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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.01.2009 - 1 BvR 312/08 (2)   

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https://dejure.org/2009,2688
BVerfG, 07.01.2009 - 1 BvR 312/08 (2) (https://dejure.org/2009,2688)
BVerfG, Entscheidung vom 07.01.2009 - 1 BvR 312/08 (2) (https://dejure.org/2009,2688)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Januar 2009 - 1 BvR 312/08 (2) (https://dejure.org/2009,2688)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verurteilung zur Zwangsräumung gem § 149 Abs 2 ZVG aufgrund ungenügender tatsächlicher Sachprüfung sowie ohne Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips verletzt Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 S 1 GG) - Zur Auslegung von § 149 Abs 2 ZVG

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Eigentumsgarantie auf das zugehörige Verfahrensrecht; Grundsatz der fairen Verfahrensführung i.R.e. Durchführung von Zwangsversteigerungen; Anforderungen an die Rechtfertigung eines mit einer Zwangsverwaltung eines Grundstücks verbundenen Eingriffs in ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG §  149 Abs. 2, § 25
    Voraussetzungen einer Räumungsanordnung gegen den Schuldner im Zwangsverwaltungsverfahren nach § 149 Abs. 2 ZVG - präventive Sicherung der Zwangsverwaltung

  • Judicialis

    BVerfGG § 23 Abs. 1; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93c Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; ZVG § 149 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Begründung der Räumung eines zwangsverwalteten Grundstücks

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsschutz für den Schuldner in der Zwangsverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsschutz für den Schuldner in der Zwangsverwaltung

  • wps-de.com (Kurzinformation)

    Zwangsräumung bei Gefährdung der Zwangsverwaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 8
  • NJW 2009, 1259
  • NZM 2009, 289
  • Rpfleger 2009, 329
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Verden, 04.09.2007 - 1 T 379/07
    Auszug aus BVerfG, 07.01.2009 - 1 BvR 312/08
    Der Beschluss des Landgerichts Verden vom 4. September 2007 - 1 T 379/07 - verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf Eigentum aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes, soweit darin ihre sofortige Beschwerde gegen die vorgenannte Entscheidung des Amtsgerichts und ihr Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der sofortigen Beschwerde zurückgewiesen wird.

    Der Beschluss des Landgerichts Verden vom 2. Januar 2008 - 1 T 379/07 - ist gegenstandslos.

  • BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 787/78

    Effektiver Rechtsschutz bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2009 - 1 BvR 312/08
    Zugleich sind aber auch die Belange des Schuldners zu wahren, für den zumindest die Möglichkeit erhalten bleiben muss, gegenüber einer unverhältnismäßigen Verschleuderung seines Grundvermögens um Rechtsschutz nachzusuchen (vgl. BVerfGE 46, 325 sowie auch BVerfGE 49, 220 ; 51, 150 ).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2009 - 1 BvR 312/08
    Effektiver Rechtsschutz wiederum erfordert eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes durch den zuständigen Richter (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 97, 169 ).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2009 - 1 BvR 312/08
    Effektiver Rechtsschutz wiederum erfordert eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes durch den zuständigen Richter (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 97, 169 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2009 - 1 BvR 312/08
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist jedoch erst erreicht, wenn die Auslegung der Zivilgerichte Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Eigentumsgarantie, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 68, 361 ; 79, 292 ; 89, 1 ).
  • AG Osterholz-Scharmbeck, 08.06.2007 - 15 L 37/05

    Voraussetzungen für die Überlassung unentbehrlicher Räume an den oder die

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2009 - 1 BvR 312/08
    Der Beschluss des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck vom 8. Juni 2007 - 15 L 37/05 - verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf Eigentum aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes, soweit damit den Beschwerdeführern aufgegeben wird, das unter Zwangsverwaltung stehende Objekt in der .
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2009 - 1 BvR 312/08
    Zugleich sind aber auch die Belange des Schuldners zu wahren, für den zumindest die Möglichkeit erhalten bleiben muss, gegenüber einer unverhältnismäßigen Verschleuderung seines Grundvermögens um Rechtsschutz nachzusuchen (vgl. BVerfGE 46, 325 sowie auch BVerfGE 49, 220 ; 51, 150 ).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2009 - 1 BvR 312/08
    Einer Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag der Beschwerdeführer bedarf es nicht mehr, weil sich Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit der Anordnung der Auslagenerstattung erledigen (vgl. BVerfGE 105, 239 ).
  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77

    Zwangsversteigerung II

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2009 - 1 BvR 312/08
    Zugleich sind aber auch die Belange des Schuldners zu wahren, für den zumindest die Möglichkeit erhalten bleiben muss, gegenüber einer unverhältnismäßigen Verschleuderung seines Grundvermögens um Rechtsschutz nachzusuchen (vgl. BVerfGE 46, 325 sowie auch BVerfGE 49, 220 ; 51, 150 ).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2009 - 1 BvR 312/08
    Über diese Ausstrahlungswirkung hinaus ergibt sich aus dem Eigentumsgrundrecht das Gebot effektiven Rechtsschutzes (vgl. auch BVerfGE 49, 252 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1046/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

  • BVerfG, 01.10.2018 - 2 BvR 1649/18

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bezüglich eines

    Ihr kommt von Verfassungs wegen die Aufgabe zu, dem Einzelnen eine Entfaltung und eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 46, 325 ; BVerfGK 15, 8 ; 19, 345 ).

    Diese Garantiefunktion beeinflusst nicht nur die Ausgestaltung des materiellen Vermögensrechts, sondern wirkt auch auf das zugehörige Verfahrensrecht ein (vgl. BVerfGE 46, 325 ; 49, 220 ; 51, 150 ; BVerfGK 15, 8 ; 19, 345 ).

    Demgemäß folgt bereits unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ein Anspruch auf eine faire Verfahrensführung, der zu den wesentlichen Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips gehört (vgl. BVerfGE 46, 325 ; 51, 150 ; BVerfGK 15, 8 ; 19, 345 ).

    Dies gilt auch für die Durchführung einer Teilungsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft (vgl. §§ 180 ff. ZVG), bei der der Staat im Interesse des Antragstellers schwerwiegende Eingriffe in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum des Antragsgegners vornimmt (vgl. BVerfGE 46, 325 ; 49, 220 ; 51, 150 ; BVerfGK 15, 8 ; 19, 345 ).

  • BVerfG, 08.03.2012 - 2 BvR 2537/11

    Anforderungen des Art 14 Abs 1 S 1 GG an Ausgestaltung des

    Ihr kommt von Verfassungs wegen die Aufgabe zu, dem Träger des Grundrechts einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Bereich zu sichern und dem Einzelnen damit eine Entfaltung und eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 46, 325 ; BVerfGK 15, 8 ).

    Diese Garantiefunktion beeinflusst nicht nur die Ausgestaltung des materiellen Vermögensrechts, sondern wirkt auch auf das zugehörige Verfahrensrecht ein (vgl. BVerfGE 46, 325 ; 49, 220 ; 51, 150 ; BVerfGK 15, 8 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Januar 1988 - 1 BvR 33/88 -, KTS 1988, S. 564 ).

    Demgemäß folgt bereits unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ein Anspruch auf eine faire Verfahrensführung, der zu den wesentlichen Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips gehört (vgl. BVerfGE 46, 325 ; 51, 150 ; BVerfGK 15, 8 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Januar 1988, a.a.O.).

    Dies gilt auch für die Durchführung von Zwangsversteigerungen, bei denen der Staat im Interesse des Gläubigers schwerwiegende Eingriffe in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum des Schuldners vornimmt (BVerfGE 46, 325 ; BVerfGK 15, 8 ).

  • BGH, 31.05.2012 - V ZB 207/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zuschlagsversagung wegen außerhalb des Verfahrens

    Die zwangsweise Verwertung eines Grundstücks durch staatliche Stellen bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in das durch Art. 14 GG geschützte Eigentum des Schuldners, der lediglich im Hinblick auf den legitimen Zweck des Vollstreckungsrechts, nämlich die Durchsetzung titulierter Forderungen des Gläubigers, gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 46, 325, 335; BVerfGK 15, 8, 13).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2012 - 8 A 10236/12

    Stadt darf sichergestellte Häuser nicht verwerten

    Im Rahmen des Verfahrens sind zugleich aber auch die Belange des Schuldners zu wahren, für den zumindest die Möglichkeit erhalten bleiben muss, sich gegenüber einer unverhältnismäßigen Verschleuderung seines Grundvermögens zu wehren (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. März 2012 - 2 BvR 2537/11 -, NJW 2012, 2500 und juris Rn. 14; Kammerbeschluss vom 7. Januar 2009 - 1 BvR 312/08 -, NJW 2009, 1259 und juris Rn. 12, jeweils mit umfangreichen Nachweisen auf die Rechtsprechung des BVerfG).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2013 - 8 S 2154/11

    Neubau eines Regelklärbeckens neben Bundesautobahn; Wahl des Plangenehmigungs-

    Die Garantie will den konkreten Bestand des Eigentums in der Hand des Eigentümers sichern (BVerfG, Beschlüsse vom 07.12.1977 - 1 BvR 734/77 - BVerfGE 46, 325 (334 f.) und vom 07.01.2009 - 1 BvR 312/08 - BVerfGK 15, 8 (12 f.)).
  • VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 81/17

    Teilweise wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses, teilweise mangels

    Bei Eingriffen in dieses Grundrecht ergibt sich daraus die Pflicht, einen effektiven Rechtsschutz gewähren, was den Anspruch auf eine faire Verfahrensführung einschließt (vgl. zum gleichlautenden Bundesrecht: BVerfGE 46, 325, 334 f; E 49, 220, 225; E 51, 150, 156; BVerfGK 15, 8, 13).
  • VGH Bayern, 19.03.2020 - 8 ZB 19.2401

    Luftsicherheitskontrolle am Flughafen München

    Die vom Kläger angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 2009 (Az. 1 BvR 312/08 - NJW 2009, 1259 - juris Rn. 13) betraf eine Zwangsverwaltung, deren Eingriffsintensität nicht im Ansatz mit der hier vorliegenden Situation vergleichbar ist.
  • LG Schwerin, 11.03.2013 - 5 T 227/12

    Schuldner muss Zwangsverwalter Zutritt gewähren!

    Denn eine Gefährdung kann bereits darin liegen, dass der Schuldner dem Zwangsverwalter Schwierigkeiten bereitet und dadurch der Ertrag des Grundstücks gefährdet wird (vgl. BVerfG, Rpfleger 2009, 329; LG Koblenz, Rpfleger 2011, 228f) Dabei kann offen bleiben, ob die Darstellungen des Beschwerdeführers und des Beschwerdegegners bezüglich der Nutzung und des Zustandes des Grundstücks zutreffend sind.
  • VerfG Brandenburg, 26.03.2009 - VfGBbg 9/09

    Räumungsurteil; Überraschungsentscheidung; einstweilige Anordnung

    Das betreffende Urteil lässt keinen Fehler erkennen, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Eigentumsgarantie, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruht (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07. Januar 2009 - 1 BvR 312/08 - juris, Rdnr. 14).
  • VerfG Brandenburg, 26.03.2009 - VfGBbg 2/09

    Räumungsurteil; Überraschungsentscheidung; einstweilige Anordnung

    Das betreffende Urteil lässt keinen Fehler erkennen, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Eigentumsgarantie, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruht (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07. Januar 2009 - 1 BvR 312/08 - juris, Rdnr. 14).
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   BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 312/08   

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https://dejure.org/2008,13033
BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 312/08 (https://dejure.org/2008,13033)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.2008 - 1 BvR 312/08 (https://dejure.org/2008,13033)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 2008 - 1 BvR 312/08 (https://dejure.org/2008,13033)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Vorübergehende Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Räumungsbeschluss gem § 149 Abs 2 ZVG - Drohender Verlust der Wohnung überwiegt Verzögerung der Durchsetzung der titulierten Forderung

  • Wolters Kluwer

    Durch anstehende Vollstreckung einer Räumungsanordnung drohender empfindlicher und möglicherweise irreparabler Eigentumsverlust

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; ZVG § 25 S. 1; ; ZVG § 146 Abs. 1; ; ZVG § 149 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ZVG § 149 Abs. 2
    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung der Räumung eines unter Zwangsverwaltung stehenden Hausgrundstücks durch die Zivilgerichte

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Osterholz-Scharmbeck, 08.06.2007 - 15 L 37/05

    Voraussetzungen für die Überlassung unentbehrlicher Räume an den oder die

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 312/08
    c) den Beschluss des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck vom 8. Juni 2007 - 15 L 37/05 -.

    Die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck vom 8. Juni 2007 - 15 L 37/05 - wird bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Annahme der Verfassungsbeschwerde eingestellt, soweit den Beschwerdeführern darin (Nr. 2 des Tenors) aufgegeben wird, das unter Zwangsverwaltung stehende Objekt Rabienstraße 65 in 27726 Worpswede zu räumen.

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 312/08
    Ist dies nicht der Fall, müssen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, mit den Nachteilen abgewogen werden, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ; 104, 23 ; 108, 34 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03

    AWACS

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 312/08
    Ist dies nicht der Fall, müssen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, mit den Nachteilen abgewogen werden, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ; 104, 23 ; 108, 34 ; stRspr).
  • BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 312/08
    Ist dies nicht der Fall, müssen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, mit den Nachteilen abgewogen werden, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ; 104, 23 ; 108, 34 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 312/08
    Ist dies nicht der Fall, müssen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, mit den Nachteilen abgewogen werden, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ; 104, 23 ; 108, 34 ; stRspr).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.08.2008 - 1 BvR 312/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24066
BVerfG, 19.08.2008 - 1 BvR 312/08 (1) (https://dejure.org/2008,24066)
BVerfG, Entscheidung vom 19.08.2008 - 1 BvR 312/08 (1) (https://dejure.org/2008,24066)
BVerfG, Entscheidung vom 19. August 2008 - 1 BvR 312/08 (1) (https://dejure.org/2008,24066)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wiederholung der einstweiligen Anordnung einer Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer fachgerichtlichen Entscheidung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Annahme der Verfassungsbeschwerde

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 6 Satz 2

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 6
    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Osterholz-Scharmbeck, 08.06.2007 - 15 L 37/05

    Voraussetzungen für die Überlassung unentbehrlicher Räume an den oder die

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2008 - 1 BvR 312/08
    c) den Beschluss des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck vom 8. Juni 2007 - 15 L 37/05 -.

    Die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck vom 8. Juni 2007 - 15 L 37/05 - wird bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Annahme der Verfassungsbeschwerde eingestellt, soweit den Beschwerdeführern darin (Nr. 2 des Tenors) aufgegeben wird, das unter Zwangsverwaltung stehende Objekt R.-straße in W. zu räumen.

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