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   BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 3082/06   

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BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 3082/06 (https://dejure.org/2007,2304)
BVerfG, Entscheidung vom 27.12.2007 - 1 BvR 3082/06 (https://dejure.org/2007,2304)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 3082/06 (https://dejure.org/2007,2304)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die sofortige Vollziehung der Untersagung der Vermittlung von gewerblichen Sportwetten; Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Hinblick auf die sofortige Vollziehung einer gewerbliche ...

  • Glücksspiel & Recht

    Vermittlung von Sportwetten

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; VwGO § 80 Abs. 5
    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung des Sofortvollzuges der Untersagung der Vermittlung von Sportwetten außerhalb des staatlichen Wettangebots

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Effektiver einstweiliger Rechtsschutz bei Sportwetten-Untersagungsverfügungen

  • beck.de (Leitsatz)

    Vermittlung von Sportwetten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Effektiver einstweiliger Rechtsschutz bei Sportwetten-Untersagungsverfügungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 147
  • WM 2008, 375
  • MMR 2008, 230
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 3082/06
    Die Verfassungsbeschwerde betrifft die sofortige Vollziehung der Untersagung der Vermittlung von gewerblichen Sportwetten in der Zeit nach dem Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (BVerfGE 115, 276).

    Sie gehen zunächst in einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung effektiven verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes entsprechenden Weise davon aus, dass die der Beschwerdeführerin behördlich untersagte Tätigkeit verfassungsrechtlich hinnehmbar als verboten angesehen und sofort vollziehbar ordnungsrechtlich unterbunden werden kann, wenn im betreffenden Bundesland das dafür verfassungsgerichtlich geforderte Mindestmaß an Konsistenz hinsichtlich des staatlichen Wettangebots hergestellt ist (vgl. BVerfGE 115, 276 sowie im Anschluss daran BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 -, Juris; zum sofortigen Vollzugsinteresse ferner BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 -, BVerfGK 8, 343).

    Sofern die angegriffenen Beschlüsse insoweit im Anschluss insbesondere an das Urteil in der Rechtssache "Gambelli" (vgl. EuGH, Urteil vom 6. November 2003 - C-243/01 - Gambelli u.a., Slg. I-13076) davon ausgehen, dass das Gemeinschaftsrecht in erster Linie auf ein tatsächliches Ausgestaltungs- und Anwendungsdefizit des staatlichen Wettangebots abstellt, nicht aber auch auf ein gesetzliches Regelungsdefizit, wie es verfassungsgerichtlich darüber hinaus bemängelt wurde (vgl. BVerfGE 115, 276 ), stellt dies keine willkürliche, sondern eine am Wortlaut und Inhalt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entwickelte Auslegung und Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben durch das nationale Gericht dar, der die vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 28. März 2006 zugrundegelegte Parallelität - nicht aber Identität - der verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an die Rechtfertigung eines staatlichen Wettmonopols nicht entgegensteht.

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich mangels Zuständigkeit verbindlicher gemeinschaftsrechtlicher Feststellungen ausdrücklich enthalten (vgl. BVerfGE 115, 276 ).

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 3082/06
    Zur Begründung beruft sie sich insbesondere auf den Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2005 (BVerfGK 5, 196).

    Sofern die Beschwerdeführerin für die mit der Verfassungsbeschwerde vorgebrachte gegenteilige Auffassung auf den im Verfahren 1 BvR 223/05 ergangenen Beschluss der beschließenden Kammer vom 27. April 2005 (BVerfGK 5, 196) verweist, ist dazu Folgendes anzumerken: .

    Im Unterschied zu den im Verfahren 1 BvR 223/05 gegenständlichen Entscheidungen werden die mit der vorliegenden Verfassungsbeschwerde angegriffenen Beschlüsse den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Hinblick auf die sofortige Vollziehung einer gewerbliche Sportwettangebote untersagende Verfügung gerecht.

  • BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06

    Räumliche Reichweite von DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 3082/06
    Sie gehen zunächst in einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung effektiven verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes entsprechenden Weise davon aus, dass die der Beschwerdeführerin behördlich untersagte Tätigkeit verfassungsrechtlich hinnehmbar als verboten angesehen und sofort vollziehbar ordnungsrechtlich unterbunden werden kann, wenn im betreffenden Bundesland das dafür verfassungsgerichtlich geforderte Mindestmaß an Konsistenz hinsichtlich des staatlichen Wettangebots hergestellt ist (vgl. BVerfGE 115, 276 sowie im Anschluss daran BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 -, Juris; zum sofortigen Vollzugsinteresse ferner BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 -, BVerfGK 8, 343).

    Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht haben in den hier angegriffenen Entscheidungen insbesondere nicht schon ein mögliches Scheitern von § 284 StGB am Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts verneint, sondern die Strafrechtsnorm zutreffend als Teil der gemeinschaftsrechtlich zu rechtfertigenden Rechtslage angesehen, wie dies auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht der Fall ist (vgl. insoweit BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 -).

  • BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05

    Sportwettenvermittlung

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 3082/06
    Die dort aufgestellten Anforderungen dafür, dass das Veranstalten und Vermitteln solcher Sportwetten, die nicht vom Land Berlin erlaubt seien, als verboten angesehen und - wie durch den im Verfahren 1 BvR 138/05 ergangenen Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2006 klargestellt: sofort vollziehbar - ordnungsrechtlich unterbunden werden könnten, seien bei summarischer Prüfung zwischenzeitlich als gewahrt anzusehen.

    Sie gehen zunächst in einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung effektiven verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes entsprechenden Weise davon aus, dass die der Beschwerdeführerin behördlich untersagte Tätigkeit verfassungsrechtlich hinnehmbar als verboten angesehen und sofort vollziehbar ordnungsrechtlich unterbunden werden kann, wenn im betreffenden Bundesland das dafür verfassungsgerichtlich geforderte Mindestmaß an Konsistenz hinsichtlich des staatlichen Wettangebots hergestellt ist (vgl. BVerfGE 115, 276 sowie im Anschluss daran BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 -, Juris; zum sofortigen Vollzugsinteresse ferner BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 -, BVerfGK 8, 343).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 3082/06
    Sofern die angegriffenen Beschlüsse insoweit im Anschluss insbesondere an das Urteil in der Rechtssache "Gambelli" (vgl. EuGH, Urteil vom 6. November 2003 - C-243/01 - Gambelli u.a., Slg. I-13076) davon ausgehen, dass das Gemeinschaftsrecht in erster Linie auf ein tatsächliches Ausgestaltungs- und Anwendungsdefizit des staatlichen Wettangebots abstellt, nicht aber auch auf ein gesetzliches Regelungsdefizit, wie es verfassungsgerichtlich darüber hinaus bemängelt wurde (vgl. BVerfGE 115, 276 ), stellt dies keine willkürliche, sondern eine am Wortlaut und Inhalt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entwickelte Auslegung und Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben durch das nationale Gericht dar, der die vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 28. März 2006 zugrundegelegte Parallelität - nicht aber Identität - der verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an die Rechtfertigung eines staatlichen Wettmonopols nicht entgegensteht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2006 - 1 S 115.06

    Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 3082/06
    a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Oktober 2006 - OVG 1 S 115.06 -,.
  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

    Anders als in dem durch Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2005 - 1 BvR 223/05 - (BVerfGK 5, 196) entschiedenen Fall stehen die gemeinschaftsrechtlichen Bewertungen des angegriffenen Beschlusses nicht in Widerspruch zu ausdrücklich anders lautenden Aussagen in der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. bereits ähnlich: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 3082/06 -, [...]).
  • VG Berlin, 17.11.2009 - 35 A 247.06

    Staatliches Sportwettenmonopol im Land Berlin; Verstoß gegen die Berufsfreiheit

    Die Annahme der gegen diese Beschlüsse sowie die behördliche Anordnung der sofortigen Vollziehung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. Dezember 2007 abgelehnt (1 BvR 3082/06).

    Insofern ist festzustellen, dass die Beurteilungskriterien und der Rechtfertigungsmaßstab des Gemeinschaftsrechts im Wesentlichen mit denen des deutschen Verfassungsrechts übereinstimmen ("Parallelität" der Anforderungen, vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, a.a.O., Rn. 144, nicht "Identität", vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 3082/06 -, zitiert nach juris, Rn. 20).

    Vor diesem Hintergrund wird ergänzend auf die Beschlüsse der Kammer und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum Übergangszeitraum verwiesen (vgl. etwa VG Berlin, Beschluss vom 17. August 2006 - 35 A 97.05 -, zitiert nach juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. November 2006 - 1 S 89.06 -, zitiert nach juris; vgl. in diesem Zusammenhang zudem den Nichtannahmebeschluss des BVerfG betreffend das hiesige Eilverfahren vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 3082/06 -, zitiert nach juris).

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 149.07

    Sportwettenmonopol

    Von einer solchen Verpflichtung der anderen Bundesländer gehen auch das Bundesverfassungsgericht (so für Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: BVerfG, Beschlüsse vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 -, vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04 -, vom 18. Dezember 2006 - 1 BvR 874/05 -, und vom 21. Januar 2008 - 1 BvR 2320/00 -, alle zitiert nach juris; so wohl auch für Berlin: BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 3082/06 -, zitiert nach juris) sowie der Gesetzgeber (vgl. Begründung des Glücksspielstaatsvertrags, S. 2, abgedruckt als Anlage 11 zu Drs. 16/0826 des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 18. September 2007; sowie Begründung zum Berliner Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel, Drs. 16/0826 des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 18. September 2007, S. 1; siehe auch BT-Drs. 16/6744, S. 16 [Antwort auf die schriftliche Frage Nr. 23 des MdB Parr]; ferner Schreiben der Bundesregierung an das Generalsekretariat der Europäischen Kommission vom 20. Mai 2008 im Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2007/4866 - Wi 424.27 -, ZfWG 2008, 173 ff., Rn. 16; sowie Schriftsatz des Bevollmächtigten der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vom 17. Dezember 2007 in den verb. Rs. C-316/07 u.a., Rn. 26) aus.

    131 Zum einen ist nach Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist, in der bis zur Neuregelung des sog. staatlichen Sportwettenmonopols eine Unvereinbarkeit des staatlichen Monopols mit Art. 12 Abs. 1 GG nicht zur Nichtigkeit der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen führte (BVerfGE 115, 276 [317], sondern übergangsweise hinzunehmen war (BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 3082/06 -, zitiert nach juris, Rn. 20), kein Raum für einen weiteren Aufschub bis zur Schaffung einer mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit zu vereinbarenden Rechtslage (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 5. März 2008 - 5 L 1327/07.NW -, zitiert nach juris, Rn. 23; VG Braunschweig, Beschluss vom 10. April 2008 - 5 B 4.08 -, zitiert nach juris, Rn. 60; VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 20; so auch VG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 E 971/08 -, zitiert nach juris, Rn. 19; Pestalozza, Rechtsgutachten 2008, S. 19 f.; siehe auch ergänzend OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 7; a.A. und für "moderate Übergangsvorschriften" ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] [1]).

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 108.07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlagen

    Von einer solchen Verpflichtung der anderen Bundesländer gehen auch das Bundesverfassungsgericht (so für Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: BVerfG, Beschlüsse vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 -, vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04 -, vom 18. Dezember 2006 - 1 BvR 874/05 -, und vom 21. Januar 2008 - 1 BvR 2320/00 -, alle zitiert nach juris; so wohl auch für Berlin: BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 3082/06 -, zitiert nach juris) sowie der Gesetzgeber (vgl. Begründung des Glücksspielstaatsvertrags, S. 2, abgedruckt als Anlage 11 zu Drs. 16/0826 des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 18. September 2007; sowie Begründung zum Berliner Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel, Drs. 16/0826 des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 18. September 2007, S. 1; siehe auch BT-Drs. 16/6744, S. 16 [Antwort auf die schriftliche Frage Nr. 23 des MdB Parr]; ferner Schreiben der Bundesregierung an das Generalsekretariat der Europäischen Kommission vom 20. Mai 2008 im Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2007/4866 - Wi 424.27 -, ZfWG 2008, 173 ff., Rn. 16; sowie Schriftsatz des Bevollmächtigten der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vom 17. Dezember 2007 in den verb. Rs. C-316/07 u.a., Rn. 26) aus.

    Zum einen ist nach Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist, in der bis zur Neuregelung des sog. staatlichen Sportwettenmonopols eine Unvereinbarkeit des staatlichen Monopols mit Art. 12 Abs. 1 GG nicht zur Nichtigkeit der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen führte (BVerfGE 115, 276 [317], sondern übergangsweise hinzunehmen war (BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 3082/06 -, zitiert nach juris, Rn. 20), kein Raum für einen weiteren Aufschub bis zur Schaffung einer mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit zu vereinbarenden Rechtslage (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 5. März 2008 - 5 L 1327/07.NW -, zitiert nach juris, Rn. 23; VG Braunschweig, Beschluss vom 10. April 2008 - 5 B 4.08 -, zitiert nach juris, Rn. 60; VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 20; so auch VG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 E 971/08 -, zitiert nach juris, Rn. 19; Pestalozza, Rechtsgutachten 2008, S. 19 f.; siehe auch ergänzend OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 7; a.A. und für "moderate Übergangsvorschriften" ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] [1]).

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 167.08

    Staatliches Monopol bei Sportwetten in Berlin

    Von einer solchen Verpflichtung der anderen Bundesländer gehen auch das Bundesverfassungsgericht (so für Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: BVerfG, Beschlüsse vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 -, vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04 -, vom 18. Dezember 2006 - 1 BvR 874/05 -, und vom 21. Januar 2008 - 1 BvR 2320/00 -, alle zitiert nach juris; so wohl auch für Berlin: BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 3082/06 -, zitiert nach juris) sowie der Gesetzgeber (vgl. Begründung des Glücksspielstaatsvertrags, S. 2, abgedruckt als Anlage 11 zu Drs. 16/0826 des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 18. September 2007; sowie Begründung zum Berliner Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel, Drs. 16/0826 des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 18. September 2007, S. 1; siehe auch BT-Drs. 16/6744, S. 16 [Antwort auf die schriftliche Frage Nr. 23 des MdB Parr]; ferner Schreiben der Bundesregierung an das Generalsekretariat der Europäischen Kommission vom 20. Mai 2008 im Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2007/4866 - Wi 424.27 -, ZfWG 2008, 173 ff., Rn. 16; sowie Schriftsatz des Bevollmächtigten der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vom 17. Dezember 2007 in den verb. Rs. C-316/07 u.a., Rn. 26) aus.

    122 Zum einen ist nach Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist, in der bis zur Neuregelung des sog. staatlichen Sportwettenmonopols eine Unvereinbarkeit des staatlichen Monopols mit Art. 12 Abs. 1 GG nicht zur Nichtigkeit der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen führte (BVerfGE 115, 276 [317], sondern übergangsweise hinzunehmen war (BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 3082/06 -, zitiert nach juris, Rn. 20), kein Raum für einen weiteren Aufschub bis zur Schaffung einer mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit zu vereinbarenden Rechtslage (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 5. März 2008 - 5 L 1327/07.NW -, zitiert nach juris, Rn. 23; VG Braunschweig, Beschluss vom 10. April 2008 - 5 B 4.08 -, zitiert nach juris, Rn. 60; VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 20; so auch VG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 E 971/08 -, zitiert nach juris, Rn. 19; Pestalozza, Rechtsgutachten 2008, S. 19 f.; siehe auch ergänzend OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 7; a.A. und für "moderate Übergangsvorschriften" ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] [1]).

  • OLG Bremen, 13.02.2013 - 1 U 6/08

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches bei

    Die Herstellung des verfassungsgerichtlich geforderten Mindestmaßes an Konsistenz durch die vom Bundesverfassungsgericht angeführten tatsächlichen Maßnahmen ist nicht nur geeignet, einen - jedenfalls übergangsweise - verfassungsrechtlich hinnehmbaren Zustand herbeizuführen, sondern auch einen im Wesentlichen gemeinschaftsrechtskonformen Zustand (BVerfG, Beschluss vom 27.12.2007, 1 BvR 3082/06).
  • VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 576.07

    Prüfung der Regelung von Sportwetten in Berlin

    Von einer solchen Verpflichtung der anderen Bundesländer gehen auch das Bundesverfassungsgericht (so für Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: BVerfG, Beschlüsse vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 -, vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04 -, vom 18. Dezember 2006 - 1 BvR 874/05 -, und vom 21. Januar 2008 - 1 BvR 2320/00 -, alle zitiert nach juris; so wohl auch für Berlin: BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 3082/06 -, zitiert nach juris) sowie der Gesetzgeber (vgl. Begründung des Glücksspielstaatsvertrags, S. 2, abgedruckt als Anlage 11 zu Drs. 16/0826 des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 18. September 2007; sowie Begründung zum Berliner Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel, Drs. 16/0826 des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 18. September 2007, S. 1; siehe auch BT-Drs. 16/6744, S. 16 [Antwort auf die schriftliche Frage Nr. 23 des MdB Parr]; ferner Schreiben der Bundesregierung an das Generalsekretariat der Europäischen Kommission vom 20. Mai 2008 im Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2007/4866 - Wi 424.27 -, ZfWG 2008, 173 ff., Rn. 16; sowie Schriftsatz des Bevollmächtigten der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vom 17. Dezember 2007 in den verb. Rs. C-316/07 u.a., Rn. 26) aus.

    147 Zum einen ist nach Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist, in der bis zur Neuregelung des sog. staatlichen Sportwettenmonopols eine Unvereinbarkeit des staatlichen Monopols mit Art. 12 Abs. 1 GG nicht zur Nichtigkeit der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen führte (BVerfGE 115, 276 [317], sondern übergangsweise hinzunehmen war (BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 3082/06 -, zitiert nach juris, Rn. 20), kein Raum für einen weiteren Aufschub bis zur Schaffung einer mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit zu vereinbarenden Rechtslage (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 5. März 2008 - 5 L 1327/07.NW -, zitiert nach juris, Rn. 23; VG Braunschweig, Beschluss vom 10. April 2008 - 5 B 4.08 -, zitiert nach juris, Rn. 60; VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 20; so auch VG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 E 971/08 -, zitiert nach juris, Rn. 19; Pestalozza, Rechtsgutachten 2008, S. 19 f.; siehe auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 7; a.A. und für "moderate Übergangsvorschriften" Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach juris, Rn. 63).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 6 S 1288/08

    Zulassung privater Wettanbieter, Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtskonformität

    Auf diesen begrifflichen Unterschied weist das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 27.12.2007 (- 1 BvR 3082/06 -), Rdnr. 20 auch selbst ausdrücklich hin.
  • LG Berlin, 19.01.2012 - 526 Qs 8/11

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des

    Dieser Feststellung, wonach das Ziel des Sportwettenmonopols, Anreize zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen zu vermeiden und die Spielsucht zu bekämpfen, durch die Neuregelung der SpielV vom 27. Januar 2006 als auch deren tatsächliche Anwendungspraxis konterkariert werden, steht der Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Dezember 2007 (1 BvR 3082/06 - juris, BVerfGK 13, 147) nicht entgegen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2009 - 6 B 10998/09

    Private Sportwetten nach Änderung des Glücksspielgesetzes vorläufig verboten

    Da die in Rede stehende Inkohärenz das staatliche Sportwettmonopol nur mittelbar betreffe, sei das Oberverwaltungsgericht auch nicht gehalten gewesen, einer etwaigen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des gesetzlichen Vermittlungsverbots im Rahmen der Interessenabwägung besonders Rechnung zu tragen (vgl. auch BVerfG, 1 BvR 3082/06, juris).
  • OLG München, 17.06.2008 - 5St RR 28/08

    Veranstalten von Sportwetten: Straflosigkeit für Inhaber einer

  • VerfGH Berlin, 01.06.2010 - VerfGH 15/09

    Keine Verletzung des effektiven Rechtsschutzes iSv Art 15 Abs 4 S 1 Verf BE und

  • VG München, 06.05.2008 - M 22 S 08.1854

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung; Weitergeltung einer vor

  • VG Karlsruhe, 12.03.2008 - 4 K 207/08

    Untersagung von Sportwettenvermittlung; ausländische Konzession; Werbemaßnahmen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2009 - 6 B 10323/09

    Private Sportwetten nach Änderung des Glücksspielgesetzes vorläufig verboten

  • VerfGH Berlin, 01.06.2010 - VerfGH 38/09

    Verfassungsbeschwerde: Oberverwaltungsgerichtliche Untersagung der Vermittlung

  • VG Berlin, 22.07.2010 - 35 A 353.07

    Untersagungsverfügung hinsichtlich des Vermittelns von Sportwetten im Land Berlin

  • VG Berlin, 28.01.2010 - 35 A 19.07

    Untersagungsverfügung gegen Vermittler privater Sportwetten

  • OLG Bamberg, 29.07.2008 - 2 Ss 35/08

    Unerlaubtes Glücksspiel: Strafbarkeit der Veranstaltung von Sportwetten bei

  • VerfGH Berlin, 01.06.2010 - VerfGH 42/09

    Keine Verletzung des effektiven Rechtsschutzes iSv Art 15 Abs 4 S 1 Verf BE und

  • VerfGH Bayern, 25.09.2008 - 16-VII-06

    Einstellung eines Popularklageverfahrens zum Glücksspielwesen

  • VG Berlin, 25.02.2010 - 35 A 338.07

    Wettspiel: staatliches Monopol im Bereich der stationären Wettvermittlung;

  • VG Minden, 30.01.2008 - 3 K 1572/06

    Rechtswidrigkeit von vor dem 28.03.2006 erlassenen sportwettenrechtlichen

  • VG München, 13.06.2008 - M 22 S 08.1067

    Untersagung des Bereitstellens der Einrichtung (Internetanschluss) zur Annahme,

  • VG München, 28.04.2008 - M 22 S 08.1151

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung; Untersagung des

  • VG Minden, 30.01.2008 - 3 K 1570/06

    Rechtswidrigkeit von vor dem 28.03.2006 erlassenen sportwettenrechtlichen

  • VG Berlin, 27.10.2009 - 35 A 10.07

    Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet;

  • SG Bremen, 01.04.2009 - S 23 AS 419/09

    D (A), Grundsicherung für Erwerbsfähige, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren),

  • OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 1 Ss 24/08
  • VG Minden, 07.02.2008 - 3 K 3470/04
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