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   BVerfG, 28.08.2014 - 1 BvR 3001/11   

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https://dejure.org/2014,36024
BVerfG, 28.08.2014 - 1 BvR 3001/11 (https://dejure.org/2014,36024)
BVerfG, Entscheidung vom 28.08.2014 - 1 BvR 3001/11 (https://dejure.org/2014,36024)
BVerfG, Entscheidung vom 28. August 2014 - 1 BvR 3001/11 (https://dejure.org/2014,36024)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 109 StVollzG; § 114 ZPO
    Strafvollzug; Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung (Rechtsschutzgleichheit; hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung; Vorrang eines Verlegungsantrags; Zumutbarkeit der Einlegung eines förmlichen Rechtsbehelfs; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH unter Fehleinschätzung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 839 Abs 3 BGB, § 14 Abs 1 RVG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH unter Fehleinschätzung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung - hier: beabsichtigte Geltendmachung vom Amtshaftungsansprüchen wegen menschenunwürdiger ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH unter Fehleinschätzung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung - hier: beabsichtigte Geltendmachung vom Amtshaftungsansprüchen wegen menschenunwürdiger ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH unter Fehleinschätzung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung - hier: beabsichtigte Geltendmachung vom Amtshaftungsansprüchen wegen menschenunwürdiger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2014 - 1 BvR 3001/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen zu Inhalt und Reichweite des aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die Prüfung der Erfolgsaussichten soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das ist namentlich der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt (BVerfGE 81, 347 ).

  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2014 - 1 BvR 3001/11
    Zum anderen handelt es sich bei der streiterheblichen Frage der Zumutbarkeit der Einlegung förmlicher Rechtsmittel um eine Frage, bei der eine umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich ist (vgl. BGHZ 113, 17 ), die sich nicht in das bloß summarische Prozesskostenhilfeverfahren vorverlegen lässt.
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 342/12

    Amtshaftung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen und/oder

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2014 - 1 BvR 3001/11
    Hieran ändert auch die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nichts (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2013 - III ZR 342/12 -, NJW 2013, S. 3176 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2014 - 1 BvR 3001/11
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2014 - 1 BvR 3001/11
    Kommt jedoch eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, S. 1069 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2014 - 1 BvR 3001/11
    Daher dürfen im Prozesskostenhilfeverfahren auch die Anforderungen an den Vortrag der Beteiligten nicht überspannt werden und im Prozesskostenhilfeverfahren grundsätzlich keine strittigen Rechts- oder Tatsachenfragen geklärt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, S. 334 ).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2014 - 1 BvR 3001/11
    Dies gilt unter Berücksichtigung der besonderen tatsächlichen Situation des Betroffenen und des hohen Stellenwerts der Menschenwürde gerade für die Haftunterbringung (vgl. zu Fragen der Prozesskostenhilfe bei Amtshaftungsklagen wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung auch: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, NJW-RR 2011, S. 1043).
  • OLG Hamm, 28.10.2011 - 11 W 83/11
    Auszug aus BVerfG, 28.08.2014 - 1 BvR 3001/11
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 28. Oktober 2011 - I-11 W 83/11 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Im Prozesskostenhilfeverfahren dürfen grundsätzlich keine strittigen Rechts- oder Tatsachenfragen geklärt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, S. 334 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 -, Rn. 23; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2014 - 1 BvR 3001/11 -, Rn. 13).

    Allerdings begegnet die Verweigerung von Prozesskostenhilfe keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2014 - 1 BvR 3001/11 -, Rn. 12; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2015 - 2 BvR 3058/14 -, Rn. 20).

  • BVerfG, 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14

    Die Fachgerichte überschreiten im Rahmen der Prüfung der hinreichenden

    Dies bedeutet aber zugleich, dass Prozesskostenhilfe verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2014 - 1 BvR 3001/11 -, juris, Rn. 12).

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2014 - 1 BvR 3001/11 -, juris, Rn. 14).

  • BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Klage auf

    Kommt jedoch eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil Beschwerdeführender ausgehen würde, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten ihres Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2014 - 1 BvR 3001/11 -, juris, Rn. 12).
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