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   BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 3041/06   

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https://dejure.org/2009,8665
BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 3041/06 (https://dejure.org/2009,8665)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2009 - 1 BvR 3041/06 (https://dejure.org/2009,8665)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 1 BvR 3041/06 (https://dejure.org/2009,8665)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Recht eines Gerichts zur Schätzung von Zinsen auf einem Schuldsaldo ohne Berücksichtigung von Saldenänderung; Vereinbarkeit einer Schätzung durch das Gericht mit dem Willkürverbot bei einer Differenz von etwa 5000 Euro zwischen dem geschätzten und dem genau berechneten ...

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Das Bundesverfassungsgericht entscheidet zu § 287 ZPO mit interessantem Beschluss vom 8.12.2009 - 1 BvR 3041/06 -.

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht eines Gerichts zur Schätzung von Zinsen auf einem Schuldsaldo ohne Berücksichtigung von Saldenänderung; Vereinbarkeit einer Schätzung durch das Gericht mit dem Willkürverbot bei einer Differenz von etwa 5000 Euro zwischen dem geschätzten und dem genau berechneten ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Zinsschätzung zur richterlichen Arbeitserleichterung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1870
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 3041/06
    Schlechthin unhaltbar und verfassungsrechtlich zu beanstanden ist ein Richterspruch aber dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht; dies ist anhand objektiver Kriterien zu ermitteln (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; - 80, 48 [51]; stRspr).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 3041/06
    Schlechthin unhaltbar und verfassungsrechtlich zu beanstanden ist ein Richterspruch aber dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht; dies ist anhand objektiver Kriterien zu ermitteln (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; - 80, 48 [51]; stRspr).
  • BGH, 19.03.2002 - XI ZR 183/01

    Erheblichkeit des Beweisantritts zu einer Haupttatsache

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 3041/06
    Die Norm soll in erster Linie den Geschädigten entlasten, das Gericht hingegen nur bedingt (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 19. März 2002 - XI ZR 183/01 -, NJW-RR 2002, S. 1072 [1073]; Foerste, in: Musielak, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 287 Rn. 6).
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Wie sich bereits aus dem Wortlaut des § 287 Abs. 1 Satz 1 ZPO ergibt, darf sie nicht völlig abstrakt erfolgen, sondern muss dem jeweiligen Einzelfall Rechnung tragen (vgl. Senatsurteile vom 22. Dezember 1987 - VI ZR 6/87, VersR 1988, 466, 467; vom 11. Mai 1993 - VI ZR 207/92, VersR 1993, 969, 970; vom 17. Januar 1995 - VI ZR 62/94, VersR 1995, 422, 424; vom 8. Mai 2012 - VI ZR 37/11, VersR 2012, 917 Rn. 9; BGH, Urteil vom 30. Mai 1995 - X ZR 54/93, NJW-RR 1995, 1320, 1321; BVerfG NJW 2010, 1870 Rn. 19; Musielak/Foerste, ZPO, 11. Aufl., § 287 Rn. 7 f.; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 287 Rn. 35).
  • BGH, 17.09.2019 - VI ZR 396/18

    Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs nach einem Verkehrsunfall;

    Es würde Sinn und Zweck des § 287 ZPO, der dem von einer rechtswidrigen Handlung Betroffenen die Darlegung und den Nachweis seines Schadens erleichtern soll, zuwiderlaufen, wenn die Vorschrift dazu dienen könnte, dem Betroffenen einen Nachweis seines Schadens von vornherein abzuschneiden, der ihm nach allgemeinen Regeln offen stünde (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 19. März 2002 - XI ZR 183/01, NJW-RR 2002, 1072, 1073, juris Rn. 22; BVerfG, NJW 2010, 1870, 1871).
  • BGH, 18.06.2020 - I ZR 93/19

    Nachlizenzierung

    Die Vorschrift des § 287 ZPO zielt zwar auf eine Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens ab und nimmt in Kauf, dass die gerichtliche Schätzung unter Umständen nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt; sie rechtfertigt es aber nicht, in einer für die Streitentscheidung zentralen Frage auf nach Sachlage unerlässliche Erkenntnisse zu verzichten (vgl. BGH, GRUR 2006, 136 Rn. 28 - Pressefotos; GRUR 2009, 660 Rn. 16 - Resellervertrag; vgl. auch BVerfG, NJW 2003, 1655 [juris Rn. 17 bis 19]; NJW 2010, 1870, 1871 [juris Rn. 13]; v. Wolff in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 5. Aufl., § 97 UrhG Rn. 74).
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