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   BVerfG, 09.02.2017 - 1 BvR 309/11   

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BVerfG, 09.02.2017 - 1 BvR 309/11 (https://dejure.org/2017,3169)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.2017 - 1 BvR 309/11 (https://dejure.org/2017,3169)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 (https://dejure.org/2017,3169)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 BVerfGG
    Ablehnung der Auslagenerstattung aus Billigkeitserwägungen (§ 34a Abs 3 BVerfGG) - Rücknahme der Verlängerung der Laufzeit für Kernkraftwerke nicht aufgrund eines Einlenkens des Gesetzgebers

  • Wolters Kluwer

    Erstattung der den Beschwerdeführern entstandenen Auslagen nach Billigkeitsgesichtspunkten nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde; Vornahme einer Gesamtwürdigung aller bekannten Umstände; Offensichtlichkeit der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Ablehnung der Auslagenerstattung aus Billigkeitserwägungen (§ 34a Abs 3 BVerfGG) - Rücknahme der Verlängerung der Laufzeit für Kernkraftwerke nicht aufgrund eines Einlenkens des Gesetzgebers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der den Beschwerdeführern entstandenen Auslagen nach Billigkeitsgesichtspunkten nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde; Vornahme einer Gesamtwürdigung aller bekannten Umstände; Offensichtlichkeit der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 34a Abs. 3
    Erstattung der den Beschwerdeführern entstandenen Auslagen nach Billigkeitsgesichtspunkten nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde; Vornahme einer Gesamtwürdigung aller bekannten Umstände; Offensichtlichkeit der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung der Auslagenerstattung aus Billigkeitserwägungen (§ 34a Abs 3 BVerfGG) - Rücknahme der Verlängerung der Laufzeit für Kernkraftwerke nicht aufgrund eines Einlenkens des Gesetzgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslagenerstattung - nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde

  • Telepolis (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.02.2011)

    Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke soll gestoppt werden

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke

Sonstiges

  • greenpeace.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Verfassungsbeschwerde

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2017 - 1 BvR 309/11
    Über die Verfassungsbeschwerde ist aufgrund der Erledigungserklärung der Beschwerdeführer vom 30. Januar 2017 nicht mehr zu entscheiden (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

    Mit Blick auf die Funktion und die Tragweite verfassungsgerichtlicher Entscheidungen kommt, insbesondere wenn es um die Gültigkeit eine Gesetzes geht, eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).

    Eine Erstattung von Auslagen kommt allerdings dann in Frage, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde offensichtlich war und unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage geklärt worden ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2017 - 1 BvR 309/11
    Mit Blick auf die Funktion und die Tragweite verfassungsgerichtlicher Entscheidungen kommt, insbesondere wenn es um die Gültigkeit eine Gesetzes geht, eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).

    Vor allem dann, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft und davon ausgegangen werden kann, dass sie das Begehren des Beschwerdeführers selbst für berechtigt gehalten hat, kann es billig sein, dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen zuzubilligen (vgl. BVerfGE 87, 394 ).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2017 - 1 BvR 309/11
    Jedoch erfolgte diese Rücknahme allein aufgrund einer Neubewertung der mit der Kernenergienutzung verbundenen Risiken durch den Gesetzgeber infolge des Reaktorunglücks in Fukushima (vgl. BVerfG, Urteil vom 06. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 u.a. - Rn. 282 f.).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 2 BvR 604/85

    Zuständigkeitsumfang der Kammern der Senate des Bundesverfassungsgerichts

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2017 - 1 BvR 309/11
    Verfahrensgegenstand ist nur noch die Entscheidung über den Antrag der Beschwerdeführer auf Erstattung ihrer notwendigen Auslagen, die ebenfalls der Kammer obliegt (vgl. BVerfGE 72, 34 ).
  • BVerfG, 28.09.2017 - 1 BvR 1510/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen zu Unrecht angenommener Eilzuständigkeit

    1. Über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist infolge der Erledigungserklärung des Beschwerdeführers nicht mehr zu entscheiden (vgl. für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, juris, unter Bezugnahme auf BVerfGE 85, 109 ).
  • BVerfG, 15.03.2017 - 2 BvR 144/17

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung der Erstattung der notwendigen Auslagen

    Mit Blick auf die Funktion und Tragweite verfassungsgerichtlicher Entscheidungen kommt eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 133, 37 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, juris, Rn. 2).

    Eine Erstattung von Auslagen kommt allerdings dann in Frage, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde offensichtlich war und unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage geklärt worden ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, juris, Rn. 2).

    In diesem Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, wie wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 91, 146 ; 133, 37 ; BVerfGK 5, 316 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, juris, Rn. 2).

    Damit erfolgte die Einstellung des Verfahrens gerade nicht aufgrund der seitens des Beschwerdeführers geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 04.12.2023 - 1 BvR 229/16

    Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

    Bei der hier vorzunehmenden Gesamtwürdigung aller bekannten Umstände kann insbesondere dem Grund, der zur Erledigung geführt hat, wesentliche Bedeutung zukommen (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 04.12.2023 - 1 BvR 2023/16

    Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

    Bei der hier vorzunehmenden Gesamtwürdigung aller bekannten Umstände (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, Rn. 2) kann insbesondere dem Grund, der zur Erledigung geführt hat, wesentliche Bedeutung zukommen (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 133, 37 ).
  • BVerfG, 09.08.2018 - 2 BvR 1228/16

    Ablehnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

    Mit Blick auf die Funktion und Tragweite verfassungsgerichtlicher Entscheidungen kommt eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2017 - 2 BvR 144/17 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, juris, Rn. 2).

    Eine Erstattung von Auslagen kommt allerdings dann in Betracht, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem gleich gelagerten Fall - bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2016 - 1 BvR 210/09 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 2013 - 2 BvR 1446/12 -, juris, Rn. 5 m.w.N.).

  • BVerfG, 16.09.2020 - 1 BvR 1977/20

    Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

    In der Aufhebung des angegriffenen Hoheitsakts kann daher kein Ausdruck eines Einlenkens des Verordnungsgebers im Hinblick auf die von der Beschwerdeführerin geltend gemachten grundlegenden verfassungsrechtlichen Bedenken gesehen werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 28.10.2018 - 1 BvR 700/18

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung der Erstattung von Auslagen

    Eine Erstattung von Auslagen kommt etwa dann in Betracht, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem gleich gelagerten Fall - bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 2013 - 2 BvR 1446/12 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2016 - 1 BvR 210/09 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, juris, Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.09.2021 - 2 BvE 5/21

    Einstellung von Organstreitverfahren bzgl Anpassung der Zahl der erforderlichen

    Die Erfolgsaussichten der Verfahren vor Erledigung sind bei der Entscheidung über die Auslagenerstattung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (vgl. für die Verfassungsbeschwerde BVerfGE 33, 247 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 23.01.2019 - 1 BvR 2066/18

    Abgelehnter Antrag auf Auslagenerstattung nach erfolgreicher fachgerichtlicher

    Dabei ist eine Gesamtwürdigung aller bekannten Umstände vorzunehmen (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 02.05.2017 - 2 BvR 572/17

    Ablehnung der Auslagenerstattung sowie der Gegenstandswertfestsetzung nach

    Dabei kommt mit Blick auf die Funktion und Tragweite verfassungsgerichtlicher Entscheidungen eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 10.03.2021 - 1 BvR 2583/20

    Erfolgreicher Antrag auf Auslagenerstattung nach Erledigterklärung des

  • BVerfG, 13.09.2020 - 2 BvR 1658/19

    Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

  • BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvQ 49/17

    Keine Auslagenerstattung im einstweiligen Anordnungsverfahren mangels Begründung

  • BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 1054/20

    Keine Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen bei ursprünglicher Unzulässigkeit

  • BVerfG, 05.10.2022 - 1 BvR 856/22

    Abgelehnter Antrag auf Auslagenerstattung nach Erledigungserklärung der

  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 962/19

    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer mangels

  • BVerfG, 27.03.2019 - 2 BvR 262/19

    Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung nach Erledigterklärung der

  • BVerfG, 21.02.2018 - 2 BvR 2628/17

    Keine Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen nach Erledigterklärung, wenn die

  • BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 718/18

    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer mangels

  • BVerfG, 12.12.2020 - 2 BvR 1968/20

    Anträge auf Auslagenerstattung und auf Gegenstandswertfestsetzung erfolglos

  • BVerfG, 30.09.2020 - 1 BvR 2869/18

    Erfolgloser Antrag auf Auslagenerstattung nach Erledigterklärung der

  • BVerfG, 11.09.2018 - 1 BvR 2176/17

    Anspruch eines Verfassungsbeschwerdeführers auf Erstattung seiner notwendigen

  • BVerfG, 21.04.2018 - 1 BvR 2684/17

    Keine Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen

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