziekow , Praxis des Fachplanungsrechts, 2004, Rn. 437; Hoppe/Schlarmann/Buchner, Rechtsschutz bei der Planung von Straßen und anderen Verkehrsanlagen, 3. Aufl. 2001, Rn. 181).
  • BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 26.99

    Besitzeinweisungsverfahren, vorzeitige Besitzeinweisung, Zuständigkeit,

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2007 - 1 BvR 300/06
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und in der Rechtswissenschaft ist dementsprechend bereits seit langem geklärt, dass alle Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung, insbesondere auch solche grundsätzlicher Art gegen das Vorhaben, im Planfeststellungsverfahren und gegebenenfalls in einem nachfolgenden gerichtlichen Anfechtungsverfahren vorgebracht werden können, aber zur Vermeidung entstehender Bindungswirkungen auch vorgebracht werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1983, 4 C 80.79, BVerwGE 67, 74 ; BVerwG, Urteil vom 9. März 1990, 7 C 21.89, BVerwGE 85, 44 ; BVerwG, Beschluss vom 1. April 1999, 4 B 26/99, NVwZ-RR 1999, S. 485 ; BVerwG, Urteil vom 11. April 2002, 4 A 22/01, NVwZ 2002, S. 1119 ; vgl. ferner Fischer, in: Ziekow , Praxis des Fachplanungsrechts, 2004, Rn. 437; Hoppe/Schlarmann/Buchner, Rechtsschutz bei der Planung von Straßen und anderen Verkehrsanlagen, 3. Aufl. 2001, Rn. 181).
  • BVerwG, 11.04.2002 - 4 A 22.01

    Planfeststellung; Bundesstraße; Straßenbestandteile; Entnahmestelle;

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2007 - 1 BvR 300/06
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und in der Rechtswissenschaft ist dementsprechend bereits seit langem geklärt, dass alle Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung, insbesondere auch solche grundsätzlicher Art gegen das Vorhaben, im Planfeststellungsverfahren und gegebenenfalls in einem nachfolgenden gerichtlichen Anfechtungsverfahren vorgebracht werden können, aber zur Vermeidung entstehender Bindungswirkungen auch vorgebracht werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1983, 4 C 80.79, BVerwGE 67, 74 ; BVerwG, Urteil vom 9. März 1990, 7 C 21.89, BVerwGE 85, 44 ; BVerwG, Beschluss vom 1. April 1999, 4 B 26/99, NVwZ-RR 1999, S. 485 ; BVerwG, Urteil vom 11. April 2002, 4 A 22/01, NVwZ 2002, S. 1119 ; vgl. ferner Fischer, in: Ziekow , Praxis des Fachplanungsrechts, 2004, Rn. 437; Hoppe/Schlarmann/Buchner, Rechtsschutz bei der Planung von Straßen und anderen Verkehrsanlagen, 3. Aufl. 2001, Rn. 181).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2004 - 8 S 902/04

    Gesetz zur Zulassung eines Bauvorhabens und Bodenrecht; Bindung der

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2007 - 1 BvR 300/06
    Die von den Beschwerdeführern vorgelegten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Stuttgart und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 26. Juli 2004 - 8 S 902/04 - NuR 2005, 250), die auf Rechtsbehelfe von anderen Planbetroffenen gegen den Planfeststellungsbeschluss ergangen sind, belegen, dass die Gerichte die Verfassungsmäßigkeit des Landesmessegesetzes und dabei auch seines § 7 geprüft und sich dabei eingehend mit den nunmehr von den Beschwerdeführern auch im Enteignungsverfahren hiergegen vorgebrachten Einwänden fehlender Gesetzgebungskompetenz des Landes, einer unzulässigen Legalenteignung und mangelnder Gemeinwohlbelange für das Vorhaben auseinandergesetzt haben.
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2007 - 1 BvR 300/06
    Sie gewährleistet eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 101, 106 ; 103, 142 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2007 - 1 BvR 300/06
    Zur verbürgten Wirksamkeit des gerichtlichen Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG gehört auch, dass die Gerichte über eine zureichende Entscheidungsmacht verfügen, um einer erfolgten oder drohenden Rechtsverletzung wirksam abzuhelfen (vgl. BVerfGE 61, 82 ).
  • BVerfG, 10.03.1981 - 1 BvR 92/71

    Gondelbahn

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2007 - 1 BvR 300/06
    Ein Planfeststellungsbeschluss, dem durch Gesetz Bindungswirkung für die Enteignungsbehörde verliehen ist, entscheidet also abschließend und für das weitere Verfahren verbindlich über die grundsätzliche Zulässigkeit der Enteignungen einzelner Grundstücke (vgl. BVerfGE 45, 297 ; 56, 249 ; 74, 264 ; 95, 1 ).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2007 - 1 BvR 300/06
    Ein Planfeststellungsbeschluss, dem durch Gesetz Bindungswirkung für die Enteignungsbehörde verliehen ist, entscheidet also abschließend und für das weitere Verfahren verbindlich über die grundsätzliche Zulässigkeit der Enteignungen einzelner Grundstücke (vgl. BVerfGE 45, 297 ; 56, 249 ; 74, 264 ; 95, 1 ).
  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77

    Zwangsversteigerung II

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • VG Stuttgart, 19.12.2005 - 1 K 1851/05
  • VGH Baden-Württemberg, 29.12.2005 - 8 S 1961/05

    Enteignung zugunsten der Landesmesse bestätigt

  • VG Stuttgart, 16.08.2005 - 1 K 811/05
  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvR 361/93

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend formelle Anforderungen an ein

  • BVerfG, 07.06.1977 - 1 BvR 108/73

    Stadtwerke Hameln

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Auch ein Planfeststellungsbeschluss, dem durch Gesetz Bindungswirkung für die Enteignungsbehörde verliehen ist, ist an Art. 14 Abs. 3 GG zu messen, weil er abschließend und für das weitere Verfahren verbindlich über die grundsätzliche Zulässigkeit der Enteignung einzelner Grundstücke entscheidet (vgl. BVerfGE 95, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2007 - 1 BvR 300/06 und 848/06 -, JURIS).
  • BVerwG, 20.10.2008 - 7 B 21.08

    Grundabtretung; Enteignung; Wohl der Allgemeinheit; Versorgung des Marktes mit

    Im Enteignungsverfahren kann das "Ob" der Enteignung nicht mehr in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 1977 - 1 BvR 514/68 und 323/69 - BVerfGE 45, 297 ; Urteil vom 24. März 1987 - 1 BvR 1046/85 - BVerfGE 74, 264 ; Beschluss vom 15. Februar 2007 - 1 BvR 300/06 - NVwZ 2007, 573).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Wesertunnel der A 281 in Bremen

    Wegen der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses sind jedoch beide an Art. 14 Abs. 3 GG zu messen (vgl. BVerfGE 95, 1 ; 134, 242 ; BVerfGK 10, 288 ).
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