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   BVerfG, 02.02.2016 - 1 BvR 3078/15   

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BVerfG, 02.02.2016 - 1 BvR 3078/15 (https://dejure.org/2016,2093)
BVerfG, Entscheidung vom 02.02.2016 - 1 BvR 3078/15 (https://dejure.org/2016,2093)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Februar 2016 - 1 BvR 3078/15 (https://dejure.org/2016,2093)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Vergabe von Sportwettkonzessionen - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichenden Darlegungen zur Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Konzessionsverfahrens bzgl. der Vergabe von Sportwettenkonzessionen; Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch die Gewährung von Eilrechtsschutz in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Vergabe von Sportwettkonzessionen - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichenden Darlegungen zur Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Konzessionsverfahrens bzgl. der Vergabe von Sportwettenkonzessionen; Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch die Gewährung von Eilrechtsschutz in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sportwettenkonzessionen vor dem Bundesverfassungsgericht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2016 - 1 BvR 3078/15
    Dies steht nicht im Widerspruch dazu, dass von einem Beschwerdeführer grundsätzlich nicht gefordert werden kann, bereits das fachgerichtliche Verfahren als "Verfassungsprozess" zu führen (BVerfGE 112, 50 ).

    Das ist insbesondere der Fall, soweit der Ausgang des Verfahrens von der Verfassungswidrigkeit einer Vorschrift abhängt (BVerfGE 112, 50 ).

  • BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 2207/10

    Effektiver Rechtsschutz bei der Rechtsbeschwerde; Rechtsprechung (einheitliche);

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2016 - 1 BvR 3078/15
    Dazu gehört es, dass er entsprechende Rechtsmittelschriftsätze vorlegt oder ihrem Inhalt nach wiedergibt, da andernfalls nicht überprüft werden kann, ob ein Beschwerdeführer selbst den Erfolg seines Rechtsmittels durch eine nicht genügende Begründung vereitelt hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2012 - 2 BvR 2207/10 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2016 - 1 BvR 3078/15
    Danach hat ein Beschwerdeführer den Rechtsweg nicht nur formal zu beschreiten, sondern er muss von den fachgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten in einer Weise Gebrauch machen, die gewährleistet, dass sich das Fachgericht mit seinem Vorbringen sachlich auseinandergesetzt hat (vgl. BVerfGE 91, 93 ).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2016 - 1 BvR 3078/15
    Daher hat er auch darzulegen, dass der Rechtsweg in gehöriger Weise erschöpft wurde, er also die zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zur Vermeidung oder Beseitigung eines Grundrechtsverstoßes genutzt hat (vgl. BVerfGE 112, 304 ).
  • VG Frankfurt/Main, 27.05.2015 - 2 L 3002/14

    Ausgabe von Sportwetten-Konzessionen an 20 ausgewählte Bewerber gestoppt

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2016 - 1 BvR 3078/15
    Daraufhin untersagten die Verwaltungsgerichte Wiesbaden und Frankfurt am Main in insgesamt vier Verfahren, zu denen die Beschwerdeführerin beigeladen wurde, dem Land Hessen einstweilen die Konzessionsvergabe (unter anderem VG Wiesbaden, Beschluss vom 5. Mai 2015 - 5 L 1453/14.WI -, juris; VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 2 L 3002/14.F -, BeckRS 2015, 46878).
  • VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1453/14

    Das gesamte Auswahlverfahren für die Vergabe von 20 Sportwettenkonzessionen

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2016 - 1 BvR 3078/15
    Daraufhin untersagten die Verwaltungsgerichte Wiesbaden und Frankfurt am Main in insgesamt vier Verfahren, zu denen die Beschwerdeführerin beigeladen wurde, dem Land Hessen einstweilen die Konzessionsvergabe (unter anderem VG Wiesbaden, Beschluss vom 5. Mai 2015 - 5 L 1453/14.WI -, juris; VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 2 L 3002/14.F -, BeckRS 2015, 46878).
  • BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1143/21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung von Renten aus der

    Da die Verfassungsbeschwerde somit schon wegen mangelnder Substantiierung unzulässig ist, kann dahinstehen, ob die Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde auch daraus folgt, dass die Beschwerdeführer zum einen das angegriffene Revisionsurteil des Bundesfinanzhofs innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG nicht vollständig (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2013 - 2 BvR 2660/06, 2 BvR 487/07 -, Rn. 33 m.w.N.) und zum anderen ihre Schriftsätze in den gerichtlichen Ausgangsverfahren nicht vorgelegt haben, sodass eine Überprüfung der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde kaum möglich ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Februar 2016 - 1 BvR 3078/15 -, Rn. 6 m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 49/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Berufung in einem

    Dazu gehört unter dem Aspekt materieller Subsidiarität auch, dass der Rechtsweg vor den Fachgerichten nicht nur formal beschritten wird, sondern eröffnete Rechtsmittel auch in der gehörigen Weise erhoben beziehungsweise sorgfältig geführt werden (VerfGH NRW, Beschluss vom 24. August 2021 - VerfGH 88/21.VB-1, juris, Rn. 9; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 5. Mai 2005 - 2 BvR 1593/03, juris, Rn. 5, und vom 2. Februar 2016 - 1 BvR 3078/15, ZfWG 2016, 132 = juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1754/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die gerichtliche Kontrolle einer

    Der Zulässigkeit steht auch weder der in § 90 Abs. 2 BVerfGG enthaltene Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ), noch ist die Beschwerdeführerin ihrer diesbezüglichen Darlegungsobliegenheit nicht nachgekommen (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2006 - 2 BvR 1612/06 -, juris, Rn. 11 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Februar 2016 - 1 BvR 3078/15 -, juris, Rn. 6).

    Die Beschwerdeführerin hat ihre Schriftsätze aus dem fachgerichtlichen Verfahren sowie die jeweils darauf ergangenen Entscheidungen vorgelegt und dem Bundesverfassungsgericht damit die Prüfung der Rechtswegerschöpfung und der Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes ermöglicht (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2006 - 2 BvR 1612/06 -, juris, Rn. 11 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Februar 2016 - 1 BvR 3078/15 -, juris, Rn. 6).

  • BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1900/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die gerichtliche Kontrolle einer

    Der Zulässigkeit steht auch weder der in § 90 Abs. 2 BVerfGG enthaltene Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ), noch ist die Beschwerdeführerin ihrer diesbezüglichen Darlegungsobliegenheit nicht nachgekommen (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2006 - 2 BvR 1612/06 -, juris, Rn. 11 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Februar 2016 - 1 BvR 3078/15 -, juris, Rn. 6).

    Die Beschwerdeführerin hat ihre Schriftsätze aus dem fachgerichtlichen Verfahren sowie die jeweils darauf ergangenen Entscheidungen vorgelegt und dem Bundesverfassungsgericht damit die Prüfung der Rechtswegerschöpfung und der Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes ermöglicht (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2006 - 2 BvR 1612/06 -, juris, Rn. 11 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2.Februar 2016 - 1 BvR 3078/15 -, juris, Rn. 6).

  • BVerfG, 28.05.2020 - 1 BvR 2437/18

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde in einer presserechtlichen Sache mangels

    Ferner muss er in der Verfassungsbeschwerde darlegen, dass dies geschehen ist (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Februar 2016 - 1 BvR 3078/15 -, Rn. 6).

    bb) Im Verfassungsbeschwerdeverfahren gehört daher zur Darlegung, dass der Beschwerdeführer im Fachverfahren alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen, dass er entsprechende Rechtsmittelschriftsätze wie die Nichtzulassungsbeschwerdebegründung vorlegt oder ihrem wesentlichen Inhalt nach wiedergibt, da andernfalls nicht überprüft werden kann, ob er selbst den Erfolg seines Rechtsmittels durch eine nicht genügende Begründung vereitelt hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2012 - 2 BvR 2207/10 -, Rn. 7; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Februar 2016 - 1 BvR 3078/15 -, Rn. 6).

  • VerfGH Bayern, 09.09.2020 - 75-VI-19

    Nachweis der Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes - Unzulässigkeit einer

    Auch die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips ist im Sinn des Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG innerhalb der zweimonatigen Verfassungsbeschwerdefrist (Art. 51 Abs. 2 Satz 2 VfGHG) vom Beschwerdeführer nachzuweisen (vgl. zum BVerfGG z. B. BVerfG vom 2.2.2016 - 1 BvR 3078/15 - juris Rn. 6; vom 19.6.2019 - 2 BvR 2579/17 - juris Rn. 19; vom 28.5.2020 - 1 BvR 2437/18 - juris Rn. 10 ff.).
  • VG Berlin, 21.10.2016 - 4 K 2.16

    Anfechtungsklage gegen Vorabinformationen über Konzessionserteilung (

    Das Bundesverfassungsgericht nahm die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht an (Nichtannahmebeschluss vom 2. Februar 2016 - 1 BvR 3078/15 -, juris).
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