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   BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09   

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https://dejure.org/2014,42922
BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09 (https://dejure.org/2014,42922)
BVerfG, Entscheidung vom 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09 (https://dejure.org/2014,42922)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Dezember 2014 - 1 BvR 3106/09 (https://dejure.org/2014,42922)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 35 Abs 1 GG, §§ 12 ff GVGEG
    Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) betreffs die richterliche Mitteilung von Informationen aus einem laufenden Gerichtsverfahren an eine öffentliche Stelle - Abgrenzung zwischen rechtsprechender Gewalt und justizieller Verwaltungstätigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beweisführung bei der Verpflichtung zur Anerkennung einer Vaterschaft

  • datenschutz.eu

    Effektiver Rechtsschutz bei Datenweitergabe durch Gericht an Dritte

  • doev.de PDF

    Rechtsschutz gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht verfahrensbeteiligte Behörde

  • rewis.io

    Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) betreffs die richterliche Mitteilung von Informationen aus einem laufenden Gerichtsverfahren an eine öffentliche Stelle - Abgrenzung zwischen rechtsprechender Gewalt und justizieller Verwaltungstätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweisführung bei der Verpflichtung zur Anerkennung einer Vaterschaft

  • rechtsportal.de

    Beweisführung bei der Verpflichtung zur Anerkennung einer Vaterschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht verfahrensbeteiligte Behörde ist effektiver Rechtsschutz erforderlich

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Schneckenpost aus Karlsruhe - das BVerfG schafft 1,75 Worte/Tag

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Keine vorschnelle Akteneinsicht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Gegen richterliche Mitteilung von Informationen aus den Gerichtsakten an nichtverfahrensbeteiligte Dritte muss eine Rechschutzmöglichkeit bestehen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rechtsschutz bei Datenweitergabe durch Gerichte erforderlich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Datenübermittlung aus Gerichtsakten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten - Rechtsschutzgarantie einschlägig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht verfahrensbeteiligte Behörde ist effektiver Rechtsschutz erforderlich

  • Jurion (Kurzinformation)

    Gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht verfahrensbeteiligte Behörde ist effektiver Rechtsschutz erforderlich

  • Jurion (Kurzinformation)

    Beweisführung bei der Verpflichtung zur Anerkennung einer Vaterschaft

  • wolterskluwer-online.de (Auszüge und Kurzinformation)

    Gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht verfahrensbeteiligte Behörde ist effektiver Rechtsschutz erforderlich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wirksamer Rechtsschutz bei Datenweitergabe durch Gerichte zwingend erforderlich

  • bayrvr.de (Leitsatz und Pressemitteilung)

    Gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht verfahrensbeteiligte Behörde ist effektiver Rechtsschutz erforderlich

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 98 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an nicht verfahrensbeteiligte Behörde

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht verfahrensbeteiligte Behörde muss gerichtlich überprüfbar sein - Fachgerichte müssen Rechtschutzmöglichkeiten zur Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes auslegen

Sonstiges

  • mueller.legal (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht verfahrensbeteiligte Behörde ist effektiver Rechtsschutz erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 138, 33
  • NJW 2015, 610
  • ZIP 2015, 11
  • MDR 2015, 171
  • FamRZ 2015, 473
  • DÖV 2015, 343
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09
    Von der Ausübung rechtsprechender Gewalt kann - in allein organisationsrechtlicher Betrachtung - nicht schon dann gesprochen werden, wenn ein staatliches Gremium mit unabhängigen Richtern im Sinne der Art. 92 ff. GG besetzt ist (BVerfGE 103, 111 m.w.N.).

    Der Begriff der rechtsprechenden Gewalt wird vielmehr maßgeblich von der konkreten sachlichen Tätigkeit her bestimmt (vgl. BVerfGE 103, 111 ; 107, 395 ; 116, 1 ).

    Kennzeichen rechtsprechender Tätigkeit ist typischerweise die letztverbindliche Klärung der Rechtslage in einem Streitfall im Rahmen besonders geregelter Verfahren (BVerfGE 103, 111 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09
    Denn Art. 19 Abs. 4 GG gewährt Schutz durch den Richter, nicht gegen den Richter (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 15, 275 ; 49, 329 ; 65, 76 ; 107, 395 ).

    Der Begriff der rechtsprechenden Gewalt wird vielmehr maßgeblich von der konkreten sachlichen Tätigkeit her bestimmt (vgl. BVerfGE 103, 111 ; 107, 395 ; 116, 1 ).

    Die mit der Verfolgung dieses Ziels verbundene einengende Auslegung des Art. 19 Abs. 4 GG kann nicht als Grund angeführt werden, rechtlichen Schutz auch dort zu verweigern, wo - wie vorliegend - kein unendlicher Rechtsweg droht (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09
    Ebenso wie der Gesetzgeber bei der normativen Ausgestaltung der Prozessordnungen müssen die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung dieser Normen das Ziel der Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG verfolgen (vgl. BVerfGE 77, 275 ).

    Insbesondere dürfen sie den Zugang zu den Rechtsuchenden eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 44, 302 ; 69, 381 ; 77, 275 ; 134, 106 ).

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